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vatersein.de - Forum 26. Mai 2012, 07:21:23 *
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Autor Thema: KM verweigert Mittagsschlaf beim Pappa  (Gelesen 2671 mal)
papajo
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« Antwort #50 am: 01. Februar 2012, 14:31:52 »

moins,

tu wie Mux sagt.
Und wenn du Dich noch mal mit ein paar "Argumenten" der Gegenseite vertraut machen möchtest, kannst du hier ja mal reinschauen,
mit welchen Drecksargumenten die um die Ecke kommen können.
Halt die Kotztüte parat:

http://www.vatersein.de/Forum-topic-19522.html

gruß
jo
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diskurso
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Beiträge: 627


« Antwort #51 am: 01. Februar 2012, 14:35:33 »

Hallo Dalli,

alle verstummt?
Gemach, Gemach - nicht jeder Ratgebende sitzt permanent am Rechner und wartet darauf, schnellstmöglichst (kostenlosen) Rat erteilen zu dürfen.
Immerhin hast Du schon mal dazu gelernt und Dich an die Groß- und Kleinschreibung gehalten 

habe gerade mal auf ner jugendamtsseite folgendes erschreckendes gefunden:
Völliger kinderfeindlicher mütterorientierter und rechtswidriger grober Unfug, der von anwalt.de stammt und den Du schnell wieder vergessen solltest.
Besonders das:
Zitat von: DalliDalli
Ein Kleinkind (0-3 Jahre) darf in der Regel nur wenige Stunden mit dem umgangsberechtigen Elternteil verbringen.
sowie das:
Zitat von: DalliDalli
In diesem Alter ist zumeist aufgrund der starken Unselbstständigkeit ein begleiteter Umgang notwendig. Das bedeutet, dass der Umgang in den Räumlichkeiten des Jugendamtes in Anwesenheit eines Mitarbeiters des Jugendamtes stattfinden wird.
Begleiteter Umgang ist wie richtig angemerkt nur bei Vorliegen einer akkuten Kindeswohlgefährdung zulässig:
Zitat von: DalliDalli
Ist das Kindeswohl gefährdet, kann das Familiengericht den Umgang einschränkten oder aufheben. Eine solche Gefährdung nimmt die Rechtsprechung beispielsweise bei drohendem sexuellem Missbrauch oder bei drohender Kindesentführung an.
Wobei die Formulierung "drohender sexueller Missbrauch" zumindest (besonders von einem RA!) als unglücklich bezeichnet werden darf (impliziert er doch die ausser Kraft Setzung der Unschuldsvermutung).

Und noch ein Wort dazu:
Was du gefunden hast, sind die Regelungen des sog. Standardumganges
1. ist das unrichtig (0-3 Jahre in der Regel nur wenige Stunden)
2. existiert de facto keine "Standardregelung" zum Umgang, siehe dazu auch:
Zitat
Die Gerichte müssen sich im Einzelfall um eine Konkordanz der
verschiedenen Grundrechte bemühen (vgl. BVerfGK 9, 274 <277 f. m.w.N.>).
Die Umstände des Einzelfalls werden nicht hinreichend berücksichtigt,
wenn die Gerichte, ohne konkrete Feststellungen zu treffen, eine
bestimmte Umgangsregelung mit ihrer Spruchpraxis in vergleichbaren
Fällen begründen (vgl. BVerfGK 9, 274 <278>; BVerfG, Beschluss der 3.
Kammer des Ersten Senats vom 18. Februar 1993 - 1 BvR 692/92 -, FamRZ
1993, S. 662 <663>).


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bagger1975
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« Antwort #52 am: 01. Februar 2012, 15:51:02 »

Servus DalliDalli,

die anderen haben schon zutreffend darauf verwiesen, dass Du Dich nicht verrückt machen solltest.

Ist der Brief schon raus?

