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vatersein.de - Forum 26. Mai 2012, 08:15:19 *
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Autor Thema: KM "arbeitet" nun auf 14-tägigen Umgang hin.  (Gelesen 631 mal)
otto36
Frischling

Geschlecht: Männlich
Beiträge: 4


« am: 08. Februar 2012, 07:58:58 »

Hallo zusammen.

Kompliment, habe hier schon viel gelesen und vielefältige Lösungsansätze gesehen. Dafür "danke".

Aber jeder Fall ist etwas anders. Hier meiner:

KM trennt sich vom KV, nimmt Sohn (8 J), damals 1,5 J mit.
KM und KV waren nicht verheiratet.
Es besteht das gemeinsame Sorgerecht.
KV sieht Sohn fast jedes WoEnde, seit 6,5 Jahren !!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!
KM zieht nun in andere Stadt (35 Kilometer entfernt), zum neuen LG.

Und genau seit diesem Zeitpunkt häufen sich die kurzfristigen "Wünsche" der KM. Die wohl darauf hinauslaufen,
mir ein 14-tägiges Umgangsrecht zu gewähren. Also weg vom wöchentlichen Papasamstag !

Es heisst nun: "Am WoEnde ist aber ...der Geburtstag von..., oder das Fussballspiel...., oder der Termin...oder dies und das...
oder der Junge möchte bei seiner Oma mütterlicherseits schlafen...oder nächstes WoEnde fahren wir mit ihm weg...oder KM möchte
auch mal ein WoEnde mit ihm verbringen"
Mittlerweile ist es unerträglich, was da an Wünschen kurzfristig ausbaldowert wird.


------Damit wir uns richtig verstehen : Es geht nicht darum, die Wünsche der KM zu boykottieren, aber Ihre Marschrichtung
       ist wohl klar !!!------


Dazu möchte ich anmerken, dass WIR (meine neue LG mit T.( 8 ) und A.(13), F ( 8 ) und ich ) unsere Samstage immer zusammen
als Familie verbringen. Die Jungs verstehen sich prima, haben viel Spass und gehen gemeinsam zum Sport. Und sonntag
morgens gehen wir noch zusammen schwimmen, radfahren usw.

Ich werde nun das Jugendamt am neuen Wohnort der KM einschalten und um Vermittlung beten. Sie hat dort wohl schon vorge-
sprochen. So wie am alten Wohnort auch, nur war das alte JA bei den Gesprächen doch eher auf meiner Seite !

Meine Vermutung geht nun dahin, da Sie sich an mündliche Absprachen nicht hält und dauernd Neues fordert, dass Ihr 14-Tage besser
passen. Das möchte ich jedoch nicht, weil:

         a) die Papasamstage schon seit 6,5 Jahren laufen,
         b) der Junge sich tierisch auf seinen Kumpel T. und andere Kinder aus der Siedlung freut,
         c) und wir samstags eine Familie sind.

Nun zu meinen Fragen: Wenn das JA nicht weiterhilft oder die KM rumrzickt: Wie würde wohl ein Familiengericht entscheiden ?
Welches Gewicht wird der Meinung des Jungen vor Gericht gegeben ? Kann ich mich ohne Anwalt selber vertreten, oder schmälert
das meine Chancen vor Gericht (PKH werde ich wohl nicht bekommen).

Danke für Eure Tipps / Meinungen.

Gruß,
Otto36
« Letzte Änderung: 08. Februar 2012, 08:28:04 von Beppo » Gespeichert
Beppo
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Geschlecht: Männlich
Beiträge: 11.168


Ich bin nicht Deutschland. Ich bin Griechenland.


« Antwort #1 am: 08. Februar 2012, 08:33:56 »

Moin.
Das ist schwer vorherzusagen.
Es gibt Richter, die sagen, der Mutter steht auch mal ein WE mit dem Kind zu und urteilen dann den Standardumgang aus und es gibt Richter, denen ist die Kontinuität wichtig. Never touch a running system.
Ein dritter Typ Richter hat keine vorgefasste Meinung und hört sich vielleicht den Lütten an.

Auf wen du triffst?
Keine Ahnung.

Ähnlich ist es mit der Anwaltsfrage.
Müssen, musst du keinen mitnehmen (in Umgangssachen)
Wenn du auf einen guten Richter triffst, ist er froh wenn er sich auf die wahren, menschlichen Hintergründe konzentrieren kann, ohne anwaltliches Paragraphengeschwalle.
Andere Richter betrachten es aber als unter ihrer Würde, sich mit einem dahergelaufenen Zivilisten abgeben zu müssen, der nichtmal seinen verschwurbelten Sprachstil beherrscht.

