Home Aufsätze Forum Chat Lexikon Links Feedback Impressum
 
 

Login

Benutzername:

Passwort:



Hauptmenü

 Startseite

Community

 Forum
 Chat
 Deine Daten
 User-Liste
 Umfragen

Informationen

 Erste Hilfe
 Urteile
 Lexikon Familienrecht
 Prozesskostenrechner
 Urteile auf RECHTplus
 Väterhymne

Service

Tags
 Links
 Downloads
 Buchempfehlungen
 Newsletter
 Webring
 Gästebuch
Internes

 Nachricht an uns
 Uns empfehlen
 Impressum und
     Nutzungsbedingungen

Studie - Mitmachen


Linkpartner


vatersein.de durchsuchen

Benutzerdefinierte Suche


Info


vatersein.de gehört das achte Jahr in Folge zu den 6.000 wichtigsten deutschen Internetadressen.

vatersein.de - Forum 26. Mai 2012, 07:49:02 *
Willkommen Gast. Bitte einloggen oder registrieren.


Einloggen mit Benutzername und Passwort
 
 
Übersicht Hilfe
Seiten: [1]   Nach unten
Drucken
Autor Thema: es geht den bach herunter...  (Gelesen 600 mal)
daddy0815
Schon was gesagt
*
Beiträge: 7


« am: 03. Februar 2012, 09:33:23 »

Hi,
hier mal meine Geschichte:
 
Bin mit meiner Freundin nun 10 Jahre zusammen, vor 2 Jahren wurde unsere Tochter geboren. Davor beide gearbeitet, hatten gut Geld (ca. 3000€ Monatlich zusammen), haben viel gefeiert und auch gerne  **tsts - ID 10** gehabt.
 Seit unsere kleine da ist, ist mit allem Schluß was Spaß macht. Ich geh arbeiten, meine Freundin bekam bis jetzt Januar noch Arbeitslosengeld. Jetzt hat sie ALG2 beantragt, ich natürlich als Bedarfsgemeinschaft einige Unterlagen mitausgefüllt. So, nun kam der Beschluß: 170€ Monatlich. Wir uns natürlich schon bissl aufgeregt. Nebenbei meinte sie da würde sie ja mehr bekommen wenn sie sich trennen würde, ich sagte dann nur: Oder arbeiten... Damit war es geschehen. Seit dem werd ich von morgend bis abends nur angemault. Heute morgen meinte sie, sie will sich trennen...Ich kam mir vor wie mit einem Baseballschläger ins Gesicht geschlagen. Ein Wort gab das andere und endete im riesen Streit (wahrscheinlich hats das ganze Haus mitbekommen). Bevor unsere kleine auf die Welt kam , hatte sie eine Entziehungskur wegen Alkohol gemacht und ich hab immer hinter ihr gestanden. Auch wo sie am anfang unserer Beziehung arbeitslos war, stand ich hinter ihr. Und auch wo es hieß, sie sei schwanger hab ich mich gefreut. Vor einem Jahr sind wir in die neue Wohnung wegen Platzmangel, diese könnte ich alleine garnicht bezahlen. Für mich bricht gerade ne Welt zusammen...  cry_smile
Gespeichert
AnnaSophie
_AnnaSophie
***
Beiträge: 1.015


« Antwort #1 am: 03. Februar 2012, 10:12:11 »

Hallo,

wieso bekommt deine Freundin nur Arbeitslosengeld?

Sie muss bis das Kind 3 Jahre alt ist gar nicht arbeiten gehen. Dann musst du Unterhalt fürs Kind und für deine Freundin zahlen.

Wer hat den Mietvertrag unterschrieben?

Bekommt sie nur die 170 € oder bekommt sie auch noch Geld von dir für Ihre Bedürfnisse?

