Hi Fupi,
Du hast eine psychisch kranke Frau geheiratet und wunderst dich jetzt, dass sie sich aufführt wie eine Verrückte?
Ich finde deine Haltung ebenso unbegreiflich, als wenn du dich beschweren würdest, dass eine Frau mit Krücken nicht am Marathonlauf teilnimmt.
Psychisch kranke Menschen suchen sich ihr Los so wenig aus wie körperlich Kranke. Manche trifft es, andere nicht.
Bei dir spüre ich den Wunsch, einen Lebensstandard, wie er für eine Familie mit zwei Besserverdienern und einer gemeinsamen Veranlagung vor Jahren - bevor die Krankheit deiner Frau schlimmer wurde - vorübergehend möglich war. Mindestens aber einen Standard, wie du selbst ihn als berufstätiger Single ohne Verpflichtungen vor deiner Ehe gehabt hast.
Und dazu die Erwartung, dass ein Familiengericht die Welt mit deinen Augen sieht und "Recht" das sei, was du für "dein gutes Recht" hältst.
Ein Familienrichter, der eine Unterhaltssache so entscheidet, dass die getrennt lebende oder geschiedene Ehefrau - sei diese krank oder gesund - der öffentlichen Hand zu Last fällt, bekommt seine Entscheidung schneller von "seinem" OLG um die Ohren gehauen, als du bis 3 zählen kannst. Warum hätte der Richter das tun sollen? Weil du es "gerecht" gefunden hättest?
Das erste Gebot bei der Beschlussfindung in Unterhaltssachen ist:
ES DARF DEN STAAT NICHTS KOSTEN! Zuallererst müssen Kinder aus der Unterhaltsvorschusskasse raus - notfalls zu Lasten eines leistungsfähigen Stiefvaters, auch wenn der mit dem bedürftigen Kind nicht verwandt ist und nur dessen Mutter geheiratet hat. Das hast du bei der Eheschließung mit der Mutter eines vorehelich geborenen Kindes sofort mitbekommen, nehme ich an.
Anschließend müssen arbeitsunfähige und/oder -unwillige Elternteile aus der Sozialhilfe bzw. dem ALG2 herausgerechnet werden. Du kannst deinem Schöpfer auf Knien danken, dass du nicht zu denen gehörst, denen kreative Rechenkünste aufgrund fiktiver Einkünfte tatsächlich ein LEben am Existenzminimum bescheren.
Trennung und Scheidung sind für alle Betroffenen Armutsrisiko Nr. 1.
Mit einen Einkommen, dass den Wechsel von Steuerklasse III in Klasse I mit einem Abschlag von 500 -600 Euro quittiert, war es ausgesprochen ungeschickt von dir, dich mit einer psychisch Kranken auf eine Absprache zu Lasten des Finanzamts einzulassen.
Wie die Diagnose deiner geschiedenen Frau lautet, geht uns hier natürlich nichts an, deine Diagnose aus meiner laienhaften Sicht ist: "blinde Gier" in Kombination mit "grenzdebil am Rande der Unzurechnungsfähigkeit" sowie "irreale Wünsche - mangelnder Realitätssinn".
Was hat denn deine Scheidungsanwältin zu eurem Plan gesagt, das Finanzamt in 2009 um die Einnahmen aus dem Steuerklassenwechsel zu betrügen? Hat sie dich über die Risiken und Nebenwirkungen aufgeklärt?
Hat sie dich auf den Einwand der "Entreicherung" hingewiesen? Hat sie mit Sicherheit. War euch beiden aber vermutlich egal. Deiner Ex, weil sie dabei nichts verlieren konnte und weil du ihr damit die perfekte Steilvorlage für einen nachträglichen Tritt in den Allerwertesten geboten hast. Und dir, weil du offenbar sowieso alles besser weißt als der Rest der Welt. 12 mal 4/7 von 600 Euro waren offenbar einfach zu verlockend ...
Wer glaubt, einen Familienrichter an einem Amtsgericht in Deutschland mit "Öffentlichkeit" aufrütteln zu können, hat sich mit der Thematik "Trennung und Scheidung" im Allgemeinen und "Rechtsprechung in Familiengerichtsverfahren" im Besonderen noch nicht im Geringsten auseinandergesetzt.
