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vatersein.de - Forum 26. Mai 2012, 08:09:19 *
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vatersein.de - Forum  |  Themen  |  Rechtsanwälte (Moderator: oldie)  |  Thema: Hohe RA Rechnung
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Autor Thema: Hohe RA Rechnung  (Gelesen 318 mal)
Roro
Frischling

Geschlecht: Männlich
Beiträge: 5


« am: 07. Februar 2012, 21:29:02 »

Hallo!
Ich ärgere mich gerade über eine sehr hohe Rechnung meines RA. Meine Frau ist letztes Jahr im Mai ausgezogen. Ich lebe weiterhin im EFH, die Kids (10+12) sind nahezu zu 50 % bei mir. Der RA sollte auf die UH-Anforderungen der Gegenseite reagieren. Er hat den UH ausgerechnet....und es gab ca. 5 x Schriftwechsel mit der Gegenseite. Die letzte Aktivität war Mitte letzten Jahres. Bis dahin hatte ich 3 Abschläge mit je 250 € an ihn gezahlt. Da er länger nichts von mir gehört hätte, will er nun wie folgt berechnen:
Trennungsunterhalt: Gegenstandswert 10269 € (858 € x 12) incl Post, abzgl. meiner Abschläge, zu zahlen: 88 €.
Kindesunterhalt: Gegenstandswert 8280 € (2x345 € x12) incl. Post, zu zahlen: 719 €
Hausrat/Steuer/Ausgleichszahlung: Gegenstandswert 83000 €, zu zahlen 2304 € !!!
Über Hausrat hatte ich mich mit meiner Frau geeinigt. Dem RA habe ich lediglich die Liste übergeben. 64000 € habe ich für die Haushälfte ausgezahlt. Meine Frau wollte die Auszahlung....ich wollte bezahlen. Den Wert hat unser Banker ermittelt, kein RA. Wir haben uns nicht darüber gestritten! Nun setzt der RA aber den vollen Gegenstandswert an, nur weil die Summe mal im Schriftverkehr auftauchte. Dort wurde zwischen den RA's bzgl. dem Zeitpunkt der Auszahlung geschrieben........aber nochmal.......die Auszahlung war kein Streitfall!
Nun stehe ich da.....soll also noch 3100 € berappen! Habe da überhaupt nicht mit gerechnet und bin aus allen Wolken gefallen. Diese Abrechnungsweise wurde mir auch vorher nicht deutlich gemacht! Was kann ich tun??

Viele Grüße - Roro
Gespeichert
Ingo30
Spezialgruppe
*****
Geschlecht: Männlich
Beiträge: 1.184


« Antwort #1 am: 07. Februar 2012, 21:36:21 »

HI Roro,

na ja.. wer die Musik bestellt muss sie auch bezahlen. Im Normalfall spricht man doch auch mit dem RA im Beratungsgespräch über die Kosten. Und die RAs dürfen ansonsten nur nach ihren RA-Tabellen abrechnen wenn kein frei ausgehandeltes Honorar vereinbart wurde. Und ja: Wenn solche Summen in den Schriftsätzen auftauchen, wird auch so abgerechnet. Beim Notar wirst Du das Gleiche erleben. Taucht in dem Schriftstück eine Zahl auf, wird auch diese herangezogen. Deshalb wird das schon so seine Richtigkeit haben. Ansonsten bitte doch um ein Gespräch und lass Dir die Rechnung noch mal erläutern. Gruß Ingo
Gespeichert
elwu
Gast
« Antwort #2 am: 07. Februar 2012, 22:35:24 »

Was kann ich tun?

Wenig. Du kannst mit dem Anwalt sprechen und ihm den Sachverhalt aus deiner Sicht darlegen. Er wird dann vermutlich antworten, dass er nun mal auch in der Sache Zugewinnausgleich (um deren 64.000 geht es im Wesentlichen) in deinem Auftrag tätig wurde, selbst wenn es nur am Rande war. Und damit hat er nach deutschem Recht den Anspruch auf die Gebühren erworben, selbst wenn er dafür nur eine halbe Minute 'gearbeitet' hat.

Also: du kannst zwar eine Gebührenreduzierung verhandeln, das solltest du auch. Anfangen z.B. für die zwei Seiten Schreiben und halbe Stunde Vorbereitung dafür sollten 500€ gut sein, nicht aber 2304. Vielleicht lässt er dir dann am Ende ein paar hundert Euro nach. Aber eine durchsetzbare Rechtsposition dürfte es hier nicht geben.

/elwu
Gespeichert
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