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vatersein.de - Forum 26. Mai 2012, 07:22:38 *
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Autor Thema: Verfahrenskostenhilfe  (Gelesen 686 mal)
Papa LY
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Beiträge: 13


« am: 29. Januar 2012, 15:20:47 »

Hallo,

wie verfasst man einen ordnungsgemäßen Antrag auf Verfahrenskostenhilfe, was muss da alles drin stehen??

Reicht es zu schreiben, das man Verfahrenskostenhilfe beantragt und um die Beiordnung eines Anwalts bittet?
Und das man die Kosten nicht selbst aufbringen kann (incl. Nachweise), die Verteidigung nicht mutwillig ist und hinreichende Aussichten auf Erfolg hat?

Das Formular zur Erklärung über persönliche und wirtschaftliche Verhältnisse ist schon ausgefüllt.
Es geht nur noch um den eigentlichen Antrag.


Habe da noch was gelesen von einem Sachvortrag/Entwurf in dem man die Verfahrensverhältnisse schildern soll um nachzuweisen das Aussicht auf Erfolg besteht.
Wie umfangreich muss der sein und was sollte da mind. drin stehen??

Es geht hier um ein Verfahren um Auskunft über Einkommensverhältnisse und Kindesunterhalt.
Der Kindesvater ist der Beklagte und die Kindesmutter Klägerin im Namen der Kinder.

Papa LY
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Exodus
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Beiträge: 13


« Antwort #1 am: 29. Januar 2012, 15:23:04 »

Also meiner Erfahrung nach sollte dein Anwalt das alles ausfüllen und dich nur um eine Unterschrift bitten.
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Papa LY
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Geschlecht: Männlich
Beiträge: 13


« Antwort #2 am: 29. Januar 2012, 15:34:24 »

Ich kann mir aber finanziell keinen Anwalt leisten.
Deshalb muss ich ja Verfahrenskostenhilfe beantragen und möchte, das mir ein Anwalt vom Gericht zugeordnet wird.
Also muss ich diesen Antrag erst mal ohne anwaltliche Hilfe stellen.

Gruß
PapaLY
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brille007
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« Antwort #3 am: 29. Januar 2012, 15:37:50 »

Moin,

Ich kann mir aber finanziell keinen Anwalt leisten.
Deshalb muss ich ja Verfahrenskostenhilfe beantragen und möchte, das mir ein Anwalt vom Gericht zugeordnet wird.
Also muss ich diesen Antrag erst mal ohne anwaltliche Hilfe stellen.
das Gericht "ordnet Dir keinen Anwalt zu" - hier geht es nicht um den Pflichtverteidiger aus dem Fernsehkrimi.

Du musst Dir schon selbst einen Anwalt suchen, der auf VKH-Basis arbeitet (ggf. vorher beim Amtsgericht einen Beratungshilfeschein holen) - und ihn dann alles weitere veranlassen lassen.

Grüssles
Martin
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     Der einzige Mensch, den man ändern kann, ist der, den man heute morgen geduscht und angezogen hat
Exodus
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« Antwort #4 am: 29. Januar 2012, 15:42:28 »

Das Scheidungs und Unterhaltsverfahren verlangt sogar Rechtsbeistand, demzufolge hat brille007 vollkommen recht. Alles andere ist Hollywood.
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Ingo30
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« Antwort #5 am: 29. Januar 2012, 16:08:20 »

Hi,

Zitat
Ich kann mir aber finanziell keinen Anwalt leisten.


Dann marschierst Du am Montag mit Deinen Gehaltsnachweisen zum zuständigen Amtsgericht und lässt Dir von den Rechtspflegern dort einen Beratungsschein (Kosten 10 Euro) ausstellen, mit dem Du einen Anwalt aufsuchen kannst. Gruß Ingo
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Inselreif
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« Antwort #6 am: 29. Januar 2012, 17:33:08 »

Hi,

der Beratungshilfeschein ist nur dann nütze, wenn der Anwalt noch eine aussergerichtliche Tätigkeit ausüben soll. Soll er hier aber gar nicht, also kann man sich den gleich sparen. Für den durch einen Anwalt eingereichten VKH-Antrag gibt es keine staatlichen Hilfen.

