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vatersein.de - Forum 26. Mai 2012, 07:11:14 *
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Autor Thema: Beistandschaft JA  (Gelesen 783 mal)
Mux
Spezialgruppe
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Geschlecht: Männlich
Beiträge: 835



« am: 27. Januar 2012, 09:58:03 »

Moin,

gestern flatterte mir ein gelber Brief vom Ja ins Haus. Meine Ex hat eine Beistandschaft eingerichtet und die
will nun Stufe 5 statt Stufe 4 und hat mich in Verzug gesetzt.

Hintergrund:

Habe einen 8jährigen Sohn, der bis September 2011 550 km von mir entfernt lebte. Vor dem zuständigen Gericht verglichen wir
uns auf Stufe 4. Hierbei wurde Umgangskosten berücksichtigt. Die KM ist mit Sohn Sept. 2011 nach Berlin zurückgezogen, daher
entfallen die hohen Umgangskosten.

Fragen:
1. Kann die Beistandschaft mich trotz des gerichtlichen Vergleiches
in Verzug setzen?

2. Ich bin aufgefordert, einen neuen Titel zu unterzeichnen! Wenn ich
mich weigere, wird wahrscheinlich eine Abänderungsklage folgen, oder?

Der Richter hatte damals einiges rausgerechnet, so dass ich mit etwa 45 € gerade in Stufe 4 gelandet bin (meine Anwältin hatte Stufe 3 errechnet).
Rechne ich die Umgangskosten raus, bin ich jetzt knapp noch in 4 oder - je nachdem - knapp in Stufe 5.

Da ich gerade mal wieder letztes Wochenende für 100 € meinen Sohn eingekleidet habe, weil wie immer keine! Kleidung mitgegeben wird, und das Geld
eh nicht beim Kind landet, finde ich 327 € mehr als reichlich und würde gerne die 345 € vermeiden.

LG,
Mux





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wedi-
_wedi
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Geschlecht: Männlich
Beiträge: 1.961


« Antwort #1 am: 27. Januar 2012, 10:15:58 »

Hi Mux

1. Kann die Beistandschaft mich trotz des gerichtlichen Vergleiches
in Verzug setzen?
Jain, wenn du nicht zustimmst, wird wahrscheinlich wie du unter Punkt 2. schreibst eine Abänderungsklage folgen.

Du musst selber entscheiden, ob du eine Klage wegen (345,-minus327,-=)18,-Euro in Kauf(Anwaltskosten/Gerichtskosten/Stress) nehmen möchtest.
Die Umgangskosten entfallen und deshalb wird wahrscheinlich ausreichend Klagegrund gegeben sein.

Das leidige Thema Kleidung ist hier schon ganz oft diskutiert worden, wie du sicher weisst.

Gruss Wedi


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82Marco
Globaler Moderator
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Geschlecht: Männlich
Beiträge: 2.769



« Antwort #2 am: 27. Januar 2012, 10:18:00 »

Servus Mux!
Ich würde dem JA schreiben, dass der Unterhalt gerichtlich geregelt ist (steht im Vergleich irgend etwas zur Höherstufung oder dynamisch Anpassung?).
Wenn das JA meint, sich über diesen gerichtlichen Vergleich hinwegsetzen zu wollen/müssen, mögen sie die rechtliche Grundlage benennen.

Die Bestandschaft setzt nach meiner Erfahrung automatisch in Verzug ... damit wird gewährleistet, dass falls das "Begehren" begründet ist auch ab Geltendmachung bezahlt wird ... auch rückwirkend.

Zitat
2. Ich bin aufgefordert, einen neuen Titel zu unterzeichnen! Wenn ich
mich weigere, wird wahrscheinlich eine Abänderungsklage folgen, oder?
Schwer zu sagen, es geht um ein Delta von 18,--/Monat, ergo ca. 800-900 Oyro für die nächsten vier Jahre bis zu Höherstufung ab 12 Jahren ... ob das JA oder auch Du sich das antun wollen?

Grüßung
Marco
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Mit einem Lächeln zeigst Du auch Zähne!
----------------------------------------------------------
Ob ein Vorhaben gelingt, erfährst Du nicht durch Nachdenken sondern durch Handeln!
United
Spezialgruppe
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Geschlecht: Männlich
Beiträge: 736



« Antwort #3 am: 27. Januar 2012, 10:26:20 »

Moin Mux,

Hierbei wurde Umgangskosten berücksichtigt. Die KM ist mit Sohn Sept. 2011 nach Berlin zurückgezogen, daher entfallen die hohen Umgangskosten.
Wie hoch waren die berücksichtigten Umgangskosten ?

