Was kann ich tun?
Wenig. Du kannst mit dem Anwalt sprechen und ihm den Sachverhalt aus deiner Sicht darlegen. Er wird dann vermutlich antworten, dass er nun mal auch in der Sache Zugewinnausgleich (um deren 64.000 geht es im Wesentlichen) in deinem Auftrag tätig wurde, selbst wenn es nur am Rande war. Und damit hat er nach deutschem Recht den Anspruch auf die Gebühren erworben, selbst wenn er dafür nur eine halbe Minute 'gearbeitet' hat.
Also: du kannst zwar eine Gebührenreduzierung verhandeln, das solltest du auch. Anfangen z.B. für die zwei Seiten Schreiben und halbe Stunde Vorbereitung dafür sollten 500€ gut sein, nicht aber 2304. Vielleicht lässt er dir dann am Ende ein paar hundert Euro nach. Aber eine durchsetzbare Rechtsposition dürfte es hier nicht geben.
/elwu