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vatersein.de - Forum 26. Mai 2012, 06:29:29 *
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Autor Thema: Vorgehensweise nach Trennung  (Gelesen 2138 mal)
Brainstormer
Schon was gesagt
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Geschlecht: Männlich
Beiträge: 11


« am: 18. Januar 2012, 16:52:31 »

Hallo zusammen,

ich hoffe mir kann jemand weiterhelfen bei all den Fragen, die sich nach der Trennung von meiner Frau ergeben haben...

Die Situation sieht folgendermaßen aus:
- 8 Jahre verheiratet und seit 2 Monaten getrennt
- gemeinsames Kind (7 Jahre) + weiteres Kind ihrerseits aus vorheriger Beziehung
- gemeinsames Haus (in den Kreditverträgen und im Grundbuch sind beide eingetragen)
- alle leben noch gemeinsam im Haus, es steht aber bereits zum Verkauf
- ich arbeite Vollzeit, sie nur auf 400 €
- wir verstehen uns soweit ganz gut, allerdings bestehe ich aus verschiedenen Gründen auf eine Scheidung
- leider ist ihr Verhalten nicht immer ganz vorhersehbar und wechselhaft

Problem: Sie bekommt keine eigene Wohnung, da bisher sämtlich Vermieter abgelehnt haben, aufgrund ihres geringen Gehalts. Auch die Zusicherung meinerseits, die Miete zu übernehmen, wurde abgelehnt. Lediglich ein gemeinsamer Mietvertrag würde akzeptiert werden. Das will ich aber nicht, da ich dann evtl. nicht ohne weiteres wieder rauskomme. Anspruch auf ALG II für sie besteht nicht, da wir noch verheiratet sind.

Fragen:
1. Wie könnten wir vorgehen, damit ich nicht in den Mietvertrag mit aufgenommen werden muss?
2. Würde es Sinn machen, dass ich 2 Wohnungen anmiete? Ich sehe dabei das Problem, dass das Arbeitsamt dann auch nach der Scheidung nichts an sie bezahlt, da sie keinen eigenen Mietvertrag vorweisen kann. Damit hätte ich sämtliche Kosten.
3. Da ich eigentlich nur ungern von meinem Kind getrennt leben möchte, wäre es für mich auch denkbar, eine größere Wohnung anzumieten (nachdem das Haus verkauft ist), in der wir gemeinsamen wohnen, ich aber mein eigenes Zimmer hätte. Ich sehe dabei aber wieder das Problem, dass das Arbeitsamt nach der Scheidung nichts an sie bezahlen würde, da sie zum einen nicht im Mietvertrag steht und wir zum anderen eine Bedarfsgemeinschaft darstellen. Damit hätte ich wieder sämtliche Kosten.

Hat irgendjemand eine Idee, wie ich am Besten vorgehen sollte oder ist jemand vielleicht in einer ähnlichen Situation und weiß rat?

Danke schonmal für die Antworten!

Gruß
M
 

 
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Ingo30
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« Antwort #1 am: 18. Januar 2012, 17:33:17 »

HI M,

willkommen im Forum. Als erstes: Finger weg von irgendwelchen Verträgen, die die Ex angehen. Wenn Du dir sicher bist, dass Eure Ehe zerrüttet ist und ihr Euch beide auch als getrennt betrachtet, soll das Deine Ex mal schön alleine machen. Warum sich die Vermieter querstellen verstehe ich allerdings nicht wirklich. Du bist Deiner Frau zum Trennungsunterhalt verpflichtet und bei Eurer jetzigen Wohnsituation und nur mal überschlagsweise ein Gehalt von ca. 3000-4000 Euro netto können dort locker Beträge um die 1000 Euro TU-Anspruch incl. KU auflaufen, die als "Einkommen" aufs Konto der Exe laufen. Somit sollten die Vermieter besämpftigt sein.

Löss bitte auch alle anderen Verträge sofort auf, die die Exe betreffen. Insbesondere Zweitwagen die noch auf Dich angemeldt sind. Baut sie einen Unfall (was sehr gerne in der Trennungszeit passiert) wirst Du richtig Spaß bekommen. Sofort umelden auf die Exe.

Nein, Du mietest gar nichts an. Das kann sie schön alleine machen.

