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vatersein.de - Forum 26. Mai 2012, 08:30:55 *
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Autor Thema: Neuer Arbeitgeber  (Gelesen 560 mal)
icke030
Frischling

Geschlecht: Männlich
Beiträge: 4


« am: 22. Februar 2012, 20:39:02 »

Hallo und guten Abend,
mein Name ist Marcel.

Ich habe mich hier neu angemeldet. und hoffe bei euch Rat zu finden.

Ich habe zwei Kinder, einer davon lebt nicht bei mir.
Als Selbständiger habe ich nicht immer ein geregelten Einkommen, so das ich nur einen Mindesbeitrag zahlen kann.
Seit einem Jahr errechnetet das Jugendamt, dass ich kein Unterhalt halten kann/muss.
Dennoch zahle ich seit rund einem Jahr weiter meinen Mindesbeitrag.

Nun habe ich die Möglichkeit einen neuen Job zu bekommen.
Nun ist meine Frage an euch ..

- Muss ich mich beim Jugendamt melden?
- Muss ich angeben was ich verdiene?(wenn es zu einem Vertrag kommen würde)
- Wenn es später doch raus kommt, muss ich was zurück zahlen?
- Muss ich es überhaupt angeben, wenn meine  Ex Frau mein Einkommen nicht überprüft?

Forumregeln und Suchfunktion habe ich schon genutzt.

Sollte ich mit meinem Beitrag hier falsch sein so bitte ich nicht hart zu mir zu sein ;)
Ich bin lernfähig ...;)

Gruß Marcel
« Letzte Änderung: 22. Februar 2012, 20:45:00 von icke030 » Gespeichert
Beppo
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Beiträge: 11.168


Ich bin nicht Deutschland. Ich bin Griechenland.


« Antwort #1 am: 22. Februar 2012, 21:43:31 »

Moin.
Was ist denn dein Mindestbeitrag?

Und in welcher Form hat das JA den Unterhaltsverzicht ausgedrückt?
Als Anerkennung, dass du nicht leistungsfähig bist oder als Stundung?
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"Wer Kinder hat, wird bis auf die Haut ausgezogen!"
Meo-Micaela Hahne, Vorsitzende Richterin am BGH
icke030
Frischling

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Beiträge: 4


« Antwort #2 am: 22. Februar 2012, 22:13:18 »

Hallo Beppo,
vielen Dank für deine schnelle Antwort.

Durch eine neue Prüfung wurde errechnet, dass ich unter dem Selbstbehalt liege.
Dadurch erhielt ich sowie meine Ex das Schreiben.

Ich zahle dennoch einen Beitrag von rund 123 euro monatlich.
Das muss ich aber nicht mehr..

Nun wollte ich wissen, muss ich den möglichen neuen Arbeitgeber angeben?
Was ist wenn ich mein oben genannten Beitrag einfach stillschweigend weiter zahle?


Marcel
Gespeichert
Beppo
Globaler Moderator
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Geschlecht: Männlich
Beiträge: 11.168


Ich bin nicht Deutschland. Ich bin Griechenland.


« Antwort #3 am: 22. Februar 2012, 22:32:56 »

Durch eine neue Prüfung wurde errechnet, dass ich unter dem Selbstbehalt liege.
Gib mal trotzdem den genauen Wortlaut des Bescheides vom JA.
Die schummeln einem nämlich gerne eine Stundung unter.
Gibt es denn einen Unterhaltstitel?

Wenn dein neuer Job genug abwirft, um den Mindestunterhalt zu bezahlen, würde ich das schon tun.
Wenn nicht, wäre es evtl. eine Option, den Mindestunterhalt zu titulieren und zu bezahlen und sich ggf. vom Jobcenter als H4 Aufstocker wieder zu holen.
Titulierter Unterhalt ist nämlich vom Eikommen abzugsfähig.

Gruss Beppo
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icke030
Frischling

Geschlecht: Männlich
Beiträge: 4


« Antwort #4 am: 23. Februar 2012, 20:01:21 »

Hallo,
es ist eine Stundung bis zum 31.03.12.
Allerdings ist mein Gehalt später höher als jetzt, so dass ich sicher zahlen muss.(DD Tabelle)
Nur habe ich ja das Jahr 2010 + 2011 was gezahlt wo ich hätte nicht zahlen brauchen. (zum wohle des Kindes)

Jetzt hätte ich die Möglichkeit mehr zu verdienen um unter anderem meine laufenden Kosten ab zu decken und um wieder Luft zu holen (allgemeine Kosten).

Mein Gedanke wäre... ich halte mein Mund und zahle weiter mein Mindestunterhalt und gebe lieber meinem Sohn hier und da was in Form von Spielzeug /Klamotten / oder Ausflüge etc. ... als dass ich mein neuen Job angebe.


Zumal ich wie immer eine Probezeit von sechs Monaten habe.


Marcel
« Letzte Änderung: 23. Februar 2012, 20:03:05 von icke030 » Gespeichert
icke030
Frischling

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Beiträge: 4


« Antwort #5 am: 24. Februar 2012, 18:17:35 »

Hallo Beppo,
ich hoffe ich habe mich hier nicht falsch ausgedrückt.
Ich habe hier selbst eine neue Familie die ich unter anderem Unterhalten muss.

Ich verlange ja kein "ja mach das so", nur wollte ich hier fragen ob es eine Meldepflicht gibt.

Marcel
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Beppo
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Geschlecht: Männlich
Beiträge: 11.168


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« Antwort #6 am: 24. Februar 2012, 20:50:34 »

Hallo icke.

Wenn du im Jahresschnitt weniger verdienst als rund 1.400,- und 2 Kinder hast, dann betrügt dich das JA mit der Stundung, denn dann liegst du unter deinem Selbstbehalt von 950,-€.

Gibt es bereits einen Unterhaltstitel?
Wie hoch ist der?
Wie alt sind deine Kinder?
Was verdient deine Frau?
Kennst du dich mit der Düsseldorfer Tabelle aus?

Wenn das Geld bei euch so knapp ist, hast du mal über aufstockendes Hartz4 nachgedacht?
Da kannst du titulierte Unterhaltszahlungen von deinem Einkommen abziehen.
Und sogar Umgangskosten, was beim JA oder Familiengericht nicht geht.

Der beste Weg wäre, mit unserer Hilfe die korrekte Höhe des Unterhalts zu berechnen und in dieser Höhe einen Titel zu erstellen und zu bezahlen.

Den schickst du dem JA und forderst, dass sie dir die Unterhaltschulden streichen, da du nicht höher als bis zu dem Titel leistungsfähig bist.

Und dann sagst du uns, was deine Bedarfsgemeinschaft für ein Einkommen hat, damit wir sehen können, ob du H4 beantragen solltest.

Gruss Beppo
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