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vatersein.de - Forum 26. Mai 2012, 08:00:38 *
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Autor Thema: Sie will, daß ich gehe  (Gelesen 1184 mal)
entsorgt63
Frischling

Geschlecht: Männlich
Beiträge: 5


« am: 06. Februar 2012, 11:03:32 »

Hallo

meine Frau hat mir nach 14 Jahren Beziehung (davon 7 Jahre verheiratet) mitgeteilt, sie wolle nicht mehr mit mir zusammen sein.
Wir haben zwei gemeinsame Kinder -8 und 5 Jahre und einen Sohn -22, den sie in die Beziehung mit eingebracht hat (Er lebt nicht mehr bei uns).
Ich sagte ihr, daß ich mich nicht trennen will, da ich meine Familie liebe.
Nun bekam ich Post von ihrem Anwalt, sie hätte Anfang Januar die Trennung vollzogen und ich soll bis 15.03. die eheliche Wohnung verlassen.
Es wird begründet, die Wohnung sei mit 3 Zimmern zu klein und das Kindeswohl wäre gefährdet, da wir nur noch das Nötigste miteinander reden würden.
Es wurde auch ein Ehewohnungszuweisungsverfahren angedroht.
Die Wohnung hat allerdings 4 Zimmer, nämlich das ehemalige Kinderzimmer im Parterre.
Auch hat sie das Schlafzimmer zur alleinigen Nutzung.
Auch gab es nie Steitereien vor den Kindern. Die Kids hängen sehr an mir, weswegen ich sie nicht einfach verlassen will.
Ein weiteres Problem ist, das Anfang Januar mein Arbeitgeber Insolvenz angemeldet hat und ich im Moment nicht weiss, wie es da weitergeht.
Kann meine Frau mich da so einfach aus der Wohnung werfen lassen?
Bin über jeden guten Rat dankbar und hab auch hier schon einiges gelesen.
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82Marco
Globaler Moderator
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Geschlecht: Männlich
Beiträge: 2.769



« Antwort #1 am: 06. Februar 2012, 11:17:27 »

Servus entsorgt63 und willkommen im Forum!
Zitat
Nun bekam ich Post von ihrem Anwalt, sie hätte Anfang Januar die Trennung vollzogen und ich soll bis 15.03. die eheliche Wohnung verlassen.
Es wird begründet, die Wohnung sei mit 3 Zimmern zu klein und das Kindeswohl wäre gefährdet, da wir nur noch das Nötigste miteinander reden würden.
Zunächst hat ihr RA nichts zu bestimmen, im Zweifelsfalle macht das ein Gericht. Wie das Kindeswohl durch Nichtkommunikation zwischen den Eltern gefährdet sein soll, ist mir erst mal mehr als schleierhaft.
Ich würde erst mal bleiben, zumal niemand Deine Nochfrau hindert, selbst ihren Koffer zu packen, die eheliche Wohnung zu verlassen und woanders ihr Glück zu suchen/finden.

By the way: wer von Euch beiden steht im Mietvertrag?

Da Madame bereits den Anwalt eingeschaltet hat, kannst Du davon ausgehen, dass bei Euch keine friedliche, einvernehmliche Trennung stattfinden wird, zumals sie Dich eh´ schon als Störfaktor in ihrer häuslichen Idylle sieht ... ergo: Rüstung aus dem Schrank holen und versuche, die Zügel in die Hand zu bekommen.