Der von PapaLY eingeschlagene Weg ist schon möglich. Und wenn er nicht die Beiordnung eines bestimmten Anwalts beantragt, wird eben irgendeiner beigeordnet. Das würde ich allerdings nicht tun, da das Gericht dann einen besonders "angenehmen" (für es selbst) nehmen wird.

Gruss von der Insel
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Ingo30
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« Antwort #7 am: 29. Januar 2012, 17:54:19 »

Hi,

wenn er aber unkundig in Rechtssachen ist,  sollte er sich trotzdem die Möglichkeit zur Beratung offen halten. Ansonsten kann er auch die Rechtspfleger vor Ort im Amtsgericht in der Geschäftsstelle ansprechen, dann wird ihm auch dort geholfen mit dem Antrag. Gruß Ingo
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Papa LY
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« Antwort #8 am: 29. Januar 2012, 19:15:17 »

Danke für die Antworten.

Dann werde ich mir wohl doch schnellstmöglich einen Anwalt suchen der auf VKH Basis arbeitet.

Da der Wohnort der Kinder und meiner weiter auseinanderliegen, wo suche ich mir am Besten einen Anwalt??
An meinem Wohnort oder am Wohnort der Kinder(und Ort des zuständigen Gerichtes)??

Papa LY
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Ingo30
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« Antwort #9 am: 29. Januar 2012, 19:25:05 »

Hi,

kommt drauf an, wieviel Beratung Du benötigst. Das meiste kann man heute auch schon über Telefon, Brief und E-Mail mit dem Anwalt regeln. Für die Anfahrt zum Gericht wird der Anwalt natürlich die KM abrechnen, also wäre dort vor Ort sicherlich nicht so verkehrt. Gruß Ingo
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Beppo
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Ich bin nicht Deutschland. Ich bin Griechenland.


« Antwort #10 am: 29. Januar 2012, 19:31:46 »

Da die Verhandlungen am Ort der Kinder stattfinden, würde ich dazu tendieren, ihn dort zu suchen.

Anderenfalls müsste der Anwalt an deinem Ort sich einen Korresponzdenanwalt vor Ort suchen und die schon schmale VKH mit dem nochmal teilen, der Aufwand würde aber durch die zusätzliche Kommunikation noch anwachsen.
Da geht immer was verloren.
In der Praxis geht der Terminsanwalt dann lustlos und wenig informiert in die Verhandlung.
Deine Kommunikation mit dem fernen Anwalt geht aber vermutlich auch über Mail und Fon auch einigermaßen problemlos.

Ich würde es so machen.

Gruss Beppo
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"Wer Kinder hat, wird bis auf die Haut ausgezogen!"
Meo-Micaela Hahne, Vorsitzende Richterin am BGH
Papa LY
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« Antwort #11 am: 29. Januar 2012, 19:36:35 »

Danke!

Kann mir dann vielleicht jemand hier einen guten Anwalt in Dresden empfehlen??
Oder eine Website wo ich einen passenden Anwalt finde?

Papa LY
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wedi-
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« Antwort #12 am: 29. Januar 2012, 19:53:01 »

Hi

Bei Unterhaltssachen herrscht Anwaltspflicht.
Die bewilligte VKH bezahlt die Anwaltskosten und auch Gerichtskosten.Anfahrten des Anwalts zu den Gerichtsterminen wird von der VKH nicht abgedeckt.