Das Arbeitsamt oder Sozialträger werden die nächsten 1-2 Jahre eh nichts zahlen. Der einzige der hier zahlen wird, bist Du. Und das ordentlich. Warst Du schon beim Anwalt? Würde ich dringend empfehlen oder Du stellst Deine Einkommensdaten mal hier ein, dann können die Unterhalscracks hier mal rechnen.

Wichtig ist, dass ihr erstmal einvernehmlich die Bude verkauft bzw. ihr auch die räumliche Trennung zügig hinbekommt, da das auf Dauer oft unhaltbare Zustände sind.

Wenn Deine Exe noch rational denken kann (und Du auch) macht eine notarielle Scheidungsfolgenvereinbarung, in der ihr die wichtigsten Dinge zur anstehenden Scheidung einvernehmlich regelt. Das spart Zeit, Geld und Nerven - geht aber nur, wenn beide Partner noch halbwegs Interesse an einer sauberen Lösung des Ganzen haben. Dazu ist die Scheidung auch notwendig, um den Anspruch auf Versorgungsausgleich zu beenden, der sonst weiter laufen würde.

Trenn bitte sauber alles von der Ex. Weder geht es, mit der Exe noch zusammenzuwohnen oder änlicher Quatsch. Es ist emotionaler Selbstmord. Dazu werden innerhalb von kürzester Zeit Zweitpartner ("Next") bei Euch vor der Tür stehen und glaub mir, dass möchtest Du nicht im Zimmer neben an erleben.

Ansonsten solltet ihr Euch überlegen, ob nicht eine Paartherapie eine Möglichkeit für Euch wäre. Zu 80 Prozent beenden eigentlich die Frauen die Beziehung, nicht die Männer (und dann meist radikal-brutal). Vielleicht noch eine Möglichkeit etwas zu klären. Gruß Ingo
« Letzte Änderung: 18. Januar 2012, 17:40:49 von Ingo30 » Gespeichert
wedi-
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« Antwort #2 am: 18. Januar 2012, 17:38:23 »

Hi

3. Da ich eigentlich nur ungern von meinem Kind getrennt leben möchte, wäre es für mich auch denkbar, eine größere Wohnung anzumieten (nachdem das Haus verkauft ist), in der wir gemeinsamen wohnen, ich aber mein eigenes Zimmer hätte.

Was spricht dagegen, dein Kind mit zu Dir zu nehmen? KM kann dann Vollzeit arbeiten und kein Vermieter wird ihr eine Wohnung verweigern.

Gruss Wedi


Ups, gerade gelesen, das ändert natürlich einiges.

+ weiteres Kind ihrerseits aus vorheriger Beziehung

Wie alt ist das Kind?
« Letzte Änderung: 18. Januar 2012, 17:41:09 von wedi- » Gespeichert
82Marco
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« Antwort #3 am: 18. Januar 2012, 17:42:51 »

Servus Brainstormer!
Der einfachste (und letztendlich auch richtige) Weg ist, dass jeder von Euch eigenverantwortlich seine (getrennte) Wege geht.
Das heisst u.a. auch, dass Deine DEF (Demnächst-Ex-Frau) sich idealerweise eine Job sucht, um ihren Lebenswandel selbst zuu finanzieren. Dies könntest Du beispielsweise versüßen, in dem Du sie erst mal nach Deinem Ermessen finanziell (mit einer zeitlichen Befristung) untersützt.

Bei der Ganzen Geschichte solltet ihr Euch stets vor Augen halten, dass aus der ehemaligen Paar- nun die Elterebne im Sinne Eures gemeinsamen Kindes maßgebend ist und sein wird.

Grüßung
Marco
« Letzte Änderung: 18. Januar 2012, 17:47:37 von 82Marco » Gespeichert

Mit einem Lächeln zeigst Du auch Zähne!
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Ob ein Vorhaben gelingt, erfährst Du nicht durch Nachdenken sondern durch Handeln!
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« Antwort #4 am: 18. Januar 2012, 19:16:45 »

Das Arbeitsamt oder Sozialträger werden die nächsten 1-2 Jahre eh nichts zahlen. Der einzige der hier zahlen wird, bist Du.

Mal rein interessehalber..ab welchem "Einkommen" kann die DEF in irgendeiner Weise durch die Ämter ihr Einkommen aufstocken? Also mal angenommen der KV kann zb aufgrund von gemeinsamen Schulden "nur" 800 Euro zahlen, wovon die KM aber nicht leben könnte. Was passiert dann bzw welche Möglichkeiten hat sie?

