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vatersein.de - Forum 26. Mai 2012, 07:28:59 *
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Autor Thema: Was ist wenn Ex beim Steuerausgleich nicht alles gelten macht.  (Gelesen 640 mal)
seb
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Geschlecht: Männlich
Beiträge: 39


« am: 30. Januar 2012, 12:32:53 »

Hallo zusammen,

ich habe in meiner Steuererklärung die Anlage U mit ausgefüllt.

Meine Nette Ex die bis jetzt nur einen 400 Eurojob hat musste dadurch auch eine Steuererklärung machen und fordert von mir jetzt für 2010 und 2011 mehrere Hundert Euro. Ok Soweit ok.

Nur habe ich jetzt rausbekommen, das sie Keine Kinderkartenkosten (Werbungskosten) oder fahrtkosten angegeben hat. Auf die Frage hin, wieso sie diese nicht gelten gemacht hat, wurde mir nur mitgeteilt das mich dies nichts angehe.

Es ist meine Frage, kann ich darüberauskunft verlangen. Denn hätte sie diese Sachen geltend gemacht würde sich die Summe der Nachzahlung ans finanzamt auch verringern.
Ihr ist egal wieviel ich zahle, aber mir nicht.

Zur Frage der übernahme der Steuerberaterkosten.

Meine Ex war bis zum jahr 2009 immer beim Lohnsteuerhilfeverein und hat dort ihr steuer machen lassen. Jetzt ist sie das erste mal beim Steuerberater und ich vermute ganz stark das dessen kosten wesentlich höher sind als die beim Steuerhilfeverein.  Muss ich diese Summe dann komplett übernehmen.
Ich vermute ganz stark das meine Ex mir mal wieder soviel wie möglich kosten verursachen will.


Mfg seb
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AnnaSophie
_AnnaSophie
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Beiträge: 1.015


« Antwort #1 am: 30. Januar 2012, 12:50:33 »

Hallo,

kommt sie mit den Fahrtkosten über die Pauschbeträge?

Ich meine, dass sie deine Steuerlast durch die Anlage U so gering wie möglich zu halten hat, entsprechend muss sie alles angeben. Wenn sie bisher bei einem Lohnsteuerhilfeverein war gibt es doch keinen Grund zu wechseln. Zumal es für den normalen Angestellten schon reicht ein Steuersparprogramm zu nutzen.

Sophie
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habakuk
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« Antwort #2 am: 30. Januar 2012, 12:55:04 »

Hallo !

Welche Kosten sie geltend gemacht hat siehst du doch im Steuerbescheid dessen Kopie Sie dir geschickt hat.
Neben den Fahrtkosten wären hier vorallem auch die Kosten der Krankenversicherung anzugeben.


Gruß

Habakuk
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seb
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Beiträge: 39


« Antwort #3 am: 30. Januar 2012, 12:59:26 »

ICh weis nicht ob sie über die Pauschale kommt, ich glaube nicht. Aber die Kindergartenkosten gibt sie z.B. nicht an.

Habe ich einen Anspruch darauf den Vorläufigen Steuerbescheid als kopie zu bekommen um nachzuprüfen ob sie alles angeben hat, oder bewusst dinge verschwiegen hat um meine Nachzahlung zu erhöhen??

Ich weis nicht warum sie beim Steuerberater ist, aber ich denke sie ist da aus Bequemlichkeit. Da ich partner dort seine Geschäftsabschlüsse macht.

Muss ich diese Höheren Kosten dann bezahlen, wenn wirklich nur unkomplizierte Sachen in der Steuererklärung auftauchen.

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Inselreif
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Beiträge: 473


« Antwort #4 am: 30. Januar 2012, 14:09:05 »

Hi,

Meine Nette Ex die bis jetzt nur einen 400 Eurojob hat
...
Nur habe ich jetzt rausbekommen, das sie Keine Kinderkartenkosten (Werbungskosten) oder fahrtkosten angegeben hat.

1. Wie hast Du das "rausbekommen", dass sie etwas nicht angegeben hat? Kennst Du den Antrag?
2. Wie soll sie bei einem Minijob Werbungskosten (Fahrten zur Arbeit) geltend machen? Die Steuer wird pauschaliert vom Arbeitgeber bezahlt, da kann der Arbeitnehmer mangels Zahlung nichts zurückholen.
3. Wieso fragst Du sie nicht einfach?

Gruss von der Insel
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habakuk
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« Antwort #5 am: 30. Januar 2012, 14:23:20 »

Wie jetzt, du hast gar keine Kopie des Steuerbescheides bekommen Huch

Aufgrund welcher Basis willst du dann dann überhaupt was bezahlen?
Der Steuerbescheid ist der einzig akzeptable Nachweis eines Steuernachteiles.
Will sie dir den nicht geben, dann gibt's halt kein Geld - sollte bei dir aber die Glocken klingeln lassen.
Der einzige Grund den Bescheid verheimlichen zu wollen ist das Vorhandensein von höherem Einkommen als bisland angegeben ....
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seb
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Beiträge: 39


« Antwort #6 am: 30. Januar 2012, 15:07:47 »

Also der Steuerbescheid liegt gerade beim Amt und mir wurde schon im Vorraus mitgeteilt das ich für das Jahr 2010 ca. 300 Euro und im Jahr 2011 ca. 200 Euro nachzahlen muss plus die Kosten für die Steuerberaterin.

Meine Ex hat einen 400Euro Job und bekommt von mir 615 Euro BU.
Das sind in Summe 1015 Euro +/- 10 Euro.