Grüßung
Marco

P.S.
Ich habe Deinen Beitrag hierher verschoben und Deinen zweiten, gleichlautenden gelöscht. 
« Letzte Änderung: 06. Februar 2012, 11:27:23 von 82Marco » Gespeichert

Mit einem Lächeln zeigst Du auch Zähne!
----------------------------------------------------------
Ob ein Vorhaben gelingt, erfährst Du nicht durch Nachdenken sondern durch Handeln!
entsorgt63
Frischling

Geschlecht: Männlich
Beiträge: 5


« Antwort #2 am: 06. Februar 2012, 11:33:53 »

Wir stehen beide im Mietvertrag.
Sie erbringt auch keine "Versorgungsleistungen" mehr.
Gekocht wird nur so viel, dass es für Sie und die Kinder reicht.
Auch wird meine Wäsche nicht mehr mitgewaschen.
Allerdings bin ich dazu übergegangen, die Wohnung sauber zu halten, Wäsche zu waschen etc.
Auch vermeide ich jeglichen offenen Konflikt.
Schlimm ist, daß sie nicht mit mir reden will und meint, das Thema mit mir sei für Sie abgehakt.
Für mich ist eben noch nicht abgehakt, da ich mehr Gemeinsamkeiten als Streitpunkte sehe.

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brille007
Globaler Moderator
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« Antwort #3 am: 06. Februar 2012, 11:50:08 »

Moin,

Sie erbringt auch keine "Versorgungsleistungen" mehr.
Gekocht wird nur so viel, dass es für Sie und die Kinder reicht.
Auch wird meine Wäsche nicht mehr mitgewaschen.
dann hat Deine DEF den (zutreffenden) Ratschlag bekommen, das Trennungsjahr einzuläuten, das unter anderem dafür entscheidend ist, wann die Scheidung eingereicht werden kann.

Schlimm ist, daß sie nicht mit mir reden will und meint, das Thema mit mir sei für Sie abgehakt.
Für mich ist eben noch nicht abgehakt, da ich mehr Gemeinsamkeiten als Streitpunkte sehe.
naja, Deine DEF ist ein erwachsener Mensch, der zu jedem Zeitpunkt frei für sich entscheiden kann, dass Eure Ehe keine Zukunft mehr für sie hat. Mit sturem Beharren auf "will ich aber nicht" oder "sehe ich nicht ein" wirst Du das nicht ändern, sondern den Graben zwischen Euch eher vertiefen. Niemand ist verpflichtet, eine Ehe gegen den eigenen Willen weiterzuführen. Sie muss auch keine Paar-Therapien mit Dir machen oder Dir "Chancen geben". Deine Beschreibung lässt vielmehr den Schluss zu, dass es im Hintergrund möglicherweise bereits einen "Mister New" gibt.

Insofern: Suche das Gespräch über praktikable Lösungen für die jetzt anstehenden Fragen, wie man was auseinanderklamüsert und regelt - aber mauere Dich nicht hinter Deinem "für mich ist diese Ehe nicht zu Ende" ein. Denn diese Entscheidung triffst nicht Du.

Grüssles
Martin
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entsorgt63
Frischling

Geschlecht: Männlich
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« Antwort #4 am: 06. Februar 2012, 12:16:29 »

Hallo Martin,

einen Neuen scheint es nicht zu geben.
Natürlich versuche ich die Zügel in der Hand zu halten und mauere mich nicht ein.
Ich beharre auch nicht stur auf irgendwas. Natürlich ist meine DEF zu nichts verpflichtet.
Mir geht es darum, nicht einfach so aus der Wohnung geworfen zu werden, auch gerade im Interesse der Kids. Die Situation hab ich ja beschrieben.
Und selbst wenn ihr die Wohnung zugesprochen würde, wie sind da die Fristen zum verlassen derselben? Hab da noch keine Info gefunden.

Gruß
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brille007
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« Antwort #5 am: 06. Februar 2012, 12:36:52 »

Moin,

es gibt keine festen, bundeseinheitlichen "Fristen"; nach einem gerichtlichen Verfahren auf Wohnungszuweisung redet man allerdings nicht von Wochen oder Monaten, sondern eher von Tagen. Dabei geht es dann auch nicht darum, dass der der Wohnung Verwiesene erst eine neue Wohnung finden müsse; die Vorgabe ist dann vielmehr, erst einmal bei Verwandten, Freunden oder in einem Hotel unterzukommen. Allerdings: Einfach der Wohnung verwiesen wird man nicht; dass Deine DEF Dich nicht mehr sehen will, reicht nicht als Grund. Deshalb wird oft der Gewaltschutz-Paragraph bemüht, nach dem Du Deine DEF geschlagen oder sonstwie bedroht haben sollst. Ob sie zu solchen Ansagen neigen würde, musst Du selbst beurteilen.

