Home Aufsätze Forum Chat Lexikon Links Feedback Impressum
 
 

Login

Benutzername:

Passwort:



Hauptmenü

 Startseite

Community

 Forum
 Chat
 Deine Daten
 User-Liste
 Umfragen

Informationen

 Erste Hilfe
 Urteile
 Lexikon Familienrecht
 Prozesskostenrechner
 Urteile auf RECHTplus
 Väterhymne

Service

Tags
 Links
 Downloads
 Buchempfehlungen
 Newsletter
 Webring
 Gästebuch
Internes

 Nachricht an uns
 Uns empfehlen
 Impressum und
     Nutzungsbedingungen

Studie - Mitmachen


Linkpartner


vatersein.de durchsuchen

Benutzerdefinierte Suche


Info


vatersein.de gehört das achte Jahr in Folge zu den 6.000 wichtigsten deutschen Internetadressen.

vatersein.de - Forum 26. Mai 2012, 08:47:48 *
Willkommen Gast. Bitte einloggen oder registrieren.


Einloggen mit Benutzername und Passwort
 
 
Übersicht Hilfe
Seiten: [1] 2   Nach unten
Drucken
Autor Thema: Muss eine Pfändung angekündigt werden?  (Gelesen 3382 mal)
HerbertMF
Rege dabei
***
Geschlecht: Männlich
Beiträge: 105


« am: 25. Januar 2005, 16:13:43 »

Gestern habe ich die Mutetr meiner Tcohter noch bei Gericht gesehen. Kein Ton dass sie eine Pfändung beantragt habe. Heute das Schreiben des Gerichtsvollziehers bei mir im Kasten, er habe mich nicht angetroffen u.s.w. Ich zahle brav meinen in einer Jugendamtsurkunde ohne Dynamik festgelegten Unterhalt. In der Urkunde ist der Unterhaltsbetrag festgelegt und aufgeführt, dass Kindergeld in Höhe von xx DM mit eingerechnet ist. Jetzt wurde aber das Kindergeld 2002 erhöht. Weil ich das nicht nitbekommen habe, habe ich weiter meinen (übrigens zu hoch) angesetzten Unterhalt bezahlt. Als es jetzt Stress ohne Ende gab (Kindesentzug) habe ich alles mal nachgerechnet und das gemerkt. Also ziehe ich seither diese knapp 8 EUR ab ( hab die Summen jetzt nicht hier) Also, nicht nachwirkend oder so, sondern nur konkret diese knapp 8 EUR. Kann sie mir deshalb den Gerichtsvollzieher ohne Ankündigung auf den Hals hetzen? Ich hatte sie übrigens über den Abzug informiert, per mail, und keine Antwort bekommen. Irgendwie geht es da um nicht mal 50 EUR. es gibt doch ein Verbot von Schikanen oder?
Ich bin mittlerweile so weit, dass ich auf den Umgang mit meinem geliebten Kind verzichte, den ich endlos erstritten habe, um das Kind zu schonen.
Wieder ein Kind, dem erzählt wird, Dein Papa kümmert sich nicht um Dich...
Ich geh kaputt dran,aber das ist ja ein anderer Schnack und hat mit meinen Fragen nichts zu tun.

Gruss


Herbert.
Gespeichert
DeepThought
Owner & Fast-alles-Versteher
Administrator
*******
Geschlecht: Männlich
Beiträge: 12.055



WWW
« Antwort #1 am: 25. Januar 2005, 16:22:11 »

Hallo Herbert,

ein Titel ist das Eingeständnis des Schuldner über Grund und Höhe einer Schuld. Meist werden Rückzahlungsmodalitäten auch darin festgehalten. Ein Titel hat bei Nichtbefriedigung i.A. die Unterwerfung zur sofortigen Zwangsvollstreckung als Sanktion. So ist es in deinem Fall.

Du hast den Titel nicht bedient und eine unangemeldete Pfändung ist legitim.

Wenn du Zweifel an der Rechtmäßigkeit des Titels hast, musst du Abänderungsklage einreichen.

