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vatersein.de - Forum 26. Mai 2012, 08:18:06 *
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vatersein.de - Forum  |  Themen  |  Sorgerecht (Moderator: 82Marco)  |  Thema: Geldgeschenke
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Autor Thema: Geldgeschenke  (Gelesen 767 mal)
Lullaby1980
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aka Lullaby


« am: 08. Februar 2012, 15:59:08 »

Hallo zusammen,

ein relativ vermögender alleinstehender Verwandter möchte unserem Kind 500 Euro schenken zum Geburtstag. Er möchte, dass das Geld ausschließlich durch mich verwaltet wird und die KM mit dem Geld nichts zu tun bekommt. Ich betreue das Kind zu 1/3, GSR. Der Verwandte hat zu mir vollstes Vertrauen und überlässt mir die Entscheidung wie ich das Geld anlege oder ob ich von einem Teil davon für das Kind was kaufe ("Du machst schon das richtige für das Kind").

KM hat davon Wind gekriegt und verlangt bereits im Vorfeld die Herausgabe des Geldes ("Das steht mir zu"). Ansonsten würde sie mich verklagen.

Ist es zulässig, dass der Verwandte die KM von der Verwaltung ausschliesst? Falls ja, reicht eine mündliche Erklärung oder soll er es schriftlich machen?

Danke im voraus und Grüße,

Lullaby

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Beppo
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Ich bin nicht Deutschland. Ich bin Griechenland.


« Antwort #1 am: 08. Februar 2012, 16:07:46 »

Moin.
Wenn jemand dir das Geld für das Kind anvertraut, hat Madame nicht dazwischen zu funken.
Diese Klage und die dazugehörige Beule für die Mutter würde ich in freudiger Spannung abwarten.
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"Wer Kinder hat, wird bis auf die Haut ausgezogen!"
Meo-Micaela Hahne, Vorsitzende Richterin am BGH
zahltag
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aka ickeapp


« Antwort #2 am: 08. Februar 2012, 16:24:07 »

moin,

schliesse mich beppo an - im umkehrschluss gehst du ja auch nicht zur km und verlangst geldgeschenke die euer kind von "ihrer" seite bekommen hat.

leg ein konto auf deinen namen und leg dir 500 euronen für euer kind an - es wir sich später mal freuen, wenn der führerschein und oder auto nicht so teuer ist - vielleicht gibts ja dann nochmal das ein oder andere geschenk von deinem bekanten...

gruss zahltag
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oldie
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Bonnie 2


« Antwort #3 am: 08. Februar 2012, 16:28:11 »

Hi

Und bei uneingeschränktem GSR hast Du auch die Vermögenssorge mit drinne - genau wie die KM. Per Gesetz hast Du das Recht und sogar die Pflicht, Geld für das Kind verantwortungsvoll zu verwalten.

Gruss oldie
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Wenige sind das, was sie vorgeben zu sein.
Und wenn ich es mir recht überlege - niemand.
brille007
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« Antwort #4 am: 08. Februar 2012, 17:00:53 »

Moin Lullaby,

auch ich stimme meinen Vorschreibern zu. Allerdings würde ich - wie bereits von Beppo angeregt - gar nichts weiter zum Thema sagen und Madame ihre Klage anstrengen lassen: Das Ergebnis könnte für künftige Meinungsverschiedenheiten recht heilsam sein.

Grüssles
Martin
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     Der einzige Mensch, den man ändern kann, ist der, den man heute morgen geduscht und angezogen hat
bagger1975
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« Antwort #5 am: 08. Februar 2012, 17:51:59 »

Servus Lullaby,

hat es Deine KM immer noch nicht gelernt von wegen "das steht mir zu"?

Es gilt hier das gleiche, wie damals mit dem Guthaben auf dem Sparbuch, das Du treuhänderisch für Dein Kind verwaltest. Was ist denn da heraus gekommen? Damals wollte sie Dich doch auch schon verklagen...

Viele Grüsse
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Wer den Hafen nicht kennt, für den ist kein Wind günstig!*

*frei nach Seneca
Lullaby1980
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aka Lullaby


« Antwort #6 am: 09. Februar 2012, 09:16:17 »

Hallo zusammen,

danke für die Antworten.