Schildere bei dem Gespräch ruhig und sachlich Deine Vorstellungen zu regelmäßigem, ausreichendem und ungestörtem Umgang im Hinblick auf die wichtige Eltern-Kind-Beziehung, die niemand ernsthaft in Abrede stellen kann und wird. Hierauf zielen alle Deine freundlichen Bemühungen (sogar schriftlich belegt duch den Brief).

Auf allenfallsige Vorwürfe der KM solltest Du nicht weiter eingehen und Dich nicht provozieren lassen.

Bleib grds. bei Deiner Linie und zeige Dich offen. Freundlich im Ton, hart in der Sache.

Und wenn man Dir wirklich von allen Seiten zu blöde kommt, dann beende freundlich das Gespräch und teile ggfs. noch mit, dass Du Dich wegen des Umgangs jetzt fachanwaltlich beraten lassen wirst und Du wegen der gelebten Beziehung zu Deinem Kind nun wohl dazu gezwungen bist, andere Schritte einzuleiten. That`s it.

Insgesamt machen Deine bisherigen Beiträge einen sehr nervösen und flattrigen Eindruck. Dazu besteht eigtl. kein Anlass, also durchatmen.
   
Viel Erfolg und gib mal weiter Bescheid
« Letzte Änderung: 01. Februar 2012, 15:52:46 von bagger1975 » Gespeichert

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DalliDalli
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« Antwort #53 am: 01. Februar 2012, 19:05:03 »

hallo bagger
dass ich ein wenig nervös bin kann ich nicht leugnen.
den brief habe ich so gut wie fertiggestellt.
er wird nicht ganz so stark fordernd wie ursprünglcih geplant:

ich fand den hinweis von ....sorry habe den usernamen grad nich
parat...ganz gut was das phasenmodell betrifft...um nach 6-8
zum vollen programm zu kommen

meine vorstellungen sind nun dass ich sie jeden 2l. samstag
von 9-17:30 bei mir habe...zuzüglich einen tag innerhalb der
woche von 15:30 bis 17:30 sowie samstag von 9-11:30.

noch innerhalb diesen jahres möchte ich ebenfalls zum vollen
programm kommen...das heisst jedes 2. we voll zuzüglich
einen tag in der woche+feiertagsregelung

kann das jmd zufällig in freundliche worte packen?
lächel
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Ingo30
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« Antwort #54 am: 01. Februar 2012, 20:57:36 »

Dalli,

jetzt mal ganz offene Worte: Die User haben Dir schon sehr gute Tipps gegeben und der Brieftext wurde Dir auch schon erläutert. Es wäre jetzt vielmehr richtig, wenn Du auch das mal anwenden würdest, was die User Dir raten und nicht im 5 min-Takt neue Fragen zu stellen. Ich glaube langsam, auch bei Dir liegt ein großer Teil des ganzen Problems und nicht nur bei Deiner Exe! Gruß Ingo
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DalliDalli
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« Antwort #55 am: 01. Februar 2012, 21:13:11 »

Hab doch schon fleissig von euch gelernt.
Danke dafür!
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DalliDalli
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« Antwort #56 am: 19. Februar 2012, 08:04:46 »

Liebe Forumgemeinde,

das Gespräch beim JA hat zwischenzeitlich stattgefunden und
ist überhaupt nicht zu meiner Zufriedenheit ausgefallen:

habe meine 18 monatige maus nun jede 2. samstag von 9-17 sowie
jeden 2. montag von 15-18. die ja sachbearbeiterin stand erheblich
unter zeitdruck und entsprechend oberflächlich wurde vorgegangen.

meinen standpunkt habe ich zu beginn deutlich gemacht und das
schreiben mit "dem vollen programm" vorgelegt. darauf hin hat sie
versucht einen kompromis zu finden um beiden parteien gerecht zu werden.
dabei ging es viel zu wenig um die kleine maus.

