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vatersein.de - Forum 26. Mai 2012, 07:31:56 *
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Autor Thema: Ehegatenunterhalt trotz neuem Partner ???  (Gelesen 592 mal)
enzo11da
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Beiträge: 92


« am: 30. Januar 2012, 18:26:25 »

Hallo
So nun hatte ich am freitag meinen Scheidungstermin ! Kurz zur meiner Geschichte .
Ich lebe seit 7.2010 in Trennung meine beiden Kinder 2 und 8 leben bei meiner Frau !
Ich zahle seit dem Kindesunterhalt für die beiden kinder und noch den Trennungsunterhalt!!
Meine noch Frau lebt seit dem 1.1.2011 gemeinsam mit ihrem neuen Partner und erwartet bereits im Sommer ein Kind von ihm !!
Meine frau ist nicht berufstätig .
Nun sagte mir mein Anwalt das ich unter den Jetzigen vorraussetzung kein Trennungsunterhalt mehr zahlen soll !!!Also am Februar der grund sei das in seinen augen die beziehung (seit einem jahr zusammen wohnend und ein kommendes kind für ihn eine gefestigt beziehung bedeuten )!!!!

So nun war freitag die Scheidung es kammen vier Fragen !!
Ist die ehe gescheitert !!! Wollen sie sich scheiden lassen ! Und die renten frage !!!!!
Alles von beiden seiten mit ja geantwortet !!!!!
Nun kamm die letzte frage zahlen sie weiterhin Trennungsunterhalt Huch? Ich sagte nein !!!
Darauf hin fragte der richter die gegenseite ab die scheidung rechtskreftig ist Huch Und die antworteten mit nein ! Mein anwalt jedoch mit ja !
Wir sin also raus ohne geschieden worden zu sein !!!
Mein Anwalt wollte ein schreiben aufsetzten und die gefestigte lage meiner nochfrau mit dem neuen draufhinweisen !!!!
Wie wird es nun weitergehen und wie sollte ich mich verhalten HuchHuch
Mein Anwalt wollte das Schreiben zur der gegnerischen seite schicken und meinte das wir dann abwarten müssen !!!!
Ich zahle für die beiden Kinder zusammen 566 € und 220 €für die frau !! Den Kindesunterhalt werde ich weiterhin bezahlen !!!

Was kann mich jetzt erwarten und bin ich auf grund des kommenden Kindes auf der sicheren seite Huch?
Meine Tochter wird im Mai 3 und geht im August in den Kindergarten !!!

Danke schon mal !!!
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Beppo
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Ich bin nicht Deutschland. Ich bin Griechenland.


« Antwort #1 am: 30. Januar 2012, 18:34:30 »

Moin.
Ist denn der TU tituliert?
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"Wer Kinder hat, wird bis auf die Haut ausgezogen!"
Meo-Micaela Hahne, Vorsitzende Richterin am BGH
Ingo30
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« Antwort #2 am: 30. Januar 2012, 18:36:12 »

Hi Enzo,

gerade für sowas wäre es schon wieder sinnvoll gewesen, eine notarielle Scheidungsfolgenvereinbarung aufzusetzen und diese vielleicht auch unter den Anwälten abzustimmen. Denn die Aussage: Nö, es kommt kein Trennungsunterhalt mehr vor Gericht zu bringen war schon ziemlich "dämlich" aus meiner Sicht. Das sind grundlegende Fragen, die im Vorfeld geklärt sein müssen.

Sinnvoll wäre es z.B. gewesen, die Zahlungen mit gegenwärtiger Höhe weiter laufen lassen bis zum Geburtstermin Kind. Sie kann die Scheidung durchwinken, hat die finanzielle Sicherheit und Du hast Dich aus der Nummer "freigekauft" und die Rechtsicherheit dadurch. Regelfall für das Verwirken zwecks Zusammenleben sind ausserdem 2 Jahre, Du würdest also auch hier ganz gut fahren. Gruß Ingo
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enzo11da
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« Antwort #3 am: 30. Januar 2012, 18:47:50 »

Ja ok das mit dem neuen Kind habe ich erst vor Weihnachten erfahren !!
Mein Anwalt meinte es währe ratsam auf grund der neuen Sachlage keinen Trennungsunterhalt zu zahlen !!!!
Und ich habe halt auf ihn gehört !! Was kann ich jetzt erwarten bzw befürchten Huch Ich habe heute wie von ihm empfohlen nur mein Kindesunterhalt überwiesen ! Er meinte das es für jeden eigentlich ersichtlich ist das es sich um eine gefestigte beziehung handelt !!!!!Aufgrun von Gemeinsam lebend seit den 1.1. 2011 und einen erwarteten Kind das im sommer kommen soll !!! Es klingt für mich eigentlich ganz logisch und ich finde es nur so fähr !! Wieso soll ich noch für die ex bezahlen wen sie bereits seit über einem jahr mit dem neuen lebt und ein kind von ihm erwartet !!!
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brille007
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« Antwort #4 am: 30. Januar 2012, 18:57:33 »