Wir raten hier in der Regel von einem übereilten Auszug ab - aber auch von allem, was als "Gewalt" oder "Bedrohung" ausgelegt werden könnte. Man kann Dir daher nur raten, nach einvernehmlichen Lösungen zu suchen. Natürlich kann auch Deine DEF die Wohnung verlassen; wenn Du bislang allerdings der Allein- oder Hauptverdiener warst und sie sich vor allem um Haushalt und Kinder gekümmert hat, wird das so eher nicht stattfinden.

Das "Interesse der Kids" wird dabei von offizieller Seite übrigens nicht überbewertet; Kinder gelten bei ihren Müttern in der Regel als gut aufgehoben und bestens betreut.

In jedem Fall gilt: Jede Lösung, die Ihr einvernehmlich findet, wird besser sein als die, die Anwälte und Gerichte vorschlagen und beschliessen werden. Insofern: Sei kooperativ und suche nach Lösungen.

Grüssles
Martin
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midnightwish
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« Antwort #6 am: 06. Februar 2012, 12:36:56 »

Hi entsorgter,

die Fristen können sehr unterschieldich sein.

Im schlimmsten Fall 10 min. Nämlich die Zeit, die dir nette Herren in Grün gestatten um ein paar persönliche Dinge zu holen und die Wohnung wegen Gewalt gegen deine DEF zu verlassen.

Schau zu, das du alle wichtigen Unterlagen sicherst, sie keinen Zugang mehr zu deinem Konto hat (habt ihr ein gemeinsames, dann Dispo auf Null setzen und eigenen Konto einrichten auf das dein Gehalt geht; wenn schon Trennung, dann auch ohne dein Geld)

Rede mit dem Vermieter, ob er dich aus dem Mietvertrag entlässt (wichtig, sonst zahlst du im Zweifelsfall alleine noch ein paar Jahre die Wohnung, die du nict mehr betreten darfst)

Teile deiner DEF mit, das du bis zum Auszug nur noch die Hälfte der Miete zahlen wirst und KU laut DDT.

Gruß Tina
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Ein gebrochenes Versprechen ist ein gesprochenes Verbrechen
entsorgt63
Frischling

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« Antwort #7 am: 06. Februar 2012, 13:18:30 »

Hallo und Danke für die Antworten.

Ich war niemals Gewalttätig. Weder verbal noch sonstwie, auch nicht den Kids gegenüber.
Es ist ja auch meine DEF, die nicht kommuniziert.

Gruß
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midnightwish
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« Antwort #8 am: 06. Februar 2012, 13:21:48 »

Klar, nur im Zweifelsfall glaubt man erstmal einer in Tränen aufgelösten armen Frau 
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Ein gebrochenes Versprechen ist ein gesprochenes Verbrechen
brille007
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« Antwort #9 am: 06. Februar 2012, 13:29:37 »

Moin,

Ich war niemals Gewalttätig. Weder verbal noch sonstwie, auch nicht den Kids gegenüber.
darauf kommt es (leider) nicht an; entscheidend ist, ob jemand GLAUBT, dass Du es wärst, wenn Deine DEF dergleichen behauptet. Manchmal genügt es schon, dass sie sich bedroht FÜHLT.

Es ist ja auch meine DEF, die nicht kommuniziert.
auch darauf kommt es nicht an. Wenn sie allerdings den Eindruck hat, jedes Gespräch solle nur dazu dienen, sie von ihren Absichten abzubringen, wäre ihre Kommunikationsverweigerung sogar verständlich.

Es ist an Dir, ihre Trennungsabsicht zu akzeptieren und ihr das mitzuteilen - und dann zu sagen "Lass uns gemeinsam Lösungen für die Kinder und die Zukunft finden!"