Bei ALG 2 hat sie Anspruch auf:

374 € für sich
213 € fürs Kind
126 € Zuschlag als Alleinerziehende
713 € gesamt
zzgl. angemessene Miete
abzgl. Kindergeld (184) und Kindesunterhalt


Du würdest Kindesunterhalt zahlen müssen:

Dein Jahresnetto (12 Monate + evtl. Weihnachtsgeld etc.)/12
abzgl. berufsbedingte Aufwendungen, 5 %
abzgl. 4 % vom Jahresbrutto zusätzliche Altersvorsorge wenn sie geleistet wird
= anrechenbares Netto
- entsprechende Stufe der Düsseldorfer Tabelle
- Betreuungsunterhalt für deine Freundin

Dein Selbstbehalt liegt bei 1.050 € gegenüber der Freundin
und dem Kind gegenüber bei 950 €.

Sollte für deine Freundin nichts übrig bleiben bekommt sie nichts.

Dieses Geld, was du zahlst, wird voll auf Hartz 4 angerechnet.

Sophie

Gespeichert
daddy0815
Schon was gesagt
*
Beiträge: 7


« Antwort #2 am: 03. Februar 2012, 10:28:15 »

Zitat
Hallo,

wieso bekommt deine Freundin nur Arbeitslosengeld?

Kindergeld natürlich noch

Zitat
Sie muss bis das Kind 3 Jahre alt ist gar nicht arbeiten gehen. Dann musst du Unterhalt fürs Kind und für deine Freundin zahlen.

Na bis jetzt wurde unser Geld immer in einen Topf geworfen

Zitat
Wer hat den Mietvertrag unterschrieben?

Ich, Sie hätte die Wohnung gar nicht bekommen ohne Arbeitsvertrag.

Zitat
Bekommt sie nur die 170 € oder bekommt sie auch noch Geld von dir für Ihre Bedürfnisse?

Wie geschrieben, alles in einem Topf.

Zitat
Bei ALG 2 hat sie Anspruch auf:

374 € für sich
213 € fürs Kind
126 € Zuschlag als Alleinerziehende
713 € gesamt
zzgl. angemessene Miete
abzgl. Kindergeld (184) und Kindesunterhalt


Momentan gelten wir ja als Bedarfsgemeinschaft..


Zitat
Du würdest Kindesunterhalt zahlen müssen:

Dein Jahresnetto (12 Monate + evtl. Weihnachtsgeld etc.)/12
abzgl. berufsbedingte Aufwendungen, 5 %
abzgl. 4 % vom Jahresbrutto zusätzliche Altersvorsorge wenn sie geleistet wird
= anrechenbares Netto
- entsprechende Stufe der Düsseldorfer Tabelle
- Betreuungsunterhalt für deine Freundin

Dein Selbstbehalt liegt bei 1.050 € gegenüber der Freundin
und dem Kind gegenüber bei 950 €.

Sollte für deine Freundin nichts übrig bleiben bekommt sie nichts.

Dieses Geld, was du zahlst, wird voll auf Hartz 4 angerechnet.

Sophie

Dann Rechnen wir mal

17520 € netto im Jahr / 12 = 1460 € netto im Monat
1460 € - 5% = 1387 €
- entsprechende Stufe der Düsseldorfer Tabelle ?
- Betreuungsunterhalt für deine Freundin ?
Gespeichert
ich-habe-angst
_ich-habe-angst
***
Geschlecht: Männlich
Beiträge: 117


« Antwort #3 am: 03. Februar 2012, 10:36:58 »

Hi,

wie wäre denn im Falle einer Trennung die Kindesbetreuung ?

Das Kind muss nicht mehr gestillt werden ?

Gespeichert

--
AE KV, 2 K
--
wedi-
_wedi
***
Geschlecht: Männlich
Beiträge: 1.961


« Antwort #4 am: 03. Februar 2012, 10:45:49 »

Hi 

- entsprechende Stufe der Düsseldorfer Tabelle ?

Bei 1387,- Euro liegst du in Zeile 1, bei einem 2 Jährigen Kind bist du bei 317,- Euro minus hälftiges Kindergeld 92,- Euro und musst an Kindesunterhalt 225,- Euro Zahlen.

