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vatersein.de - Forum 26. Mai 2012, 06:42:06 *
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Autor Thema: Scheidungsurteil gesprochen - ohne Beisein der Parteien?  (Gelesen 460 mal)
RomyH
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« am: 21. Januar 2012, 17:48:23 »

ist das überhaupt möglich? Unser Bekannter ist heute fast in Ohnmacht gefallen! Er erhält ein Urteil, dass er geschieden ist UND dass die elterliche Sorge auf die KM übertragen wurde. Er wusste nicht mal, dass ein Termin stattgefunden hat, seine RAin ebenfalls nicht. Laut Protokoll ist nach Aufruf niemand erschienen!

KANN DAS SEIN! WAS KANN ER JETZT TUN? Es ist nichtmal eine Rechtsmittelbelehrung unter dem Brief...

Liebe Grüße
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ginnie
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« Antwort #1 am: 21. Januar 2012, 17:58:10 »

Hi

theoretisch kann das sein, wenn eine ladungsfähige Anschrift von ihm nicht bekannt war, kann öffentlich geladen werden, oder wenn er den Kopf in den Sand gesteckt hat und jegliche Post ignoriert hat...oder hat die Rechtsanwältin gepennt?? Aber dann gibt es auf jeden Fall eine Berufungsfrist, die ab Zustellung des Urteils gilt.

Montag sofort zum Anwalt, würde ich sagen!

ligr ginnie
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Durch Nachsicht setzt man der Gewalt kein Ende: damit bestärkt man die Gegner nur in der Gewissheit, sie hätten es mit einem Schwächling zu tun, der leicht zu bezwingen ist
RomyH
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« Antwort #2 am: 21. Januar 2012, 18:04:46 »

er hat eine ladungsfähige anschrift. er hat immer alles beantwortet. er ist anwaltlich vertreten. erhat erst letzte woche telefoniert und die rain sagte, dass es keinen neuen termin gäbe.
es war eine öffentliche sitzung.

das ist doch nciht normal es ist auch kein beschluss mit siegel und unterschrift, sondern nur so eine art vorankündigung, das ausführliche protokoll soll noch zugesandt werden.

wer muss berufung einlegen? kann er das selbst machen?
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ginnie
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« Antwort #3 am: 21. Januar 2012, 18:10:25 »

das ist doch nciht normal es ist auch kein beschluss mit siegel und unterschrift, sondern nur so eine art vorankündigung, das ausführliche protokoll soll noch zugesandt werden.


dann ist es evtl. noch gar nicht das zugestellte Urteil, und deshalb hat die Berufungsfrist auch noch nicht begonnen?

Also wenn er so richtig sicher gehen will, dann steht er am Montag bei der Anwältin vor der Tür, oder er faxt ihr schonmal alles hin, und ruft am Montag dort an.

Ich weiß leider nicht ob er selbst Berufung einlegen kann, oder anwaltlich vertreten sein muss, ich denke fast letzteres.

ligr ginnie
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midnightwish
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« Antwort #4 am: 21. Januar 2012, 18:16:15 »

Sicher das der Schrieb wirklich vom Gericht und nicht von seiner Ex ist?
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Ein gebrochenes Versprechen ist ein gesprochenes Verbrechen
RomyH
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« Antwort #5 am: 21. Januar 2012, 18:45:13 »

das hab ich auch schon gedacht - aber so clever ist die ex nicht. -.-
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ginnie
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« Antwort #6 am: 21. Januar 2012, 18:59:43 »

er könnte ja auch beim Gericht anrufen und fragen... vielleicht hilft ihm das dann auch weiter.

ligr ginnie
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Ingo30
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« Antwort #7 am: 21. Januar 2012, 20:23:48 »

Vielleicht sollte er wirklich mal zum dem AG fahren und sich mal die offizielle Ausghangstafel anschauen, ob er da "ausgeschrieben" wurde. Gruß Ingo
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RomyH
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« Antwort #8 am: 22. Januar 2012, 10:27:45 »

okay, werden wir machen, nur ist das rechtlich überhaupt erlaubt? er hat doch eine anschrift, die kennt das gericht.
und es war niemand da, auch nicht die gegenseite!
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Inselreif
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« Antwort #9 am: 23. Januar 2012, 08:04:43 »

Hi,

keine Panik und die Anwältin fragen. Die ist die einzige, die es sicher herausfinden kann.

Wahrscheinlich war das ein Verkündungstermin. Dazu wird nicht förmlich geladen. Es steht dann irgendwo in einem Protokoll, einem Vorbeschluss oder einer Verfügung drin "Termin zur Verkündung einer Entscheidung wird bestimmt auf...". Und da man in solchen Terminen sowieso nichts tun kann als dem Verlesen der Entscheidung zu lauschen, geht da auch niemand hin.
Allerdings wird vorher schon ein Erörterungstermin stattgefunden haben, ohne Beweisaufnahme könnte die Ehe nicht geschieden werden.

Gruss von der Insel
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