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vatersein.de - Forum 26. Mai 2012, 07:27:07 *
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Autor Thema: Liegt hier eine Umgangsvereitelung vor?  (Gelesen 557 mal)
Tabaluga
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« am: 30. Januar 2012, 10:53:01 »

Guten Morgen,

Kurzbeschreibung: Es gibt einen Beschluss über Umgang alle 14 Tage von Freitag bis Sonntag ohne Übernachtung. Das Kind ist 10 Jahre alt, Mama hat alleiniges SR. Letztes WE wäre "meins" gewesen, Pünktlich Donnerstag kommt die Absage wegen Krankheit (ist mit dem Fuss umgeknickt und bleibt zu Hause). Wie passend - am Samstag hat Mama Geburtstag, ab heute beginnen die gemeinsamen Ferien/ Urlaub. Gestern - also Sonntag - stehe ich vor der Tür, um mit einer Kleinigkeit zum Zeugnis zu gratulieren und erfahre, dass mein Kind mit der Mama bei den Großeltern ist. Für Mamas Geburtstag hatten wir übrigens schon eine Regelung innerhalb der Mediation gefunden - ich hab angeboten, daß Kind Mamas Geburtstag bei ihr verbringt. Telefonkontakt hat natürlich nicht geklappt, eine Kopie des KS hab ich nicht bekommen (wohl aber am Samstag eine Kopie des Zeugnisses), heute früh kommt Mamas SMS, dass Kind sich für die Geschenke bedankt.

Diese Form des Umgangsausfalles hatten wir schön öfter - so zu Beginnd der Sommerferien 2011 mit der Folge, daß es 6 Wochen keinen Umgang gab; oder auch im Herbst 2012, als Kind so krank war, dass ich es das ganze WE nicht sehen durfte - war aber pünktlich am Montag wieder in der Schule... Als Ausgleich gab es dann auf Nachfrage im Rahmen der Mediation für alle Ausfälle zusammen zwei halbe Tage durch Mama genehmigt; Freitags von 14:00 - 19:00 Uhr.

Jetzt meine eigentliche Frage: würde das vor Gericht als Umgangsvereitelung durchgehen? Gibt es Fristen zu beachten? Mein Anwalt ist nämlich seit heute für 14 Tage in Urlaub... :-(

Ich würde jetzt folgendes beantrage:
- Ordnungsgeld gegen die Mutter, Höhe nach Ermessen des Gerichtes
- Vollumfängliche Nachholung des ausgefallenen Umganges
- Schmerzensgeld ?

Vielen Dank für Eure Unterstützung

Beste Grüße,

Tabaluga
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entsorgter Vater nach DIN 0815 dt. Familienrecht


« Antwort #1 am: 30. Januar 2012, 10:58:44 »

Servus Tabaluga,

ich würde sagen: Ja

Denn einen dicken Knöchel kann man auch beim Umgangselternteil auskurieren.

Wie das ein Gericht sieht, kann hier natürlich nicht mit Sicherheit gesagt werden.

Aber dagegen vorgehen würde ich auf alle Fälle.
Steht im Beschluss schon was von Ordnungsgeld drin?

Gruß, Michael
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Tabaluga
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« Antwort #2 am: 30. Januar 2012, 11:02:45 »

Hallo Michael,

Im ersten Beschluss vom Januar 2011 noch nicht. Im Verfahren vom Herbst 2011 hat die Richterin dann aber bereits in der Verhandlung auf die Wohlverhaltenspflicht hingewiesen und im Beschluss schriftlich "vorsorglich darauf hingewiesen, dass dieser Beschluss vollstreckbar ist".

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« Antwort #3 am: 30. Januar 2012, 11:08:35 »

Dann würde ich sofort (sobald Dein RA wieder da ist) an der Sache dranbleiben.
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Tabaluga
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« Antwort #4 am: 30. Januar 2012, 11:11:20 »

Ich hab' allerdings etwas Angst, Fristen zu versäumen. Dazu kommt, dass meine Richterin längerfristig ausfällt und ich den oder die Neue nicht kenne.

Ist Schmerzensgeld eigentlich üblich?