Grüssles
Martin
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Wir kommen wieder!!


« Antwort #10 am: 06. Februar 2012, 18:55:32 »

Hallo,

an Deiner Stelle würde ich Ex anbieten auszuziehen, sobald eine notarielle Scheidungsfolgenvereinbarung vorliegt, die folgende Punkte regelt (in absteigender Reihenfolge der Wichtigkeit):

1. Verbleib der Kinder
2. Form des Umgangs (Wechselmodell, 2/3, klassische Wochenend- und Ferienregelung)
3. Unterhalt
4. Zugewinnausgleich

und sobald das in gegenseitiger Zufriedenheit gelöst ist, wird die räumliche Trennung abgewickelt.

Verhandlungsmasse hast Du, solange Du noch dort wohnst. Aber Du solltest nicht denken, dass Du mit dort wohnen bleiben das Rad der Zeit zurück drehen kannst.

LG LBM
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Der Sprung
über den eigenen Schatten
gelingt leichter,
wenn wir ihn für jemanden wagen,
der Licht in unser Leben bringt.

(Ernst Ferstl)
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« Antwort #11 am: 06. Februar 2012, 20:48:31 »

Hi,

kann mich nur anschließen. Im Zweifel wird Deine Exe sehr schnell nach weiteren Möglichkeiten suchen, Dich aus der Wohnung zu werfen. Und oh wunder... auf einmal hast Du ganz "exessiv zu trinken angefangen und er schlägt seine Frau und brüllt die Kinder an" - und schwupp kannst Du schön Deinen Koffer packen und stehst vor der Tür - oder die Türschlösser sind ausgebaut. Du rüttelst an der Tür und Deine Exe wählt schon den Notruf - da "ihr aggressiver Mann gerade versucht in die Wohnung einzudringen". Schupp- bist Du wieder raus.

Du solltest Dir auch einen Anwalt besorgen und Dir auch schon mal einen "Ausweichsitz" für den Notfall vorbereiten (gute Freunde, Eltern), da bei der Vorarbeit der Exe der Knall nicht mehr weit sein dürfte. Sichere alle Unterlagen und schaff es sofort aus der Wohnung. Wahrscheinlich laufen hinter Deinem Rücken schon weitere Pläne und wenn Du in den nächsten Tagen nach Hause kommen willst, wird vielleicht die Tür nicht mehr aufgehen bzw. Deine Sachen weg sein. Das darf sie nicht? Egal.. es geht darum wer Fakten schafft. Denk auch dran - es gibt auch keinen Diebstahl in der Ehe. Gruß Ingo
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« Antwort #12 am: 06. Februar 2012, 20:52:46 »

Hi,

gibt es hier einen ganz fiesen Zusammenhang ?

Nun bekam ich Post von ihrem Anwalt, sie hätte Anfang Januar die Trennung vollzogen und ich ...

Ein weiteres Problem ist, das Anfang Januar mein Arbeitgeber Insolvenz angemeldet hat und ich im Moment nicht weiss, wie es da weitergeht.

Die KM hat dich möglicherweise nur des Geldes wegen bisher verschont.
Wenn du arbeitslos wirst, hast du auch mehr Zeit für die Kinder.

Wie lauten deine ungefähren Einkommensverhältnisse ?
Wie geht die KM arbeiten ?
Schulden ?




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Beppo
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Ich bin nicht Deutschland. Ich bin Griechenland.


