Home Aufsätze Forum Chat Lexikon Links Feedback Impressum
 
 

Login

Benutzername:

Passwort:



Hauptmenü

 Startseite

Community

 Forum
 Chat
 Deine Daten
 User-Liste
 Umfragen

Informationen

 Erste Hilfe
 Urteile
 Lexikon Familienrecht
 Prozesskostenrechner
 Urteile auf RECHTplus
 Väterhymne

Service

Tags
 Links
 Downloads
 Buchempfehlungen
 Newsletter
 Webring
 Gästebuch
Internes

 Nachricht an uns
 Uns empfehlen
 Impressum und
     Nutzungsbedingungen

Studie - Mitmachen


Linkpartner


vatersein.de durchsuchen

Benutzerdefinierte Suche


Info


vatersein.de gehört das achte Jahr in Folge zu den 6.000 wichtigsten deutschen Internetadressen.

vatersein.de - Forum 26. Mai 2012, 07:41:30 *
Willkommen Gast. Bitte einloggen oder registrieren.


Einloggen mit Benutzername und Passwort
 
 
Übersicht Hilfe
Seiten: [1]   Nach unten
Drucken
Autor Thema: Abbruch einer Schulausbildung bei priv. Volljährigem  (Gelesen 630 mal)
habnefrage
Zeigt sich öfters
**
Geschlecht: Männlich
Beiträge: 53


« am: 31. Januar 2012, 19:32:41 »

Hallo Forum,

da bin ich wieder .. Knapp 1.5 Jahre war nun Ruhe und es sah so aus als wäre Friede (finanzieller Natur) eingekehrt - ansonsten wurde ich ignoriert (naja)... Dachte ich bis gestern.
Mein ältester Sohn (19 Jahre , bei der KM wohnend, NRW bei Düsseldorf) besucht ein Berufskolleg und besucht dort das Informationstechnische Gymnasium (Allgemeine Hochschulreife plus
staatlicher Abschluss als Informationstechnischer Assistent). Abi steht vor den Ferien an , der Berufsabschluss danach. Danach wollte er eine Ausbildung zum Fachinformatiker antreten.
Doch nun hat er mitgeteilt das er vorzeitig (d.h. nach dem Abi ) abbrechen möchte und er nun Angewandte Informatik studieren möchte, hmmmmmmm ..
Er will zu Hause wohnen bleiben und "im weiteren Umland " studieren (z.B. Dortmund).
Anzumerken ist auch noch : Es gibt immer noch keinen Titel d.h. die Berechnung des Unterhalts erfolgte über den Kampf zweier RA. Mutter nicht Leistungsfähig trotz Vollzeitjob ....
Meine Fragen : Hat jemand Erfahrung in einem ähnlichen Fall ?
                      Ihm ist bekannt das er Bafög beantragen muß (und Unterlagen benötigt) : Bekomme ich die Unterlagen der Mutter auch zu sehen ?
                      Ist es wahrscheinlich das ihm der "Ausbildungsabruch" nicht in Bezug auf Zielstrebigkeit Unterhaltstechnisch angerechnet werden kann ?

Danke im Voraus für jede Antwort  (ich habe mich hoffentlich nicht zu kompliziert ausgedrückt Huch ), wenn ja gerne Nachfragen :-)

Schönen Gruß
Habnefrage / Peter

                     
Gespeichert
United
Spezialgruppe
*****
Geschlecht: Männlich
Beiträge: 736



« Antwort #1 am: 01. Februar 2012, 09:35:49 »

Moin Peter,

wenn Dein Sohn mit 19 Jahren Abi macht und anschliessend studieren geht, so ist dieses unterhaltsrechtlich nicht verwerflich (daran ändert auch nichts, dass sich an das Abi ursprünglich eine Ausbildung anschliessen sollte).
Theoretisch könnte er auch zunächst die Ausbildung beginnen und hinschmeissen, um zu studieren, da eine einmalige Umorientierung in aller Regel - so die Art der Ausbildung den persönlichen Fähigkeiten entspricht - einzuräumen ist. Insofern: Sieh es positiv.

Da Sohnemann volljährig ist, ist er Dein direkter Ansprechpartner in Unterhaltsfragen.
Wenn er Unterhalt von Dir begehrt, hat er zuvor eine Einkommensauskunft von KM einzuholen (und Dir - zusätzlich zum Bafög-Bescheid - vorzulegen).

Besten Gruß
United
Gespeichert
habnefrage
Zeigt sich öfters
**
Geschlecht: Männlich
Beiträge: 53


« Antwort #2 am: 01. Februar 2012, 19:10:41 »

Hallo United,

Danke für Deinen Beitrag.
Ja Unterhalt habe ich mit dem jungen Mann schon einmal durchexerziert. Mutter ist nicht Leistungsfähig - und das schein recht genau berechnet worden zu sein... Wirklich mehr als knapp kalkuliert.
Warte also erstmal ab ... wenn auch mit brummeln - es sind halt Absichtserklärungen zur Zeit ....

Schönen Gruß
Peter
Gespeichert
dantes_79
Nicht wegzudenken
****
Geschlecht: Männlich
Beiträge: 311


« Antwort #3 am: 02. Februar 2012, 01:28:09 »

Hi,

dafür würde ich durchaus mal nach regelmäßigen Leistungsnachweisen fragen... nicht dass eine gewisse Bummeleinstellung kommt, die so manchem Komillitonen am Ende nach längerer Zeit das Genick gebrochen hat. Und das Mama offensichtlich nicht bereit ist, Ihn zu unterhalten, sollte er langsam mal selber merken...

vg
Gespeichert
Seiten: [1]   Nach oben
Drucken
vatersein.de - Forum  |  Themen  |  Unterhaltsrecht (Moderatoren: midnightwish, oldie)  |  Thema: Abbruch einer Schulausbildung bei priv. Volljährigem
 
Gehe zu:  

Powered by SMF 1.1.10 | SMF © 2006, Simple Machines LLC


www.vatersein.de
Die Artikel sind geistiges Eigentum des/der jeweiligen Autoren,
alles andere © 2002 - 2012 by Vater sein trotz Trennung/Scheidung - Das Portal für Trennungseltern
Diese Webseite basiert auf pragmaMx 0.1.10.
Die Inhalte dieser Seite sind als RSS/RDF-Quelle verfügbar.

Erste Hilfe | Unterhaltsrechtliche Leitlinien
Aufsätze, Urteile, Studien, Informationen zum Familienrecht | Lexikon Familienrecht | Abkürzungen Familienrecht | Sonderbedarf
Urteile Ehegattenunterhalt | Urteile Kindesunterhalt | Urteile Sorgerecht | Urteile Umgangsrecht | Urteile Versorgungsausgleich | Urteile Zugewinnausgleich
Forum Umgangsrecht | Forum Sorgerecht | Forum Unterhaltsrecht | Forum Behörden/Gerichte | Forum Politik/Gesellschaft/Soziales

 

Theme created by Khon Bangkok WebWebWeb team