Gruß Tabaluga
« Letzte Änderung: 30. Januar 2012, 11:14:03 von Tabaluga » Gespeichert

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« Antwort #5 am: 30. Januar 2012, 11:30:02 »

Schmerzensgeld?
Du bekommst m.W. nichts davon, wenn die KM zu Ordnungsgeld verdonnert wird. 

Von Fristen ist mir hier nichts bekannt.
Aber nutze doch die Zeit und fordere KM nachweislich, schriftlich und eindeutig nochmals darauf hin, dass die gerichtliche Umgangsregelung verindlich einzuhalten ist und Du ach darauf bestehen wirst.
Solange das Kind nicht transportunfähig krank ist, kann es auch bei Dir seine Leiden auskurieren.
Das ist kein Grund, Umgänge ausfallen zu lassen.
zu den Großeltern haben sie es ja auch geschafft.

Gruß, Michael
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Tabaluga
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« Antwort #6 am: 30. Januar 2012, 11:35:44 »

Das mit dem Zwangsgeld bzw. Ordnungsgeld ist mir klar, ich meine tatsächlich zusätzlich Schmerzensgeld.

Der KM brauch ich nichts mehr schreiben, das hatten wir alles schon in der Mediation und ist dort auch dokumentiert worden. Sie rückt Kind bei "Krankheit" nicht raus.

Eine Transportunfähigkeitsbescheinigung hatte ich als akzeptablen Grund angefordert - kam natürlich nicht.

Statt dess hing eine Tüte mit einer Jeans, die Kind von mir mit nach Hause nehmen am Grundstückszaun direkt an der Bundesstrasse...
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« Antwort #7 am: 30. Januar 2012, 11:44:01 »

Dann ein klares Nein.

Schmerzensgeld ist nicht üblich.
Und ich kann mir auch nicht vorstellen, dass ein Familienrichter im Rahmen einer Umgangsklage zulassen würde, darüber zu dikutieren.

Du müsstes es im Rahmen einer Zivilklage bei Deiner Ex einklagen und damit meiner Ansicht nach zu 99,9 % scheitern.

Gruß, Michael
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« Antwort #8 am: 30. Januar 2012, 11:55:45 »

Servus Tabaluga!
Nichtsdestotrotz würde ich (oder über den RA) mit Fristsetzung
- ein Attest und eine Bescheinigung der Transportunfähigkeit anfordern und
- einen zeitnahen, verbindlichen Ersatztermin vorschlagen/fordern.

Wenn das erfolglos bleibt, erst dann ab zum Gericht...

Grüßung
Marco
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Tabaluga
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« Antwort #9 am: 30. Januar 2012, 12:42:05 »

Hab gerade mit der Kanzlei telefoniert - mein RA hat vor Abflug in den Urlaub noch was zu meiner Sache diktiert (ich hatte meine Bearbeiterin am Freitag gleich informiert). Wird heute oder morgen getippt - mal sehen, ob er da schon was eingeleitet hat...



Servus Tabaluga!
Nichtsdestotrotz würde ich (oder über den RA) mit Fristsetzung
- ein Attest und eine Bescheinigung der Transportunfähigkeit anfordern und
- einen zeitnahen, verbindlichen Ersatztermin vorschlagen/fordern.

Wenn das erfolglos bleibt, erst dann ab zum Gericht...

Grüßung
Marco

Werd ich machen - die nächste Hauptsache steht sowieso schon vor der Tür....

Danke an alle und Gruß,

Tabaluga
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« Antwort #10 am: 30. Januar 2012, 20:40:55 »

Moin,

Das mit dem Zwangsgeld bzw. Ordnungsgeld ist mir klar, ich meine tatsächlich zusätzlich Schmerzensgeld.
welche "Schmerzen" sollen denn damit kompensiert werden?

Grüssles
Martin
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« Antwort #11 am: 30. Januar 2012, 20:57:37 »

Auch wenn ich weiß, dass das juristisch nicht vorgesehen ist, finde ich den Gedanken, dass die, durch den Kindesentzug verursachten seelischen Schmerzen einen Schmerzensgeldanspruch gegen den Verursacher auslösen könnten, keinesfalls abwegig.
Und wenn es nie einer fordert, wird es natürlich auch nie so etwas geben.
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« Antwort #12 am: 30. Januar 2012, 21:00:45 »

Hi,

die KM muss einfach mal kapieren, das es so nicht geht. Die Geschichten sind ja fast immer gleich. Ist das Kind noch kleiner und KM will ein Ziel (gerne die Geburtstage) durchdrücken, kommt Masche Nr.1 "Die Kleine will heute nicht zum Papa... ich zwinge sie zu nichts". Umgang fällt aus und KM kann die Zeit nutzen.

