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vatersein.de - Forum 26. Mai 2012, 07:05:26 *
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Autor Thema: Einigung in Sachen Unterhalt  (Gelesen 633 mal)
MichaelBolten
Rege dabei
***
Beiträge: 173


« am: 26. Januar 2012, 06:19:47 »

Hallo,

nach monatelangem Hin und Her haben wir evtl. einen Kompromiss gefunden.

Ich zahle jetzt einen grösseren Betrag und dann die nächsten 30 Monate einen geringeren Betrag.

Aufgrund Erkrankung unseres Kindes wollen wir den Betreuungsunterhalt für die Zukunft nicht ausschließen. Aufgrund meiner Selbständigkeit und den damit verbundenen hohen Kosten der Berechnung des unterhaltsrelevanten Einkommens ( Gutachten ) wollen wir vereinbaren, dass Grundlage des evtl. anstehenden BU der Einkommensteuerbescheid ist

Dieser Kompromiss wurde mit der Richterin ausgehandelt.

Meine Frage nun, was haltet ihr davon und hat so eine Vereinbarung auch bestand oder kann irgendjemand diese Vereinbarung wieder anfechten, sodaß ich dann wieder ein Gutachten für mein Einkommen benötige ?

Vielen Dank

Michael

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82Marco
Globaler Moderator
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Geschlecht: Männlich
Beiträge: 2.769



« Antwort #1 am: 26. Januar 2012, 08:28:02 »

Servus Michael!
Dieser Kompromiss wurde mit der Richterin ausgehandelt.
und
Zitat
Meine Frage nun, was haltet ihr davon und hat so eine Vereinbarung auch bestand oder kann irgendjemand diese Vereinbarung wieder anfechten, sodaß ich dann wieder ein Gutachten für mein Einkommen benötige ?
Das lässt wohl auf einen gerichtlichen Vergleich schliessen ... ist dem so?
Falls ja, wird es schwierig, nach Rechtskraft diesen erfolgreich anzufechten; nicht umsonst raten wir hier im Forum von Vergleichen ab, wenn nicht realsitische Klauseln für Beendigung, Ausstieg und dergl. darin enthalten sind.
Das soll aber nicht heissen, dass trotzdem versucht werden kann, einen Vergleich anzufechten.

Im Übrigen ist meines Wissens der vorgeschlagene Kompromiss gängige Praxis bei Selbstständigen (bin selbst einer).

Grüßung
Marco
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Mit einem Lächeln zeigst Du auch Zähne!
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Ob ein Vorhaben gelingt, erfährst Du nicht durch Nachdenken sondern durch Handeln!
Wegnachvorn
Rege dabei
***
Geschlecht: Männlich
Beiträge: 160


« Antwort #2 am: 26. Januar 2012, 09:01:55 »

Hallo Michael,

Du schreibst das allererste Mal von einer Erkrankung Deines Kindes. Was ist das für eine Erkrankung?
Ich wurde bei Deiner Schilderung deswegen hellhörig, weil auch meine Ex versucht hat, aufgrund des angeblich so schlechten gesundheitlichen Zustandes unseres Kindes eine eigene Erwerbstätigkeit auf lange Sicht zu negieren und auf vollen TU/NUH geklagt hat...hat nicht so geklappt, wie sie es sich vorgestellt hat.
Wenn Dein Vergleich nun offenbar also eine "Öffnungsklausel" hat, kannst Du fast davon ausgehen, dass Deine Frau auch nach den 30 Monaten weiterhin Geld für sich haben will...und dafür muss dann der Gesundheitsszustand Deines Kindes herhalten...

Ansonsten empfinde ich den von Dir angesprochenen "Kompromiss" nicht als solchen.
Bei Selbständigen ist es üblich, dass die Einkommensnachweise der letzten 3 Jahre plus Steuerbescheide als Grundlage für die Berechnung von Unterhalt herangezogen werden. Ich verstehe nicht, warum bei Dir ein Gutachten notwendig ist/war. Ich habe aus Deinen bisherigen Schilderungen nicht den Eindruck, dass es bei Dir außergewöhnlich kompliziert ist. Das Gutachten würde ich ablehnen.

Gruss
WNV
« Letzte Änderung: 26. Januar 2012, 09:08:41 von Wegnachvorn » Gespeichert
MichaelBolten
Rege dabei
***
Beiträge: 173


« Antwort #3 am: 26. Januar 2012, 09:20:27 »

Hallo,

@82Marco : Ja es handelt sich um einen gerichtlichen Vergleich.

@Wegnachvorn : Die Gefahr, daß meine Frau nach 30 Monaten weiterhin Geld von mir möchte ist groß, damit muss ich leben. Nachdem ich meine Bilanzen der letzten drei Jahre inkl. Steuerbescheide vorgelegt habe, hat die gegnerische Seite die Zahlen angezweifelt und ein Gutachten verlangt. Das Gericht hat das Gutachten beantragt -> Kosten dieses Gutachtens ~6000 EUR. Dies möchte ich zukünftig vermeiden. Deshalb der Vorschlag, daß der Steuerbescheid Grundlage der Berechnung eines evtl. BU ist.

Michael
Gespeichert
Wegnachvorn
Rege dabei
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Geschlecht: Männlich
Beiträge: 160


« Antwort #4 am: 26. Januar 2012, 09:29:16 »

Die Gefahr, daß meine Frau nach 30 Monaten weiterhin Geld von mir möchte ist groß, damit muss ich leben.

Warum musst Du damit leben?
Ich wollte nicht mit so einer Ungewissheit leben, daher bin ich an diesem Punkt bei Gericht konsequent geblieben und haben in meinem Vergleich ein festes Ende der Zahlungen ohne "Weichmacher".
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Beppo
Globaler Moderator
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Geschlecht: Männlich
Beiträge: 11.168


Ich bin nicht Deutschland. Ich bin Griechenland.


« Antwort #5 am: 26. Januar 2012, 09:29:36 »

hat die gegnerische Seite die Zahlen angezweifelt und ein Gutachten verlangt. Das Gericht hat das Gutachten beantragt -> Kosten dieses Gutachtens ~6000 EUR. Dies
Hat das Gutachten deine Zahlen widerlegt oder bestätigt?
Wenn Letzteres, hast du beantragt, dass deine Ex die von ihr verursachten Kosten zu tragen hat?
Das wäre der beste Weg, so etwas für die Zukunft zu vermeiden.
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"Wer Kinder hat, wird bis auf die Haut ausgezogen!"
Meo-Micaela Hahne, Vorsitzende Richterin am BGH
Beppo
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Geschlecht: Männlich
Beiträge: 11.168


Ich bin nicht Deutschland. Ich bin Griechenland.


« Antwort #6 am: 26. Januar 2012, 09:33:14 »

Warum musst Du damit leben?
Weil der BGH der Meinung ist, dass Unterhalt wegen der Betreuung eines Kindes nicht befristet werden darf. §1570 BGB.
Das ist natürlich absurd, weil im Gesetz ja schon eine 3-Jahresfrist enthalten. Aber Absurdität ist sowieso das Lebenselixir des BGH.
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« Antwort #7 am: 26. Januar 2012, 12:23:39 »

xxxx
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