Moin Roro,
......aber gibt es da eine gesetzliche Grenze? Sonst bleibt's ja ne relative Einschätzung..!
Wie Ingo richtig schrieb, liegt die gesetzliche Grenze bis zu der jegliche Mütter-Arbeit als freiwillig angesehen wird, bei 3 Jahren.
Alles darüber hinaus ist in der Tat eine "relative Einschätzung" bis ein Richter sie zu einer "richterlichen relativen Einschätzung" macht (Billigkeitsprüfung).
Ich habe inzwischen die Haushälfte ausbezahlt.
Habt Ihr das Thema "Zugewinn" damit (notariell) beendet ? Ansonsten endet Eure Zugewinngemeinschaft erst mit Zustellung des Scheidungsantrags ...
Welche Meinung vertritt Madame denn zum Thema "nachehelichem Unterhalt" ?
Die übliche Antwort lautet "ich will nur, was mir zusteht" und das sollte die Alarmglocken angehen lassen ...
Eine Scheidung wird nach Ablauf des Trennungsjahres möglich (also Mai), insofern solltest Du demnächst mal wieder Deinen Anwalt aufsuchen, um diese vorzubereiten.
Gruß
United