Moin Enzo,

Es klingt für mich eigentlich ganz logisch und ich finde es nur so fähr !! Wieso soll ich noch für die ex bezahlen wen sie bereits seit über einem jahr mit dem neuen lebt und ein kind von ihm erwartet !!!
was jemand "fair" oder "gerecht" findet, ist juristisch bedeutungslos; entscheidend ist, auf welcher Basis bislang Unterhalt bezahlt wurde. Wenn das nur eine Vereinbarung zwischen den Anwälten war, kannst Du die Zahlung tatsächlich einstellen; wenn es dagegen ein Urteil über den TU gibt, kann die Zahlung auch gegen Dich vollstreckt werden; ganz egal, ob Du das fair findest oder nicht. Und wenn die Scheidung nicht bis übermorgen rechtskräftig ist, gilt dieser TU-Anspruch auch noch (ansonsten hätte über EU verhandelt werden müssen). Insofern wäre es gut, Du würdest die gestellten Fragen - beispielsweise von @ Beppo in #1 - beantworten.

Grüssles
Martin
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     Der einzige Mensch, den man ändern kann, ist der, den man heute morgen geduscht und angezogen hat
Ingo30
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« Antwort #5 am: 30. Januar 2012, 19:00:46 »

Hi,

wenn das Dein Ziel ist, klar kannst Du das so machen. Mir persönlich wäre es wichtiger gewesen, eine saubere und schnelle Scheidung auch hinzubekommen. So kann die Scheidung weiter rausgezögert werden, das ist der Punkt.

Ich persönlich würde so halt nicht vorgehen, weil so nun Streit in die Geschichte kommt. Dies kann sich in weiteren Forderungen, Probleme beim Umgang etc. niederschlagen.

Fakt ist auch, dass Deine Zahlpflicht sicher bald endet. Das sollte auch die Exe einsehen, die ja nun auch nach außen sichtbar eine eheänliche Gemeinschaft eingegangen ist und es auch für Dich nicht mehr zumutbar ist, hier auf längere Zeit nachehelichen Unterhalt zu leisten. Ich hätte um dieses Theater zu verhinden, dem Weiterlaufen des TU als nachehlicher Unterhalt bis zum 01. des ausgerechneten Geburtsmonat zugestimmt. Gruß Ingo
« Letzte Änderung: 30. Januar 2012, 19:04:24 von Ingo30 » Gespeichert
enzo11da
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« Antwort #6 am: 30. Januar 2012, 19:02:37 »

Hallo ich schaue da nach ob die tituliert ist !!!!!
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« Antwort #7 am: 30. Januar 2012, 19:04:54 »

Übrigens wuste ich auch nicht das es zur solchen frage kommt !!! Ich wollte eigentlich auch einen schnellen abschluss und bis jetzt hatte ich die kinder immer wenn ich die wollte !!! Hoffe es bleibt auch so !!!!! Es währe schade es über die kinder auszufechten !!!
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Lausebackesmama
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Wir kommen wieder!!


« Antwort #8 am: 30. Januar 2012, 19:37:40 »

Hi,

ich würde entspannt bleiben.

Zwar müsstest Du sowieso Betreuungsunterhalt zahlen, bis das kleinere Kind 3 Jahre alt ist. Aber ich gehe mal davon aus, dass Deine Ex sicher nicht möchte, dass das Kind vom Neuen ehelich zur Welt kommt. Das wird ihre Bereitschaft erhöhen, Dir entgegen zu kommen.

Wann soll das Kind denn kommen? Denn ab 6 Wochen vor der Geburt wäre auch der Neue zu Unterhalt verpflichtet. Bis zum 3. Geburtstag würde ich daher eine Zahlung anbieten (wg. BU) und diese "teilen" mit dem Neuen, sofern die 6 Wochen vor dem Entbindungstermin vor dem 3. Geburtstag beginnen.

LG LBM
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Der Sprung
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der Licht in unser Leben bringt.

