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vatersein.de - Forum 26. Mai 2012, 07:31:22 *
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Autor Thema: Wo liegt die Grenze für meine Unterhaltszahlung?  (Gelesen 712 mal)
snippetchaser
Frischling

Geschlecht: Männlich
Beiträge: 3


« am: 30. Januar 2012, 16:27:22 »

Guten Tag,

meine Ex-Partnerin (nicht verheiratet) hat mich um höhere Unterhaltszahlungen für unseren Sohn (2 Jahre) gebeten (bei "Nicht-Einigung" wollte sie das Amt einschalten). Ich habe nun das Gefühl, ich habe keine Möglichkeit, irgendwann NEIN zu einer höheren Forderung zu sagen, weil ich selber nicht genau verstehe, welchen Betrag ich verpflichtet bin zu zahlen.

Ich zahle nun 325€ pro Monat (plus: SIE erhält das komplette Kindergeld) - bei einem Nettogehalt von 1.715€ (letztes Jahr 250€ Unterhalt bei Nettogehalt von 1.561€, seit Januar Gehaltserhöhung). Damit kann ich noch leben, aber wie weit kann sie ihre Forderungen denn hochschrauben? Wann kann ich sagen, dass ich nicht noch MEHR zahlen kann?

Ich bin dankbar für einen kleinen Hinweis!
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Wildlachs
_wildlachs
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Geschlecht: Männlich
Beiträge: 252


« Antwort #1 am: 30. Januar 2012, 16:44:35 »

Verstehe ich nicht.

Kind 2 Jahre
Einkommen netto zw. 1501 und 1900

Nach Düsseldorfer Tabelle hättest Du 241 € Kindesunterhalt zu zahlen.

Sind da noch andere Transfers mit drin?

W.

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wedi-
_wedi
***
Geschlecht: Männlich
Beiträge: 1.961


« Antwort #2 am: 30. Januar 2012, 16:48:59 »

Hi

Verstehe ich nicht.

Hinzu kommt noch der BU bei einem 2jährigen Kind


Gruss Wedi

Wildlachs war schneller, habs deswegen wieder geändert
« Letzte Änderung: 30. Januar 2012, 16:50:43 von wedi- » Gespeichert
Wildlachs
_wildlachs
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Geschlecht: Männlich
Beiträge: 252


« Antwort #3 am: 30. Januar 2012, 16:54:25 »

Mein 'versteh ich nicht' bezog sich auf die Forderung nach mehr KU. 

W.
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Wildlachs
_wildlachs
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Geschlecht: Männlich
Beiträge: 252


« Antwort #4 am: 30. Januar 2012, 17:07:42 »

OK. Je nachdem wie das Netto bereinigt wurde bzw. wird , könnte KU mit der Gehaltssteigerung nun in die Stufe 2 nach DT rutschen.... und die KM fordern lassen.

W.
« Letzte Änderung: 30. Januar 2012, 17:10:20 von Wildlachs » Gespeichert
Beppo
Globaler Moderator
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Geschlecht: Männlich
Beiträge: 11.168


Ich bin nicht Deutschland. Ich bin Griechenland.


« Antwort #5 am: 30. Januar 2012, 17:17:01 »

Ich würde würde angesichts der BU-Möglichkeit auch lieber die Klappe halten.

Auch wenn der KU etwas überhöht ist.
Zumindest bis zum 3. Geburtstag.
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"Wer Kinder hat, wird bis auf die Haut ausgezogen!"
Meo-Micaela Hahne, Vorsitzende Richterin am BGH
snippetchaser
Frischling

Geschlecht: Männlich
Beiträge: 3


« Antwort #6 am: 30. Januar 2012, 17:31:28 »

Danke für die schnellen Antworten. Das Netto wurde gar nicht bereinigt, das ist einfach der Betrag, der auf meinem Konto am Ende des Monats ankommt.

Die Forderung nach Unterhalts-Erhöhung entstand, weil der Kleine in eine Kinderkrippe geht, die 250€ im Monat kostet (m.E. etwas luxuriös, weil die Mutter nicht arbeitet, und also nicht an totaler Zeitnot leidet - aber ich hab ja irgendwie nichts mitzureden).

