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vatersein.de - Forum 26. Mai 2012, 07:16:03 *
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Autor Thema: KM möchte Neuregelung des Umgangs erzwingen  (Gelesen 2063 mal)
koala1
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« am: 29. Januar 2012, 10:23:27 »

Hallo Leute,

ich brauche wieder mal Euren Rat.

Ich habe in der Vergangenheit meine Tochter (nun 5 1/2 Jahre alt) recht umfangreich betreut. Im Jahr 2010 habe ich gut 3/4 der Betreuung übernommen und nachdem ich aus der gemeinsamen Wohung ausgezogen bin habe ich im Jahr 2011 jedes Wochenende (von Freitag Mittag bis Montag Früh) relativ gleichwertig betreut.

Wir sind seit Montag rechtskräftig geschieden und eigentlich sollte das Modell bis zum Ende des Kindergartens (Juli 2012) gelten. Doch haben nun Veränderungen im privaten Leben meiner Ex (zweites Kind, Alleinerziehend, Elternzeit) dazu geführt, dass sie mehr Zeit hat und nun jedes 2. Wochenende für sich einfordert.

Grundsätzlich könnte ich mir schon vorstellen, dass unsere Tochte an den Wochenenden wechselnd betreut wird (sagen wir von von Freitag Mittag bis Montag Früh) - jedoch würde ich mir dann wünschen, dass es darüber hinaus noch Umgang geben muss, damit die sehr gute und enge Bindung, die meinerseits zum Kind besteht, nicht darunter leiden muss.
Ein Wechselmodell habe ich meiner Ex schon mehrmals vorgeschlagen. Das wurde bisher aber immer ohne sachliche Begründung abgelehnt, obwohl ich ihr den vollen KU versprochen habe.

Man hört ja öfters den Begriff "großzügige Umgangsregelung". Ja, die hatte ich bisher wohl. Aber ich möchte nicht auf die "Standardlösung" reduziert werden!

Diese Woche hat mir meine Ex nun am Wochenende das Kind vorenthalten. Ihren Angaben nach, um deutllich zu machen, dass sie die Umgangsänderung erzwingen möchte (notfalls auch über Gericht).

Ich habe sie deshalb morgen für ein Gespräch in ein Cafe eingeladen und wir wollen über eine Neuregelung und die Urlaubsplanung 2012 diskutieren.

Nun meine Fragen an Euch:
a) meine Ex wird mir vermutlich noch einen festen Tag in der Woche (z.B. Donnerstag) anbieten. Da könnte ich dann unsere Tochter noch vom Kindergarten abholen und bis Freitag Morgen betreuen. Ich habe nur Bedenken, ob es für das Kind evtl. zu "unruhig" wird, wenn man die Wohnung wegen einem Tag wechselt.
Wie seht Ihr das?
Und soll ich mich mit diesem Umgangsumfang lieber zufrieden geben, weil ein Gericht unter "großzügig" unter Umständen noch viel weniger versteht?

b) habt Ihr evtl. noch Beispiele aus der Praxis, wie über die Wochenenden hinaus der Umgang erweitert werden kann, ohne, dass die Belastung für das Kind zu hoch wird?
Ich kann meine Arbeitszeit sehr flexibel gestalten und kann auch von zuhause aus arbeiten.
Meine Exfrau wird wohl bald auf meinen Ehegattenunterhalt verzichten müssen und zwingend ab 2013 wieder arbeiten gehen. Auch hier biete ich mich immer wieder für die Betreuung an.

Danke Euch
koala

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Beppo
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Ich bin nicht Deutschland. Ich bin Griechenland.


« Antwort #1 am: 29. Januar 2012, 10:35:32 »

Moin.
Um deinen bisherigen Umgang zu retten brauchst du schon einen der wenigen guten Richter.
Ein normaler Richter wird dich vermutlich auf den Standardumgang einkürzen, weil das Kind ja zur Mutter gehört.

Und jeder Umgang, den ein Richter dir zubilligt ist grundsätzlich als "großzügig" anzusehen.

Gruss Beppo
« Letzte Änderung: 29. Januar 2012, 13:45:12 von Beppo » Gespeichert

"Wer Kinder hat, wird bis auf die Haut ausgezogen!"
Meo-Micaela Hahne, Vorsitzende Richterin am BGH
TotoHH
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« Antwort #2 am: 29. Januar 2012, 11:50:23 »

Moin.

@Beppo: der Sarkasmus, so wahr er leider ist, hilft dem TO hier wohl nicht weiter.