Leider sind gute Richter im Familienrecht selten.

Ich würde zunächst mal versuchen auf anderem Wege einen Kompromiss zu finden.
Z.B. unter Vermittlung gemeinsamer Bekannter. Gibt es vielleicht einen Verwandten, dem beide vertrauen?

Wie ist bei euch die Woche belegt?
Kannst du auf einen Wochentag ausweichen?
Kann sie es?
Vermutlich schon wegen der Schule nicht.
Und da der Zeitaufwand für die Schule recht schnell wächst, wird der Wunsch der Mutter nach einem eigenen WE sicher größer und ein Richter wird dafür vermutlich Verständnis haben.

Hinzu kommt, das Kinder mit zunehmendem Alter auch immer mehr Zeit für sich beanspruchen und nicht mehr rund um die Erwachsene um sich rum haben wollen.
Insofern wird dein Brett schon recht schmal.
Gruss Beppo
« Letzte Änderung: 08. Februar 2012, 08:45:08 von Beppo » Gespeichert

"Wer Kinder hat, wird bis auf die Haut ausgezogen!"
Meo-Micaela Hahne, Vorsitzende Richterin am BGH
otto36
Frischling

Geschlecht: Männlich
Beiträge: 4


« Antwort #2 am: 08. Februar 2012, 08:43:49 »


Hallo Beppo,

...gegen "mal ein WE" auf den Jungen verzichten spricht nix (evtl ca  jedes 5. WE oder so (Huch), gegen Ausgleich unter der Woche).

Aber auch nicht so kurzfristig. WIR müssen doch auch planen dürfen/können.

Hätte ich denn Nachteile zu erwarten, wenn ich mich OHNE Rechtsanwalt selber vertrete ? Der Vorsitzende wäre/ist doch auch ein logisch
denkender Mensch, evtl selbst gebeutelter Papa mit Menschenkenntnis und Verständnis... .

Gäbe es da eine nächsthöhere Instanz, wenn das Urteil zu meinen Ungunsten ausfiele ?
Gespeichert
Beppo
Globaler Moderator
******
Geschlecht: Männlich
Beiträge: 11.168


Ich bin nicht Deutschland. Ich bin Griechenland.


« Antwort #3 am: 08. Februar 2012, 08:52:06 »

Siehe oben.
Ich hatte nochmal nachgebessert.

Ob du mit "jedes 5. WE" durchkommst kann ich genauso wenig sagen.
Und ja, du kannst danach auch zum OLG gehen aber ob die ein erstinstanzliches Urteil, was nicht deinen Wünschen entspricht als fehlerhaft zurückweisen halte ich für sehr fraglich, solange der Standardumgang, alle 14 Tage nicht unterschritten wird.
Dieser wird gemeinhin als ausreichend empfunden.
Väter sind in Deutschland nur als für das bezahlen zuständig.
Alles andere ist nicht wichtig.
Das wurde den Richtern schon recht früh ins Resthirn gewaschen.
Je älter desto fester.
Und OLG-Richter sind i.d.R. älter.


Da du bisher mit der richterlichen Denke überhaupt nicht vertraut bist, denke ich, dass du keinesfalls ohne Anwalt zum Gericht gehen solltest.
Wenn überhaupt!
« Letzte Änderung: 08. Februar 2012, 08:53:50 von Beppo » Gespeichert

"Wer Kinder hat, wird bis auf die Haut ausgezogen!"
Meo-Micaela Hahne, Vorsitzende Richterin am BGH
papajo
Nicht wegzudenken
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Geschlecht: Männlich
Beiträge: 598



« Antwort #4 am: 08. Februar 2012, 10:04:01 »

moin Otto,

also,

es heisst nun: "Am WoEnde ist aber ...der Geburtstag von...

da kannst du ihn doch auch hinbringen?

oder das Fussballspiel....,

auch da kannst DU doch mit ihm hin?

Die Kinder haben nun mal am Wochenende bestimmte Termine, (Geburtstage, Sport, Freunde etc)
Völlig normal.
Entweder Du wirst es einrichten können, dass Du diese Termine mit ihm abklapperst (35 km ist, naja, nicht mal um die Ecke), oder nicht.
Aber ich sehe da jetzt nicht unbedingt ein absichtliches Muster hinter den Äußerungen.

