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vatersein.de - Forum 26. Mai 2012, 08:27:09 *
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Autor Thema: Sorgerecht erstreiten wärend der Schwangerschaft  (Gelesen 543 mal)
Karlos1984
Frischling

Geschlecht: Männlich
Beiträge: 3


« am: 10. Februar 2012, 18:04:19 »

hallo, meine freundin bzw ex freundin ist schwanger und die beziehung ist absolut am ende.
nun will ich ihr allerdings das kind nicht überlassen da wie ich im nachhinein erfahren habe sie kein mensch ist dem man ein kind geben sollte....fängt an mit drogenkonsum (auch in der schwangerschaft wie ich jetzt weiss) über 3 mal gefängnisstrafe, 2 kinder wo sie eines nicht mehr bei sich hat und eines nach der geburt verstorben ist ( warscheinlich durch entzugerscheinungen des canabis konsums in der schwangerschaft)....nun ist meine frage was kann ich tun das sie das kind nicht bekommt und ich sofort das alleinige sorgerecht bekomme?
ich will meinem kind eine gute zukunft bieten und nicht einen umgang mit ex straftätern und drogenkonsumenten!
ich selbst habe mit all dem nichts zu tun und auch einen festen job, eigene wohnung und gute soziale verhältnisse.

kann mir jemand bei diesem problem helfen oder hat evtl. ähnliche erfahrungen?
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brille007
Globaler Moderator
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Geschlecht: Männlich
Beiträge: 10.404



« Antwort #1 am: 10. Februar 2012, 18:26:08 »

Moin,

auch wenn es - natürlich - der falsche Zeitpunkt ist: Wäre es nicht sinnvoller gewesen, sich all diese Gedanken zu machen, bevor man ein Kind auf Kiel legt bzw. der eigenen Verhütung besonders hohe Bedeutung beizumessen?

Ein (gewesener) Knast-Aufenthalt ist kein Grund, hinterher keine eigenen Kinder mehr bekommen zu dürfen. Die Behauptung, das Kind werde in der Umgebung von Drogenkonsumenten und Straftätern aufwachsen, qualifiziert ihren Urheber jedenfalls nicht für das alleinige Sorgerecht; ebensowenig wie (unbewiesene) Aussagen von der Sorte "ich könnte das ja alles viel besser".

Tipps zum Thema "wie nehme ich meinem/r Ex am besten das gemeinsame Kind weg?" wirst Du hier eher nicht bekommen. Das soll Dich aber nicht daran hindern, Deiner Ex das gemeinsame Sorgerecht vorzuschlagen.

Grüssles
Martin
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Karlos1984
Frischling

Geschlecht: Männlich
Beiträge: 3


« Antwort #2 am: 10. Februar 2012, 18:36:18 »

es geht mir nicht darum ihr das kind wegzunehmen es geht mir ehr darum einfach dem kind eine gute zukunft zu bieten und es von der "schiefenbahn" abzuhalten soweit es mir möglch ist nur soviel dazu!

ja es war nicht geplant das kind das steht ausser frage! aber einen menschen der ein teil von mir ist umbringen das stand für mich auch ausser frage!

ich will mich hier nur infomieren wie meine chancen sind eben das gemeinsame sorgerecht zu bekommen und damit dem kind eben eine gute zukunft bieten zu können.

es sollte doch eigentlich jedem klar sein das es nicht gut sein kann wenn ein kind zwischen junkies und ex knastis aufwächst die nichts dazugelernt haben das meine ich damit!
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Lausebackesmama
Globaler Moderator
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Geschlecht: Weiblich
Beiträge: 7.857


Wir kommen wieder!!


« Antwort #3 am: 10. Februar 2012, 18:57:06 »

Hallo Karlos,

selbst wenn Du mit Zustimmung der Mutter oder durch einen gerichtlichen Beschluss das gemeinsame Sorgerecht erwirken kannst, heißt das noch lange nicht, dass Du das Kind damit in Dein Umfeld bekommst. Ich sage es mal deutlich: In Deutschland nimmt niemand einer Mutter einen Säugling weg, dazu müssten die von Dir erhobenen Anschuldigungen aktenkundig und nachweisbar sein. Wo ist das noch lebende Kind? Hat die KM da Kontakt?

