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vatersein.de - Forum 26. Mai 2012, 08:32:22 *
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Autor Thema: Pfändung bei der Lebensgefährtin???  (Gelesen 1970 mal)
ipdet
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« am: 16. Januar 2005, 17:58:51 »

Hallo, bin ganz neu hier,

kann bei mir für meinen Freund gepfändet werden?? Alles in der Wohnung gehört mir oder meinem Sohn.

Wäre für eine Antwort sehr dankbar fallendesteine
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DieMystiks
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« Antwort #1 am: 16. Januar 2005, 18:19:24 »


Hallo Ipdet,

sollte der Gerichtsvollzieher vor der Türe stehen, wäre es auf jeden Fall von Vorteil wenn du auch beweisen kannst, daß die Dinge dir und deinem Sohn gehören. Also, Rechnungen z.B.

Um welchen Betrag geht es denn und wie sieht die finanzielle Situation bei deinem Freund aus? Man kann dann mit dem GV eine Zahlungsvereinbarung besprechen und dingfest machen.
Schreib doch bitte mal genauer um was es geht.

Gruß
Tina
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Und aus dem Chaos sprach eine Stimme zu mir:"Lächle und sei froh, es könnte schlimmer kommen." Und ich lächelte und war froh und es kam schlimmer.
ipdet
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« Antwort #2 am: 16. Januar 2005, 18:32:02 »

Hallo,

vielen Dank für deine Antwort, insgesamt laufen noch 4 Zwangsvollstreckungen ca. 50.000 Euro. Wir haben uns vor ca. 2 Jahren im Net kennengelernt. Dann ist er zu mir gezogen. Zahlt für seine Frau und die 2 Töchter Unterhalt. Ist jetzt auch noch arbeitslos geworden. Keine Chance jemals die Schulden loszuwerden. Hat ne leerstehende noch lange nicht bezahlte Eigentumswohnung ( leider unvermietbar, da die letzten Mieter alles verwüstet haben ). Ehefrau hat Offenbarungseid abgelegt, usw.. Es ist keine Ende abzusehen.

Hiiilfe!!! c
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Melly
Gast
« Antwort #3 am: 16. Januar 2005, 18:44:29 »

Warum meldet der LG nicht private Insolvenz an?
Der wohl einfachste WEg von den Schulden weg zu kommen.
Gruß
Melly
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DieMystiks
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« Antwort #4 am: 16. Januar 2005, 18:50:55 »


Ihr müsst dem GV verklickern, daß die Dinge wirklich dir und deinem Sohn gehören.

Meinem LG gehörte damals hier nur das Aquarium, das wollte der GV nicht ;)

Dein Freund sollte überlegen die Schuldenberatung aufzusuchen, wenn er dort noch nicht war.

50.000,- sind eine Menge Holz, aber nicht den Kopf hängen lassen, es geht immer weiter und auch diesen Betrag kann man abbauen und schrumpfen lassen.

In Bezug auf die eigentumswohnung kann ich nichts sagen....leider nicht meine Baustelle. Sicher bekommt ihr aber noch Tips von anderen Usern, die besseren Durchblick haben als ich.

Lieben Gruß
Tina
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Und aus dem Chaos sprach eine Stimme zu mir:"Lächle und sei froh, es könnte schlimmer kommen." Und ich lächelte und war froh und es kam schlimmer.
ipdet
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« Antwort #5 am: 16. Januar 2005, 18:53:24 »

Ja danke, dass denke ich auch immer. Aber er hat meiner Meinung nach irgendwie aufgegeben, ist wie gelähmt,will gar nicht mehr das Thema ansprechen. Am Samstag hatte er auch noch einen Motorradunfall. Jetzt geht erstmal gar nichts mehr. Auserdem hat er vor ca. 1 Monat die Scheidung eingereicht und die Anwältin meinte, dass die Wohnung dann evtl.  sowieso weg ist. Darauf hoffen wir.

VlG

 :cool:    
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ipdet
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« Antwort #6 am: 16. Januar 2005, 19:00:25 »

Zitat

Ihr müsst dem GV verklickern, daß die Dinge wirklich dir und deinem Sohn gehören.

