Moin Andreas,
ergänzend:
Ende der Zugewinngemeinschaft ist Zustellung des Scheidungsantrags.
Eine Vorfälligkeitsentschädigung hat also nur dann etwas im Endvermögen zu suchen, wenn eine Darlehensablösung vor Ende der Zugewinngemeinschaft stattfindet.
Was soll denn mit dem Haus passieren ?
...und diese Entschädigung fällt nunmal an, so oder so...finde ich
Das ist durchaus Verhandlungssache. So Du das Haus behalten möchtest, stimmt die Bank evtl. auch einer Schuldhaftentlassung der Ex aus dem Kreditvertrag zu.
Wie hoch könnte die wohl sein?..Nettokredit 147 t, Verträge laufen noch 9 Jahre.....
Es gibt diverse Vorfälligkeitsrechner im Netz ... aufgrund der langen Restlaufzeit wird´s leicht 5-stellig (hängt aber von diversen Faktoren wie Zinssatz und Ratenhöhe ab).
Besten Gruß
United