In ihrer Unterhaltsangelegenheit nehmen wir Bezug auf die geführeten Beratungsgespräche und dürfen ihnen die Gesamtsituationn im Augenblick wie folgt darstellen:
Aufgrund Ihres Vorruhestand beziehen Sie derzeit-noch auf der Grundlage der Steuerklasse 3- ( Sag ich dazu. STIMMT-SCHON-NICHT. ES-IST-DIE-STEUERKLASSE-3/2 !!) ein Einkommen aus Arbeitslosengeld in Höhe von wöchentlich348.00 € Schreibe ich dazu.(SEIT 1. JANUAR UNABHÄNGIG VON DER LÄNGE DES MONATS 1.510,00 € DIESER BETRAG IST ABER PROGRESSIONSSTEUERPFLICHTIG.) sowie eine Zuzahlung der Firma


?? in Höhe von 1.021,oo € Netto. ( Sag ich dazu. DAVON WURDE MIR SCHON 112,00 €ABGEHALTEN FÜR MEIN ARBEITGEBERDARLEHEN GESAMT 1.133,00 NETTO. ) Die gesamtbezüge liegen damit bei 2.517,14 €. (Schreibe ich dazu DAZU KOMMT NOCH DAS KINDERGELD VON 308,00 €) Mein Anwalt schreibt weiter. Die Gesamtbezüge liegen damit bei 2.517,40 €
SCHREIBE ICH DAZU: GESAMT ALLES EINGERECHNET JEZT 2.951,00 €
Weiter schreibt mein Anwalt:
Mit Rücksicht auf die laufende Trnnung wird allerdings zum 1.1. 2005 eine Veränderung Steuerklasse eintreten,die sich dann auch auf die Arbeitslosengeldbezüge sowie die Zuzahlung des Arbeigebers auswirkt. Bei vorsichtiger Betrachtun handelt es sich dann mindestens um eine Einkommensreduzierung von 200,00 €.
(Schreibe ich dazu. AUFGRUND MEINES ÜBERZOGENEN KONTOS ANFRAGE AN MEINE HAUSBANK FÜR KREDIT VON 5.000,00 € DIESE KOMMT ZUM ERGEBNISS EINER EINKOMMENSREDUZIERUG VON MONATLICH 237,00 € weniger.
LAUT PERSÖNLICHER EINKOMMENSBERECHNUNG AM PC LIEGE ICH DANN SO UM 360,00 € HERUM WENIGER GELD 2005.)
Weiter schreibt mein Anwalt:
ImRahmen der Unterhaltsberechnung ist sodann zunächst eine Einkommenssteigerung unter dem Gesichtspunkt des sogenanten Wohnwert zu berücksichtigen. Da ich das in Miteigentum stehende Hausgrundstück nutzen,ist der ersparte Mietaufwand anzusetzen.
(Schreibe ich dazu zur Erinnerung: ZAHLE ZUR ZEIT ALLE SCHULDEN FÜR HAUS- AUTO- DISPO ZUR ZEIT WIEDER BEI 4.900,00 € DEN ICH JA AUCH IRGENDWANN AUF DIE EINE ODER ANDERE ART TILGEN BEDIENEN MUß. DAZU NOCH JETZT FAST EIN GANZES JAHR LANG SCHON EINEN FREIWILLIGEN BEITRAG IN HÖHE VON MINDESTENS 200,00 €. IN WIRKLICHKEIT IST ES SCHON VIEL MEHR.) KOMMT NICHT HINZU DAS MEINE FRAU AUCH FÜR GEMEINSAME SCHULDEN MITVERANTWORTLICH IST

? SIE HAT JA AUCH DAS KONTO GEFÜHRT WÄHREND UNSERER EHE: ICH WEIß BEIDE SIND VERANTWORTLICH !!!!!!
Mein Anwalt schreibt weiter:Hierbei muß allerdings berücksichtig werden, das Sie für sich selbst nur einen relativ geringen Mietaufwand hätten, so daß wir den Wohnwert mit 200,00 €schätzen. Hierbei muß auch berücksichtig werden, daß Sie die Gesamtwohnfläche im Prinzip auch dafür einsetzen,Ihre noch im Haushalt wohnenden und noch in Ausbildung befindlichen Kinder die Wohnunterkunft stellen.
(Schreibe ich dazu: MEINE KINDER SIND NOCH NICHT IN EINER BERUFLICHEN AUSBILDUNG.)
Weiter schreibt mein Anwalt:
Diese Einkommenssituationen sind zunächst Belastungen.