Ich sehe schon, es wird wohl wegen dem BU auf "Klappe halten" rauslaufen.

Eine Frage noch: Was kann man denn am Nettobetrag bereinigen?

Danke und beste Grüße
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oldie
Administrator
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Geschlecht: Männlich
Beiträge: 4.529


Bonnie 2


« Antwort #7 am: 30. Januar 2012, 17:33:51 »

Moin

Wovon lebt denn die Gute?

Gruss oldie
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Wenige sind das, was sie vorgeben zu sein.
Und wenn ich es mir recht überlege - niemand.
Wildlachs
_wildlachs
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Geschlecht: Männlich
Beiträge: 252


« Antwort #8 am: 30. Januar 2012, 17:36:30 »

snipp,

schau mal in die DT, in den Link oben zur Düsseldoofen Tabelle.

W.
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Malachit
Globaler Moderator
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Geschlecht: Männlich
Beiträge: 2.262



« Antwort #9 am: 30. Januar 2012, 18:16:01 »

Hallo Snippetchaser,

Eine Frage noch: Was kann man denn am Nettobetrag bereinigen?

Im wesentlichen zwei Dinge: Berufsbedingte Kosten, und zusätzliche Altersvorsorge. In vielen, aber nicht in allen OLG-Bezirken kann man für berufsbedingte Kosten pauschal 5% vom Netto abziehen. Als zusätzliche Altersvorsorge gehen maximal 4% vom Brutto-Einkommen, aber dies ist keine Pauschale, sondern hier müsstest du nachweisen, dass du tatsächlich in einen Riester-Vertrag, in eine private Rentenversicherung, in eine Lebensversicherung o.ä. einzahlst (Tilgung für Immobilienkredit wäre ebenfalls okay).

Zum taktischen Vorgehen: Wenn Madame auf den BU-Trichter kommt, dann bleibt dir mutmaßlich nur der Selbstbehalt von 1.050 Euro, den du ihr gegenüber hast. Will sagen: Von deinem Netto alle Bereinigungsmöglichkeiten abziehen (viele sind's eh' nicht, siehe oben), und alles, was dann noch oberhalb von 1.050 Euro übrig ist, geht in irgendeiner Form an Madame. Könnten bei dir in Summe (KU + BU) schnell mal fünfhundert Euro sein. Insofern hast du, bis zum dritten Geburtstag des Kindes, keine besonders gute Verhandlungsposition. Das heißt nicht, dass du sofort klein beigeben sollst, aber im Grunde genommen kannst du nur ein bisserl Poker mit ihr spielen, um ihre Forderungen ggf. noch ein wenig gegenüber ihrer ursprünglichen Vorstellung zu reduzieren. Im konkreten Fall:

meine Ex-Partnerin (nicht verheiratet) hat mich um höhere Unterhaltszahlungen für unseren Sohn (2 Jahre) gebeten (bei "Nicht-Einigung" wollte sie das Amt einschalten).

Was genau will sie denn? Hat sie schon eine Zahl genannt, bzw. als was deklariert sie ihre Zusatzforderung - "Beteiligung an Kinderkrippen-Kosten"?

Ansonsten, und weil Madame bereits mit dem Amt gedroht hat: Bevor du dort einen Titel unterschreibst, d.h. irgendetwas, was auch nur so ähnlich klingt wie "hiermit verpflichte ich mich ...", fragst du besser noch mal bei uns nach. Wenn du's vermeiden kannst, um so besser.

Viele liebe Grüße,

Malachit.
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Es gibt in unserer sogenannten Demokratie keinerlei Opposition, sobald es um Frauenpolitik geht.
snippetchaser
Frischling

Geschlecht: Männlich
Beiträge: 3


« Antwort #10 am: 31. Januar 2012, 09:24:26 »

Liebe Leute,

danke für die Kommentare, das hat mir schon einen guten Eindruck über meine Situation gegeben.

Vielen Dank!
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