Hallo,
folgendes Scenario: Scheidungsantragsteller: ich Herbst 2009.
Sache läuft an, FamGericht werkelt mit Versorgungsausgleich daran....es nimmt alles seinen "sozialistischen" Gang,

Anf. 2010 stellt Antragsgegnerin zusätzlich -trotz dem Wissen, dass tatsächlich kein Zugewinnausgleichsanspruch besteht-
den unbegründeten Antrag auf Zugewinnausgleich. Dies nur, um mir eins reinzuwürgen (hat sie öfters gemacht bis hin zu Anschwärzen bei Pol., Staatsanwalt, FinAmt, usw.....).

Mein Anwalt reicht ihrem Anwalt meine Vermögensaufstellung rein, nichts passiert monatelang.....
Das Gericht mahnt mehrfach die Antragstellerin an, doch nun wg. Zugewinnforderung zu begründen bzw. Zahlen einzureichen.....nichts.
Statt dessen klagt Antragstellerin mit Stufenklage auf Auskunft, da angebl. die Vermögensaufstellung nicht erhalten.
Zwischenzeitlich erkennt sie das Gericht nach Gutachten auf Prozessunfähig, bestellt Betreuer....nach ca. 1 Jahr gehts dann 2011 weiter....
Gericht terminiert Herbst 2011, zum Termin dazu erscheint weder sie noch deren Anwalt, trotz Ladung:
Versäumnisurteil = Klageabweisung der Stufenklage.
Scheidung u. Versorgungsausgleich wird Jan 2012 durchgeführt, Zugewinnantrag wird gleichzeitig da unbegründet im Urteil abgewiesen.
Nun kommt Frage: Kosten der Scheidung u Versorgungsausgl. je hälftig, das ist ok - aber was passiert mit den Kosten der Zugewinnsache
und der abgewiesenen Stufenklage?
Wie seht ihr das? Wer weiss da einen Rat?
Danke für rege Diskussion.