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vatersein.de - Forum 26. Mai 2012, 07:55:15 *
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Autor Thema: eine Episode in meinem Leben  (Gelesen 2955 mal)
Tom29
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« am: 04. Februar 2012, 13:06:46 »

Hallo,

ich möchte einmal einen Teil des eigenen Lebens als Papa auf dem Abstellgleis erzählen.

Unser Sohn ist 2 1/2 Jahre alt und wohnt bei seiner Mutter. Bis zur Trennung haben wir zusammen gewohnt und unheimlich viel Zeit miteinander verbracht, vor allem mein Sohn und ich.
Wir waren 4 1/2 Jahre zusammen und vor Kurzem haben wir uns, bzw. sie sich von mir getrennt. Sie hat das alleinige Sorgerecht, da man ja immer dachte: Das wird ja für immer halten ;0) (wie einfälltig).

Eine gemeinsam entworfene Umgangsregelung wurde, da sie unserem Kind und mir freiwillig keine gemeinsame Zeit zugesteht, von ihr aufgelöst, leider!
Unter Angabe von Unwahrheiten ging sie zu einem Hilfeverein und beantragte eine Mediation. Da ich ja um eine friedliche Lösung bemüht war und wir bisher auch alles gemeinsam und ruhig besprechen konnten sagte ich zu und nahm daran Teil. Die Mediationstermine und somit auch Umgangskontakte mit unserem Sohn sind damit ganz plötzlich auf ein Minimum abgeschnitten worden.
Etwa 1 - maximal 2 Mal im Monat finden diese jetzt statt (1 Stunde Umgang + 1 Stunde Auswertung) und unser Verhältnis wird stetig schlechter (das zur Kindsmutter mein ich). Sie schickt nur noch selten SMS bezüglich dem Befinden und Erleben unseres Kindes (auf mehrmaliges Nachfragen im Abstand von mehreren Tagen) und auch gegen telefonischen Kontakt weigert sie sich wehement. Ich weiß nicht ob das der Sinn von Mediationen ist aber für mein Verständnis wird hier eine Entfremdung künstlich geschaffen und ich weiß nicht was ich dagegen machen kann außer eben abwarten und konsequent auf nächste Termine drängen (hat man von Jugendamtsseiten da nicht vielleicht mehr Handhabe?). Glücklich bin ich wiederum das unser Sohn sich nicht so einfach entfremden lässt und bei jedem Treffen recht schnell wieder zur alten Papa-Sohn-Form übergeht und herzlich mit mir lacht und spielt.

Ein neuer "Papa" wurde bereits fließend nach der Trennung eingefügt und unser Sohn sollte ab dem ersten Tag ihn auch mit Papa ansprechen. Für meine Begriffe war das ziemlich übereilt aber das lässt sich wohl nicht vermeiden und ist auch nicht das größte Problem.

Da wir leider kein gemeinsames Sorgerecht haben spielt meine Exfreundin diesen Joker natürlich aus und ich kann nicht sagen ob durch die Mediation überhaupt noch eine Möglichkeit besteht das gemeinsame Sorgerecht auch gegen ihren Willen zu erlangen (man fühlt sich eben wie am ausgestreckten Arm gehalten). Wie gesagt bis zu unserer Trennung haben wir alles gemeinsam gemacht und entschieden, wahrscheinlich ist das der Grund der mich so traurig macht. Ich möchte die Beziehungsebene nicht zurück, dafür ist zuviel vorgefallen aber die Elternebene möchte ich mir nicht nehmen lassen. Ich liebe unser Kind und das kann mir eben niemand nehmen!

Ich möchte Fragen wie ich mich nun am Besten verhalten sollte? Ich will nichts falsch machen aber das bestmögliche für unseren Sohn und mich herausholen.


Als Vater ist man(n) leider echt ganz schön am A..., zumindest nach meinem bisherigen Erleben.


Traurig grüßend

Tom (aber ich habe die Hoffnung nicht verloren, niemals!!!)
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Ingo30
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« Antwort #1 am: 04. Februar 2012, 13:50:23 »

Hi Tom,

Du hast ein Recht auf Umgang, aber das musst Du auch durchsetzen. Du wirkst noch so wie viele zu Beginn der Trennung - mit der Vorstellung, es der Exe Recht machen zu wollen, denkt man, "es wird wieder alles".

Dies ist aber falsch, da dieses Verhalten nur als Schwäche gewertet wird und ausgenutzt wird.

Zitat
Ein neuer "Papa" wurde bereits fließend nach der Trennung eingefügt und unser Sohn sollte ab dem ersten Tag ihn auch mit Papa ansprechen. Für meine Begriffe war das ziemlich übereilt aber das lässt sich wohl nicht vermeiden und ist auch nicht das größte Problem
Ein neuer LG ist niemals ein "neuer Papa", vielleicht ein sozialer Vater. Denn er kann genauso schnell wieder abgeschossen werden, wie er gekommen ist. Den Next mit "Papa" anszusprechen ist z.B. ein Punkt der nicht geht und wogegen Du auch einschreiten solltest. Der Next kann gerne mit dem Vornamen angesprochen werden.

Lass Dich nicht von irgendwelchen sinnlosen Veranstaltungen einlullen, die ja offensichtlich nur das Ziel haben, Dich aus der Vaterrolle zu drücken, damit Deine Exe "endlich ihren Traum von der heilen Familie" leben kann.
Der Umgangsdreisprung sollte von Dir angewendet werden.