DeepThought
Gespeichert


Der 15. Senat des OLG Celle befindet vatersein.de in den Verfahren 15 UF 234/06 und 15 UF 235/06 als "professionell anmutend".
Meinen aufrichtigen Dank!
HerbertMF
Rege dabei
***
Geschlecht: Männlich
Beiträge: 105


« Antwort #2 am: 25. Januar 2005, 17:25:48 »

Das verstehe ich nicht. In der Urkunde steht eine Summe und von der wird Kindergeld in Höhe von xxx DM abgezogen. Das steht auch mit der Höhe des damaligen Kindergeldes drin. Jetzt ist das Kindergeld gestiegen und ich habe das hälftig angerechnet. Also gar nichts an Summen gedreht oder vermindert. Sie bekommt von mir genau so viel Geld wie vorher. Eben meine Zahlung und die mir zustehende Kindergeldhälfte.
Ich meine, das ist doch eine reine Rechenaufgabe. Steht ja auch in DM drin und ich habe das umgerechnet. Oder muss ich jetzt den Unterhalt in DM zahlen, das wäre es ja analog.

Und wie gesagt, gestern habe ich sie gesehen. Ihr Anwalt, mein Anwalt, ein Richter. Meinen Anwalt hatte ich deshalb ja gefragt. Der meinet, ziehen sie es ab, aber nicht rückwirkend. und genau das habe ich getan. Hätte man ja gestern prima klären können.

Ich will nur mal anmerken, dass ich jahrelang 400 EUR freiwillig zahlte. Und jetzt wird mir da wegen ein paar Kröten der Gerichtsvollzieher auf den Hals gehetzt. es gibt doch ein Schikaneverbot. Sowas ist doch reine Kostentreiberei und böswillig.
Gespeichert
DeepThought
Owner & Fast-alles-Versteher
Administrator
*******
Geschlecht: Männlich
Beiträge: 12.055



WWW
« Antwort #3 am: 25. Januar 2005, 17:29:33 »

Gib bitte den genauen Text des Titels anonymisiert hier rein.

DeepThought
Gespeichert


Der 15. Senat des OLG Celle befindet vatersein.de in den Verfahren 15 UF 234/06 und 15 UF 235/06 als "professionell anmutend".
Meinen aufrichtigen Dank!
HerbertMF
Rege dabei
***
Geschlecht: Männlich
Beiträge: 105


« Antwort #4 am: 25. Januar 2005, 18:13:29 »

Mach ich, sobald ich zu Hause bin. Muss noch nicht mal annonymisiert sein, ich stehe zu dem, was ist. Kann alllerdings etwas später werden. Muss ja fleißig sein um brav Steuern und Unterhalt zahlen zu können....  
Gespeichert
HerbertMF
Rege dabei
***
Geschlecht: Männlich
Beiträge: 105


« Antwort #5 am: 26. Januar 2005, 00:28:17 »

So, habe die Urkunde vor mir liegen. Ich beschränke mich auf das Wesentliche.
Verpflichtungserklärung über die Abänderung des Unterhaltes blabla
Ich bin auf Grund der Urkunde des Jugendamtes Krefeld vom XX.XX 1993 XXX/1993 zur Zahlung einer monatlichen Unterhaltsrente von DM 318,-- an das Kind XXXXXX geboren am XX.XX 1993 in Kempen verpflichtet.
Ich verpflichte mich unter Abänderung des vorstehenden Titels an Stelle der bisherigen Unterhaltsrente einen im Voraus zu entrichtenden Unterhalt für die Zeit vom 01.06.200 von 684 DM (in Wortenxxx) bis zum 1. eines jeden Monats zu zahlen. blablabla.
  DER ANGERECHNETE KINDERGELDANTEIL GEMÄß § 1612 b Abs. 1 BGB BETRÄGT MONATLICH 135,-- DM .
Wegen Erfüllung der Verbindlichkeit unterwerfe ich mich der sofortigen Zwangsvollstreckung aus dieser Urkunde. Blablabla.

Alos, das angerechnete Kindergeld ist ausdrücklich angeführt und zwar in Höhe von DM 135. Ab 2002 wurde das Kindergeld aber auf 154 EUR erhöht, entspricht  DM 301,20 DM Meine Hälfte also 77 EUR. Ummgerechnet ergibt die mir zustehende Erhöhung 7,98 EUR. Diesen Betrag bekommt die Mutter ja auch überwiesen. Unterhalt also auch um 7,98 EUR zu kürzen.