Aber was aus Beppos Statement mitzunehmen ist, ist die Tasache, dass ich es nicht auf eine gerichtliche Lösung ankommen lassen würde, sondern versuchen würde, mit der KM eine Lösung zu finden. vor Gericht wird es deutlich weniger, die " Standardregelung" kennst Du ja.

 Auf der einen Seite finde ich es nur verständlich, wenn auch KM gerne mal ein WE haben möchte. Auf der anderen Seite stelle ich mir natürlich auch die Frage, was für eine KM in Elternzeit der Unterschied zw WE und "unter der Woche" ist. aber das zeigt ja schon, wie individuell Eure Regelung aussehen muss.

Ich würde im Übrigen auch gleich Nägel mit Köpfen machen und eine Regelung treffen, die über die Kita-Zeit hinausgeht, Sonst diskutiert ihr im Sommer erneut.

Und Du solltest herausfinden, wie sich die KM die Zeit nach Deinem EU vorstellt. Möglichst ohne die Einstelling Deiner Zahlung schon als Druckmittel einzusetzen, da sich sonst die Fronten (zu früh) verhärten.

Zu Deinen konkreten Fragen:
- Nein, ich denke nicht, das ein Kind darunter leidet, wenn es auch einen Nami und eine Nacht in der Woche bei Dir verbringt. Aber längere Phasen sind natürlich besser!
- Kannst Du vielleicht einen rollierenden Rhythmus wie 4/2 Tage oder 5/3 Tage mit ihr verhandeln. Und nenn es bloß nicht Wechselmodell, vermutlich ist das Wort bei der KM durch ihre Einflüsterer verbrannt.

Gruß toto

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Ingo30
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« Antwort #3 am: 29. Januar 2012, 14:09:47 »

Hi Koala,

ohne Witz: Auch der KM steht ein Wochenede mit Kind und ohne Ex zu - ansonsten kommt eh schnell der Vorwurf beim Vater werden nur die "Spaßveranstaltungen am Wochenende" durchgezogen, während die KM nur den "grauen Alltag" durchleben darf. Also auf dieser Seite würde ich schon nachgeben.

Mach das doch mit dem Tag unter der Woche dann zusätzlich. Für die Kinder ist es überhaupt kein Problem, hauptsache es ist regelmäßig und verlässlich. Das ist wichtig. Gruß Ingo
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koala1
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« Antwort #4 am: 30. Januar 2012, 10:35:58 »

Hallo Leute,

nun habe ich heute meine Ex eben im Cafe getroffen und bin von dem Ergebnis total schockiert.

Ich bin dorthin gegangen mit der Hoffung, dass wir ins Gespräch kommen. Stattdessen bekomme ich mehr oder weniger nur die Info:
- du bekommst gesetzliches Minimum beim Umgang
- die Tochter wird ab Herbst in der Schule evtl. bis 17 Uhr fremdbetreut, weil sie (die Arme  gun) ja wieder arbeiten gehen muss und ja überhaupt keine Zeit hat
- ihren Urlaubsplan für 2012 soll ich mehr oder weniger nur "abnicken". Dabei stellt sie mich noch schlechter als bei ihrem Vorschlag Anfang Januar (als Bestrafung für meine Zöglerlichkeit)

Richtig sprechen konnten wir auch nicht, weil sie ihr kleines Baby dabei hatte und nach 5 Minuten hat es dann nicht mehr aufgehört zu schreien. Deshalb konnte sie "leider" nicht lange bleiben  cry_smile

Es sieht wohl so aus, als ob ich nun doch im nächsten Schritt über das Gericht gehen muss.
Was habe ich zu verlieren?

Ich würde am liebsten das Aufenthaltsbestimmungsrecht für mich beantragen und ihr so viel Umgang gewähren, wie sie nur will. Meine Arbeit gibt es her, dass ich sehr flexibes arbeiten kann. Ein Betreuungsmodell kann ich aufstellen.

Bitte schenkt mir ein paar motivierende Worte und ernst gemeinte Ratschläge.

Nochmal: Ich habe nachweislich 2010 75% der Betreuung gemacht. In 2011 über 50%.
Ein Gericht kann doch aus Sicht des Kindeswohl bei der bisher gelebten Umgangspraxis und der engen Bindung zwischen Vater und Tochter nicht die Minimallösung aussprechen! Oder doch?

koala
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staengler
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« Antwort #5 am: 30. Januar 2012, 10:52:26 »

Servus koala,

- du bekommst gesetzliches Minimum beim Umgang
Mach Dir nicht in die Hosen wegen dummer Sprüche von der Ex.
Was Du vor einem Gericht bekommst, entscheidet das Gericht und nicht die Ex.
Und sowas wie ein gesetzliches Minimum beim Umgang gibt es doch überhaupt nicht.