Mit der Masche "Krankheit" wird nur ein weitere Möglichkeit zur Durchsetzung der eigenen Ziele gewählt. Und dies drückt ja auch aus, dass sie Dich und Deine Rolle als Elternteil nicht wirklich Ernst nimmt.

Finde Marcos Vorschlag sehr gut in diesem Zusammenhang. Gruß Ingo
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Tabaluga
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« Antwort #13 am: 31. Januar 2012, 09:02:03 »

Guten Morgen,

Den Sinn des Schmerzensgeldes verstehe ich wie folgt:

"Es hat Ausgleichs- und Genugtuungsfunktion (BGHZ GrZs 18, 149). " (Wikipedia)

Oder auch http://www.bockamp-tesfaiesus.de/rechtsgebiete/schmerzensgeld-und-entschadigung/schmerzensgeld-und-entschadigung

Wenn ich die aktuelle Rechtsprechung richtig verstehe, kann es auch für seelische Schmerzen ein entsprechendes Schmerzensgeld geben. Schlafstörungen und deren Auswirkungen, Depressionen Angst, was sich ja durchaus auch in nichtpsychischen Leiden niederschlagen kann.

Gruss Tabaluga



Gruß Micha
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« Antwort #14 am: 31. Januar 2012, 09:17:40 »

Moin,

Wenn ich die aktuelle Rechtsprechung richtig verstehe, kann es auch für seelische Schmerzen ein entsprechendes Schmerzensgeld geben. Schlafstörungen und deren Auswirkungen, Depressionen Angst, was sich ja durchaus auch in nichtpsychischen Leiden niederschlagen kann.
solange es in den meisten Boykott-Fällen nicht einmal möglich ist, ein Ordnungsgeld festzulegen und anschliessend auch durchzusetzen, ist die Diskussion über "Schmerzensgeld für entgangenen Umgang" akademisch. Hat irgendwer Sehnsucht nach noch mehr Gerichtsverfahren?

Davon abgesehen: Gäbe es auch noch das Faktum "Schmerzensgeld wegen Nicht-Kontakt zum Kind", wären wohl die Hardcore-Boykotteusen die ersten, die solche Klagen einreichen würden, weil sie zwangsweise ganze Wochenenden lang von ihrem Kind getrennt werden...

Grüssles
Martin
(der sicher ist, dass man infantile Kriege um's Kind nicht per Schmerzensgeld aus der Welt schaffen kann)
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« Antwort #15 am: 31. Januar 2012, 09:29:22 »

Moin,

vergiß die Schmerzensgelddiskussion. Diese ist utopisch. Wenn ich mir den §1684 BGB anschaue
(Umgangsrecht) steht da als Erstes "Recht des Kindes" und nicht "Recht des Vaters". Das Schmerzens-
geld müsste dann das Kind gegen die Mutter erstreiten, weil es bei derselbigen bleiben musste. Hm,
über Erfolgsaussichten brauchen wir hier nicht zu diskutieren.   

Erfolgversprechender wäre folgende Variante: Verplan Deine Umgangs-WE belegbar (z.B. Eintrittskarten,
Kurzreisen etc.). Hast Du ein Umgangsurteil, das konkrete Umgangszeiten enthält, kannst Du anschließend
neben Ordnungsgeld der KM eine Schadensersatzklage (für konkret entstandenen Schaden) angedeihen lassen.

Neben diesen ganzen (relativ nebensächlichen Überlegungen) sollte Dein Hauptfokus darauf liegen, eine vernünfte
Umgangsregelung hinzukriegen. Warum Dein 10jähriges! Kind bei Dir nicht übernachtet und dieses von Dir hingenommen
wird, ist für mich nicht ersichtlich.

LG,
Mux

 
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