Hallo Snippetchaser,
Eine Frage noch: Was kann man denn am Nettobetrag bereinigen?
Im wesentlichen zwei Dinge: Berufsbedingte Kosten, und zusätzliche Altersvorsorge. In vielen, aber nicht in allen OLG-Bezirken kann man für berufsbedingte Kosten pauschal 5% vom Netto abziehen. Als zusätzliche Altersvorsorge gehen maximal 4% vom Brutto-Einkommen, aber dies ist
keine Pauschale, sondern hier müsstest du nachweisen, dass du tatsächlich in einen Riester-Vertrag, in eine private Rentenversicherung, in eine Lebensversicherung o.ä. einzahlst (Tilgung für Immobilienkredit wäre ebenfalls okay).
Zum taktischen Vorgehen: Wenn Madame auf den BU-Trichter kommt, dann bleibt dir mutmaßlich nur der Selbstbehalt von 1.050 Euro, den du ihr gegenüber hast. Will sagen: Von deinem Netto alle Bereinigungsmöglichkeiten abziehen (viele sind's eh' nicht, siehe oben), und alles, was dann noch oberhalb von 1.050 Euro übrig ist, geht in irgendeiner Form an Madame. Könnten bei dir in Summe (KU + BU) schnell mal fünfhundert Euro sein. Insofern hast du, bis zum dritten Geburtstag des Kindes, keine besonders gute Verhandlungsposition. Das heißt nicht, dass du sofort klein beigeben sollst, aber im Grunde genommen kannst du nur ein bisserl Poker mit ihr spielen, um ihre Forderungen ggf. noch ein wenig gegenüber ihrer ursprünglichen Vorstellung zu reduzieren. Im konkreten Fall:
meine Ex-Partnerin (nicht verheiratet) hat mich um höhere Unterhaltszahlungen für unseren Sohn (2 Jahre) gebeten (bei "Nicht-Einigung" wollte sie das Amt einschalten).
Was
genau will sie denn? Hat sie schon eine Zahl genannt, bzw. als was deklariert sie ihre Zusatzforderung - "Beteiligung an Kinderkrippen-Kosten"?
Ansonsten, und weil Madame bereits mit dem Amt gedroht hat: Bevor du dort einen Titel unterschreibst, d.h. irgendetwas, was auch nur so ähnlich klingt wie "hiermit verpflichte ich mich ...", fragst du besser noch mal bei uns nach. Wenn du's vermeiden kannst, um so besser.
Viele liebe Grüße,
Malachit.