Meinem LG gehörte damals hier nur das Aquarium, das wollte der GV nicht ;)

Dein Freund sollte überlegen die Schuldenberatung aufzusuchen, wenn er dort noch nicht war.

50.000,- sind eine Menge Holz, aber nicht den Kopf hängen lassen, es geht immer weiter und auch diesen Betrag kann man abbauen und schrumpfen lassen.



Komme hier noch nicht richtig klar, mal sehen

Wie soll ich beweisen, dass alles mir gehört, lebe selbst das 2. mal  in Scheidung. Die Möbel und alles waren vorher schon mein Eigentum, also mindestens 24 Jahre lang. Da hab ich keine Rechnungen oder so etwas. So lange hebt man das doch nicht auf.

VlG

 

In Bezug auf die eigentumswohnung kann ich nichts sagen....leider nicht meine Baustelle. Sicher bekommt ihr aber noch Tips von anderen Usern, die besseren Durchblick haben als ich.

Lieben Gruß
Tina
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DieMystiks
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« Antwort #7 am: 16. Januar 2005, 19:07:16 »


Hi,

die Möbel, interessieren den GV auch nicht.


Hoffe die Verletzungen durch den Unfall sind nicht zu arg. Aber...es hilft alles nichts. Vom "gelähmtsein" lösen sich die Schulden nicht in Wohlgefallen auf.

Versuche ihn aus diesem Tief herauszuholen. Mache ihm klar, daß er sich zusammenreißen muss und nach Lösungen suchen mus.

Wenn die Eigentumswohnung noch nicht bezahlt ist, wird sie nicht einfach verschwinden nach der Scheidung. Die Schulden bleiben, da sie sicher nicht für den Ursprungswert verkauft werden kann.

Tina
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Und aus dem Chaos sprach eine Stimme zu mir:"Lächle und sei froh, es könnte schlimmer kommen." Und ich lächelte und war froh und es kam schlimmer.
ipdet
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« Antwort #8 am: 16. Januar 2005, 19:11:22 »

Danke, melde mich bestimmt wieder,

muss die Tasche packen, muss morgen wieder zur Reha, bin auch nicht ganz gesund.

Tschüss, bis dann

VlG
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ipdet
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« Antwort #9 am: 16. Januar 2005, 20:01:51 »

[bin doch noch mal wieder da,

wie kommt man in den Chat??

Super Sache hier!!!

VlG
 ;)
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Sternpunktstern
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« Antwort #10 am: 16. Januar 2005, 23:05:57 »

Liebe Ipdet,

haben dein Sohn und du denn Sachen, die für einen GV interessant sein könnten ?  Immerhin gibt es in der ZPO den § 803 Abs. 2: " Die Pfändung hat zu unterbleiben, wenn sich von der Verwertung der zu pfändenden Gegenstände ein Überschuß über die Kosten der Zwangsvollstreckung nicht erwarten läßt."  Das heisst, wenn du keine Antiquitäten oder sonstige Gegenstände in der Wohnung hast oder hochwertige Elektrogeräte,die für eine Austauschpfändung in Frage kämen, wird da eh ein Fruchtlose-Pfändung-Protokoll ausgestellt.
Das mal zum ersten.
Zum Zweiten: Nein, du bist nicht für die Verbindlichkeiten deines Freundes verantwortlich, allerdings kann der GV bei einer gemeinsam genutzten Wohnung von Gewahrsam ausgehen.
Allerdings werden Gegenstände , die sich zur Verwertung eignen i.d.R.  mit einem Pfandsiegel versehen,das heisst, du hättest, bist du eigentümer, die möglichkeit , Drittwiderspruchsklage einzulegen (§771 ZPO).  (Hinweis: Das ist keine Rechtsberatung ,sondern Erfahrungsaustausch!)
 
Dass er dicht macht, wie gelähmt ist, ist völlig normal im Zustand der Überschuldung. Es ist ein Gefühl des *Versagt-habens*, *aus-der-Gesellschaft-ausgestossen-sein*  und da muss er erst mal durch.  Ich hoffe für euch, dass er bald in der Lage ist, die Hilfe einer Schuldnerberatung in Anspruch zu nehmen und auch ein VI für sich anzudenken.  Wenn er nicht mehr ständig Angst vor Lohn-Kontopfändungen und GV-Besuchen haben muss, geht es ihm bestimmt auch besser.

