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vatersein.de - Forum 26. Mai 2012, 07:21:07 *
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Autor Thema: Kleine Frage zur Steuererklärung 2011  (Gelesen 324 mal)
Exodus
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« am: 29. Januar 2012, 11:10:02 »

Hallo,

Ich möchte jetzt bald die Erklärung für 2011 machen und wie im letzten Jahr den EU absetzen. (Habe 12000€ bezahlt und dennoch nur die 8004€ aussergewöhnliche Belastung geltend gemacht wegen der damit verbundenen Gegenrechnung von KV usw.)

Die Frage ist aber eigentlich diese blöde Spalte zusammen oder getrennt veranlagt. Offiziell geschieden bin ich seit dez. 2010, von daher ja eigentlich weder noch, oder?

Aber meine Ex muß ich doch trotzdem noch auf dem Bogen eintragen (Name, Adresse usw.). oder brauch ich das auch gar nicht mehr?

Kann mir da gerade mal jemand bei helfen, da ich sonst nicht viel mehr abzusetzen habe (von KM-Pauschale und dem üblichen mal abgesehen), würde ich für so eine Kleinigkeit ungern zum Steuerberater.
Ich weiß leider nicht mehr wie ich das letztes Jahr gemacht habe (also die kreuzchen). Zurück gabs aber saftig, von daher kanns nicht so verkehrt gewesen sein.

Danke schonmal im vorraus und Gruß
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Lausebackesmama
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Wir kommen wieder!!


« Antwort #1 am: 29. Januar 2012, 13:05:09 »

Hi,

natürlich Einzelveranlagung (also weder getrennt noch gemeinsam), weil Du seit Dez. 2010 geschieden bist (Scheidungsdatum ist einzutragen) und Deine Ex somit so viel mit Deiner Steuererklärung zu tun hat wie die Nachbarin.

Daher trägt Du Deine Ex auch nicht auf dem Mantelbogen ein. Ihre Angaben interessieren nur für die außergewöhnlichen Belastungen.

LG LBM
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(Ernst Ferstl)
Exodus
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« Antwort #2 am: 29. Januar 2012, 13:22:22 »

Ah ok,

also lass ich von der ex, so wie im letzten Jahr wieder ne Bescheinigung schreiben das sie 2011 nix, bzw. wenig verdient hat, legs mit meinen Kontoauszügen dazu und fertig ist die Laube?

Wenns so ist, ist es ja einfach.
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Beppo
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« Antwort #3 am: 29. Januar 2012, 13:40:45 »

Warum willst du nicht die Anlage U?
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Lausebackesmama
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Geschlecht: Weiblich
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Wir kommen wieder!!


« Antwort #4 am: 29. Januar 2012, 14:11:02 »

Ja genau!

Warum willst du nicht die Anlage U?

Ich tippe, dass die agB bei einer Ex, die nix hat außer Unterhalt u. U. günstiger ist, als der Nachteilsausgleich bei vollen 13.005 Euro.

LG LBM
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(Ernst Ferstl)
Exodus
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Beiträge: 13


« Antwort #5 am: 29. Januar 2012, 14:20:27 »

Ich glaube ausser das ich dann noch monatlich Ihre KV zahlen darf (oder zum Teil) kommt da nicht so viel mehr bei raus.

Ausserdem hab ich 2011 insgesamt auch nur noch 9750 € bezahlt weil der Unterhalt seit 1.April von 1000€ auf 750@ gesunken ist.

Die Differenz von 1749,- würde durch den Anteil wahrscheinlich grösstenteils aufgefressen und ich hab ne höhere monatliche Belastung die ich mir ehrlich gesagt nicht leisten will.
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