Der klassiche Umgangsdreisprung läuft so:
1. Kontakt mit der KM. Du solltest Sie noch mal schriftlich drauf hinweisen, was Du genau an Umgang erwartest. Das heisst mindestens alle 2 Wochen Fr 15:00 Uhr - Sontag 18:00 Uhr. Wenn möglich sogar noch einen Tag unter Woche. Das Ganze schickst Du per Brief (und ein Brief ist keine E-Mail, Facebook-Nachricht oder SMS) per Einschreiben Einwurf zur KM mit der Bitte um Rückäußerung bis zum Termin X. Ansonsten wirst Du das JA um Vermittlung bemühen.
2. Kommt darauf keine Reaktion (was zu erwarten ist), Termin beim JA vereinbaren und hier freundlich und bestimmt auf eine Umgangsregelung drängen (gerne auch die schriftliche Umgangsvereinbarung).
3. Kommt auch hier nichts heraus, gehts ab zum Anwalt und dann zum Gericht.

Gruß Ingo  
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Tom29
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« Antwort #2 am: 04. Februar 2012, 14:06:43 »

Servus Ingo,

mein Problem ist die Mediation. Ich denke wenn ich diese meinerseits beende könnten mir Nachteile entstehen... so von wegen, "sie zeigen sich nicht kompromissbereit und an einem positiven Ergebnis orientiert!" --> das sehe ich ein wenig als Gefahr (also in der jetzigen Situation steht und fällt alles mit dem Wohlwollen meiner Exfreundin und deren terminlicher Vorgaben in den Mediationssitzungen und selbst um diese Sitzungen zu planen)

Das man es ihr nicht mehr recht machen kann ist mir absolut klar (und will ich auch nicht mehr), ich fühle mich nur gerade in das "Mediationsförmchen" (blöde Bezeichnung) gepresst und weiß nicht wie ich da raus komme ohne meinerseits als der Unkooperative dargestellt zu werden. Ich dachte das ein positiver Umgangsvertrag am Ende der Mediation mir vielleicht beim späteren Sorgerechtsverfahren eine bessere Ausgangslage schaffen kann von der aus man argumentieren kann.

Was kann ich denn dagegen tun das der Next sofort der "neue Papa" sein soll, gibts da ne Stelle wo ich hinwenden kann?

Grüße

Tom
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brille007
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« Antwort #3 am: 04. Februar 2012, 14:18:36 »

Moin,

Ich dachte das ein positiver Umgangsvertrag am Ende der Mediation mir vielleicht beim späteren Sorgerechtsverfahren eine bessere Ausgangslage schaffen kann von der aus man argumentieren kann.
diese Annahme ist auch nicht ganz verkehrt. Wobei Du die Sorgerechtsfrage nicht überbewerten solltest; das ist ein sehr "theoretisches Recht", das Dir in der Praxis nicht viel nützt, wenn die Mutter nicht will. Viel wichtiger ist eine stabile, weitreichende und verlässliche Umgangsregelung. Hunderte von Vätern MIT Sorgerecht in diesem Forum können ein Lied davon singen, wie wenig ihnen dieses "Recht" in der Praxis nützt.

Was kann ich denn dagegen tun das der Next sofort der "neue Papa" sein soll, gibts da ne Stelle wo ich hinwenden kann?
nein, eine solche "Stelle" gibt es nicht, und das ist auch gut so: Wie soll man denn von offizieller Seite steuern, wer wen wie anreden darf - noch dazu in seinen eigenen 4 Wänden?

Sprich das Thema bei der Mediation gerne mal an - aber mach keine Extra-Baustelle auf, wenn Deine Ex sich querstellt. "Papa" ist nur ein Wort; keine amtliche Exklusiv-Bezeichnung und kein akademischer Titel wie "Doktor". Notfalls hat Euer Sohn eben zwei Papas - so wie er auch zwei Opas und zwei Onkel haben kann. Entscheidend ist, dass und wie Du Deine Vater-Rolle mit Leben füllst; nicht wie sie heisst.

Grüssles
Martin
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Ingo30
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« Antwort #4 am: 04. Februar 2012, 14:23:02 »

Hi Tom,

eine Mediation kann aber nur sinnvoll gestaltet werden, wenn beide Seiten sich gut aufgehoben fühlen. Und das ist bei Dir ja offensichtlich nicht der Fall. Zum anderen kann niemand zu so eine Geschichte gezwungen werden. Schau Dich mal um, wieviele KMs solche Veranstaltungen abbrechen. Dazu ist die Mediation ja noch nicht mal vom JA angeleiert worden, somit absolut nicht verbindlich für Dich.  

Sorgerecht ist eine Sache. Hiervon ist ja auch zwingend mal der Umgang zu trennen - und da läuft es ja absolut gegen Dich. Und Du denkst dabei, Deiner Ex einen Gefallen zu tun. Den tust Du ihr - indem die Entfremdung so noch förderst. Der Umgang ist viel zu kurz und zu unregelmäßig. Weder werden Dir Gewalttaten noch sonstwas vorgeworfen, dass so kurze Umgänge rechtfertigen würde. Ich halte so eine Mediation aus dem Beschriebenen dazu für unseriös. Der Umgang hat unverzüglich wieder aufgenommen zu werden - und das regelmäßig und auch über ein komplettes Wochenede, alle 2 Wochen.