- Betreuungsunterhalt für deine Freundin ?
1387,- -225,-=1162,--1050,-=, blieben dann noch 112,-Euro für BU übrig.

Gruss Wedi
Gespeichert
daddy0815
Schon was gesagt
*
Beiträge: 7


« Antwort #5 am: 03. Februar 2012, 10:49:52 »

Hi,

wie wäre denn im Falle einer Trennung die Kindesbetreuung ?

Das Kind muss nicht mehr gestillt werden ?



Nee, ist doch schon 2 Jahre. Die kleine isst und trinkt normal. Keine ahnung, Nächste woche hätten wir normal ein Gespräch bei nem Kindergarten.
Gespeichert
AnnaSophie
_AnnaSophie
***
Beiträge: 1.015


« Antwort #6 am: 03. Februar 2012, 10:58:02 »

Hallo,

wie ist eigentlich das Sorgerecht geregelt?

Sophie
Gespeichert
daddy0815
Schon was gesagt
*
Beiträge: 7


« Antwort #7 am: 03. Februar 2012, 10:59:38 »

Hallo,

wie ist eigentlich das Sorgerecht geregelt?

Sophie

Habe ich noch nicht bekommen, werd ich wohl auch nicht. Hat sich immer darum gedrückt..
Gespeichert
82Marco
Globaler Moderator
******
Geschlecht: Männlich
Beiträge: 2.769



« Antwort #8 am: 03. Februar 2012, 11:01:21 »

Servus daddy0815 und willkommen im Forum!

Bevor wir hier worst case (=Trennung) thematisieren: siehst Du eine Chance, mit Deiner Freundin evt. zu einer Paartherapie zu gehen, welche Euch helfen könnte:
a) entweder wieder zueinander zu finden oder
b) falls das nicht klappt, Euch in Augenhöhe fair und respektvoll zu trennen?

Grüßung
Marco
Gespeichert

Mit einem Lächeln zeigst Du auch Zähne!
----------------------------------------------------------
Ob ein Vorhaben gelingt, erfährst Du nicht durch Nachdenken sondern durch Handeln!
Beppo
Globaler Moderator
******
Geschlecht: Männlich
Beiträge: 11.168


Ich bin nicht Deutschland. Ich bin Griechenland.


« Antwort #9 am: 03. Februar 2012, 11:07:41 »

Vielleicht hilft es auch, ihr mal klar zu machen, dass eine Trennung von dir keineswegs zu einer wundersamen Geldvermehrung auf ihrer Seite führt, denn mehr als den H4 Satz wird sie ohne eigene Arbeit auch nicht bekommen.
Im Gegenteil, denn eine Aufstockergemeinschaft hat generell mehr im Geldbeutel als ein nicht arbeitender Hartzer.
Gespeichert

"Wer Kinder hat, wird bis auf die Haut ausgezogen!"
Meo-Micaela Hahne, Vorsitzende Richterin am BGH
daddy0815
Schon was gesagt
*
Beiträge: 7


« Antwort #10 am: 03. Februar 2012, 11:10:05 »

Zitat
Servus daddy0815 und willkommen im Forum!

Bevor wir hier worst case (=Trennung) thematisieren: siehst Du eine Chance, mit Deiner Freundin evt. zu einer Paartherapie zu gehen, welche Euch helfen könnte:
a) entweder wieder zueinander zu finden oder

Keine Ahnung, darüber habe ich, und sie, bis jetzt nicht nachgedacht. So wie ich Sie aber verstanden habe, kotzt Sie momentan alles (ich, der Alltag) an

Zitat
b) falls das nicht klappt, Euch in Augenhöhe fair und respektvoll zu trennen?

Kann ich mir, so wie Sie sich momentan verhält, nicht vorstellen.