(Schreib ich dazu MEINE FRAU KANN JA WEGEN IHRER ARBEISLOSIGKEIT KEINEN UNTERHALT BEZAHLEN. JEDER WEIS JA WAS ES ALLEINE KOSTET WENN KINDER SICH BEWERBEN. FAHRTEN ZU SEMINAREN VORSTELLUNGSGESPRÄCHEN SCHREIBMATERIAL UND VIELES ANDERE.)
Weiter schreibt mein Anwalt:
Für das Hausgrundstück in Form von Krediten sind monatlich 533,65,00 € sowie 112,00 € entgegen zu setzen. Ferner sind die Grundbesitzabgaben in einer Größenordnung von monatlich 185,00 € (Schreib ich dazu: ALLE DREI MONATE ! ! ! MEIN ANWALT HAT NICHT RICHTIG ZUGEHÖRT: ES SIND MONATLICH 61,00 €)
Weiter schreibt mein Anwalt:
Die Hausversicherung mit monatlich 37,00 € sowie eine Zuzahlung an RWE für Strom Gas Wasser mit 44,00 € zu berücksichtigen.
(Schreibe ich dazu:)
(DIESE 44,00 € IST NUR DER FESTE BETRAG DER ALLE 2 MONATE ABGEBUCHT WIRD VON MEINEM KONTO. MIT MEINER LOHLNABRECHNUNG WIRD FÜR DEN STROM DER ZU VERSTEUERNDE GELDWERTE VORTEIL AUF MEI KONTINGENT ABGEHALTEN. DAZU HATTE ICH IM JAHR 2004 EINEN MEHRVERBRAUCH ÜBER MEINEN GESAMTKONTINGENT.IN HÖHE VON 345,00 €.)
Weiter schreibt mein Anwalt:
Sonstige verbindlichkeiten stellen mein PKW - Kredit mit 204.00 € monatlich sowie der Gewerkschaftsbeitrag mit 11,92 dar.
Schreibe ich dazu:
NICHT MITBERÜCKSICHTIG SIND IN DIESER AUFSTELLUNG TATSÄCHLICH DAS NOCH DIE KINDERUNFALLVERSICHUNG FEHLT. BETRAG EINMAL JÄHRLICH UM 120,00 € HERUM FÜR BEIDE KINDER.
ICH ERINNERE:
MEIN SOHN BEKOMMT SEIT FAST 3 JAHREN EINE KIEFERBEHANDLUNG DIE KOSTET AUCH GELD. DAZU KAMEN NOCH FÜR UNS ALLE BEHANDLUNGEN BEIM ARZT UND MEDIKAMENTE.
Weiter schreibt mein Anwalt:
Desweiteren sind sodann meine Unterhaltverpflichtungen gegenüber den Kindern zu Berücksichtigen.
Schreib ich dazu:
WIESO MEINE UNTERHALTSVERPFLICHTUNGEN ? ICH HABE DOCH SOWIESO ALLE KOSTEN ZUR ZEIT ZU TAGEN. MEINE KINDER HABEN AN MEINE FRAU NOCH KEINEN UNTERHALTSANSPRUCH GESTELLT. DA SIE NICHT ZAHLEN WIRD, KANN MÖCHTE ICH ZUMINDESTEN DAS IHR DAS VON IHREN ANTEIL DES HAUSES IN ABZUG GEBRACHT WIRD. INNERLICH WIEDERSTREBT MIR DAS . ABER AUFGRUND UNSERER FINANZIELLER LAGE ZUR ZEIT UND WIE ICH DENKE AUFGRUND DER ANDEREN PERSÖNLICHER SACHEN ERST EINMAL GERECHT: ICH HABE MEINER FRAU ANGEBOTEN DIESE DINGE UMS HAUS GEMEINSAM MIT DEM ANWALT ZU KLÄREN MAL SEHEN WAS DABEI HERAUSKOMMT.
Weiter schreibt mein Anwalt:
Da meine Kinder unverändert noch in der Berufsausbildung sind bzw hierhinaus noch keine Einkünfte beziehen ist der Unterhaltsbedarf nach Düsseldorfer tabelle in Ansatz zu bringen.
Weiter schreibt mein Anwalt:
Aus dieser Gesammtsituation errechnen wir sodann für die Zeit ab dem 1.1.2005 einen Unterhaltsbetrag in einer Größenordnung von 207,00 €. Diese Berechnung müßte nocheinmal aktualisiert werden,wenn die Auswirkungen des Steuerklassenwechsels feststehen.