Liebe Grüsse und viel Kraft für euch

*.*
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Das Urteil über eine Sache charakterisiert nicht immer die Sache, aber es charakterisiert immer den Urteilenden (G. Branstner)
ipdet
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« Antwort #11 am: 18. Mai 2005, 13:55:27 »

HI,

da bin ich wieder.

 lt. Schuldnerberatung ist leider Privatinsolvenz für meinen LG nicht möglich. Da die Wohnung nicht zu vermieten noch zu verkaufen ist und die Nebenkosten der WEG weiterlaufen, ca. 3.300,00 'Euro pro Jahr.
Außerdem häuft sich ein riesen Schuldenberg ( KU u. EU ) auf.

Wenn die Wohnung zwangsversteigert würde, hätten wir eine Chance, aber da bleiben ja dann immer noch die Unterhaltsschulden.

Wir müssen uns eben damit abfinden.

LG

Inge Traurig

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JensB2001
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« Antwort #12 am: 18. Mai 2005, 14:38:34 »

Hey!

Damit "abfinden" heißt resignieren...
Aber das ist wohl keinenfalls eine Lösung, die Schulden häufen sich immer mehr an und der Druck von aussen wird immer größer .. von den Gläubigern, über den GV .. immer wieder Lohnpfändungen oder Kontopfändungen könnten die Folge sein, mit allen weiteren Nachteilen dadurch..

Dürfte kaum befriedigend sein..

Also fangt an zu handeln ...

Warum ist für ihn denn angeblich keine Verbraucherinsolvenz möglich..?

Es gibt zwar einige Gründe die eine Inso ausschließen, aber das sind wirklich wenige..
z.B wenn schon in den letzten 10 Jahren eine Restschuldbefreiung erfolgte..

De Wohnung sollte, egal dann in welchem Zustand eh verkauft werden..
Bzw. eine Zwangsversteigerung würde eh kommen..

Aber tut was..und last doch nicht einfach nur die Zeit verstreichen...

Aufgeschuldeter KU und EU fällt außerdem auch in die Inso (ist so, war mir bis vor kurzem auch neu)

Gruß
Jens


P.S. versehe ich das richtig, das man euch sagt das eine Privatinsolvenz nicht möglich wäre
       weil die Wohnung nicht zu vermieten oder zu verkaufen wäre..?
       Also wenn er in die Insolvenz geht müßte er die Wohnung eh verkaufen, weil es  
       würde verwertbares Vermögen darstellen.
       Wobei da die Wohnung doch offensichtlich auch noch nicht bezahlt ist ja das dann wohl  
       eh das ist woraus auch die Schulden entstehen .. Wohnung verkaufen!! Auch wenn sie
       vermutlich weit unter dem ursprünglichen Wert verkauft wird und dann die  
       Privatinsolvenz machen.. Scheint so als wenn ihr an die falsche Beratungsstelle geraten
       seit..

[Editiert am 18/5/2005 von JensB2001]
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Melly
Gast
« Antwort #13 am: 18. Mai 2005, 14:53:31 »

@Jens: ich schenk Dir mal am Besten ne Brille oder ne Lupe.
Die Wohnung nimmt keiner!!!!
Es wurde schon versucht die Bude los zu werden.
Es scheint, Du hast noch nie vor diesem Problem gestanden nen Haus oder ne Wohnung los zu werden.
Was nützt es wenn die zwangsversteigert wird...und keiner geht hin? Solch Wohnungen werden nicht einfach mal gekauft weil sie billig sind. Würdest Du auch nicht machen.
Eine Wohnung wird gekauft wenn sie nutzbar ist und evtl noch in ner Gegend liegt, die bewohnbar ist.
Es gibt auch Viertel da will man nicht aufn Friedhof liegen.
Wohnung wird nicht verkauft...also keine ISO.
Verstanden?
Die Fragesteller sind den Beratungsweg schon gegangen und es geht halt keine ISO..da ....rat mal...die Wohnung nicht zu verkaufen ist.
Bingo
Gruß
Melly
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JensB2001
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« Antwort #14 am: 18. Mai 2005, 18:56:51 »

@Melly

Toller Hinweis!
Wirklich..