Wenn ihr Euch untereinander nicht einig werdn könnt, dann legt eben der Richter fest, wie die Umgänge künftig laufen.
Und Deine Ex wird staunen, dass sie damit nicht automatisch das bekommt, was sie sich vorstellt.

Genauso wenig brauchst Du den Abnickonkel für ihre Urlaubspläne spielen.
Auch solche Dinge gehören dann in eine gerichtliche Regelung gepackt.

Unter diesen Voraussetzungen ist es IMO besser, die Sache vor einem Gericht zu regeln, damit für die Zukunft Ruhe an dieser Front einkehrt.
Als Vater hast Du hier einen der wenigen Bereiche, wo das Ergebnis nicht immer automatisch zugunsten der Mutter ausgeht.

Pack ordentlich was in Deine von Dir gewünschte Umgangsregelung rein, damit Du in einer Verhandlung Streichmasse hast.
Ob Du Dich gleich an einen ABR-Antrag heranwagen solltest, möchte ich nicht beurteilen. Aber 75% bisherige Betreuung haben schon Gewicht.

Ein guter Anwalt sollte das schon ordentlich zu nutzen wissen.

Wie wär`s denn mit einem Wechselmodell?

Gruß, Michael
« Letzte Änderung: 30. Januar 2012, 10:54:45 von staengler » Gespeichert

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koala1
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« Antwort #6 am: 30. Januar 2012, 11:12:52 »

Hi steangler,

wie lange dauert es eigentlich, bis ein Gericht so einen Sachverhalt klärt?
Dazu wird doch erst vom Jugendamt eingeladen. Evtl. kommt noch ein Gutachter dazu?

Gibt es eine Möglichkeit, dass (ähnlich wie bei einer einstweiligen Verfügung) die Kindsmutter das bisher gelebte (und bewährte) Modell fortführen muss, bis es die Gerichtsentscheidung gibt?

Grüße
Koala
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« Antwort #7 am: 30. Januar 2012, 11:33:49 »

Servus koala,

die sprichst unseren sog. Umgangsdreisprung an:
1. die Eltern versuchen die Sache unter sich zu klären
2. wenn 1. nicht klappt, dann geht man gemeinsam zum JA und schaut, ob die als Vermittler eine Regelung zwischen Euch hinbekommen
3. wenn auch das JA versagt, dann bleibt nur noch der Weg vor`s Gericht.

Gerichte sehen es gerne, wenn vorher alle außergerichtlichen Möglichkeiten wenigstens versucht worden sind.

Einen Zwang, die bisherige Regelung weiter beizubehalten gibt es für die Mutter nicht. Schließlich basiert dies ja nicht auf einem vollstreckbaren Urteil oder dergleichen.
Und wie lange ein Gericht zur bearbeitung braucht, lässt sich auch nicht genau sagen. Hängt davon ab, wieviele Fälle gerade rumliegen, ob der Richter gute Laune hat und und und.
Notfalls muss dein RA Druck machen.

Gruß, Michael
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« Antwort #8 am: 30. Januar 2012, 14:08:45 »

Moin  Koala.

Es sieht wohl so aus, als ob ich nun doch im nächsten Schritt über das Gericht gehen muss.
Was habe ich zu verlieren?

Ich denke, dass siehst Du richtig.
Ein "gerichtliches Minimum" gibt es nicht, man kann nur einen gewissen "Standard" in der Rechtsprechung erkennen, aber letztlich ist es die Einzelfallentscheidung des Richters.
"Verloren" hast Du leider jetzt schon, nämlich das "Mehr" ggü dem "Standardumgang", weil Exe das so will  mad Aber ab jetzt kannst Du eigentlich nur gewinnen!

Also, gehe kurz übers JA und dann weiter zum Gericht und lass eine komplette Umgangsregelung beschließen! Das volle Programm: regulärer Umgang, Ferienumgang, Ordnungsgeld.

Leider gibt es keine "einstweilige Verfügung" - aber sieh es so: In der Verhandlung kann dann gerade vorgetragen werden, dass KM mutwillig während der Verhandlungsphase den Umgang eingeschränkt hat. Sieh zu, dass Du bis zum Urteil möglichst alle Umgänge, die die gewährt  mad werden wahrnimmst.

