Hallo Marecello,
Steuerklasse könnte ja auch später noch interessant werden, zwecks Elterngeld für die neue Ehefrau. Der Mindestsatz (300Euro) wird ja sicherlich auch ausbezahlt, wirkt sich aber auch steuererhöhend bei der Einkommenssteuer aus.
Und allein schon aus diesem Grund würde ich auf alle Fälle erst mal Steuerklasse IV wählen. Weil es sonst nämlich u.U. nach der nächsten Einkommenssteuererklärung zu einer fetten Steuernachzahlung kommt (wg. Elterngeld / Progressionsvorbehalt), aber der Unterhalt ggf. anhand des optisch hohen Einkommens durch Steuerklasse III festgesetzt und gezahlt worden ist (dieses Geld sieht man dann nämlich niemals wieder und es ist auch verdammt schwierig, den zu hoch festgesetzen Unterhalt jemals wieder abzusenken).
Nee, nee - wenn jemand mit "Steuererleichterung führt zu höherem Unterhaltsanspruch" dahergedackelt kommt, dann möge diese Pappnase dir erst mal den
tatsächlichen Steuervorteil korrekt ausrechnen, statt sich willig auf den
scheinbaren Steuervorteil aus Steuerklasse III zu stürzen.
Geld geht dir durch Steuerklasse IV jedenfalls nicht verloren, denn mit dem Einkommenssteuerbescheid wird zu viel oder zu wenig gezahlte Steuer auf alle Fälle ausgeglichen. Der einzige kleine Nachteil ist, dass du das Geld erst später bekommst. Ja, dieses "erst später" ist unangenehm, wenn man das Geld eigentlich schon für die Baby-Erstausstattung gut brauchen könnte, aber noch unangenehmer ist es, wenn das Geld stattdessen durch eine unangemessen hoch festgesetzte Unterhaltszahlung endgültig futsch ist.
Aber, mal umgekehrt gefragt, weil ich's noch nicht ganz verstanden habe:
Zahle an meine 5 jährige Tochter 231.- Euro KU / 103% (durch Vergleich).
Wer rüttelt gerade am Vergleich - du, oder die Mutter der fünfjährigen Tochter? Wie Oldie dir schon geschrieben hat, läuft es trotz des zweiten Kindes mutmaßlich auf den Mindestunterhalt hinaus (du bist zwar spätestens mit dem 6. Geburtstag deiner Tochter am Rande des Mangelfalls, aber manche Richter sind ziemlich
kriminell äh, kreativ, wenn es darum geht, einen Mangelfallkandidaten künstlich reich zu rechnen). Du bist mit deinem Vergleich gerade mal 3% über dem Mindestunterhalt, das sind im Moment 6 Euro pro Monat und ab dem 6. Geburtstag der Tochter 8 Euro pro Monat oberhalb dessen, wozu dich das Familiengericht wahrscheinlich sowieso mindestens verdonnern würde. Ich an deiner Stelle würde da eher versuchen, den Ball flach zu halten; denn wenn der Vergleich kippt, dann wird's für dich im besten Fall kaum billiger und im schlimmsten Fall sogar teurer als es in diesem Vergleich festgelegt ist.
Viele liebe Grüße,
Malachit.