Schreibe ich zu:
AUFGRUND DER UNKLAREn LAGE WEGEN UNSERES HAUSES UND MEINER FINNZIELLEN LAGE DERZEIT HABE ICH BIS JETZT NOCH KEINEN STEUERKLASSENWECHSEL BEANTRAGT. ICH FÜRCHTE DAS MUSS ICH SPÄTER AUCH NOCH NACHZAHLEN.
Ich frage nochmal:
WIESO HABE ICH UNTERHALTSVERPFLICHTUNG ?
DIE KINDER SIND BEI MIR UND MEINE FRAU WOHNT MIETFREI FÜHRT IHREN NEUEN DEN HAUSHALT UND WIRD VON MIR NOCH MIT MINDESTENS 200,00 € UNTERSTÜTZT. DAS VERSTEHE ICH NICHT? WENN ICH DIE ZAHLUNGEN AN IHR HOCHRECHNE HÄTTE ICH DAS ÜBERZOGENE KONTO FAST FREI !!!!
Weiter schreibt mein Anwalt:
Auf der Seite meiner Ehefrau haben wir in diesen Zusammenhang keine tatsächliches Einkommen berücksichtigt. Allerdings ist der Umstand, daß meine Ehefrau in einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft lebt unter dem Gesichtspunkt des fiktiven Einkommens anzurechnen. Die häüslichen Leistungen,die üblicherweise bei der gemeinsammen Haushaltsführung erbracht werden, haben einen Geldwerten Carakterund werden im Allgemeinen mit einen Betrag entsprechend eines geringfügigen Jobs mit 325,00 € geschätzt.
Sage ich zu:
IST ES NICHT SO DAS SICH EIN JAHR NACH UNSERER TRENNUNG ES EINER FRAU ZUGEMUTET WERDEN KANN SICH UM ARBEIT ZU BEMÜHEN.
ZUR ERINNERUNG MEINE KINDER SIND ÜBER 18
NUN IST ES BEI MEINER FRAU SO DAS SIE KEINEN BERUF ERLERNT HAT. AUS DIESEN GRUND WIRD SIE ES AUF DEM ARBEITSMARKT SCHWER HABEN: DAS SEH ICH AUCH SO. SIE WOHNT AUCH JETZT NOCH IN EINER GEGEND WO WENIG INDUSTRIE IST. NUN ICH DENKE DAS IST AUCH IHRER BEIDER ENTSCHEIDUNG OB ER FÜR SIE AUFKOMMEN MÖCHTE.
OB DER BETRAG ALLERDINGS FÜR DEN GERINFÜGIGEN JOB NUR MIT 325,00 € ZU BEWERTEN IST GLAUB ICH NICHT GANZ. AUS DEM INTERNET WEIß ICH DAS ES BEI 400,00 € LIEGT.
ODER IRRE ICH MICH DA ?
Weiter schreibt mei Anwalt:
Zur Frage,wie die jetzige Situation - kurz-bzw, auch langfristig gestaltet werden könte,dürften wir darauf hinweisen, das ein Hausverkauf derzeit mit Rücksicht auf dem schlechten Grundstücksmarkt in keinem Intresse liegen dürfte.
Zur Erinnerung:
HABE ES EIN DREI VIERTTEL JAHR VERSUCHT.
HAT SICH NUR EINER GEMELDET UND DER WOLLTE SCHON AM TELEFON EINE ZUSICHERUNG DAS ICH ERHEBLICH MIT DEM PREIS HERUNTER GEHE.
UNTER DER BERÜCKSICHTIGUNG DAS UNSER HAUS JA AUCH DER ERHALTUNG BEDARF UND JETZT SCHON EIGENTLICH IN EINIGEN RÄÜMEN RENOVIERUNGEN ANSTÄNDEN ES MIR ABER ZUR ZEIT NICHT LEISTEN KANN DIES ZU TUEN FRAGE ICH MICH OB DAS MIT REDUZIERTEN BEZÜGEN ÜBERHAUPT ZU HALTEN IST: DAZU KOMMEN JA IN NÄCHSTER ZUKUNFT ANWALTSKOSTEN UND EVENTUELLE SCHEIDUNGSKOSTEN. ICH FRAGE MICH OB ICH DANACH NICHT DOCH VERKAUFEN MUSS.
Mein Anwalt schreibt weiter:
Im Augenblick dürfte es sicherlich wirtschaftlich günstiger sein ,das Hausgrundstück weiter zu nutzen, zumalja auch ein entsprechender Wohnbedarf für die gemeinsamen Kinder vorgehalten werden muß und die Abtragung weiter zu Bedienen.
