Hallo Forum,
da bin ich wieder .. Knapp 1.5 Jahre war nun Ruhe und es sah so aus als wäre Friede (finanzieller Natur) eingekehrt - ansonsten wurde ich ignoriert (naja)... Dachte ich bis gestern.
Mein ältester Sohn (19 Jahre , bei der KM wohnend, NRW bei Düsseldorf) besucht ein Berufskolleg und besucht dort das Informationstechnische Gymnasium (Allgemeine Hochschulreife plus
staatlicher Abschluss als Informationstechnischer Assistent). Abi steht vor den Ferien an , der Berufsabschluss danach. Danach wollte er eine Ausbildung zum Fachinformatiker antreten.
Doch nun hat er mitgeteilt das er vorzeitig (d.h. nach dem Abi ) abbrechen möchte und er nun Angewandte Informatik studieren möchte, hmmmmmmm ..
Er will zu Hause wohnen bleiben und "im weiteren Umland " studieren (z.B. Dortmund).
Anzumerken ist auch noch : Es gibt immer noch keinen Titel d.h. die Berechnung des Unterhalts erfolgte über den Kampf zweier RA. Mutter nicht Leistungsfähig trotz Vollzeitjob ....
Meine Fragen : Hat jemand Erfahrung in einem ähnlichen Fall ?
Ihm ist bekannt das er Bafög beantragen muß (und Unterlagen benötigt) : Bekomme ich die Unterlagen der Mutter auch zu sehen ?
Ist es wahrscheinlich das ihm der "Ausbildungsabruch" nicht in Bezug auf Zielstrebigkeit Unterhaltstechnisch angerechnet werden kann ?
Danke im Voraus für jede Antwort (ich habe mich hoffentlich nicht zu kompliziert ausgedrückt

), wenn ja gerne Nachfragen :-)
Schönen Gruß
Habnefrage / Peter