Da damit eine Vergleichsgrundlage (ist dieses im Vergleich so formuliert) weggefallen ist, sehe ich das Risiko einer erfolgreichen Abänderung durchaus als gegeben und es sollte gut überlegt sein, ob man sich dem entgegenstellen sollte ...

Besten Gruß
United
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Beppo
Globaler Moderator
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Beiträge: 11.168


Ich bin nicht Deutschland. Ich bin Griechenland.


« Antwort #4 am: 27. Januar 2012, 10:31:48 »

Moin.

1. Kann die Beistandschaft mich trotz des gerichtlichen Vergleiches
in Verzug setzen?
Ja. Aufwärts geht das immer.
Die Freiheit kann sich ein Richter nehmen und wird er auch meistens tun.
Vor Allem, wenn das mit den Umgangskosten als Vergleichsgrundlage drin steht.
2. Ich bin aufgefordert, einen neuen Titel zu unterzeichnen! Wenn ich
mich weigere, wird wahrscheinlich eine Abänderungsklage folgen, oder?
Vermutlich. Hängt davon ab, ob er ein gieriger Geier oder eine faule Socke ist.
Zumindest wenn sich nach Standardberechnung aus deinen bisherigen Angaben die Stufe 5 ergibt.
Sind denn schon 2 Jahre rum?
Der Richter hatte damals einiges rausgerechnet, so dass ich mit etwa 45 € gerade in Stufe 4 gelandet bin (meine Anwältin hatte Stufe 3 errechnet).
Rechne ich die Umgangskosten raus, bin ich jetzt knapp noch in 4 oder - je nachdem - knapp in Stufe 5.
Was hat er denn raus gerechnet?
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"Wer Kinder hat, wird bis auf die Haut ausgezogen!"
Meo-Micaela Hahne, Vorsitzende Richterin am BGH
Wildlachs
_wildlachs
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Geschlecht: Männlich
Beiträge: 252


« Antwort #5 am: 27. Januar 2012, 10:51:10 »

Hallo Mux,

wäre ich an Deiner Stelle, dann legte ich bei der Entscheidung, ob und wie weit ich mich gegen die Höherstufung stelle, ALLE Faktoren in die Waagschalen.

Nicht nur der monatl. KU-Zahlbetrag und die Summe über die Jahre hinweg wären für mich von Bedeutung, auch meine Nerven, meine Zeit, die ich investieren müßte, Vergiftung von Beziehungen usw.

Es hängt wohl auch vom jeweiligen Naturell ab, ob man das ganz prgmatisch angeht oder prinzipielle Überlegungen bestimmend sind.

W.
 
« Letzte Änderung: 27. Januar 2012, 11:00:03 von Wildlachs » Gespeichert
brille007
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« Antwort #6 am: 27. Januar 2012, 11:27:41 »

Moin Mux,

wir haben >>>HIER<<< - nicht zuletzt mit Deiner Beteiligung - ja ein ähnliches Problem diskutiert: Zwar mit umgekehrten Vorzeichen, aber um einen ähnlichen Betrag.

Mal unabhängig von der rein juristischen Betrachtungsweise: Wenn ich hunderte von Euros pro Monat an Umgangskosten sparen könnte, würde ich wegen 18 EUR mehr Unterhalt im Monat (plus potenziell mehr Umgangsmöglichkeiten) sicher kein Fass aufmachen. Schon gar nicht, wenn ich es mir gleichzeitig leisten kann, an einem Wochenende 100 Ücken für Klamotten auszugeben.

Insofern: Spar' Dir den Stress, die Zeit und die Kohle für den Anwalt und überrasche Deine Ex stattdessen doch einfach mal mit einem lässigen "Klar, mach ich!"

Grüssles
Martin
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     Der einzige Mensch, den man ändern kann, ist der, den man heute morgen geduscht und angezogen hat
Mux
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« Antwort #7 am: 27. Januar 2012, 15:55:35 »

Moin Martin,

nicht ganz richtig, das Vorzeichen ist dasselbe. Ich bin dagegen, den letzten Cent,
der den KM´s angeblich an KU zusteht, gerichtlich einzuklagen, wenn sowieso schon
ziemlich viel gezahlt wird (Summe > 500 € für ein Kind). Das finde ich auch in meinem
eigenen Fall richtig, vor allem da ich sehe, dass nichts beim Kind ankommt.