Wie gesagt: Formulier einen Brief an Deine Exe und stell ihn hier einfach mal ein und die User können drüber gucken und Dir bei der Formulierung helfen, so dass er nicht emotional, sondern sachlich Deine Forderungen aufzeigt. Ich würde diese "Mediation" unter diesen Rahmenbedingungen nicht mehr weiterführen bzw. wenn vom Umgang abkoppeln. Gruß Ingo
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Tom29
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« Antwort #5 am: 04. Februar 2012, 14:57:40 »

Also die Mediation wird vom Jugendamt bezahlt, da musste wir beide auch vorstellig werden um unser einverständnis zu bekunden. Sie hat dort irgendnen Antrag unterzeichnet. In wie weit ist denn dann das Jugendamt beteiligt, vor allem will die Mediatorin am Ende auch nen Bericht ans Jugendamt weiterreichen. So ganz habe ich das nicht durchblickt und hab das wohl auch zu locker gesehen (das passiert mir nicht nochmal).

Wenn man dann den Umgang dann noch von der Mediation abkoppelt, wofür ist soll die denn dann noch gut sein? (das wird mir nicht so recht klar)

Da ja meine Ex durch die Mediation in ihrem Tun mehr als bestärkt wird, denke ich wird sie diese auf jeden Fall von sich aus nicht abbrechen, soviel ist klar. Die Vorlagen zur Umgangsverhinderung sind aber auch zu gut!

Ja, die Papasache finde ich jetzt nicht so schwierig da mein Sohn noch ganz klar differenzieren kann. Hätte ich auch nicht gedacht,s das er sich selbst nach so langen Kontakt-Zwangspausen so gut an mich erinnern kann aber am Schluss zählt nur das Gefühl. Ich werde mich aus seinem Leben auf jeden Fall nicht verdrängen lassen.

Grüße
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« Antwort #6 am: 04. Februar 2012, 16:30:05 »

Hi Tom,

trotzdem ist augenscheinlich, dass bei Euch etwas mächtig schief läuft. Der Umgang ist absolut mangelhaft und deutet eher darauf hin, dass die KM hier einfach einen willigen Partner (die vielleicht sehr frauenfreundliche Mediationsstelle) zur Durchsetzung ihrer Ziele gefunden hat.

Wenn Du das so fortführen willst, ist das Deine Entscheidung. 1-2 Stunden im Monat (!) sind für eine Bindung zu einem Kind viel zu wenig. Wenn mir soetwas eine Mediationsstelle erzählen würde, wäre ich das letzte Mal dort gewesen bzw. würde ich mal ein intensives Gespräch mit dem zuständigen JA führen. Gruß Ingo
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Tom29
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« Antwort #7 am: 04. Februar 2012, 16:50:53 »

Servus Ingo,

ich denke du hast recht. Eigentlich wusste ich selbst das hier irgendwas nicht stimmen kann, nur hat mich wahrscheinlich die Angst etwas falsch zu machen und damit die schon spärlichen Kontakte abermals zu gefährden, gehemmt. Ich werde definitif mal beim Jugendamt vorsprechen, mal sehn was deren Meinung zur Sachlage ist.

Ich habe mal nachgesehen, ich habe meinen Sohn in 3 Monaten 4 Mal gesehen für je eine Stunde. Ist schon traurig wenn man sich das mal vor Augen führt.

Vielen Dank Ingo für den "Arschtritt" (ich denke wirklich sehr viel schlechter kann es kaum werden)

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« Antwort #8 am: 04. Februar 2012, 17:05:18 »

Hi Tom,

gerne :-) Ist doch super wenn Du so wieder Antrieb dadurch bekommst. Sprich mit dem JA darüber und hör Dir an was dazu gesagt wird - und dann meld Dich wieder hier. Bedenke bitte dabei, dass manche JAs extrem mütterfreundlich eingestellt sind. Auch können sie die KMs zu nichts zwingen. Aber Du hast dann die Grundlage dafür auch gerichtliche Maßnahmen einzuleiten (wo Du schon einen deutliches Plus im Umgang erzielen wirst).Gruß Ingo
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Tom29
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« Antwort #9 am: 04. Februar 2012, 17:30:16 »

Vielen Dank nochmal Ingo!

Wie gesagt, ich war ziemlich gefangen in diesem sehr mageren "Umgangs-hin-und-her-gedümpel" und auch schon einigermaßen desillusioniert.

Ich denke ich sollte mir auch recht genau überlegen, was und wie ich vor Ort mit der JA Mitarbeiterin kommuniziere.
Was ich bisher so alles gelesen habe, ist ja selbst das teilweise ein Ritt auf dem Vulkan.

Sollte ich mir denn vom geführten Gespräch irgendwas schriftlich geben lassen, ist das denn möglich/üblich (als Art Beweismittel)?

Grüße
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« Antwort #10 am: 04. Februar 2012, 17:43:18 »

Moin Tom,

Ich denke ich sollte mir auch recht genau überlegen, was und wie ich vor Ort mit der JA Mitarbeiterin kommuniziere.
[...]
Sollte ich mir denn vom geführten Gespräch irgendwas schriftlich geben lassen, ist das denn möglich/üblich (als Art Beweismittel)?
Du solltest Dich vor allem davon freimachen, die Bedeutung irgendwelcher JA-Tanten überzubewerten: Die haben einen Beratungsauftrag, der im Idealfall zu einer zufriedenstellenden Umgangsregelung führt - und in vielen Fällen eben nicht. Wenn nicht - wie in Deinem Fall - steht Dir der Weg zu einer gerichtlichen Regelung offen - nur: Du selbst musst ihn gehen. Wenn Du das aus lauter Angst vor noch weniger Umgang (hint: Was ist noch weniger als 4 Stunden in 3 Monaten?) nicht tust, gibt's dafür keine Fleisskärtchen; Du dokumentierst damit eher "mir genügt das". Und nein: Irgendwelche sonstigen "Beweise" über die (Un-)Tätigkeit des JA will niemand sehen und kann niemand brauchen.