MfG L
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Ingo30
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« Antwort #5 am: 18. Januar 2012, 20:12:48 »

Hi Lennox,

bis zur Selbstbehaltsgrene von 1050 Euro kann Dir praktisch alles andere genommen werden. Wenns dann immer noch nicht reicht wird die KM wohl einen Antrag bei der ARGE stellen und diese dann auch noch mal Dein Einkommen prüfen, bevor sie etwas zahlt. Gruß ingo
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L3NNOX
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« Antwort #6 am: 19. Januar 2012, 06:55:49 »

..Wenns dann immer noch nicht reicht wird die KM wohl einen Antrag bei der ARGE stellen und diese dann auch noch mal Dein Einkommen prüfen, bevor sie etwas zahlt. Gruß ingo
Wer definiert " wann es reicht"? Jetzt mal doof gefragt, aber ich gehe davon aus, dass in VIELEN Fällen der BU des KV nicht ausreicht um den Lebensunterhalt der Ex zu sichern inkl. Miete usw..
Insofern müsste der Fall doch häufig eintreten, dass die ARGE sich vertrauensvoll an den KV wendet und dessen Einkommen überprüft?

MfG L
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« Antwort #7 am: 19. Januar 2012, 13:34:05 »

Vielen Dank für die Antworten!

Finger weg von irgendwelchen Verträgen, die die Ex angehen. Wenn Du dir sicher bist, dass Eure Ehe zerrüttet ist und ihr Euch beide auch als getrennt betrachtet, soll das Deine Ex mal schön alleine machen. Warum sich die Vermieter querstellen verstehe ich allerdings nicht wirklich. Du bist Deiner Frau zum Trennungsunterhalt verpflichtet und bei Eurer jetzigen Wohnsituation und nur mal überschlagsweise ein Gehalt von ca. 3000-4000 Euro netto können dort locker Beträge um die 1000 Euro TU-Anspruch incl. KU auflaufen, die als "Einkommen" aufs Konto der Exe laufen. Somit sollten die Vermieter besämpftigt sein.

TU und KU würden ihr sicher zustehen, allerdings fließt im Moment natürlich kein Geld, da sie den Wohnvorteil nutzt und ich weiterhin praktisch für ihren Lebensunterhalt aufkomme. Das Haus, Lebensmittel und die Kosten für's Auto werden komplett von mir getragen.
Dieses fiktive Einkommen ist für potentielle Vermieter aber leider nicht ersichtlich, weshalb diese bisher lieber anderweitig vermietet haben.

Nein, Du mietest gar nichts an. Das kann sie schön alleine machen.

Das Problem ist ja eben, dass sie keine Wohnung bekommt mit ihrem Gehalt. Bisher wollten alle Vermieter, dass ich auch in den Mietvertrag mitaufgenommen werde aber das will ich natürlich nicht.

Das Arbeitsamt oder Sozialträger werden die nächsten 1-2 Jahre eh nichts zahlen. Der einzige der hier zahlen wird, bist Du. Und das ordentlich.

Ich habe mich zu diesem Thema schon etwas schlau gemacht und bin verhalten optimistisch, dass ihr nach der Scheidung kein Ehegattenunterhalt zusteht und zwar aus 2 Gründen:
1. Es liegen keine ehebedingten Nachteile vor, denn sie hatte vor der Ehe lediglich eine geringfügige Beschäftigung und arbeitet auch jetzt nur auf 400€.
2. Eine Betreuung der Kinder ist sichergestellt, da es sich um eine offene Ganztagsschule handelt.

Wenn Deine Exe noch rational denken kann (und Du auch) macht eine notarielle Scheidungsfolgenvereinbarung

Ob ich sie dazu bewegen kann, weiß ich nicht, aber danke für den Hinweis. Das Thema werde ich mir noch genauer anschauen.

Trenn bitte sauber alles von der Ex. Weder geht es, mit der Exe noch zusammenzuwohnen oder änlicher Quatsch. Es ist emotionaler Selbstmord. Dazu werden innerhalb von kürzester Zeit Zweitpartner ("Next") bei Euch vor der Tür stehen und glaub mir, dass möchtest Du nicht im Zimmer neben an erleben.

