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vatersein.de - Forum 26. Mai 2012, 08:43:17 *
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Autor Thema: Anwaltskosten?????  (Gelesen 883 mal)
Lion
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Beiträge: 150



« am: 24. Januar 2005, 18:11:28 »

Hallo Forum

Ich hatte eigentlich noch nie Berührungspunkte mit Anwälten.
Leider bleibt die Sache jetzt nicht aus.

Es geht hier um die Nachzahlung von Unterhaltsansprüchen.
Punkt 1. der Klage. Ich würde meinem Sohn 20 Euro zu wenig, pro Monat, zahlen.
Punkt 2. der Klage. Ich zahle meiner Ex ca. 70 oder 80 Euro, pro Monat zu wenig.

Gegenargumentation meines Anwalt ist das einseitige Ausbrechen aus der Ehe nach §1579 Nr.6 BGB
Die Tatsache das sie arbeiten geht und dadurch 345 Euro mir zugesprochen werden können.
5% Beufsbedingte Aufwendungen.
Und die Tatsache das ihr neuer Lebensgefährte einen Teil, der Betreuung unseres Sohnens übernimmt, was in einen geldwerten Vorteil umgerechnet werden kann.

Desweitern soll mein RA die Scheidung einreichen und durchführen.

Soviel zu den ausstehenden oder erfolgten Ereignissen.

Ich habe ihm bis jetzt 2 X 669 Euro überrwiesen und hatte dafür 3 Gespräche, und er hat 3 Briefe an die generische Partei, bzw. an das Amtsgericht geschrieben.

Jetzt tritt er mit folgendem an mich heran.

Ich bitte ferner um Verständnis, dass bei dem ganz erheblichen Arbeits-
und Zeitaufwand, der in dieser Sache bereits angefallen ist und noch zu
erwarten steht, das Mandat vernünftig nur auf der Basis einer Honorar-
vereinbarung führen kann. Der normale Stundensatz beträgt € 200,00.
Ich bitte um kurze Rückäußerung, ich würde Ihnen dann eine Honorar-
vereinbarung übersenden.

So, jetzt stehe ich da und weiss gar nicht so recht was ich daruf antworten soll.

Eigentlich müsste ich ihn mal fragen, was er noch alles gedenkt zu tun.
Er muss mit Sicherheit noch das Trennungstagebuch durcharbeiten um die das einseitige Ausbrechen aus der Ehe, richtig dar zu stellen.
Aber sonst denke ich, ist alles reine Routine.

Ich habe schon den Rat bekommen mir einen neuen Anwalt zu nehmen.
Wie berechnet sich den solche ein Honorar? Ich dachte immer das geht nach Streitwert?

Könnt ihr mir raten?

Gruss Lion
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Frodo60
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« Antwort #1 am: 24. Januar 2005, 19:07:10 »

Es gibt die BRAGO und daran hat er sich zu halten!. Es sieht allerdings so aus, daß er dich schröpfen will, und dann ist das Vertrauensverhältnis zum eigenen Anwalt sowieso gebrochen.Mein Rat: Such dir einen anderen Anwalt. Am Besten eine Anwältin. Frauen sind gegen Frauen besonders rücksichtslos.  gun Hab ich die erfahrung gemacht.
Gruß Jo
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« Antwort #2 am: 24. Januar 2005, 19:41:25 »

hi, lion,

in aller kürze und eile:
ich kann frodo in beiden punkten nur zustimmen: auch ich würde mich nicht auf 'ne honorarvereinbarung einlassen, sondern nur nach rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) (ehem. BRAGO) abrechnen. und dann rechnet sich's nach streitwert...
zu deinen zahlen kann ich nix sagen, eigentlich sind das aber wohl nicht sehr 'unnormale' dinge, die RA da bearbeiten soll.

2. punkt der zustimmung: auch meine erfahrung: nimm dir 'ne RAin!!

gruss
ulli
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AJA
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« Antwort #3 am: 24. Januar 2005, 20:20:13 »

Hallo Lion,

auch ich kann mich den Vorschreibern nur anschließen.