"Beweise" in Form von Behauptungen reichen eher nicht aus. Als nicht sorgeberechtigter Vater läufst Du auch in die relativ große Gefahr, dass das Kind in Obhut genommen und in eine Pflegefamilie gesteckt wird. Dein Ziel sollte das gemeinsame Sorgerecht sein, das Du aber am besten erhältst, wenn Du Dich mit der KM gutstellst so dass sie es Dir freiwillig gibt. Sollten dann wirklich Probleme bestehen, erhöht es Deine Chancen, dass das Kind zu Dir kommt.

Gruß, LBM
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Der Sprung
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gelingt leichter,
wenn wir ihn für jemanden wagen,
der Licht in unser Leben bringt.

(Ernst Ferstl)
brille007
Globaler Moderator
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Geschlecht: Männlich
Beiträge: 10.404



« Antwort #4 am: 10. Februar 2012, 19:03:09 »

Moin,

ich will mich hier nur infomieren wie meine chancen sind eben das gemeinsame sorgerecht zu bekommen und damit dem kind eben eine gute zukunft bieten zu können.
wirklich? Vor eine knappen Stunde wolltest Du unter allen Umständen noch das alleinige Sorgerecht...

es sollte doch eigentlich jedem klar sein das es nicht gut sein kann wenn ein kind zwischen junkies und ex knastis aufwächst die nichts dazugelernt haben das meine ich damit!
Kinder bekommen und grossziehen dürfen ist in Deutschland - glücklicherweise - nicht an eine vorhergehende Charakter- und Gesinnungsprüfung gekoppelt. In einem Land, das das so vorsieht, würde ich auch nicht leben wollen. Dass Du ein besserer Elternteil wärst als Deine Ex ist - zumindest bislang - aber auch nicht mehr als eine starke Behauptung.

Ein ASR-Verfahren wäre überhaupt nur denkbar bei einer nachweislichen Vernachlässigung oder Misshandlung des Kindes; nicht weil Dir ihr Umgang oder ihre Vergangenheit nicht passt. Das muss also aktenkundig sein und nicht nur behauptet oder befürchtet werden. Auch einen Bankräuber kann man erst einsperren, nachdem er eine Bank ausgeraubt hat - aber nicht "sicherheitshalber" vorher schon mal.

Hinzu kommt die mütterfreundliche Rechtsprechung in Deutschland, die der Mutter eines nichtehelichen Kindes ganz automatisch zunächst das alleinige Sorgerecht zuspricht. Hier könntest Du mit dem freundlichen (!) Vorschlag bei Deiner Ex ansetzen, das GSR einzurichten (was eine gewisse Kommunikation der Eltern und gegenseitigen Respekt voraussetzt). Wenn Du das auf der Schiene " die ist kriminell und ich kann alles besser" probierst, wirst Du auf die Nase fallen.

Grüssles
Martin

***edit - PS: Die Standard-Frage hätte ich fast vergessen: Was gibt Dir die Sicherheit, dass Du der Vater dieses Kindes bist?
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Karlos1984
Frischling

Geschlecht: Männlich
Beiträge: 3


« Antwort #5 am: 10. Februar 2012, 19:19:14 »

Hallo Karlos,

selbst wenn Du mit Zustimmung der Mutter oder durch einen gerichtlichen Beschluss das gemeinsame Sorgerecht erwirken kannst, heißt das noch lange nicht, dass Du das Kind damit in Dein Umfeld bekommst. Ich sage es mal deutlich: In Deutschland nimmt niemand einer Mutter einen Säugling weg, dazu müssten die von Dir erhobenen Anschuldigungen aktenkundig und nachweisbar sein. Wo ist das noch lebende Kind? Hat die KM da Kontakt?

"Beweise" in Form von Behauptungen reichen eher nicht aus. Als nicht sorgeberechtigter Vater läufst Du auch in die relativ große Gefahr, dass das Kind in Obhut genommen und in eine Pflegefamilie gesteckt wird. Dein Ziel sollte das gemeinsame Sorgerecht sein, das Du aber am besten erhältst, wenn Du Dich mit der KM gutstellst so dass sie es Dir freiwillig gibt. Sollten dann wirklich Probleme bestehen, erhöht es Deine Chancen, dass das Kind zu Dir kommt.

Gruß, LBM

Die anschuldigungen sind aktenkundig....da ihr erstes kind schon "weggenommen" wurde sollte das beim jugendamt ja eingetragen sein.