Etwa wie ein Auto das nicht mehr zu verkaufen ist..dann bleibt immer noch die Schrottpresse ..
Und eine Wohnung die absolut nicht mehr zu verkaufen ist, da würde es dann noch die Abrissbirne geben ..

Was muß diese Wohnung doch dann aussehen..davon mal abgesehn das dann ja die Bausubstanz des Hauses mit in Mitleidenschaft gezogen wurde..


Aber für eine Wohnung zu bezahlen die angeblich nichts mehr Wert ist, das ist es dann also wiederum wert oder was??

 
Zitat
Es scheint, Du hast noch nie vor diesem Problem gestanden nen Haus oder ne Wohnung los zu werden

Doch kenne auch das Problem..

Und warum @Melly schlägst du dann schon vorher selber die Inso vor wenn du ja jetzt doch weißt das es ja nicht möglich ist die Wohnung zu verkaufen, weil sie ja unbewohnbar ist..

Kennst du die Wohnung etwa?

Und dann doch dein Hinweis auf Inso?

Oder um was geht es dir wirklich?

 
Zitat
Verstanden?


Dito?!

Dann also dein Tipp an @ipdet "weiterzahlen" und alles so laufen lassen und sich weiter verschulden.. Na denn
 c
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Melly
Gast
« Antwort #15 am: 18. Mai 2005, 19:04:06 »

@Jens: sicher wird weitergezahlt...da sonst die Zwangspfändung kommt.
Du scheinst im Moment die Situation auf dem Immobilienmarkt nicht zu kennen,.....der is nämlich so gut wie gestorben.
Sollte die Wohnung in guter lage in München oder Hamburg stehen, würde die weg gehen wie warme Semmeln. Aber so ist es in diesem Fall wohl nicht.
Du kennst die Bindungen nicht, die an dieser Wohnung hängen und die Mitbewohner nicht.
Als kleines Beispiel:
Olympiapark München..viele Wohnungen von den olympischen Spielen. Damals als heißer Renner verkauft und hoch gehandelt...heute wenn Du so ne Wohnung hast, weinst Du, da Dein Geld richtig schlecht angelegt war. Die Wohnungen kauft keine alte Socke mehr. Warum?
Weil da nur ausländische Mitbürger wohnen, die Bausubstanz unter aller Kanone ist, da will keiner investieren.
Das ist Immobilienmarkt Jens.
Frag mal viele Leute die ne Wohnung im Osten gekauft haben ob die ihre angeblich so tolle Wohnung los bekommen.
Ipdet kann die Wohnung nicht mal verschenken, da dann die Gläubiger auf s Dach steigen. Die müssen nämlich zustimmen*smile
Die sagen...solange bei den Leuten noch nen Cent zu holen ist, holen wir den.
Also....erzähl mir nix von Wohnung verkaufen und Co.
Gruß
Melly
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ipdet
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« Antwort #16 am: 20. Mai 2005, 02:43:02 »

@Melly @ Jens

Hi,

Melly scheint da ein bischen informierter zu sein. Ich will euch mal noch mehr aufklären.
Mittlerweile macht mich überhaupt nichts mehr nervös. Habe inzwischen schon mit mehreren Gerichtsvollziehern tel. gesprochen und denen die Situation erklärt. Habe auch keine Angst mehr, daß bei mir vollstreckt wird. Das kriege ich schon hin.

Er zahlt schon mindestens 6 Monate keinen Pfennig mehr. ( für die Schrottwohnung )

Wir sind ja nicht blöd. Irgendwann muß die Zwangsversteigerung der ETW eingeleitet werden.