Also: Sabble Dich nicht mit dem JA ab, sondern mach dort klare Ansagen. Lege Deine Vorstellungen schriftlich auf den Tisch (das kann durchaus jedes zweite Wochenende inklusive Übernachtungen sein) und mache unmissverständlich klar, dass diese Selbstverständlichkeit jetzt entweder einvernehmlich (mit Fristsetzung) im Rahmen einer Elternvereinbarung geregelt und auf Papier geschrieben wird - und dass Du im Nicht-Erfolgsfall umgehend ein deutsches Familiengericht mit der Regelung beauftragen wirst. Und lass die ganze Sorgerechts-Geschichte jetzt erst mal aussen vor; das ist derzeit nicht wichtig.

Für die Dinge, die man selbst unterlässt, ist man auch selbst verantwortlich.

Grüssles
Martin
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Tom29
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« Antwort #11 am: 04. Februar 2012, 18:06:43 »

Servus Martin,

die Mediatorin hat ihre Bedeutung im letzten Telefonat ja schon selber runtergeredet. Da die Mediation gewaltig stagniert meinte sie ja am Ende nichts entscheiden zu können und nur meine Ex und ich dazu in der Lage wären (also wozu das erfolglose rumgesitze?!).
 
Der Weg ist nicht das Problem, ich werde ihn gehen, da bin ich ohne Zweifel.

Ich habe mich zu sehr in Strategien verloren (hätte ja auch glatt klappen können nur auf soviel Unkooperativität war ich wirklich nicht gefasst) deren Einhaltung nun nicht mehr wichtig oder dank der Ex möglich ist.

--> also auf zum Umgangsdreisprung

Sollte meine Ausarbeitung (schriftliche Ausarbeitung des vorgestellten Umgangs) schon hieb und stichfest (z.B. was passiert bei Krankheit usw.) sein oder reicht eine grobe zeitliche Einteilung, was meinst du?

Grüße
Tom
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« Antwort #12 am: 04. Februar 2012, 18:23:39 »

Für die Dinge, die man selbst unterlässt, ist man auch selbst verantwortlich.

Grüssles
Martin

 applaus1 Du schreibst mir aus der Seele, Martin!

Hi Tom,

dein vorauseilender Gehorsam kann dir tatsächlich zum Nachteil gereichen.

Irgendwann schreibt dann der RA deiner Ex, der bislang praktizierte Umgang habe sich in der Vergangenheit bewährt und sei von beiden Eltern einvernehmlich, mit Hilfe eines Mediators, vereinbart worden.

Aus drei Monaten Geduld mit unhaltbaren Zuständen können sie dir dann leicht einen Strick drehen.

Keine Angst vor dem JA, die haben im Streitfall nichts zu entscheiden. Aber sie können das "Sprungbrett" zu einem erfolgreichen Umgangsverfahren sein. Wenn sie vor Gericht aussagen, dass eine außergerichtlich Einigung gescheitert sei.

Eine Umgangsvereinbarung sollte knapp und verständlich gehalten sein.
Weder Richter noch JA-Beamte möchten zuviel lesen.

- An jedem geraden Wochenende von Freitag, 16 Uhr (bzw. nach der KiTa oder OGS) bis Montagfrüh um 8 Uhr (bzw. zum Beginn der KiTa oder Schule)
- Jeden Montag und Dienstag ab 16 Uhr (bzw. nach der KiTa) bis zum Dienstagmorgen um 8 Uhr (bzw. zum Beginn der KiTa oder Schule).
- Die Hälfte aller Schulferien in eurem Bundesland.
- Den Geburtstag eines Elternteils (unabhängig vom Umgangsrhythmus) stets bei dem Elternteil der Geburtstag hat mit Übernachtung zum Folgetag.
- Den Geburtstag des Kindes richtet der Elternteil aus, in dessen Betreuungszeit der Kindergeburtstag fällt - der andere Elternteil bekommt zum Nachfeiern den darauffolgenden Samstag.
- Weihnachten und Ostern im jährlichen Wechsel oder nach einer Vereinbarung, die zu euren Familien passt.
Solange das Kind aus ärztlicher Sicht transportfähig ist, ist Krankheit kein Umgangshindernis.
Auf gesundheitliche und berufliche Belange beider Eltern ist gegenseitig Rücksicht zu nehmen.
Versäumte Umgangszeiten sind nachzuholen.

Mehr nicht.
Hauptsache verbindlich und unmissverständlich.

Argumente wie "Der Kleine ist noch nicht in der KiTa und schon gar nicht in der Schule" kannst du leicht entkräften durch: "Wir wollen die Regelung doch nicht alle paar Wochen neu verhandeln. Der Kleine braucht doch Kontinuität."

Wenn die KM - was zu erwarten steht - beim JA ausrastet, wenn sie das liest oder hört, bleib gelassen und lass sie toben. Anschließend Antrag auf EA - und schon 2 Wochen später trefft ihr euch vor Gericht. Dort wird dein Vorschlag vermutlich leicht gerupft durchgehen - den Montag oder Dienstag kannst du schon einmal abschreiben, aber auf so eien ähnliche Regelung wird es heruaslaufen, wenn das JA bestätigte, dass "die außergerichtliche Schlichtung gescheitert sei".