Oder sehe ich das falsch?
Meine Rechtsanwältin war auch der Meinung, das gehe so.

Ich will mal betonen, dass es mir nicht um die paar EUR geht. Ich mache dies auf Empfehlung der Familienhilfe und des Jugendamtes, keine Extras mehr, (das Kind braucht Schuhe, das Kind will reiten u.s.w.): Zahlen Sie nur noch, was festgelegt wurde! Vor dem ganze Palaver habe ich immer 400 EUR oder mehr überwiesen und noch jede Menge anderer Sachen gezahlt.
Nur: Die Mutter ist kaufsüchtig, hat das Kindesvermögen von rund 30.000 DM, das meine Tochter von meiner Muter erbte, unterschlagen. Ihr wurde deshalb auch die Vermögenssorge entzogen. Und seit dem ich das ins Rollen brachte, herrscht Krieg. Ich sehe meine Tochter, trotz geregeltem Umgang nicht mehr. Komme mir niemand mit Rechten. Klar hab ich die, aber ich bekomme einfach das Kind nicht zu den vereinbarten Zeiten. Das Kind wird instrumentalisiert. und um ihm das zu ersparen, habe ich auf mein Umgansrecht verzichtet.

Sorry, das gehörte nicht hierher, aber das ist es, was mir den Schlaf raubt und mich zur Verzweiflung bringt. Nicht 8 EUR.

Jedenfalls soll ich wohl deshalb gepfändet werden. Ohne jegliche Vorwarnung. Ist das statthaft?Huch?


[Editiert am 26/1/2005 von HerbertMF]
Gespeichert
HerbertMF
Rege dabei
***
Geschlecht: Männlich
Beiträge: 105


« Antwort #6 am: 26. Januar 2005, 08:19:27 »

Noch etwas im Nachgang:

Darf ich meinen Unterhalt im Voraus überweisen? Also wenn ich mal längere Zeit nicht zu Hause bin, den Unterhalt für ein halbes Jahr im Voraus? Ich habe ja keine Lust, am Flughafen verhaftet zu werden, weil vielleicht ein Haftbefehl gegen mich vorliegt.
Gespeichert
Uli
Spezialgruppe
*****
Geschlecht: Männlich
Beiträge: 5.561


VS-Fossil


WWW
« Antwort #7 am: 26. Januar 2005, 08:47:51 »

Hallo Herbert,

ich habe schon öfters genauso verständnislos dagesessen wie Du (3 Gehaltspfändungen, 1 Kontopfändung als AE-Vater). Der Gerichtsvollzieher prüft nicht die Rechtmäßigkeit von Ansprüchen, sondern setzt gnadenlos die titulierten Ansprüche durch. Bei mir hat das damals dazu geführt, dass ich die Raten für das ehegemeinschaftliche Haus plötzlich nicht mehr tragen konnte, da ich von StKl III nach StKl I rutschte.

Versuche mal mit dem Jugendamt zu sprechen, ob sie die Urkunde in einen dynamischen Titel umwandeln. Dann wärest Du aus dem Schneider. Ansonsten bliebe wirklich nur die Abänderungsklage. Ob die für 8,- EURO lohnt ist fraglich.

Ich würde niemals Unterhalt im vorraus überweisen! Richte einen Dauerauftrag ein, dann ist auch bei Abwesenheit die Zahlung gesichert.

LG Uli
Gespeichert
HerbertMF
Rege dabei
***
Geschlecht: Männlich
Beiträge: 105


« Antwort #8 am: 26. Januar 2005, 10:28:40 »