Das Problem bei der ganzen Sache ist, dass die KM und vor allem ihre RAin mangels Möglichkeiten (Umgang läuft, KU wird bezahlt, BU gibts nicht mehr, Zugewinn/Versorgungsausgleich gibt es nicht bei ledigen ;-) ) auf alles stürzen um mir eins reinzuwürgen. Mich nervt das ganze mittlerweile fürchterlich.

KM ist der Meinung, dass das Geld entweder sie bekommt, weil das Kind bei ihr den Lebensmittelpunkt hat oder das Geld zumindest auf ein Sparbuch des Kindes kommt und für die nächsten 15 Jahre zu 1 % festliegt. Beides ist nicht im Sinne des Schenkers und mir.

@ bagger1975:

Mit dem Sparbuch habe ich seinerzeit nachgegeben und die Hälfte zurück überwiesen. Einen Dank habe ich nicht bekommen. Ich vermute mal, dass das Geld auf dem Sparbuch in 15 Jahren nichts mehr wert ist.

Ich habe folgendes im www gefunden zur Vermögenssorge:

1638 BGB (3):

Ist durch letztwillige Verfügung oder bei der Zuwendung bestimmt, dass ein Elternteil das Vermögen nicht verwalten soll, so verwaltet es der andere Elternteil. Insoweit vertritt dieser das Kind.


Das liegt in meinem Fall zweifelsohne vor und somit dürfte der Sachverhalt klar sein. Ich möchte nur nicht wieder zum RA deswegen rennen (Zeit, Kosten).

Was meint ihr dazu?

Danke im voraus und viele Grüße,

Lullaby

PS: Umgang läuft sehr stabil, unserem Kind geht es sehr gut dabei. Letztes WE ist KM bei der Übergabe wieder mal ausgerastet und hat mich beschimpft, mittelrweile ist mir das alles egal.

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Beppo
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Ich bin nicht Deutschland. Ich bin Griechenland.


« Antwort #7 am: 09. Februar 2012, 09:28:28 »

Hast du die Antworten alle nicht gelesen oder willst du sie nochmal hören?
Oder möchtest du ihr das Geld gerne geben?
Du hast doch nun gehört, dass sie dir damit keinen reinwürgen  kann.
Wovor hast du denn jetzt noch Schiss?
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Meo-Micaela Hahne, Vorsitzende Richterin am BGH
brille007
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« Antwort #8 am: 09. Februar 2012, 09:31:55 »

Moin Lullaby,

Das liegt in meinem Fall zweifelsohne vor und somit dürfte der Sachverhalt klar sein. Ich möchte nur nicht wieder zum RA deswegen rennen (Zeit, Kosten).
es gibt ja auch überhaupt keine Notwendigkeit, jetzt einen Anwalt aufzusuchen. Wenn sie Dich deswegen verklagen möchte, soll sie es eben tun; es ist ihr Geld und ihre Lebenszeit. Und wenn sie Dich verklagen will, weil Deine Hose die falsche Farbe hat oder Du die Strasse nicht gefegt hast, soll sie auch das tun.

Du selbst musst Dich einfach nur endlich davon freimachen, jedes Mal an Anwälte und Gerichte zu denken, wenn Deine Ex mal wieder gepupst hat.

Grüssles
Martin
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midnightwish
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« Antwort #9 am: 09. Februar 2012, 09:38:07 »

Hi Lullababy,

ich würde das evtl. auc noch anders lösen.

Deine Ex hat Wind davon bekommen, das ein Verwandter eurem Kind Geld schenken möchte.

Also ist das Geld ja noch gar nicht wirklich geflossen.

Nun hat dein Verwandter aber geört, das die Ex das Geld beansprucht, damit ist dieser aber nicht einverstanden, da er möchte, das du das Geld verwaltest. Also zieht er seine Zusage zurück und schenkt dem Kind eben kein Geld.

Du teilst deiner Ex eben mit, das euer Kind von diesem Verwandten kein Geld zum Geburtstag bekommt, da dieser nicht bereit ist das Geld in ihre Hände zu geben. Wenn sie möchte kann sie ja nun den Herrn verklagen 

Und die 500 € kann er dir zu einem anderen Zeitpunkt ja ohne große Ankündigung geben und du hälst den Mund darüber.