Das ist ein Synonym für "Die Mutter blockt - die braucht jetzt Druck vom Gericht."

 thumbup Viel Erfolg  wünscht dir
Biggi
« Letzte Änderung: 04. Februar 2012, 18:34:14 von Biggi62 » Gespeichert

Es ist nicht genug, zu wissen, man muß auch anwenden;
es ist nicht genug zu wollen, man muß auch tun.
(J. W. von Goethe)
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« Antwort #13 am: 04. Februar 2012, 18:31:47 »

Moin Tom,

Sollte meine Ausarbeitung (schriftliche Ausarbeitung des vorgestellten Umgangs) schon hieb und stichfest (z.B. was passiert bei Krankheit usw.) sein oder reicht eine grobe zeitliche Einteilung, was meinst du?
schön, dass Du Dich an die kugelförmigen Gebilde in Deiner Hose erinnerst...

Natürlich gehört in eine Umgangsregelung auch hinein, dass und wie Umgänge im Fall von Krankheit und sonstiger Verhinderung nachgeholt werden; ebenso eine Regelung für Feiertage und die demnächst anstehenden Kindergarten-Ferien, damit Du beispielsweise auch mal mit Sohnemann verreisen kannst. Deine Kooperationsbereitschaft kannst Du durch einen Passus bekunden, nach dem selbstverständlich auch Wochenenden getauscht werden können, wenn es private oder berufliche Gründe dafür gibt. Eine Excel-Tabelle für das gesamte Jahr, in dem jedes zweite Wochenende (Freitag bis Sonntag), ggf. zusätzlich auch noch ein Tag unter der Woche sowie die Ferien- und Feiertagstermine drinstehen, ist eine ganz gute Diskussionsgrundlage.

Und wie gesagt: Was Du jetzt vorschlägst, ist (noch) eine freiwillige Vereinbarung; Du solltest gleichzeitig aber freundlich (!) klarmachen, dass Du bei einer gerichtlichen Regelung auch die Verhängung eines Ordnungsgeldes für den Fall von Umgangsboykott mit in diese aufnehmen lassen wirst. Bitte nicht vergessen: Eine gerichtliche Umgangsregelung zu bekommen ist für Väter vergleichsweise einfach; es geht also nicht um leere Drohungen. Deine Ex hat nicht die Wahl, ob sie den Umgang erlaubt oder nicht, sondern nur, ob er einvernehmlich zwischen verantwortungsvollen Erwachsenen oder auch gegen ihren Willen mit gerichtlicher Hilfe stattfindet.

Grüssles
Martin
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Tom29
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« Antwort #14 am: 04. Februar 2012, 18:47:27 »

Servus,

um noch einmal abschließend einschätzen zu können das es möglich ist dieser Mediation zu entrinnen, muss ich meine Anfangsgeschichte noch um eine Info ergänzen (ahhhh, ich glaube ich bin Mediationsgeschädigt  c).

Im Zuge der genannten Unwahrheiten schreckte meine Ex nicht davor zurück die Polizei zu rufen. Grundlos zwar, was auch im Bericht vermerkt ist aber dennoch nachhaltig genug Eindruck verschaffend, um am nächsten Tag die Mediation einzurühren (von Ex gemachte Aussagen stehen nun erst einmal im Raum). Das erklährt vielleicht ein wenig meinen "Gehorsam", entschuldigen soll es ihn jedoch nicht.
Ich meine die Polizei ist erstmal ne Hausnummer wie ich fand. Das sie so weit geht hätte ich nie gedacht.

Kann das in einer Weise hemmend wirken bei meinem Vorgehen, wie gesagt, der Bericht ist sauber und selbst die Herren in Grün haben sich an den Kopf gefasst und gemeint "woanders sterben Menschen und wir müssen uns mit kindischen Beziehungsstreitigkeiten abgeben".

Grüße
Tom

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Malachit
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« Antwort #15 am: 04. Februar 2012, 18:57:55 »

Hallo Tom,

die Mediatorin hat ihre Bedeutung im letzten Telefonat ja schon selber runtergeredet. Da die Mediation gewaltig stagniert meinte sie ja am Ende nichts entscheiden zu können und nur meine Ex und ich dazu in der Lage wären (also wozu das erfolglose rumgesitze?!).

Nur damit du nicht einer falschen Vorstellung vom Sinn und Zweck einer Mediation nachhängst - die Mediatorin hat in diesem Telefonat nur etwas ausgesprochen, was bei einer Mediation von Anfang an klar ist, oder zumindest klar sein sollte: Ein Mediator entscheidet grundsätzlich nichts, er versucht "nur" einen Weg zu finden, auf dem die Konfliktparteien (hier: deine Ex und du) selber zu einer Einigung / Entscheidung kommen können. Ein Mediator, der sich Entscheidungskompetenz anmaßen würde, hätte seine Aufgabe wirklich so etwas von gründlich missverstanden ...

Entscheidend ist hier nur: Die Mediation ist glorreich gescheitert (die Gründe dafür sind eigentlich egal), und somit ist es jetzt allerhöchste Zeit für den nächsten Schritt - und wenn Madame sich beim Jugendamt genau so anstellt wie bei der Mediation, dann muss ihr eben ein Richter erklären, dass das Kind nicht ihr persönliches Eigentum ist.