Der Familienrichter fürchtet nur erfolgreiche Beschwerden an seinem OLG. Ansonsten hat er über sich nur den blauen Himmel tagsüber und nachts das Licht der Sterne. Das Kläffen empörter Zahlväter gehört zu seinem Job wie die schwarze Robe und das Summen des Kopierers. Das muss nicht jedem Gefallen - ist aber derzeit so und war auch schon so, als du deine Verflossene geehelicht hast.
Dass euer geplanter Beschiss am Finanzamt nur dich an deinem schmerzempfindlichsten Körperteil - am Portemonnaie nämlich - trifft, liegt in der Natur der Sache. Weniger beratungsresistente Menschen klären das Risiko solcher Aktionen vorher ab.
Wenn deine geschiedene Ehefrau EU-Rente bekommt, kann sie offenbar
nicht arbeiten.
Diese Renten werden von der öffentlichen Hand ebensowenig "verschenkt" wie ALG2 oder andere öffentliche Gelder. Dass du die Sachlage anderes einschätzt, interessiert außer dir keinen Menschen. Es ist jedenfalls weder ungewöhnlich noch maßgeblich für die Entscheidung, ob eine EU-Rente gewährt wird, dass Angehörige das Leid eines psychisch Kranken als "eingebildete Krankheit" einschätzen. Aus diesem Grund gibt es erfahrene Ärzte, die die Sachlage beurteilen. Das Recht eines altrömischen "Pater Familias", selbstherrlich zu entscheiden wer als Mitglied seines Haushalts welcher Tätigkeit nachzugehen hat, gibt es schon lange nicht mehr.
Wenn du dir eine gute Anwältin leistest und diese in deinem Auftrag um hohe Summen streitet, dann ist das nach RVG für Besserverdiener ein teures Vergnügen. Besonders im Jahr der Trennung und Scheidung. Dass Anwälte bei der Beratung ihrer Klienten - besonders derer, die über ein hinreichend hohes Einkommen verfügen - in erster Linie eigene, wirtschaftliche Interessen verfolgen, muss auch nicht jedem gefallen. Aber darin unterscheidet sich der Anwalt nicht vom Kellner oder Frisör. Von denen bekommst du im Zweifelsfall auch den Rat, lieber etwas mehr auszugeben. Entscheiden muss das jeder für sich.
Wenn dann am Ende eines Scheidungsverfahrens von einem stolzen Brutto nur Schulden und ein extrem geringes Netto übrig bleiben, dann ist alles ganz genauso gelaufen, wie die Beteiligten es zu Beginn der Trennung "eingestielt" haben. Dass Scheidungen vor allem für Anwälte und/oder Gutachter profitabel sind und die sich trennenden Ehepartner nur noch versuchen können, den
unvermeidlichen Schaden zu begrenzen, ist für jeden, der sich in einschlägigen Kreisen bewegt, ebenfalls ein Allgemeinplatz.
Hier im Forum und in der fachkundigen Öffentlichkeit wirst du damit keinen Hund hinter dem Ofen hervorlocken.
Was erwartest du? Ein Runde Mitleid?? Ist gewährt. Von Herzen gerne sogar.
Ich selbst leide auch immer ganz besonders, wenn meine eigenen Dummheiten mir selbst auf die Füße fallen. Nichts anders ist dir passiert.
Wenn soetwas passiert ist, hilft nur noch nach vorne zu sehen und aus den Fehlern der Vergangenheit zu lernen.
Bezüglich der PKH mache ich mir deshalb Sorgen, dass diese trotz ihrer Einkommenssituation gewährt wird, Sie daher überhaupt keinen Kostendruck verspürt.
Das bietet natürlich genügend Freiraum für weitere Klagen...
Das hast du richtig erkannt. Hier bietet sich künftig ein weites Lernfeld für dich ...
Dein Vorteil: Hier im Forum findest du etliche SchreiberInnen, die (selbst "aus Schaden klug" geworden) wirklich hilfreiche Tipps geben können. Das ersetzt natürlich nicht den Rat eines erfahrenen Fachanwalts für Familienrecht, hat aber als freier Meinungsaustausch häufig eine nicht unerhebliche Menge an "
Wisdom of Crowds".
Willkommen in der Wirklichkeit!
Die besten Wünsche und "Gute Besserung!"

von Biggi