(Ernst Ferstl)
enzo11da
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« Antwort #9 am: 30. Januar 2012, 19:45:11 »

Also die zahlung des trennungsunterhaltes ist nur zwischen den Anwälten entschieden worden !!
Über die Höhe des kinderunterhalts gibt es Urkunden vom Jugendamt !!
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Ingo30
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« Antwort #10 am: 30. Januar 2012, 19:50:42 »

Hi,

also aus meiner Sicht hat dann aber irgendeiner der Anwälte Mist gebaut - das ist doch absoluter Standart, dass dann auch solche Sachen im Vorfeld besprochen werden, gerade wenn das Ganze doch als "einvernehmliche" Scheidung (und so sah es ja auch aus) geplant war. Gruß Ingo

P.S. Finde den Vorschlag von LBM ziemlich gut. Schlag ihr sowas vor. Du wirst so oder so nicht ganz um die Zahlpflicht für einen begrenzten Zeitraum herumkommen.
« Letzte Änderung: 30. Januar 2012, 19:52:46 von Ingo30 » Gespeichert
elwu
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« Antwort #11 am: 30. Januar 2012, 20:00:59 »

Darauf hin fragte der richter die gegenseite ab die scheidung rechtskreftig ist Huch Und die antworteten mit nein ! Mein anwalt jedoch mit ja !
Wir sin also raus ohne geschieden worden zu sein !!!

Hallo,

nicht unbedingt. Hat der Richter denn den Scheidungsbeschluß verkündet? Also frag' deinen Anwalt, was da nun genau passiert ist: kein Scheidungsbeschluss oder aber nur Angriff der Rechtswirksamkeit. Wenn letzteres, wird nun halt noch über den nachehelichen Unterhalt gestritten. Den könnte der Richter abtrennen vom Verbundverfahren, was aber aufgrund richterlicher Faulh... Effizienorientierung erfahrungsgemäß selten passiert. Wobei sich die Anwälte über eine Abtrennung freuen, weil sie für minimal mehr Arbeit deutlich mehr Gebühren kassieren können. Der Vorschlag von LBM ist gut, sprich' den mal bei deinem Anwalt an.

/elwu

ach ja: deine '!'-Taste prellt wohl. Wenn nicht, machst du das mit den unzähligen Ausrufezeichen absichtlich und ich möchte dich bitten, es zu unterlassen. Es nervt.
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enzo11da
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« Antwort #12 am: 30. Januar 2012, 20:08:57 »

Danke für die vielen Antworten .
Ich weis nun garnicht mehr wie ich mich verhalten soll :-(.
Mein Anwalt wollte was an die gegnerische Seite schreiben und hofft das die Gegenseite nicht gegensteuert .
Er meinte das sich nun alles um zirka 1mon verlängern wird .
Ich hatte bis dahin eigentlich was die Kinder angeht nie Probleme und konnte die Kinder immer holen Wan ich möchte was nun passieren wird ist mir nicht klar .
Ich habe morgen Geburtstag und werde die Kinder holen ,bin mal gespannt ob sie was dazu sagt (Scheidung ) meine ich .
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Lausebackesmama
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Wir kommen wieder!!


« Antwort #13 am: 30. Januar 2012, 20:25:30 »

Hi,

nicht rechtskräftig heißt doch nur, dass sie HEUTE noch nicht gültig ist. I. d. R. ist sie das vier Wochen nach Verkündung des Beschlusses. Also musst Du rausfinden, ob es einen solchen gibt.

Sofort gültig ist sie nur, wenn beide Parteien auf Rechtsmittel verzichten. Was die Gegenseite logischerweise nicht getan hat.

LG LBM
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(Ernst Ferstl)
Ingo30
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« Antwort #14 am: 30. Januar 2012, 21:08:16 »

Also normalerweise kriegt man das doch in der Verhandlung mit. Seid ihr aufgestanden und der Richter hat einen Beschluss verkündet? "Hiermit ergeht folgender Beschluss: Herr... und Frau...." Gruß Ingo
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oldie
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Bonnie 2


« Antwort #15 am: 31. Januar 2012, 00:00:44 »

Moin

Das Ziel der Gegenseite dürfte klar sein. Max. Unterhalt - und zwar solange, wie es geht. Kannst Du das Zusammenleben und die Schwangerschaft zweifelsfrei beweisen? Dann könnte - wenn Dein RA genug "Masse" im hinteren Teil der Hose hat - auf §1568 BGB verwiesen werden. Es ist Dir nicht zuzumuten, bei einer (wegen der Schwangerschaft) gefestigten und auf Dauer angelegten Beziehung mit Deiner DEF verheiratet zu bleiben (Rufschädigung oder in der Art).
Schon mal diesen Aspekt mit Deinem RA diskutiert?

Gruss oldie
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Wenige sind das, was sie vorgeben zu sein.
Und wenn ich es mir recht überlege - niemand.
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