Ansonsten solltet ihr Euch überlegen, ob nicht eine Paartherapie eine Möglichkeit für Euch wäre. Zu 80 Prozent beenden eigentlich die Frauen die Beziehung, nicht die Männer (und dann meist radikal-brutal). Vielleicht noch eine Möglichkeit etwas zu klären.

Die Basis für eine Weiterführung der Beziehung (Liebe und Vertrauen) sind meinerseits nicht mehr vorhanden und ich fühle mich besser, wenn wir kein "Liebespaar" mehr sind. Grundsätzlich liegt mir nichts mehr an ihr, aber mit den 'neuen Partnern' hast du natürlich recht, da darf man sich nichts vormachen.

Bei der ganzen Problematik geht es mir überhaupt nicht um sie, sondern einzig und allein um mein Kind, denn ich weiß, dass sie sich nicht gut um ihn kümmert, da sie viel zu viel mit sich selbst beschäftigt. Zusätzlich ist sie äußerst schnell genervt und gereizt. Meine größte Angst ist, dass sie wegzieht und mein Kind einfach mitnimmt. Wir haben zwar das gemeinsame Sorgerecht, allerdings bin ich mir nicht sicher, ob ich einen Schulwechsel tatsächlich verhindern könnte.

Bei allen meinen Entscheidungen steht immer das Wohl meines Sohnes im Vordergrund und das ich weiterhin möglichst viel von ihm habe und er von mir.

Was spricht dagegen, dein Kind mit zu Dir zu nehmen? KM kann dann Vollzeit arbeiten und kein Vermieter wird ihr eine Wohnung verweigern.

Gruss Wedi

Ups, gerade gelesen, das ändert natürlich einiges.

Wie alt ist das Kind?

Ihr erstes Kind ist 14 Jahre.
Das wäre natürlich meine Wunschvorstellung, dass mein Kind zu mir zieht. Leider ist meine Ex damit nicht einverstanden und der Scheidungsrichter würde dem sicherlich auch nicht zustimmen, da ich Vollzeit arbeite und mein Kind bis ca. 18 Uhr betreut werden müsste.

Der einfachste (und letztendlich auch richtige) Weg ist, dass jeder von Euch eigenverantwortlich seine (getrennte) Wege geht.
Das heisst u.a. auch, dass Deine DEF (Demnächst-Ex-Frau) sich idealerweise eine Job sucht, um ihren Lebenswandel selbst zuu finanzieren. Dies könntest Du beispielsweise versüßen, in dem Du sie erst mal nach Deinem Ermessen finanziell (mit einer zeitlichen Befristung) untersützt.

Leider hält meine DEF (schöne Abkürzung übrigens) nicht sonderlich viel vom Arbeiten - einen Vollzeit-Job möchte sie nicht machen. Da sie sich um Kinder und Haushalt kümmert (wenn auch nicht sonderlich gut), hatte ich bisher nichts dagegen einzuwenden. Leider wird sich daran auch nach der Scheidung nichts ändern, da ihr dann entweder Ehegattenunterhalt oder ALG II zusteht. Zusammen mit Kindesunterhalt, Kindergeld und 400€ Job ist das nicht gerade wenig und sicherlich kein Ansporn für sie ihr "schönes Leben" aufzugeben.

Gruß
M
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« Antwort #8 am: 19. Januar 2012, 16:01:43 »

HI Brain,

ich würde trotzdem zu sehen, dass ich diese Geschichte gelöst bekomme - glaub mir, es wird nicht besser, wenn ihr jetzt noch monatelang aufeinander hängt. Irgendwann kommt dann der große Knall und dann wird auch Madame anfangen, ganz andere Seiten aufzuziehen.

Ich würde Sie mit ordentlich "Handgeld" ausstatten, damit sie sich als Anschubfinanzierung ihre Wohnung leisten kann. Und hier würde ich an Deiner Stelle auch nicht so knausrig sein - Du bist es, der die Trennung will. Wir raten hier den betroffenen Vätern im Regelfall nicht auszuziehen - weil es halt auch im Großteil die Frauen sind, die die Fakten schaffen und auch gehen wollen. Unter Umständen kannst Du Dir auch eine kleine Wohnung suchen, wenn es finanziell drin ist und ihr so die Trennung "leichter" machen.