Meine RA rechnet nach dem Streitwert ab. Egal, wie viel Aufwand das bedeutet. Der Streitwert ist in deinem Fall auch ganz einfach zu errechnen. Damit verdient er möglicherweise nicht genug, logisch  c

Auch im zweiten Punkt muss ich aus leidvoller Erfahrung zustimmen. Weibliche Anwälte sind oft skrupellos. Meine erste war es nicht, die jetzige hat Haare auf den Zähnen  ;) , und die meines Ex hat den Ruf, kaputte Ehen noch kaputter zu machen. Ist kein guter Ruf, aber offenbar stimmt die Beobachtung, dass Frauen oft mehr Biss haben.

Gruß AJA
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Lion
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« Antwort #4 am: 24. Januar 2005, 21:43:38 »

Erstmal danke an Euch, die ihr mir bis jetzt geantwortet habt.

Tja, sieht so aus als ob ich mich nochmal auf die Suche machen sollte.
Schade um die Gelder, die bereits geflossen sind.

Eine detailierte Rechnung darüber, was für die Gelder bis jetzt geleistet wurde habe ich eigentlich auch nie bekommen. Eigentlich immer nur die Aufforderung zu zahlen.

Habt ihr einen Tip für einen guten Rechtsanwalt oder veilleicht doch besser eine Rechtanwältin in oder in der Nähe von Köln?

Wie läuft so ein Übergang von einem zum andern Anwalt eigentlich ab?

Ich werde aber mal meinen RA darauf ansprechen warum er nicht nach BRAGO abrechnet.


Gruss Lion
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[Editiert am 24/1/2005 von Lion]

[Editiert am 24/1/2005 von Lion]
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ulliberne
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Geschlecht: Männlich
Beiträge: 873



« Antwort #5 am: 24. Januar 2005, 22:36:27 »

hi, lion,

zur klarstellung: natürlich darf ein RA auch nach zeitaufwand abrechnen, sofern der mandant dem zustimmt. nur ist das in aller regel teurer und für dich weniger durchschaubar, da du ja den tatsächlichen aufwand schlecht überprüfen kannst (und wenn er ein langsamer leser ist, steigt halt die rechnung...).

zu den 'RAinnen': ich habe eine solche weniger wg. des 'biss' ausgesucht (ich kann also AJA nicht so sehr bestätigen), sondern weil sie sich besser in die 'weibliche psyche' hineindenken können (war bei mir sehr von vorteil). auf jeden fall sollte es ein/e fachanwalt/in sein!!
der FOCUS hat doch mal anwaltslisten veröffentlicht. ich weiss nicht, ob die noch abrufbar sind, aber 'n versuch wär's doch wert??!!??

dir viel erfolg!
gruss von der küste!
ulli
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AJA
Frischling

Beiträge: 0


« Antwort #6 am: 25. Januar 2005, 08:25:14 »

 
Zitat
Wie läuft so ein Übergang von einem zum andern Anwalt eigentlich ab?


Dem alten Anwalt die Vollmacht entziehen, dem Neuen geben und bitten, sich vom alten Anwalt den bisherigen Vorgang schicken zu lassen.

So haben wir es gemacht.

Der neue Anwalt wird vermutlich erst mal fragen, warum du einen Wechsel möchtest.

Gruß AJA
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Lion
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Beiträge: 150



« Antwort #7 am: 25. Januar 2005, 11:23:25 »

Hi

Ich hatte gerde ein Gespräch mit einer anderen Rechanwaltskanzlei.
Die sagten mir, dass die Abrechnung nach Stunden für so einfache Dinge eigentlich nicht normal sind sondern nach Brago abgerechnet werden.

Mal sehen, wenn ich seinen Forderungen nocht folge leiste, wird er wahrscheinlich das Mandat hin legen.

Gruss Lion
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Melly
Gast
« Antwort #8 am: 25. Januar 2005, 11:59:03 »

Öhm Lion, wer schon solche forderungen stellt, der kann nicht wirklich gute Arbeit leisten.
Vergiß den Anwalt und nimm Dir nen anderen, da weißt dann auch, der setzt sich für Deine Belange ein und rechnet nach Brago ab.
Der andere Anwalt ist schlicht nen Halsabschneider.
Gruß
Melly
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