Ach so, und zu diesem Thema hier:

Im Zuge der genannten Unwahrheiten schreckte meine Ex nicht davor zurück die Polizei zu rufen.

Den meisten Familienrichtern dürfte es inzwischen zu Ohren gekommen sein, dass der unnötige Ruf nach der Polizei ein beliebtes Spielchen angehender Umgangsboykottösen ist. Wenn es also vor Gericht geht, sollte dein Anwalt diese Geschichte kennen und in der Lage sein, eventuelle Versuche der Gegenseite mit einem Halbsatz als durchschaubare Schmutzwühlerei zu entlarven und vom Tisch zu wischen.

Vielleicht ist es ohnehin ratsam, wenn du dich langsam aber sicher nach einem Familienrechts-Anwalt umsiehst, der sich insbesondere mit PAS (Eltern-Kind-Entfremdung) auskennt.

Viele liebe Grüße,

Malachit.
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Es gibt in unserer sogenannten Demokratie keinerlei Opposition, sobald es um Frauenpolitik geht.
Tom29
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« Antwort #16 am: 04. Februar 2012, 19:51:18 »

Vielen vielen Dank Euch allen!  thumbup

Schön das es dieses Forum und Euch gibt!


Ich werde nicht mehr bis Ostern warten um E... zu finden (an Martin  )!!!

Durch die hier von Euch gegebenen Tips und all die konstruktiven Vorschläge ist der Weg jetzt vorgegeben...


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Tom29
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« Antwort #17 am: 05. Februar 2012, 08:41:26 »

Servus,

ich habe noch eine Frage zur Umgangsvereinbarung.
Sollten die einzureichenden Vorschläge sich am Alter des Kindes zum Zeitpunkt der Antragstellung orientieren, also wäre es hierfür egal ob das Kind 1 Jahr, 2 1/2 oder 6 ist oder muss man das beachten?

Was wäre denn das Kind jünger ist?

Bekommt man dann nur andere Zeiten festgelegt und wie würde sich das dann mit zunehmendem Alter verändern?
Muss man dann immer wieder neu vor Gericht oder wächst die Umgangszeit laut Urteil mit dem Alter des Kindes?

Ich frage da ein befreundetes Paar vor ähnlichem Problem steht und deren Tochter ist eben erst 14 Monate (wird nicht gestillt und deren Paps ist auch recht kompetent).

Grüße
Tom 
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Beppo
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Ich bin nicht Deutschland. Ich bin Griechenland.


« Antwort #18 am: 05. Februar 2012, 08:56:41 »

Servus.

Vorrang hat natürlich die momentane Situation und die Verabredung sollte sich primär an dieser ausrichten aber wenn möglich kann man natürlich auch schon über die Zukunft Verabredungen treffen.
Da gibt es keine Vorgaben.
Alles ist möglich.
Nur sollte man eine mögliche Einigung für jetzt nicht dadurch gefährden, dass man sich über den Umgang in 3 Jahren zankt.

Dann kann man auch eine lockere Absichtserklärung aufnehmen, wie z.B.
"Diese Vereinbarung gilt bis eine neue getroffen wird, jedoch beabsichtigen wir, spätestens bis zum xx.xx.xx eine Ausweitung des Umgangs. Details werden dann neu festgelegt."

Oder so ähnlich.

Also nur soviel regeln, wie auch durchsetzbar ist.
« Letzte Änderung: 05. Februar 2012, 09:10:45 von Beppo » Gespeichert

"Wer Kinder hat, wird bis auf die Haut ausgezogen!"
Meo-Micaela Hahne, Vorsitzende Richterin am BGH
Tom29
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« Antwort #19 am: 05. Februar 2012, 09:22:55 »

Hmmm, sind also diese 1-stündigen Treffen jetzt das Maß der Dinge oder sind diese nur ein kurzzeitiger Einbruch in der Kontaktstatistik deren Vorhandensein nicht interessiert.

Wie gesagt, davor hatte ich täglich sehr engen Kontakt mit unserem Sohn, nur die Arbeit (normaler Arbeitstag) halt sonst war ich immer da.

Grüße

Tom
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Tom29
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« Antwort #20 am: 05. Februar 2012, 10:00:18 »

Hallo,

ich habe mal nach euren Vorschlägen und meinen Wünschen einen Umgangsplan erstellt.
Sagt mal bitte was ihr davon haltet, ist er vielleicht zu detailiert oder an irgend einer Stelle überzogen?


Vorschlag für eine Umgangsregelung


Termine des Umgangsrechts


im 14-tägigen Rhythmus von Freitag 17:00 Uhr - Sonntag 17:00 Uhr

Modalitäten des Umgangs

Unser Sohn sollte mit genügend und an die momentanen Witterung angepasster Kleidung für die Umgangszeiträume ausgestattet sein.

Den Geburtstag des Kindes richtet der Elternteil aus, in dessen Betreuungszeit der Kindergeburtstag fällt - der andere Elternteil bekommt zum Nachfeiern den darauffolgenden Samstag.

Den Geburtstag eines Elternteils (unabhängig vom Umgangsrhythmus) verbringt unser Sohn stets bei dem Elternteil der Geburtstag hat. Dies erfolgt mit Übernachtung bis zum Folgetag 17 Uhr, sollte dieser nicht ein reguläres Umgangswochenende beinhalten.