Schade, ich hatte nach Deinem Eingangspost ein gewisse Hoffnung. Aber ich kann mir gut vorstellen, dass da letztenendes mehr als nur der "Standard" rauskommt.
Gruß, toto

PS: sp richtig verstehen, welche Motivation Deine Ex hat, gerade jetzt den Umgang zu kürzen kann ich nicht. Alleinerziehend, mit einem weiteren Kind, da müsste sie doch über Betreuungsmöglichkeiten begeistert sein...  c
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« Antwort #9 am: 30. Januar 2012, 18:22:33 »

Hi Koala,

Eure Gesprächssituation war (bedingt durch die KM und die wirklich bescheuerte Idee ihr Kleinkind zu so einem Gespräch mit zubringen) gestört und konnte nicht funktionieren.

Ich würde jetzt noch mal einen freundlichen aber verbindlichen Brief ausetzen (den Du gerne hier einstellen kannst und die User schauen drüber), den Du an die KM schickst. Vielleicht auch noch mal mit Aufforderung das Gespräch dann auch im JA fortzusetzen, wenn hier keine Einigung möglich ist).

Zitat
PS: sp richtig verstehen, welche Motivation Deine Ex hat, gerade jetzt den Umgang zu kürzen kann ich nicht. Alleinerziehend, mit einem weiteren Kind, da müsste sie doch über Betreuungsmöglichkeiten begeistert sein...
Ganz einfach: Wenn nur der Zweitkinderwunsch für sie ausschlaggebend war, ist ihr Hauptziel (2 Kinder) erreicht. Jetzt müssen nur noch die störenden Begleitfaktoren (KVs) so schnell wie möglich auf die reine Zahleselfunktion reduziert werden. Aber da muss natürlich der Riegel vorgeschoben werden. Gruß Ingo
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« Antwort #10 am: 31. Januar 2012, 08:01:58 »

Servus Ingo,

hast Du evtl. bereits ältere Beiträge von mir gelesen?
Es ist in der Tat so, dass meine Ex das Lebensziel "zwei Kinder" hatte. Als sie merkte, dass ich aufgrund der Spannungen dafür nicht zur Verfügung stehe, hat sie mir unverblumt mal gesagt:

"wenn nicht mit Dir, dann eben mit einem Anderen".

Auch hat sie mir mit einem "Kuckuckskind" gedroht und für mich war klar, dass es Zeit war zu gehen!
Ich denke, sie hat das nun umgesetzt (auch wenn sie alleinerziehend ist) und möchte ihren Traum nun voranbringen.

Über Ihre Körpersprache habe ich gestern eigentlich klare Signale bekommen und ich frage mich, wofür ein Brief an die Ex noch gut sein soll.
Ich hätte im nächsten Schritt eben das JA angerufen und den (mir bekannten) Herren darum gebeten, dass er meine Ex zu einem Gespräch einläd. Dieses Angebot hat er mir letzte Woche gemacht.
Für ein Gespräch zu dritt würde ich dann natürlich auch zur Verfügung stehen.

Trotzdem habe ich den Brief an die Ex verfasst und würde ich parallel dazu bei Ihr abgeben. Also seht mal drüber und gebt Eure Anmerkungen dazu ab:
###########################################################


Hallo XXXX,

Da es am Montag leider nicht wirklich möglich war, mit Dir in Ruhe über eine Neuregelung des Umgangs (bzw. auch die Urlaubsplanung) zu sprechen, möchte ich Dir schriftlich nochmal mein Anliegen näher bringen.
Wir haben Ende 2010 ein Umgangsmodell beim Jugendamt vereinbart, das insbesondere die Bedürfnisse unserer Tochter, aber auch die von uns beiden Rechnung getragen hat.*** konnte dadurch weiterhin engen Kontakt zu mir haben und die enge Bindung ausbauen. Du konntest ohne Fremdbetreuung Deiner Arbeit nachgehen und an den Wochenenden Deine Fortbildungskurse besuchen.
Nun haben Sich Deine Lebensumstände geändert und Du wünschst Dir auch Wochenenden mit unserer Tochter. Ich wollte Deinem Wunsch nachkommen und habe Dir deshalb verschiedene Vorschläge gemacht, die für mich einen zeitlichen Ausgleich unter der Woche vorsehen.
Ich schlage Dir deshalb nochmal vor, dass Du Dir über folgende Varianten Gedanken machst:

•XXXX verbringt die Wochenenden und folgende Tage im Wechsel:
oIch betreue in der ersten Woche von Freitagmittag (nach Kinderkindergarten/Schule) bis Dienstagmorgen.
oDu betreust dann von Dienstagnachmittag (nach Kindergarten/Schule) bis Montagmorgen in der zweiten Woche.
oDann übernehme ich XXXX nochmal für zwei Tage von Montagnachmittag (nach Kindergarten) bis Mittwochfrüh und
oDu nochmal von Mittwochnachmittag bis Freitagfrüh.

