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vatersein.de - Forum 26. Mai 2012, 07:58:26 *
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Autor Thema: Meine Geschichte...  (Gelesen 271 mal)
Fupi
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Beiträge: 7



« am: 04. Februar 2012, 13:46:37 »

Hallo zusammen!

im Februar 2012 wird nun endlich nach dreieinhalb Jahren über den von mir zu zahlenden nachehelichen Unterhalt entschieden. In der Zwischenzeit bin ich pleite und absolut vergätzt über den Deutschen Staat, die Gesetzgebung und Rechtsprechung.

Mein Anliegen ist es, mich nach der Entscheidung in 2 Wochen an die Öffentlichkeit zu wenden und möchte hier damit anfangen, indem ich einfach mal zusammentrage, was in den letzten 10 Jahren passiert ist...

Zunächst ein paar kurze Eckdaten...

  • Bin im besten Alter (Huch)
  • Nicht Schlecht Verdiener (60.000 - 80.000 Brutto)
  • 1997 geheiratet
  • Ehefrau hat ein Kind mit in die Ehe gebracht, das ich nicht adoptiert habe
  • Ehefrau auch Gutverdiener (Ingenieurberuf)
  • 1998 gemeinsames Kind
  • Ende 2008 Trennung (Auszug der Ehefrau)
  • Anfang 2010 Scheidung
  • Seitdem läuft das Verfahren

Zu meiner Ex
Sie war bereits vor der Ehe psychisch krank. Oft und lange in entsprechenden Kliniken. Das Problem bei solchen Patienten ist weniger die Krankheit, sondern meist, dass sie die Krankheit nicht annehmen und einen Schuldigen suchen. Der war natürlich ich. Aber wie gesagt, sie war vorher schon krank...
Aufgrund langer Bettlägerigkeit hat sie in der Zwischenzeit auch Probleme mit dem Rücken bekommen. Sie ist seit 2000 hat Sie ca 2 jahre gearbeitet und war ansonsten dauerhaft krank geschrieben. Seit dem Sie von der Krankenkasse ausgesteuert wurde erhält fast durchgehen EU-Rente (1300 EUR, nicht über die BfA), dieses jedoch immer zeitlich begrenzt.

Zu meinem Sohn
Mittlerweile 13 Jahre alt... Ein Sonnenschein, sozial eingestellt, beliebt... Er zu seinem 9 Lebensjahr war er ein absolutes Papa-Kind... Hat vielleicht etwas mit mir zu tun vielleicht aber auch einfach mit der Krankheit seiner Mutter.


Die Krankheit meiner Ex
Bereits vor der Ehe war sie häufiger längere Zeit in verschiedenen Kliniken. Teilweise mehr 4-8 Wochen. Bis ca. 2007 war sie mindestens einmal pro Jahr für mehrere Wochen in Krankenhäusern. Ich halte von Seelenklempnern nicht viel... Sie hat viele Ärzte getroffen und keiner konnte ihr wirklich helfen. Medizin ist eine Kunst und keine Wissenschaft. Um so wichtiger ist es dass vor allem der Patient selbst seine Krankheit annimmt und nicht sein ganzes Umfeld in die Krankheit einspannt.

Letzteres hat sie perfekt verstanden!

2002 oder 2003 gab es dann einen Selbstmordversuch. Die Kinder haben sie gefunden. Natürlich war ich Schuld.

2005 hatte sie einen Auto-Unfall...

War es ein weiterer Selbstmordversuch? Angeblich kam ihr jemand auf Ihrer Spur entgegen und sie musste in die Pampa ausweichen. Seltsam nur, dass der Unfall just an dem Tag passierte, als Sie eine Ladung vom Gericht bekommen hatte. Wir hatten seinerzeit schon mal um das Aufenthaltsbestimmungsrecht unseres Sohnes gestritten…

Fast alle Aufenthalte in Kliniken hat sie vorzeitig abgebrochen. Und selbst wenn sie diese durchgezogen hätte… das Gesundheitssystem, überlässt solche Patienten nach einem Krankenhausaufenthalt sich selbst und dem Umfeld des Patienten bis eine ambulante Nachfolgebehandlung folgt. Die kommt dann meistens so spät, dass sich die Krankheit wieder verstärkt hat.