Kennt Ihr vielleicht den Fall Immobetrug, Schrottwohnungen, Badenia-Bausparkasse, Haustürgeschäfte in 1000-fachem Betrug und " Anja Schueller", die sich wegen so einer Wohnung mit 29 Jahren das Leben genommen hat??, wenn nicht, seht mal im net unter

 www.anja-schueller.de  (ein offener Brief der Eltern an die Badenia-Bausparkasse ) .

Ich habe keine Angst die Bausparkasse und die (Köllner & Co., die das Haustürgeschäft vollzogen hat)  in den Dreck zu ziehen. Es wird Zeit, daß so etwas aufhört.

Die Wohnung befindet sich in Velbert  in einem Haus mit 40 Wohneinheiten.  Von den letzten Mietern verwüstet und verschimmelt hinterlassen. Als wir das erste mal dorthingefahren sind, habe ich gedacht: hier würdest du niemals wohnen wollen.

Sie wurde angeboten als ( Altersvorsorge, Steuerersparnis, Einnahmen aus dem Mietpool decken alles, geht auch ohne Eigenkapital usw., usw..

siehe auch www.badenia-opfer.de

Habe sehr viel nachgeforscht, da ich die Kraft dazu noch aufbringe. Kann nicht verstehen, daß man nichts machen kann dagegen.

Bin sehr viel deswegen im net. Habe rausgefunden, daß sich Renate Künast  für die betrogenen Verbraucher einsetzen will und ihr eine e-mail geschickt. Gerhard Schröder e-mail geschickt.  Aber da unser Altkanzler " Helmut Kohl", der im Vorstand der Aachen-Münchner-Generali ist, die wiederum mit der Badenia zusammenhängen ,  werden wir und die vielen anderen wohl keine Chance haben.  

Der Hammer ist nur, daß ich durch den Brief der Eltern von " Anja Schueller" darauf aufmerksam wurde, daß in den Bausparverträgen oder Darlehen der Badenia-Bausparkasse auch bei meinem Lebensgefährten, direkt eine Lebensversicherung  mit enthalten ist.

Mein Lebensgefährte war wie vor den Kopf geschlagen, er konnte es erst  gar nicht glauben .

Die warten nur darauf, daß sich die Leute umbringen, damit haben die sich abgesichert ( unglaublich aber wahr ).

Ich möchte noch dazu bemerken, daß weder mein Lebensgefährte noch ich an fehlendem IQ leiden.    Lächelnd  Lächelnd  Lächelnd

Nun kommt noch seine Scheidung dazu. Die Frau will den absoluten Krieg. Es ist bald nicht mehr zu glauben. Sie hat einen Offenbarungseid abgelegt, ist aus allem raus. Verstehe nicht, warum das Gericht nur meinen Lebensgefährten als Zahler aller Schulden ansieht, da er ja seit dem 1. 12. 2004 auch noch  arbeitslos ist.  Warum werden die ehelichen gemeinsamen Schulden nicht auf beide umgelegt.  Warum werden diese bei der Unterhaltsberechnung nicht berücksichtigt??

Gestern hatte er seinen Scheidungstermin. Der Richter hat vorgeschlagen lieber den vollen Kindesunterhalt zu zahlen. Die Frau soll dann auf ihren verzichten. Aber er kann den vollen KU ja auch nicht zahlen. Da laufen ja wieder Schulden ohne Ende an.  

Ich denke, daß es besser ist, darauf einzugehen. als weiter noch bis in alle Ewigkeit Unterhalt für die Frau zu zahlen. Sie kann genausogut arbeiten gehen, die Kinder sind 13 und 17 Jahre alt. Ich kann das nicht verstehen, weil ich das 2. mal geschieden wurde am 11. 4. 2005 und weder für meinen Sohn noch für mich jemals Unterhalt bekommen habe, da ich immer gearbeitet habe. Im Gegenteil ich muß jetzt das 2. mal Rentenanwartschaften abdrücken.

Mal sehen, am Dienstag hat er einen Termin bei seiner Anwältin.

Ich hoffe, es war nicht zu viel Geschreibsel, aber ich danke euch für euer Interesse an der Sache.

VlG

Inge      ;)  ;)



[Editiert am 20/5/2005 von ipdet]

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« Antwort #17 am: 20. Mai 2005, 03:02:04 »



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