Eine dynamische Urkunde möchte ich nicht. Ich will, dass sie klagt, wenn sie mehr möchte. Denn der Unterhalt, den ich zahle, ist zu hoch. Einerseits verdiene ich keine 4.400 EUR netto, schon gar nicht, wenn man meine Alterssicherung abzieht, die mir als Selbständigen ja auch zusteht. Zum anderen wären da auch Zinsen einzuberechnen, die das Kind aus dem veruntreuten Unterhalt bekommt von der Mutter. Und mir geht es darum, vor dem Richter dann nicht als derjenige dazustehen, der sich vor Zahlungen drückt. Denn das tue ich ja nicht. Ich könnte 2.000 EUR Unterhalt bezahlen, es würde nichts an der Situation des Kindes ändern. Das Geld wird sofort in Bekleidungskäufe umgewandelt. Kaufsucht eben. Nachweislich gibt sie seit 20 Jahren mehr aus, ca. 50 % als sie verdient. Wie so etwas geht?
Schulden machen, nicht zurückzahlen. Kredite auf anderen Namen aufnehmen (haben ihre alten Eltern dann gezahlt, um die Tochter zu retten) Sogar eine Mischung aus Betrug und Prostitution, 30.000 DM der Tochter verbraucht, ich drücks mal so vorsichtig aus: Als sie bei mir auszog, fehlte am nächsten Tag der gesamte Familienschmuck im Wert von ca. 60.000 DM.....Und so weiter, lässt sich beliebig fortsetzen.

Ich denke, die Urkunde ist eindeutig. Der Betrag steht drin und das Kindergeld. Der Rest ist eine Rechenaufgabe.

Soll er wegen mir pfänden. Hier ist ein ganzes Zimmer voll mit Dingen die recht wertvoll sind und die nicht mehr gebraucht werden, denn meine Tochter kommt ja nicht mehr zu mir. Und als ich merkte, dass die Mutter begann, Dinge der Tochter, die ich ihr schenkte, zu verscherbeln, habe ich meiner Tochter nichts mehr geschenkt, sondern nur noch zur Verfügung gestellt. Das ist aktenkundig.

Also z.B. ich habe mir ein paar Ohrringe gekauft, die ich Maxi zur Verfügung stellte. Die kann der Gute ja dann mitnehmen.

Ich kann gar nicht soviel fressen, wie ich kotzen möchte.
Denn leider bringe ich seit Tagen nichts mehr runter.
Ich verrecke an der Sache. und darum gehts dieser "Mutter".
Gespeichert
Uli
Spezialgruppe
*****
Geschlecht: Männlich
Beiträge: 5.561


VS-Fossil


WWW
« Antwort #9 am: 26. Januar 2005, 10:46:32 »

 
Zitat
Ich will, dass sie klagt, wenn sie mehr möchte.


Ich habe Dich so verstanden, dass die Urkunde höher ausgestellt ist als dass, was Du eigentlich zahlen müsstest. In diesem Fall müsstest Du klagen, wenn Du eine Änderung wünscht. Madame kann ihre Ansprüche bei Dir pfänden und die Pfändungskosten (ca. 80,- EURO) zahlst Du auch noch.

LG Uli
Gespeichert
Butzemann
Rege dabei
***
Beiträge: 110


« Antwort #10 am: 26. Januar 2005, 11:38:31 »

hallo
wir haben den selben Fall.
Titel kannst du nur mit Zustimmung der Mutter abändern lassen.
Ansonsten musst du bei Gericht eine Abänderungsklage beantragen.

Gespeichert
HerbertMF
Rege dabei
***
Geschlecht: Männlich
Beiträge: 105


« Antwort #11 am: 26. Januar 2005, 11:44:28 »

Ist eigenlich die Frage, wie hoch die urkunde jetzt ausgestellt wird. es wird darin eine Summe genannt (684 DM) in die bereits ein Kindergeld eingerechnet ist von 135 DM.
Das kindergeld hat sich um 30 DM erhöht, also sind 15 DM mir anzurechnen (BGB) diese 15 DM fließen ja auch per Kindergeldkasse an die Mutter. Und ich hab sie von meiner Zahlungssumme abgezogen. Für die Mutter ein Nullsummenspiel. Sie hat das Geld zur Verfügung.
Und da sie mich am Tag vorher sah, in Begleitung aller Anwälte, hätte sie das ja so mal eben ansprechen können. es gibt auch ein Schikaneverbot.

Außerdem steht in dem Schreiben des GV nur die Mutter. Und die Mutter bekommt nichts von mir, sondern nur die Tochter. Muss das nicht heißen, Tochter, vertreten durch die Mutter?

Ich weiß, ist eine Lapalie, aber ich möchte meinem Kind, wenn es 18 wird, einmal nachvollziehbar zeigen können,, wie mich die Mutter böswillig gequält hat.
Gespeichert
Butzemann
Rege dabei
***
Beiträge: 110


« Antwort #12 am: 26. Januar 2005, 13:39:25 »

Du kannst diskuiteren wie du willst du wirst zahlen müssen!