Persönliche Gespräche halte ich für wichtig, deshalb ist es eine Überlegung, einen Anwalt zu suchen, der ca. in der Mitte des Weges zum zuständigen Gericht liegt.
Fahrtkosten des Anwalts würden dann zwar anfallen, aber pers. Kontakt ist gegeben.
Weil ich immer den Anwalt persönlich sprechen wollte, habe ich mir einen in meiner Nähe gesucht, zu den Terminen bin ich dann gefahren und habe den Anwalt mitgenommen, die Fahrtkosten sind dadurch weggefallen.
Beratungschein hin oder her, am einfachsten ist es du suchst dir einen Anwalt, sprichst mit dem alles ab und beantragst unter seiner Beiordnung  die VKH.

Gruss Wedi
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Beppo
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« Antwort #13 am: 29. Januar 2012, 20:00:41 »

Wedi, dein Fall ist aber auch besonders komplex. Da ist der persönliche Kontakt vielleicht noch wichtiger.

Im Normalfall denke ich, reicht es den RA einmal am Anfang zu besuchen um sich kennen zu lernen und die Story zu erzählen.
Danach reicht es Einzelheiten per Mail auszutauschen und vielleicht vor dem eigentlichen Gerichtstermin nochmal zu plaudern.
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« Antwort #14 am: 29. Januar 2012, 20:38:12 »

Hi Beppo

Er wird das erste mal zum Anwalt fahren um die Vollmacht zu unterschreiben und den Sachverhalt darzustellen.
Das zweite mal fährt er dorthin um die VKH und die Begründung zu unterschreiben.
Das dritte mal ist er dort, weil irgendwelche Unklarheiten wegen VKH oder komplexe Sachverhalte, die immer in Unterhaltsachen auf Väter zukommen, entstanden sind.
Mein Resümee ist daher, je näher, umso besser.

Aber ich bin da wahrscheinlich ein wenig ''vorbelastet''.

Gruss Wedi
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Wir kommen wieder!!


« Antwort #15 am: 29. Januar 2012, 20:40:06 »

Hi,

also ich habe meinen RA in 3 Jahren 2x gesehen. 2008 beim ersten Beratungstermin und 2010 bei Gericht. Inklusive PKH.

LG LBM
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Beppo
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« Antwort #16 am: 29. Januar 2012, 20:46:49 »

Er wird das erste mal zum Anwalt fahren um die Vollmacht zu unterschreiben und den Sachverhalt darzustellen.
Das zweite mal fährt er dorthin um die VKH und die Begründung zu unterschreiben.
Das dritte mal ist er dort, weil irgendwelche Unklarheiten wegen VKH oder komplexe Sachverhalte, die immer in Unterhaltsachen auf Väter zukommen, entstanden sind.
Das zweite lässt sich locker auch beim ersten Termin erledigen und das dritte per Post, Mail oder Telefon und wenn doch mal was nur bei ihm geht, dann lässt sich das sicher auch noch mit einem Umgangstermin kombinieren.
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« Antwort #17 am: 06. Februar 2012, 10:42:29 »

Hallo!

Ich hatte dir via PN einen Anwalt empfohlen. Bei diesem kostet das Erstgespräch 90 Euro und man hilft dir beim Prozesskostenhilfeantrag.
Wir haben nach den 90 Euro nie wieder was für den Anwalt bezahlt und auch nur 7,50 Euro an die Landesjustizkasse nach der Scheidung. Wenn du die 90 Euro auch nicht auf einmal hast, dann red mit dem Anwalt. Du kannst das auch in Raten zahlen oder erst nach 2-3 Monaten. Die sind da echt fair.
Auch sonst kannst du Termine machen, anrufen - nichts kostet (wenn du Prozesskostenhilfe bekommst) und man berät dich immer.

Ich würde eher einen Anwalt vor Ort nehmen. Warum? Weil du auch mal einen Termin machen kannst, wenn Fragen aufkommen. Und die kommen 100%ig 
Und in der heutigen Zeit geht nichts über persönliche Beratung.

Gruß,

okina
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