Gruß Tina
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bagger1975
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« Antwort #10 am: 09. Februar 2012, 10:00:07 »

Servus Lullaby,

die Tatsache, dass Du hierbei:

Mit dem Sparbuch habe ich seinerzeit nachgegeben und die Hälfte zurück überwiesen.

eingeknickt bist, zeigt der Gegenseite, dass sie Dich nur "richtig" bearbeiten muss, damit Du in ihrem Sinne "spurst".

Ich würde über Zuwendungen ans Kind nicht soviel rumquatschen, sondern so wie von @midnightwish empfohlen verfahren und gut ist.

Und Nein, KM hat nichts zu melden, wenn Du Geld des Kindes (von woher auch immer) treuhänderisch verwaltest. Da würde ich es entspannt auf eine Klage (Anspruchsgrundlage?) ankommen lassen.

Viele Grüsse

PS: Und sofern Du testamentarisch für Dein bislang einziges Kind vorsorgen willst, empfiehlt es sich evtl. die KM von der Vermögenssorge für Deinen allenfallsigen Nachlass gemäß § 1638 BGB auszuschließen, solange das Kind noch minderjährig ist und ebenfalls Testamentsvollstreckung anzuordnen. Das habe ich jedenfalls so gemacht...   
« Letzte Änderung: 09. Februar 2012, 10:02:26 von bagger1975 » Gespeichert

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Lullaby1980
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aka Lullaby


« Antwort #11 am: 23. Februar 2012, 13:39:21 »

Hallo zusammen,

danke für die Antworten. Bislang ist von KM bzw. ihrer RAin in dieser Richtung nichts gekommen.

Interessant finde ich jedoch was anderes:

Ich hatte gestern bei der Übergabe des Kindes mit der KM ein kurzes Gespräch. Dabei kam heraus dass die KM vor kurzem Besuch von einem Versicherungsverteter hatte und für das Kind ein Vielzahl von Versicherungen abgeschlossen hat (Unfall-, Invaliditäts-, Rentenversicherung, ...). Grundsätzlich stehe ich Versicherungen sehr skeptisch gegenüber.

Was ich mich frage: Darf die KM bei GSR ohne meine Zustimmung einfach auf den Namen unseres Kindes Versicherungen abschließen? Bei Geldgeschenken, die Verwandte an mich treuhänderisch geben, macht sie ein Riesenfass auf, aber selbts schließt sie ohne mich zu informieren einfach Versicherungen ab? Kontoeröffnungen auf den Namen eines Minderjährigen müssen ja auch beide Sorgeberechtigte gemeinsam unterschreiben.

Was meint ihr dazu?

Danke und Grüße,

Lullaby
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AnnaSophie
_AnnaSophie
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« Antwort #12 am: 23. Februar 2012, 13:49:44 »

Hallo,

sie schließt die Versicherungen hat und muss sie dann auch bezahlen. So what. Ist doch ihre Sache. Da würde ich mich gar nicht einmischen.

Sie ist Versicherungsnehmerin und Versicherte ist euer Kind. Denn das Kind darf aufgrund der Minderjährigkeit nicht Versicherungsnehmer sein.

Sophie
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brille007
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« Antwort #13 am: 23. Februar 2012, 14:33:56 »

Moin lullaby,

ob sie das darf, interessiert doch niemand; ob Deine Unterschrift mit darunter ist, genauso wenig. Wie Anna-Sophie schon schrieb: Deine Ex ist Versicherungsnehmerin und kann Euer Kind auch dagegen versichern, dass der Himmel einstürzt.

Interessieren muss Dich das Ganze höchstens, wenn sie von Dir eine finanzielle Beteiligung an dem Unsinn verlangt: Dann lautet die Antwort nämlich freundlich "No!" Selbst "sinnvolle" Versicherungen wie eine Unfall- und eine Privathaftpflicht sind Bestandteil Deiner Unterhaltszahlungen und kein unterhaltserhöhender Mehr- oder Sonderbedarf.

Grüssles
Martin
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