Weiter schreibt mein Anwalt:
Zum Zwecke der auseinandersetzung kann natürlich bereits im Vorfeld einer noch nicht näher absehbaren scheidung ein Ehevertrag dahingehend geschlossen werden, daß Sie den Miteigentumsanteil ihrer Ehefrau ablösen und dies entweder mit einem Einmalbetrag und einer Zeitlich befristeten Zahlung vergüten.
Dazu schreibe ich:
ICH HABE SCHON PROBLEME EINEN KREDIT AUFGRUND MEINER ARBEITSLOSIGKEIT ZU BEKOMMEN:
DIE BANKEN (HAUSBANK) WIRD ALLES SEHR GENAU PRÜFEN AUCH MEINEN AUFLÖSUNGSVERTRAG.
DESWEITEREN DIESER EINMALBETRAG ODER DIESE LÄNGERFRISTIGEN ZEITLICH BEFRISTETEN ZAHLUNGE AN MEINE FRAU BEI REDUZIERTEN BEZÜGEN IST DIE ÜBERHAUPT FÜR MICH TRAGBAR. ICH SAGE NOCH MAL DAS HAUS KOSTET AN SICH SCHON GELD.
Weiter schreibt mein Anwalt:
Mit Rücksicht auf die Tatsache,daß die Wirksamkeit von Eheverträgen in letzter Zeit durch eine häüfige wechselnde Rechtssprechung des BGH durchaus mit einer gewissen Unsicherheit belastet ist, würden wir eine solche Kombination zwischen einer Teilweisen Einmalzahlung und einer Längerfristigen Ratenzahlung durchaus empfehlen.
Ich sage dazu:
GESETZE UND VERORDNUNGEN STEUERPOLITIK ARBEITSLOSIGKEIT PERSONALABAU HOHE PREISE LOHNVERZICHT UND EINIGES ANDERE FÜHRT DAZU DAS IMMER MEHR BÜRGER VERARMEN: SCHON JETZT MUß ICH AUF VIELES VERZICHTEN. WIE VIELE ANDEREN AUCH.
ANGESICHTS DER TÄGLICHEN DINGE DIE IN LETZTER ZEIT DURCH DIE PRESSE GEHEN IST MANN MEHR ALS WÜTEND. NOCHMAL ANGEMERKT ICH HABE GESTERN MIT JEMAND GESPROCHEN DER IST AUCH IM VORRUHESTAND: DER ERZÄHLTE DAS ER IN EINIGEN VEREINEN IST UND AUCH SONST GEHE ES IHM GUT. NAJA WAR VIELEICHT WIEDER EIN VORGESETZTEr KANNTE IHM NICHT KAM NUR HINZU.
Mein Anwalt schreibt weiter:
Insoweit müßte dann allerdings Einigkeit übrer die Höhe der Beträge sowie Laufzeit hergestellt werden.
Ich schreibe dazu:
OH JEH ICH DENKE DAS WIRD SCHWIERIG,
ICH DENKE DA IHR NEUER PARTNER WEGEN EINES BETRIEBSUNFALLS AUCH UM SEINE FRÜHVERRENTUNG KÄMPFT UND ER AUS DIESEM GRUND AUCH SEHR WENIG EINKOMMEN HAT WÜRDE SO BEFÜRCHTE ICH SIE IHRE NEUE BEZIEHUNG AUF LANGE SICHT NICHT AUFRECHT HALTEN KÖNNEN UND SIE WÜRDE ZUM SOZIALFALL. ICH DENKE MAL SIE ERWARTET DAS SIE DIE HÄLFTE BEKOMMT WAS NACH DEM VERKAUF DES HAUSES UND DER DECKUNG DER SCHULDEN ANWALTS UND GERICHTSKOSTEN NOCH ÜBRIG BLEIBT.
Weiter schreibt mein Anwalt:
Insovern muß auf seiten ihrer ehefrau auch berücksichtigt werden,daß diese bei einer anhaltenen nichtehelichen Lebendsgemeinschaft-nach der echtssprechung des OLG Köln zwischen dem 2 und 3 Jahren ihren unterhaltsanspruch komplett verlieren würd, so daß es für den laufenden Lebensunterhalt vermutlich günstiger währe,wenn die Ratenzahlung über einen längeren Zeitraum gestreckt würde. Für mich würde der Vorteil in Günstigeren Finanzierungskonditionen gegeben sei, während meine noch Ehefrau über laufende Einkommen verfügt,was bei der Darstellung gegenüber Behörden auch entsprechend vorteilhaft sein könnte.
Meine Antwort :
FÜR SIE ODER FÜR MICH ?
Mit freundlichen Grü0en