Ihre Rückenleiden treten zunehmend in den Vordergrund. Letzteres ist zwangsläufig, wenn man krankheitsbedingt kaum noch aus dem Bett kommt…

Ich respektiere und akzeptiere ihre Krankheit. Allerdings bin ich der festen Überzeugung, dass man mit einer und auch gerade trotz einer solchen Krankheit arbeiten kann.


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Forsetzung folgt...
« Letzte Änderung: 04. Februar 2012, 14:00:52 von Fupi » Gespeichert
Ingo30
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« Antwort #1 am: 04. Februar 2012, 13:57:50 »

HI Fupi,

willkommen hier im Forum. Und was soll da jetzt die Öffentlichkeit dran ändern? Nix. Weil es keinen wirklich interessieren wird. Deine Exe ist halt dauerhaft krank und da unser Familien(un)recht so gestaltet ist, dass zumindest einer immer zahlt (nämlich der Ex- sprich Du) und bitte ja nicht die Gesellschaft, ist das alles normal. Und wenn sie schon zu Ehezeiten so krank war, setzt sich das halt auch weiter so fort.

Wenn kann hier nur ein Gericht helfen und da bist Du ja nun schon dran. Also abwarten und schauen. Gruß Ingo
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brille007
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« Antwort #2 am: 04. Februar 2012, 14:07:40 »

Moin Fupi,

ich sehe in Deinen bisherigen Schilderungen auch keine Sachverhalte, wo "der Staat" (zur Erinnerung: Das sind wir alle) in der Pflicht wäre, Dir persönlich eine Lösung Deiner Probleme auf dem Silbertablett zu servieren. Heiraten bedeutet nun einmal nicht nur ein paar Steuervorteile, sondern auch und vor allem eine bestimmte Form der Solidarität mit dem Partner; auch finanziell und in "guten wie in schlechten Zeiten".

Deine Ex mag krank sein, aber genau Krankheit und ihre Folgen kann man niemandem als persönliche Verfehlung vorwerfen. Gleiches gilt für abgebrochene Therapien und den Unwillen, wieder ins Erwerbsleben zurückzukehren; das muss nicht "der Staat" regeln, sondern das Paar.

Irgendwie hört sich Deine Beschwerde an wie bei der Reklamation einer fehlerhaften Waschmaschine: "Funktioniert nicht so wie sie soll - also bitte zurücknehmen und mir mein Geld wiedergeben."

Grüssles
Martin
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     Der einzige Mensch, den man ändern kann, ist der, den man heute morgen geduscht und angezogen hat
Fupi
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« Antwort #3 am: 04. Februar 2012, 14:22:15 »

Nun... vielleicht sollte ich einiges vorweg nehmen...

Sie hatte unter dem Vorwand einer gemeinsamen steuerlichen Veranlagung in 2009 Unterhalt nach LST-Klasse III erstritten, die gemeinsame Veranlagung aber in Ende 2010 für 2009 verweigert

Alleine das hat mich in 2011 11.000 EUR gekostet. Der Richter sieht trotzdem keinen Grund für eine Verwirkung.

Trotz dieses Sachverhaltes und ohne Entscheidung im Hauptsacheverfahren hat der Richter im Zuge einer einstweiligen Anordnung Unterhalt verfügt, den ich zuvor verweigert hatte.

Nun, für eine einstweilige Anordnung ist eine eidesstattliche Erklärung notwendig. Diese ist aktenkundig falsch gewesen. Der Richter hat jedoch auch dieses nicht geahndet.

So habe ich in 2011 lediglich über 8.000 EUR verfügen können. In 2010 und 2009 war es nicht viel anders. Ich habe mittlerweile 40.000 Schulden angehäuft, um meinen bescheidenen Lebensunterhalt zu bestreiten.

Wenn es finanziell Spitz auf Knopf bei dem gemeinsamen Einkommen stehen würde, könnte ich mich damit abfinden. Bei einem gemeinsamen Netto Einkommen von bis zu 5000 EUR darf DAS nicht passieren.

Ach ja… und Prozesskostenhilfe kriege ich nicht. Wohl aber sie!
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Ingo30
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« Antwort #4 am: 04. Februar 2012, 14:32:34 »

HI Fupi,

ja, das ist sicherlich alles sehr unerfreulich... ich seh jetzt immer noch nicht den öffentlichen Skandal. Ich frage mich dann eher, wie fähig ist Dein RA, hast Du diesen mal ausgewechselt?

