hallo beda,
um etwas genaues zu sagen sind deine ausführungen zu ungenau:
1. wann wurde eure rechtssache anhängig gemacht bzw. ann hast du deinem anwalt den auftrag erklärt?? vor dem 01.07.04 oder danach??
2. wie hoch ist die einigungsgebühr?? 1,0 oder 1,5??
3. wurde ein teil der geschäftsgebühr angerechnet

4. wie verteilen sich die einzelnen streitwerte??
5. inwieweit hat der anwalt am vergleich mitgearbeitet??
danach kann ich dir vielleicht etwas weiter helfen
lieben gruß
[Editiert am 20/1/2005 von traeumerin]