« Antwort #13 am: 06. Februar 2012, 20:58:46 »

Moin.
Also aus meiner Sicht hat ein Festhalten an der Wohnung nur Sinn, wenn du auch eine Chance und den Willen hast, die Kinder bei dir zu behalten und zu betreuen.
Kannst und willst du das?
Wie war die Aufgabenverteilung bisher?
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"Wer Kinder hat, wird bis auf die Haut ausgezogen!"
Meo-Micaela Hahne, Vorsitzende Richterin am BGH
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Frischling

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« Antwort #14 am: 07. Februar 2012, 09:45:55 »

Die KM geht halbtags arbeiten, verdient allerdings nur ca. 450,-
Sie hat studiert, hat den Ausbilderschein. Sie könnte auch ganztags arbeiten und dann mehr verdienen als ich.
Schulden? Keine.
Ich überleg mir aufgrund meiner momentanen Berufssituation, die SGB 2 Karte zu spielen und die Kinderbetreuung ganz
zu übernehmen. Dann wird sie aus der Wohnung müssen und ist mir und den Kids gegegenüber unterhaltspflichtig.
Aufgrund ihrer Qualifikation würde ihr ein fiktives Einkommen angerechnet werden können.
Wär doch eine Option, oder was meint ihr?

Gruß
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« Antwort #15 am: 07. Februar 2012, 09:59:14 »

Mütter machen sowas und kommen damit durch.
Als Vater verstößt Du gegen das ideologisch geprägte Rollenverständnis der Justiz und wirst dort auf Granit stoßen.

W.
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« Antwort #16 am: 07. Februar 2012, 10:19:22 »

Ich überleg mir aufgrund meiner momentanen Berufssituation, die SGB 2 Karte zu spielen und die Kinderbetreuung ganz
zu übernehmen.

Dafür ist jetzt vermutlich  zu spät.

Wenn du ein Jahr früher ...
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« Antwort #17 am: 07. Februar 2012, 10:40:31 »

Moin entsorgt,

Ich überleg mir aufgrund meiner momentanen Berufssituation, die SGB 2 Karte zu spielen und die Kinderbetreuung ganz
zu übernehmen. Dann wird sie aus der Wohnung müssen und ist mir und den Kids gegegenüber unterhaltspflichtig.
Aufgrund ihrer Qualifikation würde ihr ein fiktives Einkommen angerechnet werden können.
Wär doch eine Option, oder was meint ihr?
wach mal lieber ganz schnell wieder auf. Dieses "Modell" würde Dir schneller um die Ohren fliegen als Du "piep" sagen kannst. Beim aktuellen Stand der Entwicklungen hast Du jedenfalls nicht (mehr) die Möglichkeit, Dir Deine Lieblingsrolle als Kinderbetreuer und Unterhaltsempfänger auszusuchen: Jetzt wird einfach eine Momentaufnahme gemacht, wie die Verhältnisse und die Rollenverteilung bisher waren. Und wenn Du darin der Hauptverdiener warst und Deine DEF die Kids hauptsächlich betreut hat, bleibt das auch genau so, wenn Ihr es auf eine gerichtliche Klärung ankommen lasst. Da kannst Du nicht einfach Deine bisherige wirtschaftliche Leistungsfähigkeit herunterfahren und einen Rollentausch beschliessen.

Der einzige Weg aus dem Dilemma wäre eine private Vereinbarung mit Deiner DEF, in der Ihr unter 4 Augen die künftige Aufgabenverteilung beschliesst. Aber nachdem Du gestern noch der Ansicht warst, das einseitige Festhalten an dieser Ehe sei eine gangbare Option, glaube ich nicht wirklich, dass Deine DEF heute über solche Vorschläge begeistert wäre: Die hat mit einiger Sicherheit schon deutlich ausgereiftere (und realisierbarere) Pläne für die/ihre Zukunft.

Grüssles
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« Antwort #18 am: 07. Februar 2012, 11:05:50 »

Leider nur zu wahr.
Wäre es umgekehrt, und hExe war bisher Hauptverdienering und du hast die Kinder betreut so hätte sie jetzt jede gerichtliche Unterstüzung dies wegen der geänderten Situation zu verändern.

Du als Mann hast da aber keine Chance. Nicht umsonst hat ja der BGH ausgeurteilt das die Unterbringung von Kindern bei Ihrem Vater das größtmögliche Übe, darstellt welchem auf jeden Fall eine Unterbringung in Heim oder Pflegefamilie vorzuziehen ist ...
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« Antwort #19 am: 07. Februar 2012, 11:09:52 »

Jetzt wird einfach eine Momentaufnahme gemacht, wie die Verhältnisse und die Rollenverteilung bisher waren.

