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vatersein.de - Forum 26. Mai 2012, 07:26:17 *
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Autor Thema: Gerichtlicher Vergleich wird nicht eingehalten  (Gelesen 510 mal)
okina
Schon was gesagt
*
Geschlecht: Weiblich
Beiträge: 33


« am: 30. Januar 2012, 10:38:34 »

Hallo!

Mein Partner hat mit seiner Exfrau einen gerichtlichen Vergleich geschlossen.
Dieser beinhaltet in einem Punkt den KU und die Auszahlung die sie an ihn für das gemeinsame Haus zu leisten hat. Ebenso steht da drin, dass man diese Zahlungen beiderseits 2 Monate aussetzen kann, falls es finanziell garnicht geht. Es wird dann eben nachgezahlt bzw. mit ihrer Auszahlung verrechnet wenn er mehr als 2 Monate nicht zahlt. Soweit zur Vorgeschichte.

Nun hat sein alter Arbeitgeber ein paar Monate nicht bezahlt und er eben auch 2 Monate keinen Kindesunterhalt, weil irgendwann sind die Reserven einfach alle. Im gleichem Atemzug hat sie auch die Zahlung eingestellt. Soweit so gut.
Jetzt zahlt er wieder und sogar etwas mehr, aber von ihr kommt nichts zurück. Sie setzt quasi schon den dritten Monat aus.

Einfach weiter bezahlen bis es seinerseits keinen Rückstand mehr gibt und dann die Anwältin wieder aufsuchen? Oder jetzt schon hin? Oder habt ihr einen anderen Vorschlag?
Reden hilft nicht. Er bekommt das Geld sagt sie, aber eben nicht wann.

Gruß,

okina

Gespeichert
staengler
Spezialgruppe
*****
Geschlecht: Männlich
Beiträge: 2.791


entsorgter Vater nach DIN 0815 dt. Familienrecht


« Antwort #1 am: 30. Januar 2012, 10:46:13 »

Servus,

ist den der rückständige KU schon beglichen? Oder tut er dass nun mit den erhöhten Zahlungen?

KU-Zahlungen sind hoffentlich auch als solche deutlich gekennzeichnet mit Angabe zu Kind und Monat?

Ich würde Exe unter Setzung einer sehr kurzen Frist (1 Woche) zur Zahlung aller rückständigen Beträge auffordern.
Und zwar Heute noch.

Wenn dann kein Geld kommt die ganze Sache zum Anwalt geben.

Gruß, Michael
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sol lucet omnibus - die Sonne scheint für alle
okina
Schon was gesagt
*
Geschlecht: Weiblich
Beiträge: 33


« Antwort #2 am: 01. Februar 2012, 06:41:57 »

Hallo!

Danke! Haben wir gemacht und hat funktioniert. Wie lange sie ihre 2 Raten offen lässt, sei ja jetzt erstmal dahin gestellt. Dazu gibt es ja keine Reglung im Vergleich.
Sehen wir mal weiter, wenn wir einen rückständigen Monat voll beglichen haben.

Er bzw. wir können den rückständigen KU leider nur in Raten abstottert. Der Lohn fehlt ja noch immer (bald ist die erste Verhandlung auf dem Arbeitsgericht), wenn der da ist geht auch alles auf einmal.
Es steht immer genau auf der Überweisung welche Kindesunterhalt Summe für welchen Monat gedacht ist.

Gruß,

Okina
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