•Denkbar wäre aber auch eine Aufteilung mit zusammenhängenden längeren Phasen. So könnte ich z.B. von Mittwochnachmittag bis Montagfrüh betreuen und Du dann von Montagnachmittag (der 1. Woche) bis zum Dienstagnachmittag (der 2. Woche)

Wenn es Dir hilft (auch um die Bewegungsgründe für Dein Verhalten offenzulegen), so können wir uns auch gerne wieder beim Jugendamt treffen und Herr XXXX vom JA übernimmt die Gesprächsleitung (Mediation).
Ich wollte es unserer Tochter bisher unbedingt ersparen, dass sie durch die Bürokratie des JA muss. Bitte trage Du Deinen Anteil dazu bei (und zwar verbindlich), dass es nicht so weit kommen muss.
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« Letzte Änderung: 31. Januar 2012, 08:10:36 von midnightwish » Gespeichert
Beppo
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« Antwort #11 am: 31. Januar 2012, 08:25:24 »

Finde ich ok.
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« Antwort #12 am: 31. Januar 2012, 08:31:54 »

Ich ebenfalls
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« Antwort #13 am: 31. Januar 2012, 09:49:17 »

(auch um die Bewegungsgründe für Dein Verhalten offenzulegen)
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« Antwort #14 am: 31. Januar 2012, 10:05:02 »

Moin,

Ich wollte es unserer Tochter bisher unbedingt ersparen, dass sie durch die Bürokratie des JA muss. Bitte trage Du Deinen Anteil dazu bei (und zwar verbindlich), dass es nicht so weit kommen muss.
an welcher Stelle und warum werden 5-jährige Kinder (angeblich) durch die "Jugendamts-Bürokratie" behelligt? Die bekommen davon überhaupt nichts mit; insofern sind solche "Argumente" kontraproduktiv.

Grüssles
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« Antwort #15 am: 31. Januar 2012, 13:59:22 »

Find ich auch okay.
2 Kleinigkeiten:

Zitat
Wenn es Dir hilft (auch um die Bewegungsgründe für Dein Verhalten offenzulegen), so können wir uns auch gerne wieder beim Jugendamt treffen und Herr XXXX vom JA übernimmt die Gesprächsleitung (Mediation). Lass uns doch unter der Gesprächsleitung von Herrn XXX vom ein vermittelndes Gespräch in Ruhe führen. Es würde mich freuen, Deine Beweggründe zu erfahren.

Gerade die ursprüngliche Formulierung "Dein Verhalten" liest sich abwertend und könnte zu einer Verfestigung der Blokadehaltung führen.

Zitat
Ich wollte es unserer Tochter bisher unbedingt ersparen, dass sie durch die Bürokratie des JA muss. Bitte trage Du Deinen Anteil dazu bei (und zwar verbindlich), dass es nicht so weit kommen muss. Ich fände es sehr gut, wenn wir unser Problem lösen können, ohne dass [Name der Tochter] dabei in einen Konflikt gestürzt wird, den sie nicht zu verantworten hat und auch nicht lösen kann.

Konkret in Ergänzung zu Brilles Anmerkung, würde ich den negativen Verweis auf das JA und die staatliche Bürokratie rausnehmen, dann kannst Du den Brief auch bei Gelegenheit als Zeichen Deiner Ernsthaftigkeit dort vorlegen.

Gruß, toto
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jenpa
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« Antwort #16 am: 31. Januar 2012, 14:34:58 »

Moin.
Um deinen bisherigen Umgang zu retten brauchst du schon einen der wenigen guten Richter.
Ein normaler Richter wird dich vermutlich auf den Standardumgang einkürzen, weil das Kind ja zur Mutter gehört.

Und jeder Umgang, den ein Richter dir zubilligt ist grundsätzlich als "großzügig" anzusehen.

