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vatersein.de - Forum 26. Mai 2012, 06:40:47 *
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Autor Thema: Tochter kommt in die Schule,was sind meine Pflichten?  (Gelesen 654 mal)
Daddyohneplan
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Beiträge: 52


« am: 21. Januar 2012, 17:45:14 »

Hallo!

Ich habe eine frage...meine Tochter kommt ab Sommer in die Schule.Diese "Schule" ist aber eine Privateinrichtung deren Kosten emens hoch sind im Monat.
800 Euro.
Der Vertrag mit der Schule wurde von mir nicht Unterzeichnet das als Hinweis.
Nun meine Frage:

Was muß ich zahlen?Was Zuzahlen Ausflüge etc.?Muss ich ÜBERHAUPT was zahlen?

Meines wissens sind solche Privatschulen wenn der "andere" also Ex dies Unterschreibt für den "anderen" keine Zahlungsverpflichtungen gebunden.
Nicht falsch verstehen: Ich bin ein Vater der sich beteiligt und seinen Kosten nachkommt und auch alles tut für sein Kind!
NUR für solche Aufwendungen fehlt mir zum einen die finanzielle möglichkeit noch ist das nicht "meine Welt"...

Danke im Vorraus!! question
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Lausebackesmama
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Wir kommen wieder!!


« Antwort #1 am: 21. Januar 2012, 17:54:22 »

Hi DOP,

wer die Musik bestellt, muss sie auch bezahlen. Wenn KM sich die Privatschule leisten kann, schön für sie. Wenn Du Dich nicht beteiligen kannst und willst, dann musst Du auch nicht.

Warum kommt sie nicht in eine normale Grundschule, wie Millionen andere Kinder auch? Kann KM das erklären?

LG LBM
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Der Sprung
über den eigenen Schatten
gelingt leichter,
wenn wir ihn für jemanden wagen,
der Licht in unser Leben bringt.

(Ernst Ferstl)
Daddyohneplan
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Beiträge: 52


« Antwort #2 am: 21. Januar 2012, 17:59:05 »

Was soll ich dazu sagen...diese frage stellte ich schon bei KG...auch der war ABER HALLO!!
Doch da sagte mir das JGA ich solle weiterhin den Satz zahlen was ich im normalen KG zahlte.

Diese Einrichtung ist nicht schlecht,also auch das mal klar gestellt,aber...

1.Nicht mein Budget
2.Auch "normale" Schulen sind gut
3.Nicht meine Welt und die meiner Tochter(in meinen Augen)

Aber wie heißt es?

Mit den großen Hunden.... oder Kleider machen angeblich Leute... c
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Beppo
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Ich bin nicht Deutschland. Ich bin Griechenland.


« Antwort #3 am: 21. Januar 2012, 20:28:58 »

Also ich verstehe kein Wort.
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"Wer Kinder hat, wird bis auf die Haut ausgezogen!"
Meo-Micaela Hahne, Vorsitzende Richterin am BGH
was_guckst_du
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« Antwort #4 am: 23. Januar 2012, 09:41:28 »

Also ich verstehe kein Wort.

..da bist du nicht alleine...
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midnightwish
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« Antwort #5 am: 23. Januar 2012, 09:45:11 »

Hi,

soweit ich mich erinnere hat die KM das Kind schon in eine teure Privat KiGa-Einrichtung gegeben. Auch da stand ein Betrag von 600 oder 800 € im Raum. Er mußte allerdings laut JA nur den Betrag zahlen ,den er auch für einen staatlichen KiGa hätte beitragen müssen.

Jetzt verständiger?

LG Tina
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Ein gebrochenes Versprechen ist ein gesprochenes Verbrechen
staengler
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Beiträge: 2.791


entsorgter Vater nach DIN 0815 dt. Familienrecht


« Antwort #6 am: 23. Januar 2012, 11:18:54 »

Servus DOP,

liegt Dir denn schon eine konkrete Forderung von KM vor?

Ansonsten sehe ich es ebenso:
Zitat
wer die Musik bestellt, muss sie auch bezahlen.

Und da Du ja bereits in Sachen Kindergarten damit durchgekommen bist, sollte es nun auch kein Problem sein.

Gruß, Michael
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sol lucet omnibus - die Sonne scheint für alle
brille007
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Beiträge: 10.404



« Antwort #7 am: 23. Januar 2012, 12:55:26 »

Moin DoP,

sieh es schlicht so: Kein Gericht in Deutschland wird Dich zu einer Kostenübernahme oder auch nur -beteiligung verurteilen, da es damit konstatieren würde, dass das staatliche Schulwesen ungenügend ist und ein Anspruch auf die Finanzierung einer Privatschule besteht. Denn dann würden Legionen von Eltern irgendwen auf Übernahme dieser Kosten verklagen; es kann ja nicht sein, dass dieser "Anspruch" nur bei geschiedenen oder nicht verheirateten Eltern besteht.

Wenn Deine Ex also nicht gerade mit Reichtümern gesegnet ist, wird sich das Thema bald erledigt haben; für 10.000 EUR im Jahr kann man schliesslich eine ganze Menge Schuhe kaufen, ohne dass das Kind verblödet.

Grüssles
Martin
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