Sie MUSS es dir nicht vorher ankündigen nur weil sie dich zufällig wo auch immer sieht. sie geht einfach den klaren Weg so muss sie sich mit dir nicht rumstreiten. Sie nimmt ihre Recht für das Kind wahr das ist alles!

Wenn du deine Sache machen willst dann tue das u. lege los. Das gerede bringt dich nicht weiter, ob einfache Rechnung oder nicht interessiert niemanden. Das Kind hat das Recht und aus.

Du wirst immer den kürzeren ziehen.

Wenn es dir die paar Euro Wert ist, musst du wohl leider eine Abänderungsklage anstreben, die kostet jedoch mehr.
Gespeichert
HerbertMF
Rege dabei
***
Geschlecht: Männlich
Beiträge: 105


« Antwort #13 am: 26. Januar 2005, 16:02:45 »

Ich glaube nicht, dass die Sache ganz so einfach liegt. Meine Anwältin war ja auch der Meinung, ich könne das abziehen. Und im Titel steht ja nicht nur: ich zahle XXX, sondern das Kindergeld ist expliziert angegeben, als einberechnet. Und das hat sich verändert.


Klägerin ist meine Tochter und nicht die Mutter. Der gegnerische Anwalt durfte schon mal eine Klageschrift neu verfassen, weil er nicht die richtige Klägerin angeführt hatte.

Ich lass den Meister mal pfänden und dann schun wir mal weiter.


Im Interesse des Kindes: Ja, da hat die Mutter 30.000 DM vergeigt. Ist ja mal was.
Gespeichert
Uli
Spezialgruppe
*****
Geschlecht: Männlich
Beiträge: 5.561


VS-Fossil


WWW
« Antwort #14 am: 26. Januar 2005, 16:42:55 »

Geh doch mit dem Titel zum Gericht und beantrage Pfändungsabwehr. So kannst Du Dir evtl. schon mal die 80,- EURO Gebühren für den Gerichtsvollzieher sparen.

Die Anwälte reden auch viel. Mir wurde zweimal empfohlen, zunächst nicht weiterzuzahlen, weil ein Verfahren in der Schwebe war und ich das Geld nie wieder gesehen hätte. Ich habe nicht bezahlt und ich wurde sofort am 5. Werktag gepfändet. Das Gericht hat später festgestellt, das der gepfändete Betrag deutlich zu hoch war. Die Kosten sind in voller Höhe bei mir hängen geblieben und ich habe noch einen wunderschönen bleibenden Eintrag bei meinem Geldinstitut.

LG Uli
Gespeichert
sky
Gehört zum Inventar
*****
Beiträge: 1.828



« Antwort #15 am: 26. Januar 2005, 23:54:37 »

Hi!

@Herbert

Wenn Du zur Zeit mehr Unterhalt zahlst als Du müsstest, könntest Du vielleicht so vorgehen:

Einschreiben an die KM mit Fristsetzung, sie möge der Abänderung der Jugendamtsurkunde zustimmen. Ansonsten Urkunde im vereinfachten Verfahren nach §655 ZPO (wenn’s Dir nur um das Kindergeld geht) abändern lassen, oder mit  Abänderungsklage gem. § 323 ZPO die Urkunde angreifen (wenn nach tatsächlicher Leistungsfähigkeit tituliert werden soll) Und zur weiteren Sicherung: Antrag auf einstweilige Einstellung der Zwangsvollstreckung stellen.

Vielleicht wirfst Du vorher mal einen Blick in die für Dich maßgebliche Unterhaltstabelle und suchst Dir den "eigentlich" zu zahlenden Unterhaltsbetrag raus. Das Kind kommt bald in die nächste Altersstufe, also mal nachgucken, wie weit Du von dem dann zu zahlenden Betrag noch so entfernt bist. Ein dynamischer Titel kann auch für Dich zum Vorteil sein, denn eine berechtigte Klage des Kindes – z. B. bei Wechsel in eine andere Altersstufe -  kostet Dein Geld. Außerdem dürfte die Klagefreudigkeit der KM dadurch etwas gehemmt werden.