Die Planbaren WE's werden mit zunehmenden Alter der Kinder schwieriger. (so zumindest meine bescheidene Erfahrung)
Da steht man dann schon mal vor der Tür und bekommt zu hören, "ach, mmh... hab gerade mit Freund/in telefoniert, da möchte ich heute übernachten.."

Wenn's Dir möglich ist, schlage vor, dass Du diese Termine machst, an der Antwort wirst du erkennen können, in welche Richtung das geht.

grüßle
jo
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AmiDad
Gast
« Antwort #5 am: 08. Februar 2012, 10:18:02 »

Wenn die Kindesmutter muss Prozesskostenhilfe für einen Anwalt beantragen, hattest du die Möglichkeit für seiner Ablehnung, wenn du keinen Anwalt hast. Wenn sie Prozesskostenhilfe bekommt, kannst du dann einen Anwalt suchen.

Wenn du ohne jede Wochenbesuch zu lange wartest, gibt es keine mehr Kontinuität zu nutzen. Kontinuität klappt nicht immer, aber wirfst ihren Vorteil nicht einfach weg. Wenn ein Richter schlimm ist, führst eine sofortige Entscheidung herbei, damit du kannst vorm Oberlandesgericht gehen. Macht ihre Termin mit Jugendamt parallel mit ihrer Klageeinbringung. Druck für schnell Termin mit dem Jugendamt. Wenn dir das Amtsgericht nach 2 Woche keinen Termin für Anhörung bekommst, rufst das Familiengerichtsabteilung des Amtsgerichts. Nach Gesetzt müssen sie eine Anhörung innerhalb 30 Tage ihre Einbringung.

Zeit ist gegen dich und immer für die Kindesmutter. Verbrauchst sie nicht. Du sollst freundlich sein aber nicht geduldig. Ja, man kann "Kontinuität" wegwerfen und noch gewinnen, aber das ist schlimmer als Geld aus dem Fenster werfen, weil ihr Kind mehr Wert als Geld hat.

Wichtigster Tipp: Never give up.

Niemand außer Gott weiß was unmöglich ist. Wenn etwas sehr schwer ist, suchst die Leute, die Erfolg schon hatte, als deinen Lehrer.
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Mux
Spezialgruppe
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Beiträge: 835



« Antwort #6 am: 08. Februar 2012, 10:27:48 »

Hi otto36,

die Durchsetzung Deiner Wünsche auf rechtlichem Weg sehe ich als nahezu chancenlos
an. Die Wünsche der KM haben vor Gericht eine große Bedeutung. Vor allem da sie hier
- sogar für mich - nachvollziehbar sind. Bei jedem Umgangsverfahren kommt das JA
ins Spiel, die ihre Stellungnahme abgeben. Und die werden die Hände über dem Kopf
zusammenschlagen, wenn die hören, das Du der KM nicht grundsätzlich eine Wochenende
mit Eurem Kind gewährst. Auch spielt hier die Kontinuität keine Rolle, da sich die Situation
geändert hat. Das Kind ist inzwischen größer, die KM weggezogen und ein neuer LG ist auch
im Spiel. Hier muss neu justiert werden, und da sind Anwälte und Gerichte, solange ihr mit-
einander reden könnt, eher kontraproduktiv.

Du kannst versuchen den Umfang des bisher gelebten Umgangs zu verteidigen, d.h. versuch
ihn öfter unter Woche zu nehmen oder schlag vor - wie schon von papajo angeregt - Termine
Eures Kindes am Wochenende mit dem Kind wahrzunehmen, auch wenn Du ihn dann nicht in
"Deiner" Familie hast.

Wie ist denn konkret der Unmgang geregelt? Verbringst Du bisher jedes komplette Wochenende
mit dem Kind oder nur jeweils einen Tag? Wie sind Ferien und hohe Feiertage aufgeteilt?

Überleg Dir Umgangslösungen, die der KM auch die Möglichkeit geben, ein Wochenende mit dem Kind
zu verbringen, weil Du das sowieso nicht verhindern kannst. Handel dafür mit der KM weitere Umgangs-
zeit mit Deinem Kind aus.

LG,
Mux



   

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otto36
Frischling

Geschlecht: Männlich
Beiträge: 4


« Antwort #7 am: 17. Februar 2012, 11:11:18 »



...so, nun ist es passiert: Der Junge ist erkältet und kann angeblich dieses WoEnde nicht zum Papa. Die KM hat das so bestimmt !!!

Damit wir uns richtig verstehen: Ich würde meinen Jungen NIEMALS irgendeiner schweren "Belastung" aussetzen, aber krank kann
er doch auch bei mir zuhause sein, ich bin doch schließlich sein Papa ! Er freut sich doch auf  uns, das weiss ich.