Du schreibst, dass Du 60.000 Euro im Jahr verdienen würdest. Wieso jetzt die Sorgen um PKH? Gruß igno
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brille007
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« Antwort #5 am: 04. Februar 2012, 14:40:06 »

Moin Fupi,

auch wenn Du Dich von einem Gericht ungerecht behandelt fühlst, weil es nicht Deinen persönlichen Vorstellungen von Gerechtigkeit entsprochen hat, ist das kein "staatliches Verschulden", das Dich in die Pleite getrieben hat. Ich sehe auch nicht, warum die Öffentlichkeit oder die Presse Dich jetzt als Opfer von Justizwillkür o. ä. wahrnehmen sollte (mal abgesehen davon, dass solche Aktionen auch kein verlorenes Geld wiederbringen).

Eure Gesamt-Einkommenssituation ist nach Deiner eigenen Beschreibung:
Nicht Schlecht Verdiener (60.000 - 80.000 Brutto)[/li][/list]
[...]
Seit dem Sie von der Krankenkasse ausgesteuert wurde erhält fast durchgehen EU-Rente (1300 EUR, nicht über die BfA), dieses jedoch immer zeitlich begrenzt.
ungeachtet der Tatsache, dass bei einem solchen Einkommensgefälle nachehelicher Unterhalt fällig wird, ergibt das auch netto noch Beträge, von denen drei Personen mehr als auskömmlich leben können. Für
So habe ich in 2011 lediglich über 8.000 EUR verfügen können. In 2010 und 2009 war es nicht viel anders. Ich habe mittlerweile 40.000 Schulden angehäuft, um meinen bescheidenen Lebensunterhalt zu bestreiten.
muss also noch einiges mehr passiert sein als eine Nicht-Unterschrift unter eine gemeinsame Veranlagung. Insofern wäre es sicher zielführender, Dein Selbstmitleid ad acta zu legen und Dich um die Gestaltung der Zukunft zu kümmern.

Grüssles
Martin
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Fupi
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« Antwort #6 am: 04. Februar 2012, 14:44:12 »

Es ist eine Rechtsanwältin... Und sie hat (anerkennend gemeint) Haare auf den Zähnen.

Sie ist gut und schon seit über 25 Jahren im Geschäft.

Der öffentliche Skandal besteht in meinen Augen darin, ein "Leistungsträger" der Gesellschaft unter finanziell und gesellschaftlich ruiniert werden kann. Offensichtlich gibt es soviel im Deutschen Familien-Gesetzt so viel Ermessenspielraum, dass Du als Verpflichteter keine Planungssicherheit hast.

Und es gibt keinen Mechanismus, der mich als grundsätzlich zahlungswilligen vor diesem Absurz schützt.

Eine befreundete Anwältin hat mir vor zwei Jahren nahegelegt auszuwandern... Ich habe es damals nicht wahrhaben wollen, muss aber heute eingestehen, dass sie Recht hatte.



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Fupi
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« Antwort #7 am: 04. Februar 2012, 14:49:48 »

Nun, natürlich ist einiges mehr passiert...

Insgesamt hat mich das bisherige Verfahren mehr als 12.000 EUR gekostet. Zusätzlich habe ich mich bemüht, den Verkauf unseres gemeinsamen Hauses (übrigens mit Verlust) selbst abzuwickeln, da es keinen Sinn gemacht hätte sich auch noch darum zu streiten.

Aber ich finde es bemerkenswert von Selbstmittleid zu sprechen, wenn mir nicht genügend Geld bleibt, um meinem bescheidenen Leben nachzukommen und arbeiten zu gehen.

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Fupi
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« Antwort #8 am: 04. Februar 2012, 14:55:34 »

Bezüglich der PKH mache ich mir deshalb Sorgen, dass diese trotz ihrer Einkommenssituation gewährt wird, Sie daher überhaupt keinen Kostendruck verspürt.

Das bietet natürlich genügend Freiraum für weitere Klagen...
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« Antwort #9 am: 04. Februar 2012, 16:00:46 »

Hi Fupi,

Du hast eine psychisch kranke Frau geheiratet und wunderst dich jetzt, dass sie sich aufführt wie eine Verrückte?
Ich finde deine Haltung ebenso unbegreiflich, als wenn du dich beschweren würdest, dass eine Frau mit Krücken nicht am Marathonlauf teilnimmt.