Was Du noch als Alternative anbieten könntest, wäre die Übernahme der Kaution für die neue Wohnung (ist ja meist auch ein stattliches Sümmchen).

Du hast halt ein Problem jetzt: Willst Du das ganze friedlich und einvernehmlich lösen wird das zu einem wesentlichen Faktor nur über die gezielte Steuerung mit finanziellen Mitteln gehen, da ansonsten sich nichts bewegt. Habt ihr diese nicht, könnt ihr zwar die Trennung auch in einem Hause vollziehen, hier würde ich mich aber dann wirklich anwaltlich beraten lassen (solltest Du eh), da es hier sonst auch Probleme mit der Beweisbarkeit der Trennung gibt.

Aus der Erfahrung zahlt ihr für Euer Haus wahrscheinlich Darlehnenskosten von ca.1000 -1200 Euro monatlich. Wie Deine finanziellen Spielräume sind, weisst Du besser als wir.

Zitat
Bei der ganzen Problematik geht es mir überhaupt nicht um sie, sondern einzig und allein um mein Kind, denn ich weiß, dass sie sich nicht gut um ihn kümmert, da sie viel zu viel mit sich selbst beschäftigt. Zusätzlich ist sie äußerst schnell genervt und gereizt. Meine größte Angst ist, dass sie wegzieht und mein Kind einfach mitnimmt. Wir haben zwar das gemeinsame Sorgerecht, allerdings bin ich mir nicht sicher, ob ich einen Schulwechsel tatsächlich verhindern könnte.
Verhindern kannst Du einen Wegzug eh nicht. Wenn ihre Eltern bzw. Umfeld nicht am jetzigen Wohnort lebt, ist ein Umzug sogar sehr wahrscheinlich. Da wahrscheinlich auch ein starker "Zweitkindwunsch" damals vorhanden war wird sie "Ihr" Kind sicherlich auch nicht bei Dir lassen. Das Angebot kannst Du ihr natürlich machen, wenn Du ein schlüssiges Betreuungskonzept vorlegen kannst.

Zitat
Ich habe mich zu diesem Thema schon etwas schlau gemacht und bin verhalten optimistisch, dass ihr nach der Scheidung kein Ehegattenunterhalt zusteht und zwar aus 2 Gründen:
1. Es liegen keine ehebedingten Nachteile vor, denn sie hatte vor der Ehe lediglich eine geringfügige Beschäftigung und arbeitet auch jetzt nur auf 400€.
2. Eine Betreuung der Kinder ist sichergestellt, da es sich um eine offene Ganztagsschule handelt.
Mit der Einschätzung wäre ich äußerst vorsichtig. Aus meiner Erfahrung kannst Du froh sein, wenn Du sie zur Arbeit motivieren kannst, ansonsten wird spätestens nach der Scheidung die ARGE an Dich herantreten und Dich zur Kasse bitten. Es wird fast alles versucht, um die Väter zu melken. Aus der Nummer wirst Du auch mit einem 7 jährigen Kind kaum rauskommen.
Auch hier wäre wieder der Tipp durch eine notarielle Scheidungsfolgenvereinbarung bei Vorhandensein der notwendigen Geldmittel sich auch hier teiweise "freizukaufen" und ihr so den Einstieg in eine Halbtagsstelle zu ermöglichen, die dann ausgebaut werden könnte. Eine Menge Arbeit steht an. Gruß Ingo 
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« Antwort #9 am: 19. Januar 2012, 17:29:07 »

Letzerem würde ich mich ausdrücklich anschließen.
Hier wird mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit ein Unterhaltsanspruch konstruiert werden, denn dei e DEF hat ja zwei Kinder - und kann damit auf gaaaar keinen Fall Vollzeit arbeiten.
Ja, das eines der zwei Kinder gar nicht von dir ist spielt da nur eine äußerst untergeordnete Rolle.
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ginnie
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« Antwort #10 am: 19. Januar 2012, 18:40:53 »

Hi

1. Es liegen keine ehebedingten Nachteile vor, denn sie hatte vor der Ehe lediglich eine geringfügige Beschäftigung und arbeitet auch jetzt nur auf 400€.

hier hast du glaube ich leider einen idealistischen Denkfehler, weil du denkst, ehebedingter Nachteil bedeutet den Zustand wie vor der Ehe wiederherzustellen.