Gruss Beppo

Pauschal immer nur schlecht denken/schreiben finde ich persönlich nicht in Ordnung. Wenn man bei Gericht oder Jugendamt oder.. sachlich sein Ziel/Anliegen vorträgt, dabei gewisse Regeln einhält, wird wohöl jeder
Richter zugunsten des Kindes entscheiden.

jenpa
 

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..dem Kind beide Eltern
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« Antwort #17 am: 31. Januar 2012, 15:03:40 »

Servus jenpa!
Zitat
Pauschal immer nur schlecht denken/schreiben finde ich persönlich nicht in Ordnung. Wenn man bei Gericht oder Jugendamt oder.. sachlich sein Ziel/Anliegen vorträgt, dabei gewisse Regeln einhält, wird wohöl jeder Richter zugunsten des Kindes entscheiden.
Solange das WM nicht gesetlich als Standardumgangsregelung (das ist zum Wohl der Kinder) verankert ist, wird leider in D hauptsächliche "Kind gehört zur Mutter" ausgeurteilt.
Wir bräuchten keine Foren wie dieses, wenn es anders wäre. Stattdessen haben wir nach wie vor diesen kaugummiartigen §1684, in welchem das Recht auf Umgang aber kein Umfang dieses verankert wird ... somit Zündschnur für unendliche Umgangsstreitereien.
 
DAS ist nicht schlecht denken/schreiben (insbesondere von betroffenen Vätern), sondern die von letzteren gesammelten Erfahrungen an deutschen Fimiliengerichten.

Grüßung
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« Antwort #18 am: 31. Januar 2012, 16:09:03 »

Mein Ton mag ja etwas sarkastisch und auch oft negativ sein aber wo habe ich denn, zumindest hier in diesem Faden etwas falsches gesagt?
Dass ein Richter gegen den Willen der Mutter mehr als den Standardumgang ausurteilt halte ich für die große Ausnahme.
Ich will dem TO zwar nicht durch Defätismus den Schneid abkaufen aber für besonders gut halte ich seine Aussichten tatsächlich nicht.

Es mag sein, dass andere das anders sehen und ich würde mich freuen, wenn ich unrecht hätte aber ich will den TO auch nicht mit lautem Hurra nach Langemark schicken.
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« Antwort #19 am: 31. Januar 2012, 17:03:41 »

Moin.
@Beppo:
Mein Ton mag ja etwas sarkastisch und auch oft negativ sein aber wo habe ich denn, zumindest hier in diesem Faden etwas falsches gesagt?
Dass ein Richter gegen den Willen der Mutter mehr als den Standardumgang ausurteilt halte ich für die große Ausnahme.
Ich will dem TO zwar nicht durch Defätismus den Schneid abkaufen aber für besonders gut halte ich seine Aussichten tatsächlich nicht.

Es mag sein, dass andere das anders sehen und ich würde mich freuen, wenn ich unrecht hätte aber ich will den TO auch nicht mit lautem Hurra nach Langemark schicken.

Also meine Anmerkung bezog sich auf Deine Antwort #1. Und zu dem Zeitpunkt war es meines Wissens schon geboten, sich mit dem Problem des TO etwas intensiver auseinanderzusetzen und ihn davor zu bewahren, von sich aus zu versuchen, einen Umgang, der mehr als der "Standard-Umgang" ist, gerichtlich durchzusetzen. Das hätte nach hinten losgehen können. Da hast Du nichts anderes geschrieben. Aber ich hatte ich eine differenzierte Antwort für zielführender erachtet.

Nun hat sich ja leider das Rad schon wieder weitergedreht und der TO muss zusehen, überhaupt eine vernünftige "Mindest-Umgangsregelung" zu bekommen. Also, nicht für ungut.

Und lass uns alle  weiterhin intensiv hier im Forum diskutieren  

Gruß, toto
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« Antwort #20 am: 31. Januar 2012, 17:36:38 »

Ich habe auch kein Problem mit deiner Antwort nur da sich jetzt schon der 2. meldet, wollte ich eben doch mal Stellung beziehen.
Und dann gleich in einem Aufwasch.
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« Antwort #21 am: 31. Januar 2012, 21:00:25 »

Gibt es eine Möglichkeit, dass (ähnlich wie bei einer einstweiligen Verfügung) die Kindsmutter das bisher gelebte (und bewährte) Modell fortführen muss, bis es die Gerichtsentscheidung gibt?


Leider gibt es keine "einstweilige Verfügung"

Stimmt, Toto, so etwas heißt im Familienrecht "Einstweilige Anordnung" und kann von jedem Elternteil ohne Anwalt formlos beim Familiengericht beantragt werden. Muss dann zwingend binnen 14 Tagen verhandelt werden.