Und ja, es muss heißen "Tochter, verteten durch die Mutter", denn Gläubigerin ist das Kind.
Und nein, die Pfändung muss nicht angekündigt werden - könnt ja zwischenzeitlich was "abhanden" kommen.

Das mit der Schikane lass mal gut sein, das bringt nichts.

Das kein Umgang stattfindet, ist für das Kind sehr schade.

@Butzemann
das war die Kindergelderhöhung zum 01.01.2002

Gruss
sky


[Editiert am 26/1/2005 von sky]
Gespeichert

Je mehr Käse, desto mehr Löcher. Je mehr Löcher, desto weniger Käse. Daraus folgt: Je mehr Käse, desto weniger Käse
HerbertMF
Rege dabei
***
Geschlecht: Männlich
Beiträge: 105


« Antwort #16 am: 26. Januar 2005, 16:57:15 »

Danke, das ist eine gute Idee.
Ich denke mal, wenn die Kleine 12 wird, hab ich eh das nächste Verfahren am Hals.
Anfang vergangenen jahres wollte ihr Anwalt auch mehr Geld. Hat aber nicht geklagt. Ich hatte der Mutter nur gesagt, damit würde sie mir einen mords Gefallen tun, denn ich würde deutlich zu viel bezahlen.
Seitdem kommt nichts mehr.
Ich will das nochmals klarstellen: mir geht es absolut nicht ums Geld, mir gehst darum, dass es dem Kind gut geht.
Ich zahle z.B. auch in eine Lebensversicherung für die Kleine ein, davon weiß die Mutter nichts (und soll es auch nicht erfahren).

Da sich durch diese ganze Entwilcklung sowieso mein ganzes Leben und meine Lebensziele geändert haben, kann es sehr gut sein, dass die Mutter dabei ist, mit dieser Peanutsgeschichte ein furioses Eigentor zu schießen.
Gespeichert
Butzemann
Rege dabei
***
Beiträge: 110


« Antwort #17 am: 26. Januar 2005, 17:42:30 »

Hallo
unser RA sagte auch wir sollten kürzen und..........
es kam auch die Androhung zur Pfändung!

Wenn ein Titel besteht kann man eben nicht einfach mal so kürzen - egal mit welcher Begründung - Titel geht immer vor!

Mal eine andere Frage: Wo/welches Bundesland lebst du, das bei euch das Kindergeld erhöht
wurde? Mir ist z Z nicht darüber bekannt.......für Info bin ich dankbar.
Gespeichert
HerbertMF
Rege dabei
***
Geschlecht: Männlich
Beiträge: 105


« Antwort #18 am: 27. Januar 2005, 15:49:01 »

Es ist eine sofort vollstreckbare Urkunde. Ob sich das auch ein Titel ist, weiß ich gar nicht.
Habe heute mit dem Jugendamt telefoniert, wegen einer anderen Sache und die sehr nette Sachbearbeiterin vertrat auch die Meinung, die Kürzung wäre gerechtfertigt. Ist aber eine Privatmeinung. Wie ich das  sehe, ist es eine Sache, die man so oder so sehen kann.
In der Pfändungsankünfigung stand nicht, worum es geht.
Es stand drin die Frau xy, nicht meine Tochter. Ich bin Fr. XY aber zu nichts verpflichtet, ganz im Gegenteil.
Es kann natürlich auch sein, dass es um ein Pfändungsersuchen der Gegenseite geht, das längst vom Gericht abgeschmettert wurde. Da ging es um ganz was anderes. Wie gesagt, auf dem Schreiben vom GV steht nur dessen Aktenzeichen und daraus geht nichts hervor.
Der GV ist weder telefonisch noch durch die angegebenen Faxnummern erreichbar. Auch witzig, sowas.
Meine Anwälte haben jetzt mal wider geschrieben.

Klage auf Abänderung der Urkunde möchte ich nicht stellen, aus rein psychologieschen Gründen. Ich lasse lieber die Mutter klagen. Ich glaube, ich stehe besser da, wenn eine Mutter, die das Kindesvermögen veruntreut hat, einen Vater verklagt, der jahrelang erheblich mehr geleistet hat als er musste, der, um seinem Kind wenigstens etwas Vermögen aufzubauen, eine Versicherung zahlt, als wenn ich als Vater klage, der weniger zahlen will.
Ich weiß  nicht, o ich das naiv sehe, mit meinem Gerechtigkeitsgefühl.

