Moin Thommy,
2. kann das JC einen Unterhaltsanspruch für meine EX fordern? (wir haben uns darauf geeinigt, dass ich ihr nix zahlen muss)
wenn das funktionieren würde, gäbe es vermutlich tausende Deals von der Sorte "wir einigen uns auf Null Unterhalt, Du holst Dir die Kohle vom JC und dafür geb ich Dir jeden Monat zwei Hunnies extra obendrauf".
Eure Einigung wäre ein Vertrag zu Lasten Dritter (des Steuerzahlers) und kann allein deshalb nicht funktionieren. Beim Trennungs- bzw. nachehelichen Unterhalt bist zunächst Du selbst (sofern nach Abzug von KU noch leistungsfähig) im Boot.
Grüssles
Martin