Wovon hat sie denn während der Ehe gelebt außer von den 400 €? Richtig, von dir. Und das ist der Nachteil, den du auszugleichen hast.
Das Unterhalts-unrecht geht, so befürchte ich, nun erst recht davon aus dass du ja durch die Heirat willens warst sie durchzufüttern, weil sei vorher ja schon kaum was verdient hat, noch dazu kommt dann das gemeinsame Kind, das sie zusätzlich an eigener Erwerbstätigkeit "gehindert" hat.

Wovon hat sie denn vor der Ehe gelebt außer von den 400 €?

Noch ne Frage, könnt ihr denn evtl. das Haus so teilen und zwei Wohnungen draus machen, so dass beide darin unabhängig wohnen können? Ich persönlich finde diese Variante zwar äußerst unbequem, aber vielleicht ist das ja für euch in eurer Situation eine Lösung. Auch die (wechselseitige) Kinderbetreuung ist dann viel einfacher.

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Durch Nachsicht setzt man der Gewalt kein Ende: damit bestärkt man die Gegner nur in der Gewissheit, sie hätten es mit einem Schwächling zu tun, der leicht zu bezwingen ist
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« Antwort #11 am: 19. Januar 2012, 19:46:57 »

Du solltest so oder so möglichst schnell mit einkalkulieren das die Scheidung nicht so 'in Freundschaft' abläuft wie du dir das vorstellst.

Hat deine DEF erstmal die richtigen Ratgeber gefunden die ihr klar gemacht haben das sie ja das arme verlassene Opfer ist und DU jetzt so richtig bluten sollst, denn wirst du DEF nicht mehr wieder erkennen.
Grade nachdem sie ja wohl nicht gedenkt ihren Lebensunterhlt selber zu verdienen bist du da voll in der Schusslienie.
Die Arge wird ihr sehr bald erklären das ihre Kinder ja über 3 Jahre als sind, sie also Vollzeit arbeiten kann.
Nachdem dieser Grundsatz aber nur bei der Arge gilt - und völlig andere Maßstäbe gelten wenn ein 'privater' Zahler vorhanden ist sind dir Folgen absehbar.

Auch der Verkauf des Hauses bietet allerlei Zündstoff. Du wärest nicht der Erste der sich plötzlich mit dem Vorwurf konfrontiert sieht du hättest die Hütte vorsätzlich viel zu billig verkauft um den Zugewinnausgleich von DEF zu schmälern ...

Mach dir auch frühzeitig Gedanken wie du dir die Aufteilung des Hausrates vorstellst.
Der beliebte Ansatz von DEF's ist da: Mir gehören alle persönlichen Sachen und alles was mit den Kindern zu tun hat.
Letzeres umfasst:
- Kinderkleider
- Kindermöbel
- Spielzeug
- Waschmaschine/Trockner (denn damit werden ja Kinderkleider gewaschen)
- Die Kücheneinrichtung (denn damit wird ja Kinderessen gekocht)
- Das Auto (denn damit werden ja die Kinderfahrdienste erlefigt)
- Die Heimkinoalnage (denn da schauen die Kinder ja immer)
- Der Computer (denn damit spielen die Kinder ja immer)
- Die Wohnzimmerausstattung (den da halten sich die Kinder ja immer auf)
.....
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« Antwort #12 am: 19. Januar 2012, 22:05:26 »

Dazu kommt, dass die bald Exe durchaus auch Anspruch auf ein Auto haben könnte (bzw. die weitere Nutzung) wenn das einzige Auto als Familienauto gehalten wurde und sie damit die ganzen "Versorgungsfahrten" durchgeführt hat. Mit einem guten Anwalt (den sie sicher auch bald aufsuchen wird) können Habanuks Voraussagen bald wahr werden. Gruß Ingo
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« Antwort #13 am: 19. Januar 2012, 22:31:11 »

Hi,

- wie geht die DEF mit dem Vater des ersten Kindes um ? Klappt der Umgang ?
- wie lautet dein jetziges Brutto Monatseinkommen ?
- wie weit will die DEF weg ziehen ?

Die Kinder sind bereits aus der Stillzeit raus und gehen zur Schule.
WARUM geht die KM nicht mehr arbeiten ?

Was bedeutet bei euch "leben getrennt" ?