Neben diesen regelmäßigen Umgangsterminen sollen die Umgangstermine für die Zeiten der staatlichen oder kirchlichen Feiertage so geregelt werden, dass während dieser Zeiten uns als Eltern möglichst gleich lange Zeitblöcke für das Umgangsrecht zur Verfügung stehen.

Zu Pfingsten soll das Umgangsrecht im jährlichen Wechsel stattfinden.

Zu Christi Himmelfahrt steht das Umgangsrecht uns Beiden im jährlichen Wechsel zu.

Sollten weitere staatliche oder kirchliche Feiertage auf einen Arbeitstag fallen und
zu einem (verlängerten) Wochenende verbunden werden können, so steht an diesen Tagen das Umgangsrecht mit dem Vater bzw. der Mutter im Wechsel zu.

Weihnachten findet der Umgang im jährlichen Wechsel von Heiligabend ab 11:00 Uhr bis zum ersten Weihnachtstag 17:00 Uhr oder dem Tag vor Silvester von 11:00 Uhr bis zum 01.01. des neuen Jahres 17:00 Uhr. Dieser steht dem Elternteil zu, der an Weihnachten kein Umgangsrecht hat.

Verhinderungen der Umgangskontakte sind spätestens eine Woche vorher dem anderen Elternteil anzuzeigen. Erkrankungen unseres Sohnes stellen keine Verhinderungen eines Umgangskontaktes dar, soweit bei mir die Möglichkeit besteht, dass unser Sohn situationsangemessen versorgt werden kann. Solange unser Sohn also aus ärztlicher Sicht transportfähig ist, ist Krankheit kein Umgangshindernis.

Ausgefallene Umgangskontakte werden stets am nächsten Wochenende nach Wegfall
des Kontakthindernisses nachgeholt sollten nicht persönliche Gründe des anderen Elternteil dem entgegenstehen. Andernfalls sind entfallene Termine innerhalb eines 3-monatigen Zeitraums nachzuholen.

Auf gesundheitliche und berufliche Belange beider Eltern ist gegenseitig Rücksicht zu nehmen.

Wochenenden können nach Rücksprache getauscht werden können, wenn es private oder berufliche Gründe dafür gibt.

Diese Vereinbarung gilt bis eine neue getroffen wird, jedoch beabsichtigen wir, spätestens bis zum ...... eine Ausweitung des Umgangs. Details werden dann neu festgelegt.



--> Wie würde denn dieser verändert werden müssen, wäre das Kind eben erst 12 Monate?

Viele Grüße

Tom


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« Antwort #21 am: 05. Februar 2012, 10:06:34 »

Hallo Tom,

so, ich sehe gerade, meine Antwort hat sich mit deinem nächsten Beitrag überschnitten. Ich lasse das hier jetzt trotzdem mal so stehen, und schaue mir deinen neuen Beitrag später noch in Ruhe an.

Ich frage da ein befreundetes Paar vor ähnlichem Problem steht und deren Tochter ist eben erst 14 Monate (wird nicht gestillt und deren Paps ist auch recht kompetent).

Inwiefern Problem? Sofern Mama und Papa sich einig sind, ist da jede denkbare Form von Umgang auch machbar - und sofern Mama und Papa sich nicht einig sind, bitte einfach hier bei uns anmelden und nachfragen ;-)

Aber zurück zu deinem eigenen Fall:

Hmmm, sind also diese 1-stündigen Treffen jetzt das Maß der Dinge oder sind diese nur ein kurzzeitiger Einbruch in der Kontaktstatistik deren Vorhandensein nicht interessiert.
Wie gesagt, davor hatte ich täglich sehr engen Kontakt mit unserem Sohn, nur die Arbeit (normaler Arbeitstag) halt sonst war ich immer da.

Dein Sohn ist zweieinhalb Jahre alt, und hat (im Gegensatz zu seiner Mutter) offenbar nicht das geringste Problem mit dir. Ich halte es daher für angemessen, jetzt gleich und sofort mit dem "Standardumgang" zu beginnen, d.h. jedes zweite Wochenende komplett (also zwei Übernachtungen bei dir, z.B. von Freitag 18 Uhr bis Sonntag 18 Uhr), sowie zusätzlich ein Nachmittag in der Woche. Wenn du selber mehr Umgang für umsetzbar hältst (irgendwie muss das ja auch zu deinen Arbeitszeiten passen), dann immer zu - denn diese KM wird vermutlich sowieso versuchen, deine Umgangszeiten runterzuhandeln ...

Worauf du dich m.E. einlassen kannst (aber nicht in dem Sinne, dass du es von Anfang an so anbieten sollst, sondern in dem Sinne, dass du dich da "runterhandeln" lassen kannst): Eine kurze "Anlaufzeit" für den Wochenendumgang. Also, nicht gleich beim ersten Mal zwei Übernachtungen, sondern z.B. am ersten Wochenende den kompletten Samstag oder Sonntag ohne Übernachtung, am zweiten Wochenende mit einer Übernachtung, am dritten Wochenende mit zwei Übernachtungen und ab dort im Zwei-Wochen-Takt.

Du wirst möglicherweise von KM und JA irgendwelche Sprüche zu hören bekommen, dass das für das arme Kind doch alles viel zu schnell gehe, und dass du dich doch bitte auf eine monate-, wenn nicht jahrelange Eingewöhnungsphase einlassen mögest. Beachte bitte, dass dies kompletter Quatsch und Humbug ist - sogar in Kinderkrippe und Kindergarten, wo das Kind in eine völlig neue Umgebung kommt, gilt die Eingewöhnungsphase i.d.R. nach vier Wochen als beendet.