Also mein Tipp an den TO:

1. Zuerst solltest du gegenüber dem JA dokumentieren, dass und in welchem Umfang der Umgang bzw. deine Betreuung der Tochter bislang praktiziert wurde, Koala. Und welche Anstrengungen du unternommen hast, um dich jetzt, kurzfristig mit der KM zu einigen.
2. Das JA um  Vermittlung bitten - damit deine Tochter ihr Recht auf Umgang (nicht du deinen - man beachte den Unterschied!!!)  weiterhin wie gewohnt wahrnehmen kann. Kontinuitätsprinzip!!!
3. Da deine (H)Exe beim JA vermutlich Gift und Galle spucken wird, Antrag auf EA beim zuständigen Amtsgericht. Den Schriftverkehr mit Ex und JA - dazu gehören auch die Belege über deine bisherigen Betreuungsleistungen in Höhe von 50% bis 75%) in Kopie als Anlage dazu.

Und schon gibt es eine Verhandlung. Da kannst du ohne Anwalt hinspazieren und deine Auffassung kurz und knacckig vorbringen: "Meine Tochter hat ein Recht auf ihren gewohnten Umgang. Dieser hat sich in der Vergangenheit bewährt, eine Änderung gefährdet das Kindeswohl."

Wenn (H)Ex, dann immer noch herumzickt, wird der Richter das Kind anhören (reine Formsache, ein Kind in dem Alter hat wenig dabei mitzubestimmen und der Richter ist auch kein Monster) und anschließend einen Beschluss fassen. Vorher wird er auf Gedeih und Verderb versuchen, euch in einen Vergleich zu quasseln. Weil das seinen Job erleichtert.

Wahrscheinlich wirst du künftig jedes zweite Wochenende ohne deine Tochter verbringen - dafür werden deine Papa-Wochenenden von Donnerstag bis Dienstag oder von Freitag bis Mittwoch dauern und dazu kommt ein weiterer Tag in der Mama-Woche - damit die Zeit nicht so lang wird. Das und etwas mehr kannst du fordern - dann soll (H)Ex mal schlüssig begründen, was sie daran plötzlich stört.

Tendenziell wird der Richter - ebenso wie das JA - ähnliche Argument wie Toto vorbringen.
Alleinerziehend, mit einem weiteren Kind, da müsste sie doch über Betreuungsmöglichkeiten begeistert sein...  c

Entgegen anderslautenden Gerüchten sind solche Dinge seit 1.9.2009 schon mehr als einmal - zum Entsetzen der anders geprägten JA-Mitarbeiter bzw. VP und flasch informierten Mütter - sogar an ganz altehrwürdigen Provinzgerichten zum Wohle der Kinder ausgeurteilt worden.

An den meisten FGen weht mittlerweile ein völlig anderer Wind als noch vor drei Jahren.

Das "Nein" der KM hast du schon - ein "Ja" musst du dir holen. Und deine Chancen sind deutlich besser, als sie bis August 2009  gewesen wären. Je weniger Zeit du hier verstreichen lässt, desto stärker wirkt das Argument der Kontinuität. Und wie gesagt, so eine EA zur Vermeidung einer akuten Kindeswohlgefährdung geht jederzeit und ohne Anwalt. Nur für die Hauptsache später brauchst du einen. Der kostet dann ca. 600 Teuo bei 3000 Teuro Streitwert. Wenn 600 Euronen deinen finaziellen Spielraum übersteigen, bekommst du als Vater nach denselben Kriterien VKH wie eine KM. Weil über die Gewährunge von VKH mittlerweile an fast allen Gerichten eine Software (und kein Beamter mehr wie früher bei der PKH nach Ermessen, Tagesform und Sympathie) entscheidet.   

Viel Erfolg wünscht dir die forumsbekannte
"männerfressende Feministin"  Biggi

(die im Rahmen der kannibalischen Anteile ihrer Ernährung weniger auf das Geschlecht, als auf die mehr oder minder kinderfreundliche, erwachsene und verantwortungsbewusste Haltung potenzieller Opfer achtet -  schild_sonicht und schild_werderw können auch für meine Geschlechtgenossinnen die Vorzeichen einer als beinahe kannibalisch erlebten  schild_mahlzeit Attacke sein.)   
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Es ist nicht genug, zu wissen, man muß auch anwenden;
es ist nicht genug zu wollen, man muß auch tun.
(J. W. von Goethe)
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« Antwort #22 am: 01. Februar 2012, 08:46:10 »

Hallo Leute,

danke für Eure Hilfe.