Es hilft alles nichts, kein Gejammer usw: Es muss eine Vereinbarung zwischen KM und KV vom/vorm Jugendamt beschlossen werden.
Un wenn das nicht hilft, muss ein Richter das ausurteilen. Ich kann nur hoffen, dass dieser Richter dann ein mitfühlender Mensch ist
und erkennt, dass ein Standardurteil (14-tägig) hier nicht angemessen ist, es läuft doch schon 6,5 Jahre gut.

Ich weiss nur nicht, ob ich mir das leisten kann.

Hat noch jemand Anregungen / Tipps / Anmerkungen  zum Thema Mütterwillkür für mich ?


Danke,
Otto36
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« Antwort #8 am: 17. Februar 2012, 12:03:54 »

Hi Otto,

Wie schon einige vor mir geschrieben haben, ändert sich der Umgang zwangsläufig mit der Zeit.
Das Kind wird größer und durch den schulischen Mehraufwand und die vermehrte Selbstständigkeit des Kindes müssen auch die Umgangszeiten angepaßt werden.

Ich stimme mit Dir überein, dass der Umgang planbar sein sollte.
Aber wenn Du felsenfest darauf bestehst, dass alles so bleiben muss, wie es bisher war, würde ich das eher als kontraproduktiv ansehen.

Versucht, gemeinsam als Eltern eine Einigung zu finden, die Dir, der KM und vor allem dem Junior paßt.

lg
vj
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otto36
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« Antwort #9 am: 17. Februar 2012, 12:58:11 »


Hallo vj,

...ja, ich weiss: Mir ist klar, dass die Zeit kommen wird, wo er sagt:"...was soll ich beim Papa..." Aber DAS ist dann SEINE Entscheidung und nicht
die der KM. Und natürlich bin ich zu Kompromissen bereit.

Aber die KM schaltet und waltet, wie sie will. ich hänge doch nicht am Gängelband der KM ! Oder doch ?

Und ich hoffe wirklich, dass, wenn die Sache vors Gericht geht, der Richter den Jungen befragt.

Übrigens: Wir hatten eine Übereinkunft vorm Jugendamt getroffen, zwar schwammig und weich, aber wie gesagt: Sie macht, was und wie sie es will.



Gruß,
Otto
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« Antwort #10 am: 17. Februar 2012, 13:05:52 »

Hi Otto,

Ich habe mich vor allem auf folgende wiederholte Aussage von Dir bezogen:
...es läuft doch schon 6,5 Jahre gut.
- mit diesem Argument wird sich absolut nichts verbessern.

Gemäß dieser Aussage
Und natürlich bin ich zu Kompromissen bereit.
würde ich an Deiner Stelle einfach mal einen konkreten Vorschlag ausarbeiten, wie Du dir den Umgang vorstellst, und diesen mit der KM gemeinsam durchgehen.

Bitte diese Sache aber nicht durch den Junior entscheiden lassen ("Wir machen das, was unser Sohn möchte!").
Denn sobald das Kind gefragt wird: "Möchtest Du nicht mehr Zeit mit Mama verbringen?" oder "Du willst doch sicher, dass du auch weiterhin jeden Samstag bei mir bist?" fangen die Beeinflussung und das Manipulieren an...

lg
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« Antwort #11 am: 17. Februar 2012, 13:22:05 »

Moin Otto,

ein gangbarer Weg könnte so aussehen wie von @Mux in #6 vorgeschlagen: Jedes zweite (oder dritte oder vierte) Wochenende ist Junior bei seiner Mutter; dafür habt Ihr auch mal Zeit unter der Woche miteinander. Das entspannt auch für Euren Sohn die Verhältnisse; er kennt seine Mutter dann nicht nur als Alltags-Mum und Dich nicht nur als Wochenend-/Spasspapa.

Im Übrigen schliesse auch ich mich der Ansicht an, dass ein trotziges "es war bisher aber so!" ein ganz schlechtes Argument ist. Vor allem bei einer gerichtlichen Klärung: Bei der kommt vorhersehbar der Standardumgang "jedes zweite Wochenende plus irgendwelche Ferientage" heraus. Es gibt nun einmal keine einklagbaren Gewohnheitsrechte. Mit einiger Sicherheit stündest Du nach einem solchen Gerichtsverfahren um einiges schlechter da als wenn Du selbst Lösungen suchst und Deiner Ex vorschlägst.

Grüssles
Martin
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