Denk bitte ggf. auch gleich schon über eine Regelung für die Urlaubszeit und die Hohen Feiertage nach.

Viele liebe Grüße,

Malachit.
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« Antwort #22 am: 05. Februar 2012, 11:30:14 »

Hi Tom,

Zitat
im 14-tägigen Rhythmus von Freitag 17:00 Uhr - Sonntag 17:00 Uhr

Gut so. Unkritisch.

Zitat
Unser Sohn sollte mit genügend und an die momentanen Witterung angepasster Kleidung für die Umgangszeiträume ausgestattet sein.
Sollte auch okay sein - und ist auch Standart. Hast Du es mit einer Kindsbesitzerin zu tun, wird sie Dir hier das Leben schwer machen. Dein Kind wird zu kleine Schuhe angezogen bekommen und Sachen aus der Altkleidersammlung um Dich zu gängeln. Am besten selber einen Vorat Klamotten vorhalten.

Zitat
Den Geburtstag eines Elternteils (unabhängig vom Umgangsrhythmus) verbringt unser Sohn stets bei dem Elternteil der Geburtstag hat.
Das ist grenzwertig und würde ich nicht machen. Wenn Eurer Verhältnis gut ist und beide einverstanden sind, okay. Ansonsten würde ich sowas weg lassen.

Zitat
Ausgefallene Umgangskontakte werden stets am nächsten Wochenende nach Wegfall
des Kontakthindernisses nachgeholt sollten nicht persönliche Gründe des anderen Elternteil dem entgegenstehen. Andernfalls sind entfallene Termine innerhalb eines 3-monatigen Zeitraums nachzuholen

Grundsätzlich gut. Aber hier mit abstrakten 3 Monats Zeiträumen zu argumentieren finde ich weniger gut. Das führt zu Aufrechnungen von Umgang, der meistens in Konflikten endet. Wenn der Umgang ausfällt wird er umgehend nachgeholt.

Ansonsten eigentlich ne gute Regelung. Du kennst Deine Ex besser. Wenn sie "normal" tickt, kann man alles so einvernehmlich wie möglich regeln, Umgänge auch mal tauschen oder dem anderen entgegenkommen.
Aber dazu muss auch erstmal der "Grundumgang" vernünftig laufen. Gruß Ingo
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« Antwort #23 am: 05. Februar 2012, 12:22:14 »

Servus,

bei den von dir genannten Punkten hast du Recht, vor allem beim Zeitraum von 3 Monaten war ich mir unschlüssig wie ich das besser lösen könnte.

Da ich jetzt nach der Trennung etwa 450 km weit entfernt wohne (bedingt durch mein Studium und den Auszug aus unserer bzw. laut Mietvertrag ihrer Wohnung), kann ich leider in der Woche nicht einfach so rüber fahren, ansonsten hätte ich auch hierfür noch einen Tag eingefügt.

Da eins meiner Ziele jedoch ist im relativ nahen Umfeld unseres Sohnes eine Arbeit zu finden, wird sich das hoffentlich wieder ändern, da ich dann dort eine Wohnung nehme.
Grundsätzlich sind zumindest die von mir geplanten Umgangszeiten derzeit zu wuppen, wenn ich dann in Lohn und Brot stehe wird das absolut kein Thema mehr sein.

Viele Grüße

Tom
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TotoHH
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« Antwort #24 am: 05. Februar 2012, 12:38:18 »

Moin,
auch ich finde die Vereinbarung sowohl von derForm und den gewählten Formulierungen sehr gelungen und auch inhaltlich ok.
Zu den Tagen unter der Woche hast Du schon geschrieben. Schade, aber lässt sich nunmal jetzt nicht anders darstellen.
Grundsätzlich solltest Du versuchen, im ersten Entwurf noch etwas Verhandlungsmasse zu haben.

Bezueglich der Regelungen zu Ferien und Feiertagen solltest Du vielleicht noch etwas exaktere Formulierungen wählen, denn gerade hier sind Knackpunkte vorhanden, über die in den nächsten Jahre trefflich gestritten werden kann. beachte bei den Formulierungen, dass es nur einen UmgangsET (hier Du) gibt, der Umgang wahrnimmt. KM ist BetreuungsET. Also an Weihnachten findet entweder Umgang statt (also bei Dir) oder eben nicht, dann gibt esUmgang danach.

Für Verhandlungen solltest Du Dir überlegen, ob Du es wg Heiligabend (da oftmals eine heiligen Kuh bei KMs) eskalieren lässt, oder stattdessen Dich freust, wenn Das Kind jedes Jahr ab 1. Feiertag abends eine längere Zeit bei Dir am Stück ist. Den Kids- gerade in dem Alter - ist es schnuppe, wann es Geschenke gibt...

was noch fehlt, sind Regelungen zu Ferien und Urlauben. Ein Verweis auf die hälftigen Schulferien wird vermutlich von KM gekontert mit dem Hinweis, das wäre noch zu früh. Grs. sind natürlich aber die amtlich festsetzten Ferien ein (fast) unzweifelhafter Rahmen. Allerdings musst Du mal rechnen, ob Du Betreuung über dann 6 Wochen p.a. überhaupt mit Deinem Urlaub abbilden kannst?! Ansonsten würde ich so etwas wie 2x pro Jahr mind 1 Woche am Stück reinformulieren. Und das (nach verhandeln) bspw ab Juli 2012...

LG, Toto
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