Psychisch kranke Menschen suchen sich ihr Los so wenig aus wie körperlich Kranke. Manche trifft es, andere nicht.

Bei dir spüre ich den Wunsch, einen Lebensstandard, wie er für eine Familie mit zwei Besserverdienern und einer gemeinsamen Veranlagung vor Jahren - bevor die Krankheit deiner Frau schlimmer wurde - vorübergehend möglich war. Mindestens aber einen Standard, wie du selbst ihn als berufstätiger Single ohne Verpflichtungen vor deiner Ehe gehabt hast.

Und dazu die Erwartung, dass ein Familiengericht die Welt mit deinen Augen sieht und "Recht" das sei, was du für "dein gutes Recht" hältst.

Ein Familienrichter, der eine Unterhaltssache so entscheidet, dass die getrennt lebende oder geschiedene Ehefrau - sei diese krank oder gesund - der öffentlichen Hand zu Last fällt, bekommt seine Entscheidung schneller von "seinem" OLG um die Ohren gehauen, als du bis 3 zählen kannst. Warum hätte der Richter das tun sollen? Weil du es "gerecht" gefunden hättest?

Das erste Gebot bei der Beschlussfindung in Unterhaltssachen ist: ES DARF DEN STAAT NICHTS KOSTEN!

Zuallererst müssen Kinder aus der Unterhaltsvorschusskasse raus - notfalls zu Lasten eines leistungsfähigen Stiefvaters, auch wenn der mit dem bedürftigen Kind nicht verwandt ist und nur dessen Mutter geheiratet hat. Das hast du bei der Eheschließung mit der Mutter eines vorehelich geborenen Kindes sofort mitbekommen, nehme ich an.   

Anschließend müssen arbeitsunfähige und/oder -unwillige Elternteile aus der Sozialhilfe bzw. dem ALG2 herausgerechnet werden. Du kannst deinem Schöpfer auf Knien danken, dass du nicht zu denen gehörst, denen kreative Rechenkünste aufgrund fiktiver Einkünfte tatsächlich ein LEben am Existenzminimum bescheren.

Trennung und Scheidung sind für alle Betroffenen Armutsrisiko Nr. 1.

Mit einen Einkommen, dass den Wechsel von Steuerklasse III in Klasse I mit einem Abschlag von 500 -600 Euro quittiert, war es ausgesprochen ungeschickt von dir, dich mit einer psychisch Kranken auf eine Absprache zu Lasten des Finanzamts einzulassen.

Wie die Diagnose deiner geschiedenen Frau lautet, geht uns hier natürlich nichts an, deine Diagnose aus meiner laienhaften Sicht ist: "blinde Gier" in Kombination mit "grenzdebil am Rande der Unzurechnungsfähigkeit" sowie "irreale Wünsche - mangelnder Realitätssinn".

Was hat denn deine Scheidungsanwältin zu eurem Plan gesagt, das Finanzamt in 2009 um die Einnahmen aus dem Steuerklassenwechsel zu betrügen? Hat sie dich über die Risiken und Nebenwirkungen aufgeklärt?
Hat sie dich auf den Einwand der "Entreicherung" hingewiesen? Hat sie mit Sicherheit. War euch beiden aber vermutlich egal. Deiner Ex, weil sie dabei nichts verlieren konnte und weil du ihr damit die perfekte Steilvorlage für einen nachträglichen Tritt in den Allerwertesten geboten hast. Und dir, weil du offenbar sowieso alles besser weißt als der Rest der Welt. 12 mal 4/7 von 600 Euro waren offenbar einfach zu verlockend ...

Wer glaubt, einen Familienrichter an einem Amtsgericht in Deutschland mit "Öffentlichkeit" aufrütteln zu können, hat sich mit der Thematik "Trennung und Scheidung" im Allgemeinen und "Rechtsprechung in Familiengerichtsverfahren" im Besonderen noch nicht im Geringsten auseinandergesetzt.   