ich habe deutlich gemacht dass ich mit der regelung nicht zufrieden sei
haben jetzt aber mal für 1 jahr die eben genannte regelung. dann sollen
wir erneut zusammenkommen um den umgang zu erweitern im hinblick
auf übernachtungen beim pappa.

habe das gespräch zunächst als erfolg gewertet jedoch wird mir so langsam bewuss
dass ich meine maus über eine woche überhaupt nicht sehe was mir jetzt sehr weh tut.
das kann es doch nicht sein.

nachwie vor verlaufen die samstage beim pappa super. die maus ist zufrieden und glücklich,
schläft gut und ist mit meinem umfeld nach und nach vertraut.

aufgrund der distanz zur km (60km vom wohnsitz, 110 km von der arbeitsstätte) ist es eben problematisch
innerhalb der woche die maus zu besuchen zumal der umgang dann nur im freien (sofern das wetter gut ist)
ansonsten nur bei der km im kinderzimmer stattfinden kann.

bin voller hoffnung doch noch einen umfangreicheren umgang an jedem 2. we erwirken zu kommen und nicht
erst in 1 jahr.

von daher werde ich jetzt einen familienrechtler um rat bitten. falls aussichten auf mehr umgang im jetzigen
stadium bestehen werde ich zu einem gespräch beim ja einladen lassen um dieses konkret deutlich zu machen.
falls ich dann endgütlig mit meinen vorstellungen abblitze werde ich über den anwalt das gericht einschalten.
was meint ihr dazu?

liebe
grüsse
dalli dalli
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Beppo
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Ich bin nicht Deutschland. Ich bin Griechenland.


« Antwort #57 am: 19. Februar 2012, 08:22:50 »

Moin.
Wenn man mit dem Ergebnis einer Verhandlung nicht einverstanden ist, sollte man es nicht unterschreiben.

Ein Richter könnte dich jetzt fragen, was du jetzt von ihm willst, wo du doch gerade erst eine Vereinbarung getroffen hast und dich auffordern, diese erstmal zu erfüllen.

Ob er das tut oder dir doch sofort zu einer Umgangserweiterung verhilft, steht aber nicht im Gesetzbuch sondern liegt alleine in seinem Ermessen.
Wie dieses Ermessen aussieht, wird dir vermutlich auch kein Anwalt sagen können. Das Geld würde ich mir sparen.

Ich würde jetzt zumindest eine gewisse Zeit ins Land gehen lassen und abwarten, wie es klappt.
Wenn es dann gut klappt, kannst du argumentieren, dass man den Annäherungsprozess nun beschleunigen solle und wenn es nicht gut klappt, kannst du argumentieren, dass du es deswegen ändern möchtest.
Einfach damit du wenigstens eine Begründung für deine Klage hast.

Gruss Beppo
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DalliDalli
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« Antwort #58 am: 19. Februar 2012, 08:28:49 »

nur zur info:

es wurde weder etwas aufgeschrieben
noch am ende unterschrieben

eben alles sehr oberflächlich.

werde einige wochen ins land gehen lassen. was ich befürchte ist, dass
sich meine kleine trotz umgang jeden 2. samstag wieder entfremdet da
die häufigkeit des umgangs abgenommen hat sich die intensität aber dagegen
ein wenig erweitert hat.
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Beppo
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« Antwort #59 am: 19. Februar 2012, 08:31:52 »

Gut, wenn du nichts unterschrieben hast, ist es ok.
Dann kannst du jederzeit zum Gericht gehen und erklären, dass die Verhandlungen beim JA gescheitert sind.
Dann macht es auch Sinn zum RA zu gehen.
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« Antwort #60 am: 19. Februar 2012, 10:48:52 »