Auf der anderen Seite wird rigeros GSR abgelehnt, natürlich auch Wechselmodell, und Umgang
zur Zeit mal wieder nach Muttis Gnaden, weil die alten Umgangsregelungen nicht mehr gelten,
so dass ich hier demnächst wieder klagen muss. Einen gerichtlichen Umgangsvergleich, der die
KM an den Umgangskosten beteiligt, hat sie nicht oder nur teilweise erfüllt, so dass jetzt noch
ca. 600 € offen sind, auf die ich verzichte, oder ich wieder einklagen kann (ohne praktischen
Nährwert für mich).  mad

Bin echt stinkig, dass diese §%&?$  es wagt, mehr KU zu verlangen, nachdem ich gerade für einen
KU-Vergleich bezahlt habe, zwei Jahre lang Umgangskosten von mehr als 500 € / Monat hatte, sie ihre
Schulden nicht bezahlt und mein Sohn ohne Handschuhe bei diesem Wetter rumläuft.

Trotzdem bin ich am überlegen, was ich jetzt tue. Ich weiß es einfach noch nicht.

Vielleicht biete ich der Beistandschaft an, die höhere Stufe zu akzeptieren, aber keinen Titel darüber
zu zeichnen, und die Schulden der Ex abzuziehen, bis diese abgegolten sind. Wenn sie schreiben, dass
das nicht geht, kann ich denen ja eröffnen, dass dann zwei Verfahren bald anstehen.

Mal schaun.

LG,
Mux
 
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Beppo
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Ich bin nicht Deutschland. Ich bin Griechenland.


« Antwort #8 am: 27. Januar 2012, 16:10:56 »

Wie lautet der Vergleich denn genau?
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Meo-Micaela Hahne, Vorsitzende Richterin am BGH
Mux
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Beiträge: 835



« Antwort #9 am: 27. Januar 2012, 16:29:23 »

Hi Beppo,

Welcher Vergleich?

1. KU-Vergleich lautet, dass ich mich verpflichte Stufe 4 zu zahlen. Dynamisch. Begrenzung auf 18 Jahre.
Den genauen Wortlaut habe ich nicht hier, kann ich einstellen.

2. Umgangskostenvergleich: KM verpflichtet sich, die Hälte der anfallenden Flugkosten für Flüge des Sohnes nach
Berlin zu zahlen, maximal aber 100  €.

Da in Vergleich 2 keine konkrete Zahl genannt, ist dieser nicht vollstreckbar.

Mux
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Beppo
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Ich bin nicht Deutschland. Ich bin Griechenland.


« Antwort #10 am: 27. Januar 2012, 16:40:02 »

Der Wortlaut vom ersten wäre wichtig, wenn man da noch Hoffnung raus saugen möchte.

Und schau noch mal über die Fragen aus meinem Beitrag #4.
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ginnie
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« Antwort #11 am: 27. Januar 2012, 16:45:19 »

Hi

bei meinem Mann gibt es eine ähnliche Konstellation, er hat einen KU-Vergleich über Stufe 2,5 und nun wurde Auskunft verlangt - sein EK würde jetzt Stufe 3 ergeben. Das JA hat das brav errechnet, und überlässt es jetzt der KM, gerichtlich diese 13 €/Monat zu fordern. (was die machen wird, wissen wir noch nicht, aber normalerweise sucht die immer Streit). Sein Anwalt argumentiert nun dass schon damals der Hintergrund des Vergleiches ein Streit zwischen Stufe 2 oder 3 war, der nicht endgültig geklärt werden konnte und vergleichsweise beendet wurde. Weiter führt er aus, dass rechtlich beide Stufen vertretbar seien (na klar, je nachdem welche Abzugspositionen anerkannt werden). Somit haben sich die Grundlagen des Vergleiches von damals nicht geändert, und es bestünde kein Abänderungsgrund.

Viell. passt eine solche Argumentation auch bei dir.

Wobei ich fast eher brilles Argumenten folgen würde. Du vermischst zwar die Themen, was ich auch emotional verstehen kann. Aber rein pragmatisch betrachtet sparst du die 18 € mehr ja tatsächlich ein, weil der Umgang für dich wesentlich preiswerter geworden ist. Es ist eben immer die Frage ob man eine Baustelle will, und dadurch auch den nie endenden Forderungen Einhalt gebietet (wie es jetzt gerade mein Mann durchzieht) oder ob man eh genug andere Dinge zu tun hat und seine Ruhe will.

ligr ginnie
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Bonnie 2


« Antwort #12 am: 27. Januar 2012, 23:08:44 »

Moin

Problematisch ist, dass wenn die Umgangskosten Vergleichsgrundlage waren, dieser angefochten werden kann. Ob durch die KM selbst, einen RA oder das JA mit seiner Beistandschaft. Dieses ist m.E. dadurch Vergleichsnehmer. Wenn das JA gewillt ist zu prozessieren, kann es das.

Mensch Mux, Dich trifft es auch immer wieder.