Meine finanzielle Situation hat sich verschlechtert durch die anhaltende Krise. Dem Kind stehen Zinsen aus dem veruntreuten Geld zu, die angerechnet werden müssten.

Also einer Klage der Mutter sehe ich recht gelassen entgegen, ich denke mal, dass ich so um 100-150 EUR weniger zahlen muss.
Dieses Geld lasse ich dann dem Kind zugute kommen.
Auch, wenn ich es nicht mehr sehen darf oder kann.
Gespeichert
DeepThought
Owner & Fast-alles-Versteher
Administrator
*******
Geschlecht: Männlich
Beiträge: 12.055



WWW
« Antwort #19 am: 27. Januar 2005, 16:07:07 »

Hallo Herbert,

Zitat
Es ist eine sofort vollstreckbare Urkunde. Ob sich das auch ein Titel ist, weiß ich gar nicht.
Ist das selbe.

Zitat
Der GV ist weder telefonisch noch durch die angegebenen Faxnummern erreichbar
Die sind immer nur kurze Zeit erreichbar, weil sie den Rest des Tages unterwegs zu ihren "Kunden" sind.

Zitat
Ich weiß nicht, o ich das naiv sehe, mit meinem Gerechtigkeitsgefühl.
Yep, tust du. Wenn sie auf höheren Unterhalt klagt und nicht Recht bekommt, zahlst du in bisher titulierter Höhe weiter. Eine KU-Miderung erreichst du nur, wenn du Abänderung begehrst.

Zitat
Dem Kind stehen Zinsen aus dem veruntreuten Geld zu, die angerechnet werden müssten.
Nein, denn die Zinsen fließen ja nicht. Nur Einnahmen und Ausgaben sind relevant, nicht jedoch (fiktive) Ansprüche.

Zitat
Auch, wenn ich es nicht mehr sehen darf oder kann.
Um die Sache musst du dich schnellstens kümmern und mit allem Nachdruck!

DeepThought
Gespeichert


Der 15. Senat des OLG Celle befindet vatersein.de in den Verfahren 15 UF 234/06 und 15 UF 235/06 als "professionell anmutend".
Meinen aufrichtigen Dank!
HerbertMF
Rege dabei
***
Geschlecht: Männlich
Beiträge: 105


« Antwort #20 am: 27. Januar 2005, 17:01:28 »

der Reihe nach:
Urkunde-Titel: danke, jetzt weiß ichs.

GV erreichbar: Seine angegebene Faxnummer ist nicht erreichbar.
In den 3 Stunden, die er pro Woche telefonisch erreichbar isein soll, lt. Brief, geht niemand ans Telefon. Sein Handy bimmelt, aber er geht nicht ran. mein  Anwalt hat geschrieben und eine Frist auf Erwiderung gesetzt.

Habe meinen Anwalt gebeten, sich mit dem Gegnerischen in Verbindung zu setzen. Der drohte vor über einem Jahr mit Klage auf höheren Unterhalt. Kam aber nichts. Mein Anwalt soll fragen, was denn nun ist. Wenn der Gegnerische nicht klagt, klage ich. Allerdings erst, wenn ich meine Geschäftszahlen für voriges Jahr habe, denn die sind mies.

Zinsen: Das Jugendamt ist der Vermögenspfleger in der Erbsache, mittlerweile. Es kümmert sich darum, das die Gelder wieder an Land kommen (ich denke mal so um 200 EUR pro Monat wird sie zahlen müssen) Die Zinsen und Zinseszinsen natürlich auch. Also fließt Geld, nicht nur theoretisch. Meines Wissens ja erst die Zinsen und dann die Tilgung. Ich denke schon, dass da einiges drin ist für mich, b.z.w. für das Kind, denn ich lege eingesparten Unterhalt für die Maus an.
Gespeichert
RAMSCH
Gast
« Antwort #21 am: 07. Februar 2005, 16:29:33 »

---------------
Anm. Admin: Beitrag gelöscht! Hausverbot! Siehe >hier<

[Editiert am 20/6/2005 von DeepThought]
Gespeichert
HerbertMF
Rege dabei
***
Geschlecht: Männlich
Beiträge: 105