Gestern hat sich der Anwalt meiner Ex zu Wort gemeldet und vorgeschlagen, dass ich doch meine Tochter nur noch jedes zweites Wochenende sehen solle. Das Schriftstück ist zu einem Zeitpunkt erstellt worden, wo meine Ex wusste, dass wir uns zu einem Gesprächstermin treffen wollen question
Gründe wurde natürlich auch wieder keine genannt.
Gleichzeitig fordert er für die Ex einen "unbefristeten" Betreuungsunterhalt. Evtl. liegt ja hier die Motivation für ihr Verhalten?

Der Zeuger ihres Babys ist nicht verfügbar! Und wenn sie sich eben um unsere Tochter kümmern muss, ja dann stehen ihr eben über 500 Euro Unterhalt zu thumbdown

Nachdem also das Gespräch mit Ex gescheitert ist und ich den Brief vom Gegenanwalt bekommen habe, habe ich (Schritt 2) beim JA nochmal angerufen und mich länger mit dem für uns zuständigen Bearbeiter unterhalten.
Ich habe ihn zuerst darüber informiert, wie das persönliche Gespräch mit meiner Ex gelaufen ist und was die Gegenseite nun fordert (ohne rationale Begründung).

Er fand es ganz richtig, dass ich jetzt auf ihn zukomme und gab mir eine ganz konkrete Empfehlung (Strategie), wie ich nun über meinen Anwalt reagieren soll.
Dieser Brief geht heute heraus und soll Exe dazu bewegen, beim JA anzurufen und dort einen Termin zu machen. Tut sie das nicht (auch nach evtl. Nachhaken durch das JA), soll mir das nur Recht sein.
Das JA wünscht von mir die Kopien des Schriftverkehrs und auch das Protokoll aus dem Scheidungstermin von letzter Woche, wo meine Ex die Frage "der Umgang funktioniert?" mit "JA" geantwortet hat.

Nun sehen wir mal, wie die Reaktion ist (ich werde mich eben regemäßig beim JA auf Rückmeldung der Ex erkundigen) und dann bleibt noch Raum für eine Einstweilige Anordnung, wie von Biggi beschrieben.

@Biggi62: Der Brief meines Anwalts (der dann auch ans JA geht) enthält auch die Inhalte, die Du in Deinem Beitrag beschrieben hast.

Übrigens hole ich meine Tochter am Freitag vom Kindergarten ab. Ich werde sie aber nicht (wie vom Gegenanwalt "vorgeschlagen") am Sonntag um 18 Uhr zurückbringen, sondern zum Kindergarten am Montagmorgen (wie gewohnt).

Koala
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« Antwort #23 am: 09. Februar 2012, 12:53:44 »

Hallo Leute,

heute habe ich mit meiner Ex einen "Vermittlungstermin" beim JA gehabt.

Sie stellt sich weiterhin quer und besteht darauf, dass der Umgang nur von Freitagmittag bis Sonntagabend (alle zwei Wochen) stattfindet.

Natürlich wollten wir wissen, woher ihre Motivation kommt, das seit längerer Zeit gut laufende Umgangsmodell (ich habe sie jede Woche am Wochenende) einfach zu ändern.

Kindesbezogene Gründe hatte sie eigentlich KEINE.
Hingegen wurden viele "materielle" Gründe aufgeführt, warum man sich auf mich nicht verlassen könne. Und überhaupt fühlt sie sich von mir über den Tisch gezogen und deshalb braucht sie sich ja auch nicht mehr an irgendwelche Abkommen halten.

Dem Wochenendmodell hätte sie vor 15 Monaten ausserdem nur deshalb zugestimmt, weil sie damals einen schlechten Anwalt hatte und sich von mir unter Druck gesetzt gefüht hatte.

Nach einer Stunde meinte dann auch der JA-Mitarbeiter, dass es wohl keinen Sinn hat, weil meine Ex auf ihrer Meinung beharrt - obwohl ich bereits signalisiert habe, dass ich einem Modell mit wechselnden Wochenenden zustimmen würde, wenn an anderen Tagen auch ein Umgang stattfindet.

Nun gehe ich vor Gericht. Zu verlieren habe ich ja nichts mehr.
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Ich bin nicht Deutschland. Ich bin Griechenland.


« Antwort #24 am: 09. Februar 2012, 13:36:56 »

Nun gehe ich vor Gericht. Zu verlieren habe ich ja nichts mehr.
Richtig.
Und zwar sofort. Die Zeit arbeitet gegen dich.
Du hast den besseren Weg versucht, er hat nicht funktioniert, nun muss es eben der andere Weg sein
Viel Erfolg.

Gruss Beppo
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Meo-Micaela Hahne, Vorsitzende Richterin am BGH
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