Da sie in ein Lohnsteuerpflichtiges einkommen rutscht muss sie dieses auch versteuern und kann somit natürlich auch Werbungskosten ( Kita Beiträge ) gelten machen um die steuerliche Belastung zu reduzieren.

Auf meine Frage, ob sie dies alles angegeben hat, lautete Ihre antwort NEIN.

Jetzt die Frage, ist sie verpflichtet diese Kosten gelten zu machen, denn es würde ja die nachzahlung reduzieren die ich ihr erstatten muss.

Habe ich einen Anspruch darauf den Steuerbescheid in Detail zu sehen??

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AnnaSophie
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« Antwort #7 am: 30. Januar 2012, 15:55:40 »

Hallo,

wenn du die Anlage U ausgleichen sollst musst du die Berechnung ja nachvollziehen können. Insofern musst du in meinen Augen eine komplette Kopie des Steuerbescheides bekommen.

Und wieso wird dir mitgeteilt welche Steuernachzahlung anfallen wird? Das ist ja der Steuerbescheid deiner Ex.

Hast du mal ausgerechnet ob die Kosten die deine Ex weggelassen hat so einen großen Unterschied ausmachen?

Sophie
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United
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« Antwort #8 am: 30. Januar 2012, 16:22:56 »

Moin Seb,

Habe ich einen Anspruch darauf den Steuerbescheid in Detail zu sehen??
Madame hat Anspruch auf Ausgleich der Nachteile ... diesen Nachteil muss sie nachweisen. Wie soll das ohne Steuerbescheid laufen ?

Zum Thema Kindergarten:
Du sollst lediglich den Nachteil aus Unterhaltszahlungen ausgleichen.
Wenn Madame durch Nicht-Ausnutzen von Absetzmöglichkeiten den Nachteil in die Höhe schraubt, dann kürzt Du die Ausgleichszahlung halt entsprechend ...

Besten Gruß
United

Edit: Fehlspeicherung ...
« Letzte Änderung: 30. Januar 2012, 16:27:09 von United » Gespeichert
Beppo
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« Antwort #9 am: 30. Januar 2012, 16:48:10 »

Moin.
Und in Ergänzung:
Den Steuerberater würde ich ihr auch nicht erstatten.
Für solche Kinkerlitzchen braucht man den nicht.
Der Verein hätte es auch getan.
Allerdings wäre es gut gewesen, wenn du ihr angeboten hättest, ihr bei der Steuererklärung zu helfen.
Dann wäre es noch schwerer für sie das durchzusetzen.

Gruss Beppo
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« Antwort #10 am: 30. Januar 2012, 17:38:20 »

Moin,

Also der Steuerbescheid liegt gerade beim Amt und mir wurde schon im Vorraus mitgeteilt das ich für das Jahr 2010 ca. 300 Euro und im Jahr 2011 ca. 200 Euro nachzahlen muss plus die Kosten für die Steuerberaterin.

Meine Ex hat einen 400Euro Job und bekommt von mir 615 Euro BU.
Das sind in Summe 1015 Euro +/- 10 Euro.

Da sie in ein Lohnsteuerpflichtiges einkommen rutscht muss sie dieses auch versteuern und kann somit natürlich auch Werbungskosten ( Kita Beiträge ) gelten machen um die steuerliche Belastung zu reduzieren.

Auf meine Frage, ob sie dies alles angegeben hat, lautete Ihre antwort NEIN.

Jetzt die Frage, ist sie verpflichtet diese Kosten gelten zu machen, denn es würde ja die nachzahlung reduzieren die ich ihr erstatten muss.

Habe ich einen Anspruch darauf den Steuerbescheid in Detail zu sehen??

Also:

1. Du kannst den 400 Eurojob und die Unterhaltszahlungen nicht summieren, das sind zwei verschiedene Einkunftsarten.

2. Der 400 Eurojob wird pauschal versteuert und hat in der Steuererklärung nichts zu suchen.

3. 12 x 615 Euro = 7.380 Euro sind noch unter dem Grundfreibetrag. Darauf ein Werbungskostenpauschbetrag von 102 Euro. Zudem kommt ggf. der Entlastungsbetrag für Alleinerziehende hinzu, sofern sie nicht mit einem anderen Erwachsenen zusammenlebt. Damit bleibt das zu versteuernde Einkommen bei Null Euro.

4. Ja, Du hast einen Anspruch auf den Steuerbescheid. Und nur die Nachteile, die aus Deiner Unterhaltszahlung resultieren, musst Du ausgleichen. Die Anlage SO muss genau in EINER Kennzahl (146) ausgefüllt werden, um 12 x 615 Euro auszurechnen und das Ergebnis dort einzutragen, braucht man KEINEN Steuerberater. Auch nicht als Klein Doofi mit Plüschohren.

In Ergänzung: Ja, sie muss alle legalen Möglichkeiten ausschöpfen, um Deine Steuerlast so klein wie möglich zu halten.

LG LBM
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« Antwort #11 am: 01. Februar 2012, 11:05:03 »

Also die ganze Sache ist irgendwie suspekt.

Bei welchem "Amt" soll denn der Bescheid grade liegen? Beim Finanzamt wohl kaum, zumindest hat mir das FA noch nie vorab mitgeteilt das sie mir jetzt demnächst einen Steuerbescheid mit diesem und jenem Inhalt schicken werden ..

Es drängt sich so der Eindruck auf als wolle Madame von dir gerne einfach mal so noch einen Sonderbonus haben.
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Lausebackesmama
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« Antwort #12 am: 01. Februar 2012, 20:01:19 »

Hi,

ich denke, sie hat die Erklärung abgegeben und der Steuerberater hat ihr und sie ihm ein vorläufiges Ergebnis mitgeteilt.

LG LBM
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