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vatersein.de - Forum 26. Mai 2012, 07:52:41 *
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Autor Thema: Ich habe wirklich große Umgangsprobleme  (Gelesen 300 mal)
Guddis
Schon was gesagt
*
Beiträge: 39


« am: 03. Februar 2012, 23:57:11 »

Hi Leute, manche wissen vlelleicht noch wie meine Situation aussieht. Kurz für die erklärt die meine Situation nicht kennen. Vater von zwei Buben 15 und 11 Jahre alt. Getrennt seit bald einem Jahr , Scheidung mit RA schon abgestimmt. Beide Kinder im Aufenthalt bei mir, also ein bemerkenswerter Sonderfall hier im Forum, aber genau das ist das Problem ! Nun zu den eigentlichen Problemen einige fallen vielleicht nicht in diesen Forenbereich aber irgendwo muss ich das ja reinsetzen. Sollte ich also falsch liegen bitte in den richtigen Bereich setzen.
Problem 1 : Umgang der zwei Kinder mit der KM
Beide wollen eigentlich keinen Umgang mit der Mutter trotzdem bin ich bemüht einen regelmäßigen Umgang hin zu bekommen, muss mir dabei leider vom Jüngeren immer wieder anhören - Zitat - Hast du mich nicht mehr lieb warum zwingst du mich dort hin du kannst mich nicht zwingen - Der Ältere sagt dazu eigentlich nur - Ich mach das was ihr beschlossen habt , da muss ich halt durch - Also nicht unbedingt toll diese Ausgangssituation. Erschwerend kommt dazu das KM nicht in der Lage ist die Kinder zum Umgang abzuholen bzw. wieder zu bringen , auch das bleibt an mir hängen oder ist mit sehr zeitaufwendiger Bahnfahrt verbunden die die Kinder in dieser Situation in keinem Fall auf sich nehmen wollen. Noch erschwerender kommt dazu das KM trotz schriftlicher Aufforderung von meiner Seite mir ihre Umgangswünsche mitzuteilen keine Reaktion erfolgt ist, im Gegenteil, Freitag abend kommt der Anruf , Zitat , du weisst schon morgen ist mein WE , wann bringst du die Kinder und wann holst du sie ab. Kopfschüttel , NOGO
Heute nun kam es zur Eskalation, mir war bewusst das wieder ein WE bei der KM ansteht, es gab die Woche über darüber ja auch ziemliche Diskussionen mit den Kindern ich selbst wusste schon seit geraumer Zeit das ich an diesem WE nicht da bin. KM hat sich die ganze Zeit nicht gemeldet, ich hatte auch keine Möglickeit sie darüber zu informieren das ich an diesem WE nicht da bin um die Kinder zu bringen und zu holen da sie jedes Gespräch mit mir ablehnt, sie muss **tsts - ID 8**... wenn sie meine Stimme hört. Naja ihren Würgereiz sollte sie wohl etwas hintenanstellen denn es geht schließlich nicht um mich sondern um zwei Kinder was sie glaube ich noch nicht so richtig begriffen hat. Nunja es eskalierte und irgendwann platzte mir bei diesem Gespräch der Kragen und ich forderte sie auf wenn sie schon nicht in der Lage ist mir eindeutige Umgangstermine zu nennen diese ganze Sache wohl über das JA oder sogar über das Familiengericht geregelt werden sollte. Weiter teilte ich ihr mit das die Kinder gerne an besagtem WE bei ihr sein können sie müsse sie lediglich holen und wieder auch bringen. Die Ausdrücke und Beleidigungen die daraufhin folgten möchte ich in diesem Forum eigentlich nicht wiedergeben. Ich brach das Gespräch ab mit den Worten, du siehst die Kinder wieder wenn wir das eindeutig mit dem Umgang geregelt haben. Hab ich da was falsches gemacht? Diese Worte kenn ich hier im Forum eigentlich nur von den KM. Aber ist es von mir zuviel verlangt eine eindeutige und sinnvolle Umgangsregelung zu verlangen ??
Problem 2
Unterhalt
Mutter ist voll berufstätig. Bereinigt ein Verdienst von 1650 . Kann ich trotz Trennungsjahr Unterhalt verlangen ?? Ich habe mir das mal so grob ausgerechnet und würde im Falle von Kindesunterhaltsforderung auf ca. 475,00 € kommen. ( Mangelfall ) KM verweigert jegliche Zahlung mit den Worten, dann wird halt gekündigt bei mir gibts nichts zu holen.

Problem 3

Hausrat ist in beidseitigem Einverständnis geteilt. Konten und alles andere finanzielle wurde geregelt. OK. Nun kam aber diesen Monat von der Krankenkasse ein Schreiben das ich bis zum 15.- Februar aufgrund zuwenig gezahltem beitrag für das Jahr 2011 , 2800 € nachbezahlen muss. Gut ich hab das prüfen lassen ist alles korrekt. Nun war es halt so das EXE im kompletten Jahr 2011 bei mir mit Familienversichert war. Eigentlich müsste sie sich doch hälftig an der Tilgung der Nachzahlung beteiligen. Sehe ich das falsch ?? Ich hab sie darauf angesprochen , Kommentar war der oben genannte Würgereiz .

So genug geschrieben, Eure Meinung ist mir wichtig also ran

Bis dann
Gespeichert
Malachit
Globaler Moderator
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Geschlecht: Männlich
Beiträge: 2.262



« Antwort #1 am: 04. Februar 2012, 09:50:14 »

Hallo Guddis,

Nunja es eskalierte und irgendwann platzte mir bei diesem Gespräch der Kragen und ich forderte sie auf wenn sie schon nicht in der Lage ist mir eindeutige Umgangstermine zu nennen diese ganze Sache wohl über das JA oder sogar über das Familiengericht geregelt werden sollte.

