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vatersein.de - Forum 26. Mai 2012, 07:54:59 *
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Autor Thema: Forderung vom Steuerberater der Ex  (Gelesen 710 mal)
StandMyGround
Schon was gesagt
*
Geschlecht: Männlich
Beiträge: 6


« am: 04. Februar 2012, 11:32:49 »

Hallo zusammen,

mir flattert gerade eine Forderung vom Steuerberater der Ex rein. Ich habe mir mal meine Gedanken gemacht, was ich dazu sagen soll und wäre sehr an Eurer Meinung interessiert. Ex hat die Anlage U für 2011 (noch) nicht unterschrieben und ich vermute, dass sie dies als Druckmittel nimmt, solange die Sache nicht zu ihrer vollsten Zufriedenheit gelöst ist.

Die Forderungen im Einzelnen:
  • Es wird der Betrag x als steuerlicher Mehraufwand ausgewiesen. Allerdings liegt der Steuerbescheid vom FA noch nicht vor.
  • Es wird ein Betrag y für die Berechnung des steuerlichen Mehraufwands vom Steuerberater ausgewiesen. Die Gesamtforderung beläuft sich somit auf x+y.
  • Es wird angekündigt, dass das Finanzamt auf Basis der Zahlen eine Vorauszahlung festsetzen wird. Ich werde aufgefordert,  nebst beiliegender Einzugsermächtigung diese Vorauszahlung von meinem Konto vom Finanzamt  einziehen zu lassen. Die Höhe der konkreten Forderung liegt noch nicht fest.

Ich möchte wie folgt Stellung zu beziehen:
  • Ohne einen Steuerbescheid ist der Brief eine Vorabinformation mit einer Abschätzung des zu erwartenden Nachteilsausgleichs. Sobald der Steuerbescheid vorliegt und sich daraus die vorliegende Berechnung ergibt, werde ich Ex den Betrag in voller Höhe zeitnah überweisen.
  • Ein pauschaler Anspruch auf Übernahme der Kosten liegt nicht vor.
  • Eine genaue Berechnung des steuerlichen Mehraufwands kann nur rückwirkend erfolgen. Sie  basiert zudem nur auf Vorjahreszahlen, die sich nicht direkt auf das laufende Jahr übertragen lassen. Da im Jahr der Veranlagung deutlich mehr Unterhalt gezahlt wurde als 2011, schicke ich Ex zeitglich eine Berechnung des Unterhalts nebst Anlage U 2011 zur Unterschrift. Ex möge damit Einspruch gegen die Vorauszahlung einlegen.  Ich bin zuversichtlich, dass das FA damit von einer Vorauszahlung absehen wird.

Was haltet Ihr davon?

Danke und liebe Grüße
SMG
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habakuk
Nicht wegzudenken
****
Geschlecht: Männlich
Beiträge: 375


« Antwort #1 am: 04. Februar 2012, 16:09:38 »

Hallo !

Ich würde da noch ganz anders ran gehen:

Ich sehe in keinster Weise auf welcher Basis irgendein dahergelaufener Steuerberater dir gegenüber irgendwelche Forderungen zu stellen hat.

Von daher würde ich das Schreiben entweder ignorieren oder genau dahin gehend beantworten.
Zeitgleich würde ich hExe per Einschreiben zur Zustimmung zum Realsplitting auffordern - und bei Nichtzustimmung direkt die Klage in Aussicht stellen - ggf. mit dem Hinweis das die gesamten Kosten dann bei Ihr bleiben da der Anspruch eindeutig ist.

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DeepThought
Owner & Fast-alles-Versteher
Administrator
*******
Geschlecht: Männlich
Beiträge: 12.055



WWW
« Antwort #2 am: 04. Februar 2012, 17:12:45 »

Moin,

Ich sehe in keinster Weise auf welcher Basis irgendein dahergelaufener Steuerberater dir gegenüber irgendwelche Forderungen zu stellen hat.
Exakt das ist der Punkt.

Zitat
Sehr geehrter Steuerberater,

ihr Schreiben vom blabla habe ich mit Verwunderung zur Kenntnis genommen. Mir ist nicht bekannt, dass Sie und ich in irgendeinem wie auch immer gearteten Rechts- und/oder Vertragsverhältnis zueinander stehen, weswegen Ihr o.g. Schreiben für mich gegenstandslos ist.

Mit freundlichem Gruß

So ähnlich würde ich das handhaben.

DeepThought
Gespeichert


Der 15. Senat des OLG Celle befindet vatersein.de in den Verfahren 15 UF 234/06 und 15 UF 235/06 als "professionell anmutend".
Meinen aufrichtigen Dank!
Beppo
Globaler Moderator
******
Geschlecht: Männlich
Beiträge: 11.168


Ich bin nicht Deutschland. Ich bin Griechenland.


« Antwort #3 am: 04. Februar 2012, 22:23:11 »

In Ergänzung dieser vollkommen richtigen Worte, noch der Hinweis, dass du deiner Ex großmütig und unentgeltlich deine Hilfe bei der Erstellung ihrer Steuererklärung anbieten solltest.
Und zwar für die gesamte Steuererklärung, zumindest aber für den Teil, der sich um den nachehelichen Unterhalt dreht.
Die Hinzuziehung eines Steuerberaters wäre somit entbehrlich und von dir nicht zu erstatten.

Gruss Beppo
Gespeichert

"Wer Kinder hat, wird bis auf die Haut ausgezogen!"
Meo-Micaela Hahne, Vorsitzende Richterin am BGH
elwu
Gast
« Antwort #4 am: 04. Februar 2012, 23:04:54 »

Was haltet Ihr davon?

Hallo,

der steht wohl unter dem Einfluss bewusstseinsverändernder Substanzen. All diese Forderungen sind Schwachsinn, die Gründe wurden dir ja bereits genannt. Ich würde bei der Antwort allerdings noch einen draufsetzen und an Deep' Entwurf anhängen

Ich mache aus gegebenem Anlass darauf aufmerksam, dass die Verweigerung der Unterschrift der Unlage U durch ihre Auftraggeberin unterhaltsrechtlich einen Verwirkungsgrund darstellen kann.

/elwu
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StandMyGround
Schon was gesagt
*
Geschlecht: Männlich
Beiträge: 6


« Antwort #5 am: 06. Februar 2012, 17:37:57 »

Hallo zusammen,

erst einmal danke für Eure Einschätzung. Um nicht noch mehr Öl in's Feuer zu gießen werde ich mich an Ex halten und den Steuerberater mit Mißachtung strafen. Die soll mir den Steuerbescheid zuschicken und die Anlage U unterschreiben. Der Hinweis, dass ich Ihr bei der nächsten Steuererklärung helfe ist echt gut  rofl2

Danke und viele Grüße
SMG
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Beppo
Globaler Moderator
******
Geschlecht: Männlich
Beiträge: 11.168


Ich bin nicht Deutschland. Ich bin Griechenland.


« Antwort #6 am: 06. Februar 2012, 19:44:30 »

Der Hinweis, dass ich Ihr bei der nächsten Steuererklärung helfe ist echt gut  rofl2
Nicht erst die nächste, sondern schon diese!
Schließlich scheint die Eintragung deines Unterhalts als Einkommen noch nicht erfolgt zu sein.
Also schleunigst raus mit dem Angebot.
Sonst musst diesen Heini doch noch bezahlen.
Gespeichert

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Meo-Micaela Hahne, Vorsitzende Richterin am BGH
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