Moin Thorsten,
würdet Ihr es auch so machen?
Eher nicht.
Die Bank prüft aber erst eine mögliche Schudentlassung
wenn die ganze Scheidung und alle Unterhaltsverfahren fertig sind...
Dann musst Du Deiner Ex während "aller Unterhaltsverfahren" tüchtig die Daumen drücken, damit das mit der Schuldhaftentlassung klappt.
Wenn sich dann dennoch ergibt, dass die Bank Dich nicht aus der Schuldhaft entlässt, könnt Ihr quasi von vorne anfangen ...
... die Haftung im Innenverhältnis wäre mir da schlicht zu ungewiss.
Meine Meinung: Entweder Ihr einigt Euch jetzt aufs Gesamtpaket und zurrt das fest und/oder redet nochmal mit der Bank.
Gibt es sonst noch was zu beachten
Grundsätzlich sollte dann ein Passus rein, aus dem hervorgeht, dass gegenseitige Zugewinnansprüche damit abgeschlossen sind.
Besten Gruß
United