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vatersein.de - Forum 26. Mai 2012, 08:47:18 *
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Autor Thema: Muss eine Pfändung angekündigt werden?  (Gelesen 3382 mal)
RAMSCH
Gast
« Antwort #25 am: 07. Februar 2005, 17:24:15 »

---------------
Anm. Admin: Beitrag gelöscht! Hausverbot! Siehe >hier<

[Editiert am 20/6/2005 von DeepThought]
Gespeichert
HerbertMF
Rege dabei
***
Geschlecht: Männlich
Beiträge: 105


« Antwort #26 am: 07. Februar 2005, 17:41:38 »

Das sagst Du so. Würde ich das machen, wüsste ich noch nicht mal, dass sie nur 3 Jahre Unterhalt zurück vollstrecken kann. die Anwältin weiß das jedenfalls anscheinend nicht.

Und ich bin jemand, der sich mit Sachen befasst. Ich kann nicht einfach ausklammern. Oder nicht dran denken.
Ich werde nachts wach und denke dran.
Ich denke den ganzen Tag nichts anderes.
Es belastet mich und macht mich über kurz oder lang kaputt.

Womit die gute Frau dann erreicht hat, was sie will.
Ich beneide die Leute, die abschalten können. Ich kanns nicht.
Andererseits ist das wohl auch ein Grund dafür, warum ich relativ erfolgreich und auch glücklich in meinem Beruf bin. Immer mit dem ganzen Wesen dabei.
Gespeichert
RAMSCH
Gast
« Antwort #27 am: 07. Februar 2005, 18:03:23 »

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Anm. Admin: Beitrag gelöscht! Hausverbot! Siehe >hier<

[Editiert am 20/6/2005 von DeepThought]
Gespeichert
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