Moin
Ich glaube, beides ist irgendwie richtig. Du solltest Dich beraten lassen, wie der Umgang am Besten ausgeweitet werden kann. Zum Umfang wurden Dir hier im Thread ja auch schon einige Anregungen gegeben. Parallel dazu würde ich den "Kompromiss" mal ein paar Wochen so leben, und dann - je nach dem es läuft - mit den Argumenten von Beppo
wenn es dann gut klappt, kannst du argumentieren, dass man den Annäherungsprozess nun beschleunigen solle und wenn es nicht gut klappt, kannst du argumentieren, dass du es deswegen ändern möchtest.
unbedingt die Erweiterung anstreben.

einen schönen Sonntag noch, Gruß, Toto
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DalliDalli
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« Antwort #61 am: 19. Februar 2012, 10:56:04 »

danke.
ich denke dass ich mich auf jeden fall beraten lasse und am ball bleibe.

ein schönes restkarnevalswochenende
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Ingo30
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« Antwort #62 am: 19. Februar 2012, 15:17:36 »

Hi Dalli,

Zitat
es wurde weder etwas aufgeschrieben
noch am ende unterschrieben

eben alles sehr oberflächlich.

Das kann jeder SB anders handhaben. Es wird sicherlich ein Vermerk gefertigt, dass muss aber nicht in dem Gespräch passieren, sondern kann auch zu einem späteren Zeitpunkt geschehen (wenn ihr wieder aus dem Büro raus seid). Gruß Ingo
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« Antwort #63 am: 19. Februar 2012, 15:25:47 »

Ja aber so eine einseitige Erklärung des SB hat nicht das gleiche Gewicht.

Im Zweifelsfall hat er das eben falsch verstanden.
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« Antwort #64 am: 19. Februar 2012, 15:50:28 »

Ja aber so eine einseitige Erklärung des SB hat nicht das gleiche Gewicht.

Im Zweifelsfall hat er das eben falsch verstanden.
in jedem Fall hat so ein Wisch keinerlei Bindungswirkung; insbesondere nicht die, dass es jetzt eine Regelung gäbe, an die man sich halten müsse und die einem eine gerichtliche Klärung bis auf weiteres verwehren würde.
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« Antwort #65 am: 14. März 2012, 18:04:41 »

Hallo Forumgemeinde!

folgende umgangsregelung die mit km beim ja formlos
vereinbart wurde (vor ca 6 wochen) wirkt sich meiner meinung nach nicht positiv
auf die beziehung zu meiner kleinen maus aus:

ich hole sie jeden 2. samstag aus dem 60 km entfernten wohnort ab und bringe sie 17uhr zur km zurück
jeden 2. montag von 15-18uhr

zuvor habe ich sie 2 mal die woche gesehen, jedoch nur von 15-17uhr im wirkungsbereich der km

die samstage verlaufen wunderbar, die kleine ist zufrieden und glücklich, fühlt sich pudelwohl und schläft
beim pappa hervorragend....sie nennt mich neuerdings tatsächlich pappa und ist wirklich sehr vertraut mit mir...

jedoch wenn ich sie montags besuche...sehe meistens zu dass ich außerhalb des wohnorts mit ihr etwas unternehme...
scheint sie nun mehr zu fremdeln bzw mehr zu ihrer mutter zu wollen...

wir verbringen die zeit meistens mit einem ausgiebigen spaziergang mit spielplatz besuch...etc....
den rest der zeit verbringe ich mit ihr im wirkungsbereich der km und zwar in ihrem spielzimmer....jedoch
ist es kaum noch möglich dort mit ihr zu spielen um die 3 h umgang auszuschöpfen....sie ist in der wohnung
der mutter nun so sehr auf ihre mutter fixiert und möchte auch sofort zu ihr so dass es kaum noch möglich
ist ungestörten umgang zu verleben....

das war zuvor erheblich anders...denn dann konnte ich bis zu 2 h mit ihr im zimmer spielen....

habe es nun auch langsam satt:

ich möchte nun den umgang am wochenende weiter ausbauen...am besten den sonntag jedes 2. we zusätzlich
zum samstag! ggf. sogar mit übernachtung

wie seht ihr die sache?