Gruss oldie
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Wenige sind das, was sie vorgeben zu sein.
Und wenn ich es mir recht überlege - niemand.
Ariba
_Ariba
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Beiträge: 747



« Antwort #13 am: 28. Januar 2012, 13:59:59 »

Moin Mux,

Mal unabhängig von der rein juristischen Betrachtungsweise: Wenn ich hunderte von Euros pro Monat an Umgangskosten sparen könnte, würde ich wegen 18 EUR mehr Unterhalt im Monat (plus potenziell mehr Umgangsmöglichkeiten) sicher kein Fass aufmachen. Schon gar nicht, wenn ich es mir gleichzeitig leisten kann, an einem Wochenende 100 Ücken für Klamotten auszugeben.

Insofern: Spar' Dir den Stress, die Zeit und die Kohle für den Anwalt und überrasche Deine Ex stattdessen doch einfach mal mit einem lässigen "Klar, mach ich!"
Dem ist fast nicht mehr hinzuzufügen. Ich würde in meinem Fall jedenfalls gern mehr Unterhalt zahlen, wenn es a) regelmäßigen Umgang geben würde, b) ich nicht horrende Umgangskosten hätte und stundenlang in Auto oder Bahn sitzen müsste und c) ich dafür meine gerichtliche "Ruhe" hätte...

Du hast offenbar ebenso eine Hardcore-Ex: Mal reicht ihr der KU, mal eben nicht. Mal zieht sie hunderte Kilometer weit weg, dann wieder zurück. Mal lässt sie Umgang zu, mal beschneidet sie ihn offenbar(oder unterbindet diesen gänzlich).

Sofern Du das ganze "Ungerecht" empfindest,

Auf der anderen Seite wird rigeros GSR abgelehnt, natürlich auch Wechselmodell, und Umgang
zur Zeit mal wieder nach Muttis Gnaden, weil die alten Umgangsregelungen nicht mehr gelten,
so dass ich hier demnächst wieder klagen muss. Einen gerichtlichen Umgangsvergleich, der die
KM an den Umgangskosten beteiligt, hat sie nicht oder nur teilweise erfüllt, so dass jetzt noch
ca. 600 € offen sind, auf die ich verzichte, oder ich wieder einklagen kann (ohne praktischen
Nährwert für mich).  mad

sowie

Bin echt stinkig, dass diese §%&?$  es wagt, mehr KU zu verlangen, nachdem ich gerade für einen
KU-Vergleich bezahlt habe, zwei Jahre lang Umgangskosten von mehr als 500 € / Monat hatte, sie ihre
Schulden nicht bezahlt und mein Sohn ohne Handschuhe bei diesem Wetter rumläuft.

kann ich das sehr gut verstehen, aber, da bist Du ja seit langem hier im Forum ein erfahrener User, bringt es letztlich nichts oder nicht sehr viel.
Sprich, ich würde diese 18 € mehr an KU zahlen. Würde auch versuchen, dass erst mal ohne Titel-neu-unterzeichnung zu machen. Mein JA ließ sich darauf ein, auch hier ging es um zufälligerweise exakt 18 €!
Zur Not würde ich dann titulieren lassen, wenn nicht anders geht. Ein Verfahren in dieser Sache erscheint mir für Dich hier aussichtslos, da Du keine horrenden Umgangskosten mehr hast. Dagegen diese "bescheidenen" 18 € mehr an KU ... würde Dir ein Richter vermutlich um die Ohren hauen. Für ihn würdest Du vermutlich als "typischer UnterhaltsUnwilliger" Vater da stehen.

Dennoch verstehe ich Dich natürlich.

Und das Du bald wieder wegen Umgang klagen musst ist nicht nur blöd und schade(manche KM werden es  nie!!!  kapieren, egal wie viel Runden man(n) mit ihr bei Gericht drehen muss), sondern da wirst Du ja dann bald genug Zeit und Stress und Kohle investieren müssen. Ich würde mir sodann zumindest mit den 18 € keinen Stress mehr machen. Vielleicht "hilft" es Dir aber auch in der Umgangssache und "besänftigt" die KM den Umgang wieder regulär zu bedienen a la "ich(KM) habe wieder mal zum Unterhalt gewonnen...und fühle mich ausgezeichnet". 
Manche KMs ticken ja exakt so...
Lass ihr diese "Freude" vielleicht einfach und hoffe, dass dafür der Umgang dann wieder besser klappt - und notfalls nur zum Umgang klagen.

Grüße
Ariba
Gespeichert

Vom Amtsgericht entsorgt!
Und vom OLG wieder "recycelt"!!

Das OLG hat wieder die Normalität hergestellt: Ein Vater darf wieder sein Kind sehen - auch dann, wenn das Amtsgericht und die Mutter das nicht wollen!
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