Ich werd die letzte Zeit von morgends bis abends nur angemault. sobald Besuch da ist, ist Sie die freundlichste Person Geht die Tür zu, fängt das maulen sofort wieder an...
Gespeichert
daddy0815
Schon was gesagt
*
Beiträge: 7


« Antwort #11 am: 03. Februar 2012, 11:12:19 »

Keine Ahnung, darüber habe ich, und sie, bis jetzt nicht nachgedacht. So wie ich Sie aber verstanden habe, kotzt Sie momentan alles (ich, der Alltag) an

Kann ich mir, so wie Sie sich momentan verhält, nicht vorstellen.

Ich werd die letzte Zeit von morgends bis abends nur angemault. sobald Besuch da ist, ist Sie die freundlichste Person Geht die Tür zu, fängt das maulen sofort wieder an...

Ihrer Meinung nach würde es ihr besser gehen, denn sie bekommt ne Wohnung gezahlt, bekommt Hartz4, Kindergeld, Unterhalt von mir...
Gespeichert
Beppo
Globaler Moderator
******
Geschlecht: Männlich
Beiträge: 11.168


Ich bin nicht Deutschland. Ich bin Griechenland.


« Antwort #12 am: 03. Februar 2012, 11:26:23 »

Und genau den Quatsch musst du ihr ausreden.
Sie bekommt nicht Unterhalt und Hartz4 sondern Unterhalt oder Hartz4.

Kannst ihr das ja mal vorrechnen, wieviel Unterhalt sie dann von dir bekommt.
Gespeichert

"Wer Kinder hat, wird bis auf die Haut ausgezogen!"
Meo-Micaela Hahne, Vorsitzende Richterin am BGH
Debugged
Rege dabei
***
Geschlecht: Männlich
Beiträge: 201



« Antwort #13 am: 03. Februar 2012, 11:30:33 »

Ihrer Meinung nach würde es ihr besser gehen, denn sie bekommt ne Wohnung gezahlt, bekommt Hartz4, Kindergeld, Unterhalt von mir...

Hallo,

das ist Quark, denn bezuschußt bekommt sie nur das, was sie von deinem Unterhalt nicht bezahlen kann. Der wird
ihr, genauso wie das Kindergeld, als Einkommen angerechnet. Wie AnnaSophie und Beppo hier schon geschrieben haben.
Das gilt auch, wenn sie alleine wohnen würde.

Gruß,

Debugged
Gespeichert

Selten in der Geschichte hatten so viele so wenigen so viel zu verdanken. (Winston Churchill)
brille007
Globaler Moderator
******
Geschlecht: Männlich
Beiträge: 10.404



« Antwort #14 am: 03. Februar 2012, 11:44:19 »

Moin,

in Ergänzung zu @Beppo:
Und genau den Quatsch musst du ihr ausreden.
Sie bekommt nicht Unterhalt und Hartz4 sondern Unterhalt oder Hartz4.

Kannst ihr das ja mal vorrechnen, wieviel Unterhalt sie dann von dir bekommt.
sie kann sich auch nicht aussuchen, von wem sie Geld bekommt und wieviel: Zunächst kommt Dein Unterhalt (mindestens bis das Kind 3 ist); obendrauf kommt danach "vom Amt" ggf. noch, was fehlt. Ein sorgloses Leben lässt sich davon aber nicht führen; Deine Madame wird sich schon mit der Armutsgrenze abfinden müssen, wenn sie dauerhaft nicht arbeiten will. "Ich habe ein Kind" ist jedenfalls kein amtlich anerkanntes Erwerbshindernis.

Darin liegen allerdings auch Chancen: Du kannst Dich als Betreuungsperson für Euer Kind einbringen, wenn sie sich einen Job sucht. Und Du kannst ihr natürlich anbieten, noch ein bisschen Geld auf den UH draufzulegen, wenn sie eine Sorgeerklärung für Euer Kind unterschreibt.