Sachlich korrekt, aber im Ton offenbar ziemlich daneben. Deine Ansage an Madame hätte m.E. lauten sollen, und zwar in einem möglichst ruhigen und zuvorkommenden Tonfall: "Liebes Ex-Schnuckipucki, offensichtlich können wir uns in dieser Frage nicht einigen; deswegen werden wir wohl eine externe Vermittlungsstelle brauchen. Ich werde daher mal ein Elterngespräch beim hiesigen Jugendamt für uns beide vereinbaren. Gib mir doch bitte ein paar mögliche Termine, an denen du Zeit dafür hast - oder soll das Jugendamt sich deswegen lieber direkt mit dir in Verbindung setzen?"

Was das Holen und Bringen betrifft: Unser Familienrecht steht auf dem Standpunkt, dies sei einzig und allein die Sache des Umgangselternteils (in diesem Fall also der Mutter). Ich persönlich betrachte das als eine schwachsinnige Regelung (vernünftige Menschen teilen sich hier den Zeit- und Kostenaufwand), aber nach den geltenden Standards tust du hier jedenfalls mehr als du müsstest. Daher: Begegne den Anfeindungen deiner Ex hier bitte mit der nötigen Gelassenheit, d.h. gemäß des guten, alten Sprichworts "was kümmert's die deutsche Eiche, wenn sich die Wildsau an ihr schrubbt" ;-)


Zum Unterhalt: Selbstverständlich haben die Kinder einen Anspruch auf Unterhalt; einen Mangelfall sehe ich hier übrigens nicht. Der "Mindestunterhalt" beträgt 272 Euro für ein Kind unter zwölf Jahren und 334 Euro für ein Kind ab zwölf Jahren. Das sind in Summe 606 Euro. Wenn 1.650 Euro ihr bereinigtes Nettoeinkommen ist und sie keine weiteren Unterhaltsverpflichtungen hat, dann bleiben ihr 1.044 Euro; das ist noch deutlich oberhalb ihres Selbstbehaltes von 950 Euro. Sogar mit den zweimal 334 Euro, die es ab dem 12. Geburtstag des jüngeren Kindes sein werden, ist ihr Selbstbehalt noch gewahrt, wenn auch nur gerade eben so.

Allerdings halte ich persönlich diesen sogenannten Mindestunterhalt für eine weitere schwachsinnige Regelung im hiesigen Familienrecht. Ich an deiner Stelle würde der Dame zwar bei passender Gelegenheit einen Ausdruck der Düsseldorfer Tabelle unter die Nase halten, bei dem ich die oben genannten Zahlen mit Textmarker hervorgehoben hätte; aber meine Ansage wäre ungefähr die folgende: "Liebes Ex-Schnuckelchen, wie du auf Seite 6 leicht selbst zusammenzählen kannst, schuldest du den Kindern derzeit insgesamt 606 Euro im Monat, demnächst sogar 668 Euro. Ich habe derzeit nicht unbedingt vor, diesen Betrag in voller Höhe von dir einzufordern, aber überlege dir bitte innerhalb der nächsten zwei Wochen, mit welchem Betrag du dich angemessen an den Lebenshaltungskosten der Kinder beteiligen möchtest - und mach mir da bitte einen Vorschlag, bei dem es nicht mehr nötig ist, dass ich im Namen der Kinder gegen dich vor Gericht ziehen muss. Solltest du allerdings auf die dusselige Idee kommen, deinen Job hinzuschmeißen, weil du dich um die Unterhaltszahlung drücken möchtest, denn wird dir demnächst ein Mensch in schwarzer Robe erklären, was der Begriff 'gesteigerte Erwerbsobliegenheit des Unterhaltspflichtigen' bedeutet." Alternativ dazu kannst du ihr natürlich auch gleich einen zahlenmäßig benannten Vorschlag als Verhandlungsbasis unterbreiten, meinetwegen die von dir hier bereits erwähnten 475 Euro (wie immer du auch auf diese Zahl gekommen bist).

Ach so, ein Pferdefuß: Wenn du wirklich gut verdienst, dann kann es tatsächlich sein, dass sie bis auf weiteres nicht unterhaltspflichtig ist. Üblicherweise greift diese Regelung, wenn du zwei- bis dreimal so viel verdienst wie Madame es könnte (d.h. du müsstest jenseits von 3.300 Euro im Monat verdienen, bevor Madame auch nur eine Chance hat, sich auf diese Regelung zu berufen).


Die Sache mit der Krankenversicherung habe ich, ehrlich gesagt, nicht ganz verstanden. Aber wenn du alleiniger Vertragspartner bist und deine Ex "freundlicherweise" da mitversichert war, dann wüsste ich jetzt erst mal nicht, wie du sie zu einer Kostenbeteiligung bringen solltest; das wäre schließlich wohl auch dann nicht möglich gewesen, wenn du während des Jahres so hohe Beiträge gezahlt hättest, dass keine Nachzahlung angefallen wäre. Oder?


Viele liebe Grüße,

Malachit.
« Letzte Änderung: 04. Februar 2012, 09:51:52 von Malachit » Gespeichert

Es gibt in unserer sogenannten Demokratie keinerlei Opposition, sobald es um Frauenpolitik geht.
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