Der Familienrichter fürchtet nur erfolgreiche Beschwerden an seinem OLG. Ansonsten hat er über sich nur den blauen Himmel tagsüber und nachts das Licht der Sterne. Das Kläffen empörter Zahlväter gehört zu seinem Job wie die schwarze Robe und das Summen des Kopierers. Das muss nicht jedem Gefallen - ist aber derzeit so und war auch schon so, als du deine Verflossene geehelicht hast.

Dass euer geplanter Beschiss am Finanzamt nur dich an deinem schmerzempfindlichsten Körperteil - am Portemonnaie nämlich - trifft, liegt in der Natur der Sache. Weniger beratungsresistente Menschen klären das Risiko solcher Aktionen vorher ab.         

Wenn deine geschiedene Ehefrau EU-Rente bekommt, kann sie offenbar nicht arbeiten.

Diese Renten werden von der öffentlichen Hand ebensowenig "verschenkt" wie ALG2 oder andere öffentliche Gelder. Dass du die Sachlage anderes einschätzt, interessiert außer dir keinen Menschen. Es ist jedenfalls weder ungewöhnlich noch maßgeblich für die Entscheidung, ob eine EU-Rente gewährt wird, dass Angehörige das Leid eines psychisch Kranken als "eingebildete Krankheit" einschätzen. Aus diesem Grund gibt es erfahrene Ärzte, die die Sachlage beurteilen. Das Recht eines altrömischen "Pater Familias", selbstherrlich zu entscheiden wer als Mitglied seines Haushalts welcher Tätigkeit nachzugehen hat, gibt es schon lange nicht mehr. 

Wenn du dir eine gute Anwältin leistest und diese in deinem Auftrag um hohe Summen streitet, dann ist das nach RVG für Besserverdiener ein teures Vergnügen. Besonders im Jahr der Trennung und Scheidung. Dass Anwälte bei der Beratung ihrer Klienten - besonders derer, die über ein hinreichend hohes Einkommen  verfügen - in erster Linie eigene, wirtschaftliche Interessen verfolgen, muss auch nicht jedem gefallen. Aber darin unterscheidet sich der Anwalt nicht vom Kellner oder Frisör. Von denen bekommst du im Zweifelsfall auch den Rat, lieber etwas mehr auszugeben. Entscheiden muss das jeder für sich.

Wenn dann am Ende eines Scheidungsverfahrens von einem stolzen Brutto nur Schulden und ein extrem geringes Netto übrig bleiben, dann ist alles ganz genauso gelaufen, wie die Beteiligten es zu Beginn der Trennung "eingestielt" haben. Dass Scheidungen vor allem für Anwälte und/oder Gutachter profitabel sind und die sich trennenden Ehepartner nur noch versuchen können, den unvermeidlichen Schaden zu begrenzen, ist für jeden, der sich in einschlägigen Kreisen bewegt, ebenfalls ein Allgemeinplatz.

Hier im Forum und in der fachkundigen Öffentlichkeit wirst du damit keinen Hund hinter dem Ofen hervorlocken.

Was erwartest du? Ein Runde Mitleid?? Ist gewährt. Von Herzen gerne sogar.

Ich selbst leide auch immer ganz besonders, wenn meine eigenen Dummheiten mir selbst auf die Füße fallen. Nichts anders ist dir passiert.

Wenn soetwas passiert ist, hilft nur noch nach vorne zu sehen und aus den Fehlern der Vergangenheit zu lernen.

Bezüglich der PKH mache ich mir deshalb Sorgen, dass diese trotz ihrer Einkommenssituation gewährt wird, Sie daher überhaupt keinen Kostendruck verspürt.

Das bietet natürlich genügend Freiraum für weitere Klagen...

Das hast du richtig erkannt. Hier bietet sich künftig ein weites Lernfeld für dich ...
Dein Vorteil: Hier im Forum findest du etliche SchreiberInnen, die (selbst "aus Schaden klug" geworden) wirklich hilfreiche Tipps geben können. Das ersetzt natürlich nicht den Rat eines erfahrenen Fachanwalts für Familienrecht, hat aber als freier Meinungsaustausch häufig eine nicht unerhebliche Menge an "Wisdom of Crowds". 

Willkommen in der Wirklichkeit!

Die besten Wünsche und "Gute Besserung!" 
von Biggi
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Es ist nicht genug, zu wissen, man muß auch anwenden;
es ist nicht genug zu wollen, man muß auch tun.
(J. W. von Goethe)
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