« Antwort #22 am: 07. Februar 2005, 16:43:23 »

Im Prinzip hab ich nichts gegen die Höhe des Unterhaltes. Ich habe nur was gegen abzocken.
Ich kümmere mich ums verschwundene Kindesvermögen: der Umgang wird mir unmöglich gemacht, es gibt eine Aufforderung, mehr zu zahlen. Und mein einkommen aufzudecken. Ich mach das, da kommt dann: so reicht das nicht. Auf meine Nachfrage, was den noch verlangt würde, kommt bis jetzt 13 Monate gar nichts mehr. Dafür jede Menge anderer Kram. So hin und wieder würde ich auch mal gerne arbeiten und keine Anwaltskorrespondenz erledigen...
Ich würde es ja begrüßen, wenn sie wg. höherem Unterhalt klagt. Weil ich eben zu viel zahle. Ist nicht unbedingt eine erhebliche Summe, wegen der ich klagen würde. Aber wenn sie es macht, bitte!
Gespeichert
RAMSCH
Gast
« Antwort #23 am: 07. Februar 2005, 17:07:00 »

---------------
Anm. Admin: Beitrag gelöscht! Hausverbot! Siehe >hier<

[Editiert am 20/6/2005 von DeepThought]
Gespeichert
HerbertMF
Rege dabei
***
Geschlecht: Männlich
Beiträge: 105


« Antwort #24 am: 07. Februar 2005, 17:17:35 »

Hast Du schon recht.
So siehts aus (aus dem Gedächtnis, da im Betrieb im Moment)
Urkunde unterzeichnet 2000 (oder 2001?)
684 DM zu zahlen, berücksichtigt DM 135 Kindergeld.

Situation jetzt: weniger Einkommen (aber immer noch relativ hoch) Kindergeld erhöht, Mutter zahlt monatlich 50 EUR  für unterschlagenes Kindesvermögen. Noch nicht mal die laufenden Zinsen.

Wenn jetzt neu festgestellt würde, die Summe, wären zu berücksichtigen: Mein Einkommen und da wird dann wieder endlos gestritten, das erhöhte Kindergeld und diese 50 EUR Zinsen. Vielleicht zahl ich dann irgendwo 20-100 EUR weniger.

Kannst Du Dir vorstellen, dass ich die Nerven im Moment blank habe und keine Lust habe wg ein paar EUR Unterhalt weniger ein halbes Jahr rumzuklagen, Belege raussuchen u.s.w.

Ich jammere nicht wegen der Höhe des Unterhaltes sonern wegen dauernder Forderungen.
Kurz und knapp: Der Mutter steht das Wasser bis zum Hals und jetzt wird geklagt auf Deubel komm raus. Zumal sie ja den Anwalt nicht zahlen muss. Das muss ich jedesmal. Bin ja so dumm, leiszngsfähig (= abzockbar) zu sein....
Gespeichert
Seiten: [1] 2   Nach oben
Drucken
vatersein.de - Forum  |  Themen  |  Zwangsvollstreckung / Forderungsbeitreibung (Moderator: oldie)  |  Thema: Muss eine Pfändung angekündigt werden?
 
Gehe zu:  

Powered by SMF 1.1.10 | SMF © 2006, Simple Machines LLC


www.vatersein.de
Die Artikel sind geistiges Eigentum des/der jeweiligen Autoren,
alles andere © 2002 - 2012 by Vater sein trotz Trennung/Scheidung - Das Portal für Trennungseltern
Diese Webseite basiert auf pragmaMx 0.1.10.
Die Inhalte dieser Seite sind als RSS/RDF-Quelle verfügbar.

Erste Hilfe | Unterhaltsrechtliche Leitlinien
Aufsätze, Urteile, Studien, Informationen zum Familienrecht | Lexikon Familienrecht | Abkürzungen Familienrecht | Sonderbedarf
Urteile Ehegattenunterhalt | Urteile Kindesunterhalt | Urteile Sorgerecht | Urteile Umgangsrecht | Urteile Versorgungsausgleich | Urteile Zugewinnausgleich
Forum Umgangsrecht | Forum Sorgerecht | Forum Unterhaltsrecht | Forum Behörden/Gerichte | Forum Politik/Gesellschaft/Soziales

 

Theme created by Khon Bangkok WebWebWeb team