« Letzte Änderung: 19. Januar 2012, 22:33:48 von ich-habe-angst » Gespeichert

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« Antwort #14 am: 20. Januar 2012, 21:51:32 »

Wieder mal ein Dankeschön an alle für die zahlreichen Antworten und Meinungen.

ich würde trotzdem zu sehen, dass ich diese Geschichte gelöst bekomme - glaub mir, es wird nicht besser, wenn ihr jetzt noch monatelang aufeinander hängt. Irgendwann kommt dann der große Knall und dann wird auch Madame anfangen, ganz andere Seiten aufzuziehen.

Das versuche ich ja und es würde auch vorangehen, wenn meine DEF eine passende Wohnung in der Nähe finden würde. Grundsätzlich hat sie die Trennung ja akzeptiert, nur die Vermieter spielen eben nicht mit.

Ich würde Sie mit ordentlich "Handgeld" ausstatten, damit sie sich als Anschubfinanzierung ihre Wohnung leisten kann. Und hier würde ich an Deiner Stelle auch nicht so knausrig sein - Du bist es, der die Trennung will. Wir raten hier den betroffenen Vätern im Regelfall nicht auszuziehen - weil es halt auch im Großteil die Frauen sind, die die Fakten schaffen und auch gehen wollen. Unter Umständen kannst Du Dir auch eine kleine Wohnung suchen, wenn es finanziell drin ist und ihr so die Trennung "leichter" machen.

Was Du noch als Alternative anbieten könntest, wäre die Übernahme der Kaution für die neue Wohnung (ist ja meist auch ein stattliches Sümmchen).

Die Kaution, Provision und sonstiges würden sowieso aus dem gemeinsamen Rücklagen bezahlt werden. Damit habe ich auch kein Problem, da sie ja bei der Scheidung sowieso die Hälfte erhalten würde. Auch die Miete für die Wohnung würde ich bis zur endgültigen Scheidung bezahlen. Ich bin ja froh wenn sie raus ist, denn sollte sie es sich anders überlegen, habe ich wohl wenig Möglichkeiten, das Haus zu verkaufen. Sie steht ja im Grundbuch und in den Kreditverträgen.

Du hast halt ein Problem jetzt: Willst Du das ganze friedlich und einvernehmlich lösen wird das zu einem wesentlichen Faktor nur über die gezielte Steuerung mit finanziellen Mitteln gehen, da ansonsten sich nichts bewegt. Habt ihr diese nicht, könnt ihr zwar die Trennung auch in einem Hause vollziehen, hier würde ich mich aber dann wirklich anwaltlich beraten lassen (solltest Du eh), da es hier sonst auch Probleme mit der Beweisbarkeit der Trennung gibt.

Glücklicherweise sind Rücklagen da und diese werden auch von mir allein verwaltet.
Unsere Trennung ist in der Nachbarschaft, in der Verwandschaft, im Freundeskreis und auch bei den Arbeitskollegen bekannt, dafür habe ich von Anfang an gesorgt. Tatsächlich bin ich im ersten Monat auch ausgezogen, , damit sie überhaupt realisiert, dass ich es ernst meine und nicht aus einer Laune heraus handele. Dementsprechend sehe ich eigentlich keine Schwierigkeiten, die Trennung nachzuweisen, falls sie sich irgendwann doch wieder querstellen sollte.

Verhindern kannst Du einen Wegzug eh nicht. Wenn ihre Eltern bzw. Umfeld nicht am jetzigen Wohnort lebt, ist ein Umzug sogar sehr wahrscheinlich. Da wahrscheinlich auch ein starker "Zweitkindwunsch" damals vorhanden war wird sie "Ihr" Kind sicherlich auch nicht bei Dir lassen. Das Angebot kannst Du ihr natürlich machen, wenn Du ein schlüssiges Betreuungskonzept vorlegen kannst.

Ihre Eltern leben ca. 100 km entfernt. Wir sind damals beide aus unserer Heimat in den jetzigen Wohnort gezogen.
Warum kann ich den Wegzug nicht verhindern? Wir haben das gemeinsame Sorgerecht und ich beabsichtige dieses auch nach der Scheidung zu behalten. Was passiert, wenn ich einem Schulwechsel nicht zustimme?