Deine einzige Chance wäre es, den Zeitpunkt dieser Momentaufnahme um ein Jahr zu verschieben.

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« Antwort #20 am: 07. Februar 2012, 11:13:48 »

Entsorgter,

es ist nicht so, daß Deine Ansätze unverständlich sind. Warum sollten Kinder nach Trenung nicht auch beim Vater verbleiben oder in einer Doppelresidenz leben.
   
Deine Vorstellungen sind unter den gegebenen Umständen fern jeder Realität.
In D gilt: Einer Mutter nimmt man nicht die Kinder weg! Auch nicht ansatzweise.

Du solltest Dich besser zügig auf das Unvermeidbare einstellen!
Gib die Wohnung auf, suche Dir zusammen mit den Kids eine schnuckelige kleine Wohnung, richtet sie gemeinsam her und lebe mit Ihnen dort im Rahmen einer guten Umgangsvereinbarung. In diesem Fenster wirst Du Vater sein hönnen; und ich finde, auch gar nicht so schlecht. Du wirst noch etwas Zeit benötigen, um mit emotionalem Anstand, die Vorzüge zu erkennen.

Ansonsten solltest Du Dich fiannzell auf harte Zeiten einstellen. Informiere dich über die Möglichkeiten ergänzenden ALG II.

W.   
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« Antwort #21 am: 07. Februar 2012, 11:18:36 »

Moin,

Deine einzige Chance wäre es, den Zeitpunkt dieser Momentaufnahme um ein Jahr zu verschieben.
das ist angesichts von
Nun bekam ich Post von ihrem Anwalt, sie hätte Anfang Januar die Trennung vollzogen und ich soll bis 15.03. die eheliche Wohnung verlassen.
wohl mehr als illusorisch. Wenn bereits Anwaltsbriefe kommen, brennt die Hütte - und das ist dann definitiv nicht der richtige Zeitpunkt, mal über eine Feuerversicherung nachzudenken.

Grüssles
Martin
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Maxo
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« Antwort #22 am: 11. Februar 2012, 01:06:46 »

Ich überleg mir aufgrund meiner momentanen Berufssituation, die SGB 2 Karte zu spielen und die Kinderbetreuung ganz zu übernehmen.
SGB 2-Karte kann nützlich sein, aber anders als du dir vorstellst. Kinderbetreuung kannst du übernehmen, wenn die Frau auch damit einverstanden ist. Daran kannst du arbeiten. Das mit dem "sie muss dann...." kannst du dir aber sowas von komplett abschminken, wie andere auch schon erläutert haben.

Denke realistisch - und in die Zukunft.

1. Du brauchst eine klare Verabredung, wie lange die beiden Kids mit dir verbringen. Schriftlich, vor evtl. Auszug.
2. Du brauchst eine mind. 3-Raum-Wohnung, möglichst in der Nähe. Denn die Kinder werden x Tage im Monat bei dir verbringen und brauchen ein Kinderzimmer. Alterunterschied/Schulkind rechtfertigt 2 Kinderzimmer. Suche schnell, erkundige dich über Angemessenheit in deinem Ort, und miete an BEVOR du SGB2-Karte spielst.
3. Mit Insolvenzgeld, etc. mußt du dich eben schlau machen. Richte dich darauf ein dass du mind. 497.- KU zahlen wirst, wenn ihr keine paritätische Betreuung vereinbaren könnt. Aber das kommt alles später und da braucht man Infos zu.

Elementar jetzt für die Zukunftsgestaltung sind nur Elternvereinbarung zur Betreuung und geeignete Wohnung.

Denke lieber darüber nach, wie der Alltag deiner zukünftigen "Vater-Kind-Familie" aussehen wird, als dich in dumme Rechtsstreitereien reinziehen zu lassen. Die Zeitinvetition für ersteres bringt garantiert die größere Rendite.

gruss
maxo
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