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vatersein.de - Forum 26. Mai 2012, 08:07:11 *
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Autor Thema: Gemeinsames Sorgerecht  (Gelesen 472 mal)
Papa LY
Schon was gesagt
*
Geschlecht: Männlich
Beiträge: 13


« am: 06. Februar 2012, 21:25:33 »

Hallo,

ist es sinnvoll in einem gerichtlichen Antrag auf Regelung des Umgangs gleichzeitig das gemeinsame Sorgerecht mitzufordern oder sollte das besser in einem separaten Antrag erfolgen?

Die Kindesmutter und ich waren nicht verheiratet. Sie hat leider das alleinige Sorgerecht.

Papa LY
Gespeichert
diskurso
Nicht wegzudenken
****
Geschlecht: Männlich
Beiträge: 627


« Antwort #1 am: 07. Februar 2012, 00:03:32 »

Ganz kurz:
Nein, nicht sinnvoll.
Das Sorgerechtsverfahren könnte durch das Umgangsverfahren negativ beeinträchtigt werden, Stichwort Kooperationsfähigkeit.
Zitat OLG(!) RichterIn: "Wie soll denn das gSR funktionieren, wenn sie sich schon beim Umgang nicht einigen können?".

Mehr sehr gute und praxisorientierte Hilfe bietet dies hier:
http://www.rechtsanwalt-gnau.de/cms/e107_files/downloads/Leitfaden%20gemeinsames%20Sorgerecht%20nicht%20ehelicher%20Eltern.pdf
Gespeichert
Jens Jacob
Schon was gesagt
*
Geschlecht: Männlich
Beiträge: 17

aka Peter2010


« Antwort #2 am: 12. Februar 2012, 10:15:22 »

Hallo Papa LY,

da muss ich diskurso absolut Recht geben. Kenne dies aus eigener Erfahrung sehr gut.

Gespeichert

Jens Jakob
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