Grüssles
Martin
Gespeichert

     Der einzige Mensch, den man ändern kann, ist der, den man heute morgen geduscht und angezogen hat
ich-habe-angst
_ich-habe-angst
***
Geschlecht: Männlich
Beiträge: 117


« Antwort #15 am: 03. Februar 2012, 12:11:56 »

Hi,

nochmals zu meiner obigen Frage:

Wo soll Kind nach einer eventuellen Trennung leben ?

Wie könnte der Umgang gestaltet werden ?

Wechselmodell ? Dann könnte KM auch ein bischen feiern oder arbeiten ...

Gespeichert

--
AE KV, 2 K
--
Beppo
Globaler Moderator
******
Geschlecht: Männlich
Beiträge: 11.168


Ich bin nicht Deutschland. Ich bin Griechenland.


« Antwort #16 am: 03. Februar 2012, 12:18:41 »

@ihA, in Anbetracht der Tatsache, dass der TO kein Sorgerecht hat, dürfte diese Frage recht akademisch sein, zumal ihr der Zusammenhang zwischen Kind, Erwerbsobliegenheit und Geldfluss schon jetzt recht gut geläufig zu sein scheint.
Gespeichert

"Wer Kinder hat, wird bis auf die Haut ausgezogen!"
Meo-Micaela Hahne, Vorsitzende Richterin am BGH
daddy0815
Schon was gesagt
*
Beiträge: 7


« Antwort #17 am: 03. Februar 2012, 12:37:08 »

TO? KM? Aufklärung?
Gespeichert
82Marco
Globaler Moderator
******
Geschlecht: Männlich
Beiträge: 2.769



« Antwort #18 am: 03. Februar 2012, 12:39:27 »

Servus!
TO=Thread Opener
KM= Kindsmutter

Grüßung
Marco
Gespeichert

Mit einem Lächeln zeigst Du auch Zähne!
----------------------------------------------------------
Ob ein Vorhaben gelingt, erfährst Du nicht durch Nachdenken sondern durch Handeln!
ich-habe-angst
_ich-habe-angst
***
Geschlecht: Männlich
Beiträge: 117


« Antwort #19 am: 03. Februar 2012, 12:39:38 »

@ihA, in Anbetracht der Tatsache, dass der TO kein Sorgerecht hat, dürfte diese Frage recht akademisch sein, zumal ihr der Zusammenhang zwischen Kind, Erwerbsobliegenheit und Geldfluss schon jetzt recht gut geläufig zu sein scheint.

Dann war die KM wohl schneller beim recherchieren als der KV
Gespeichert

--
AE KV, 2 K
--
Seiten: [1]   Nach oben
Drucken
vatersein.de - Forum  |  Themen  |  Deine Geschichte (Moderatoren: midnightwish, Malachit)  |  Thema: es geht den bach herunter...
 
Gehe zu:  

Powered by SMF 1.1.10 | SMF © 2006, Simple Machines LLC


www.vatersein.de
Die Artikel sind geistiges Eigentum des/der jeweiligen Autoren,
alles andere © 2002 - 2012 by Vater sein trotz Trennung/Scheidung - Das Portal für Trennungseltern
Diese Webseite basiert auf pragmaMx 0.1.10.
Die Inhalte dieser Seite sind als RSS/RDF-Quelle verfügbar.

Erste Hilfe | Unterhaltsrechtliche Leitlinien
Aufsätze, Urteile, Studien, Informationen zum Familienrecht | Lexikon Familienrecht | Abkürzungen Familienrecht | Sonderbedarf
Urteile Ehegattenunterhalt | Urteile Kindesunterhalt | Urteile Sorgerecht | Urteile Umgangsrecht | Urteile Versorgungsausgleich | Urteile Zugewinnausgleich
Forum Umgangsrecht | Forum Sorgerecht | Forum Unterhaltsrecht | Forum Behörden/Gerichte | Forum Politik/Gesellschaft/Soziales

 

Theme created by Khon Bangkok WebWebWeb team