Das kind ist noch nicht geboren aber ich möchte mich vorab informieren damit ich wenn es soweit ist alle infos habe die ich brauche.

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brille007
Globaler Moderator
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Beiträge: 10.404



« Antwort #6 am: 10. Februar 2012, 21:21:50 »

Moin,

ich habe den Eindruck, hier gibt es noch ein paar Missverständnisse. Deshalb nochmal zur Klarstellung: Du befindest Dich nicht in einem Wettberwerb namens "wer sich von uns beiden als der bessere Mensch darstellt, kriegt am Ende das Kind".

Die anschuldigungen sind aktenkundig....da ihr erstes kind schon "weggenommen" wurde sollte das beim jugendamt ja eingetragen sein.
das geht Dich schlicht nichts an.

Das kind ist noch nicht geboren aber ich möchte mich vorab informieren damit ich wenn es soweit ist alle infos habe die ich brauche.
Du wirst keine Infos brauchen, denn Du bist bislang lediglich jemand, der - vielleicht - mit dieser Frau mal im Bett war (kein Dritter hat dabei auf der Bettkante gesessen) und - vielleicht - der Vater ihres ungeborenen Kindes ist. Rein rechtlich stehst Du damit auf der Stufe des Postboten oder des Nachbarn: Das sind auch Männer, die Deine Ex kennt und die theoretisch der Vater ihres Kindes sein könnten.

Damit Du die Lage richtig einschätzt: Wenn Deine Ex ahnt, dass Du ihr Stress machen möchtest, gibt sie nach der Geburt einfach "Vater unbekannt" an - oder einen ihrer Freunde. Anschliessend kannst Du ja mal versuchen, sie zum Nachweis Deiner behaupteten Vaterschaft zwingen zu lassen.

Deshalb nochmal: Stell Dich gut mit ihr, bring ihr mal einen Strauss Blumen vorbei, erkundige Dich freundlich (!) nach ihrem Befinden und schlage ihr beizeiten vor, das gemeinsame Sorgerecht eintragen zu lassen. Mit der Methode "ich schwärze die jetzt mal richtig an, und am Ende habe ich ein Kind für mich allein" wirst Du jedenfalls achtkantig auf die Nase fallen. Glaub es oder lass es.

Grüssles
Martin
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Lausebackesmama
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« Antwort #7 am: 11. Februar 2012, 10:51:34 »

Hallo Karlos,

wenn es dem ersten Kind schon schlecht bei KM ergangen ist (oder hat sie es "nur" wegen Überforderung selbst weggegeben?), wird sie (vielleicht) sowieso kontrolliert. Man kann natürlich nicht sagen, ein Mensch, der einmal Fehler gemacht hat, wird dies immer tun.

Um aber auch auf die Überschrift Deines Topics zurück zu kommen: Das ist rechtlich nicht möglich, das SR zu erstreiten. Wenn KM Dich vorgeburtlich als Vater angibt, die Vaterschaftserklärung beim JA gemacht wird, das GSR unterschrieben, ja, dann klappt das GSR. Aber wenn sie nicht will, dann wird das nichts. Du kannst ja schlicht nicht beweisen, dass Du der Vater bist. Könnte wirklich jeder sein.

Der beste Weg als Vater präsent zu sein und zu bleiben wäre, wenn Du Dich ohne oberlehrerhaften Zeigefinger um die Mutter kümmerst. Biete an, sie zu Arztbesuchen zu begleiten, ihr bei Vorbereitungen zu helfen, usw.

Gruß, LBM
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(Ernst Ferstl)
AnnaSophie
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« Antwort #8 am: 12. Februar 2012, 14:50:38 »

Hallo Karlos,

ich würde auch vorschlagen, dass du versuchst der Mutter Hilfestellungen zu bieten. Das ist bestimmt sinnvoller als alles andere.

Eine Frau die früher mal zusammen Sport mit mir gemacht hat, hat relativ früh ein Kind bekommen. Sie war Heimkind und hat es nicht geschafft, da hat sie es zur Adoption freigegeben. Die zweite Schwangerschaft hat sie abbrechen lassen, das dritte Kind bekommen und es erfolgreich groß gezogen. Insofern kannst du von der Vorgeschichte nicht zwingend auf die Zukunft schließen.

Sophie
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