um meine erfolgsaussichten einschätzen zu können würde ich jetzt endlich den gang
zu einem anwalt für familienrechtwagen. dann würde ich die km zum gesprächstermin beim jugendamt
einladen lassen...dort würde auch eine von mir schriftlich vorgeschlagene feiertagsregelung besprochen werden können
zu der sich die km bis jetzt nicht geäußert hat...zumal ostern ja auch vor der tür steht....

aufgrund der großen distanz vom arbeitsplatz zum wohnort meiner maus (über 110 km) ist ein umgang innerhalb der woche
eben nicht sinnvoll bzw schwierig....daher würde ich jetzt die ausweitung des umgangs am wochenende weiter
einfordern.



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« Antwort #66 am: 14. März 2012, 18:57:24 »

Servus DalliDalli,

hast Du eigtl. die bislang 64 Beiträge und Antworten zu Deinem mitgeteilten Umgangsproblem gelesen und auch inhaltlich erfasst und aufgenommen? Wenn ja, dann könnest Du Dir die Frage, "wie wir die Sache sehen" eigtl. sparen.

Dir wurden bislang wirklich viele gute Tipps gegeben, nämlich konsequent mittels Dreisprung altersentsprechenden Umgang einzufordern und diesen v.a. auch außerhalb des "Dunstkreises" der KM wahrzunehmen.

Allein Du hälst Dich nicht dran, eierst offenkundig rum, lässt Dich beim JA auf eine für Dich unbefriedigende "Lösung" (die den Namen nicht verdient) festnageln und lamentierst nun darüber.

Warum sollte es bei einem "neuen" Gespräch bei diesem JA für Dich anders und besser laufen?

Ja, der Gang zu einem guten Fachanwalt für Familienrecht ist jetzt angezeigt, aber nicht um irgendwelche abstrakten "Erfolgsaussichten" abschätzen zu lassen und diesen Gang zu "wagen", sondern Nägel mit Köpfen zu machen, d.h. um eine glasklare ausreichende Umgangs-, Ferien- und Feiertagsregelung zu bekommen, die ihren Namen auch verdient.

Viele Grüsse   
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« Antwort #67 am: 18. März 2012, 15:59:21 »

Der Gang zum anwalt ist nun terminiert.

Nur stelle ich mir die ganze zeit die frage, inwieferen der umgang bei
der distanz zur km ausgeweitet werden könnte.

das würde überwiegend nur am wochenende sein, ggf. zusätzlich jeden 2. sonntag...

innerhalb der woche bin ich aufgrund der großen distanz von der arbeitsstelle zur km
auf den ort und den dunstkreis der km angewiesen...keine guten voraussetzungen...

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Rachels Vater
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« Antwort #68 am: 20. März 2012, 17:53:06 »

OT @DalliDalli:
ich bin nicht bereits, Beiträge zu lesen, die grundsätzlich nur klein geschrieben wurden, obwohl man mehrfach um eine einigermaßen aktuelle Rechtschreibung (besonders bezüglich Groß-/ Kleinschreibung und Interpunktion) gebeten hat.

Und noch weniger bin ich bereit auf solche Beiträge zu antworten.

Ich meine, hier wird sicher nicht der allerletzte Rechtschreibfehler angekreidet, aber der Frage und den Nachargumenten des Threaderöffners sollte man schon ansehen, dass er sich selbst Mühe gemacht hat. Erwartet er ja auch als Antwort etwas sinnvolles und nicht nur fehlerhaftes und hingerotztes Geblubber.

Meine 2 Cent

(diesmal ohne Gruß)
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« Letzte Änderung: 20. März 2012, 17:54:57 von Rachels Vater » Gespeichert
DalliDalli
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« Antwort #69 am: 20. März 2012, 18:27:35 »

wenn du den sachverhalt nicht verstehst dann halt dich doch einfach raus.
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Rachels Vater
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« Antwort #70 am: 21. März 2012, 20:14:19 »

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