Mit der Einschätzung wäre ich äußerst vorsichtig. Aus meiner Erfahrung kannst Du froh sein, wenn Du sie zur Arbeit motivieren kannst, ansonsten wird spätestens nach der Scheidung die ARGE an Dich herantreten und Dich zur Kasse bitten. Es wird fast alles versucht, um die Väter zu melken. Aus der Nummer wirst Du auch mit einem 7 jährigen Kind kaum rauskommen.
Auch hier wäre wieder der Tipp durch eine notarielle Scheidungsfolgenvereinbarung bei Vorhandensein der notwendigen Geldmittel sich auch hier teiweise "freizukaufen" und ihr so den Einstieg in eine Halbtagsstelle zu ermöglichen, die dann ausgebaut werden könnte. Eine Menge Arbeit steht an. Gruß Ingo 

Das heißt, die ARGE kann Ehegattenunterhalt von mir einklagen, obwohl laut Scheidungsbeschluss kein Ehegattenunterhalt zu zahlen ist?
Was ist die Beste Vorgehensweise, um potentielle Forderungen der ARGE zu vermeiden? Ehegattenunterhalt zeitlich begrenzen?
Letztendlich würde ich mich lieber mit der ARGE über Ehegattenunterhalt/Aufstockungsunterhalt streiten, als mit ihr.

Letzerem würde ich mich ausdrücklich anschließen.
Hier wird mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit ein Unterhaltsanspruch konstruiert werden, denn dei e DEF hat ja zwei Kinder - und kann damit auf gaaaar keinen Fall Vollzeit arbeiten.
Ja, das eines der zwei Kinder gar nicht von dir ist spielt da nur eine äußerst untergeordnete Rolle.

Der Fakt, dass ein Kind *nicht* von mir ist, müsste bei der Forderung der ARGE, mir gegenüber, aber doch eine Rolle spielen. Schließlich bewilligt diese Wohnkosten und Regelleistungen für ein fremdes Kind. Diesen Teil müsste sie doch zumindest vom Kindsvater einfordern und nicht von mir. Er bezahlt natürlich keinen Kindesunterhalt bisher, da Harz IV.

hier hast du glaube ich leider einen idealistischen Denkfehler, weil du denkst, ehebedingter Nachteil bedeutet den Zustand wie vor der Ehe wiederherzustellen.

Wovon hat sie denn während der Ehe gelebt außer von den 400 €? Richtig, von dir. Und das ist der Nachteil, den du auszugleichen hast.
Das Unterhalts-unrecht geht, so befürchte ich, nun erst recht davon aus dass du ja durch die Heirat willens warst sie durchzufüttern, weil sei vorher ja schon kaum was verdient hat, noch dazu kommt dann das gemeinsame Kind, das sie zusätzlich an eigener Erwerbstätigkeit "gehindert" hat.

Wovon hat sie denn vor der Ehe gelebt außer von den 400 €?

Vor der Ehe hatte sie Unterhaltsvorschuss erhalten, da der erste Kindesvater nichts gezahlt hat.
Aber besagt nicht die Änderung des §1574 BGB (Eigenverantwortung) genau das, was ich geschrieben hatte? Siehe http://www.bafoeg-aktuell.de/recht/unterhalt/eigenverantwortung.html
"Mit diesem Anforderungsprofil der Eigenverantwortung sollen künftig die Fälle vermieden werden, in denen sich die geschiedene Ehefrau auf dem beruflichen Status des Ehegatten auch nach Scheidung ausruht und zwar nach dem Motto: einmal Chefarzt-Gattin – immer Chefarzt-Gattin."

Noch ne Frage, könnt ihr denn evtl. das Haus so teilen und zwei Wohnungen draus machen, so dass beide darin unabhängig wohnen können? Ich persönlich finde diese Variante zwar äußerst unbequem, aber vielleicht ist das ja für euch in eurer Situation eine Lösung. Auch die (wechselseitige) Kinderbetreuung ist dann viel einfacher.

Das würde sicherlich irgendwie gehen, aber hier sehe ich die Schwierigkeit, dass Kreditverträge und Grundbucheinträge geändert werden müssten. Vermutlich würden ein Kreditvertrag sogar platzen, da dieser im Rahmen einer Wohnraumförderung für Familien bereitgestellt wurde. Hinzu kommen Umbaukosten und Ausgleichzahlungen bei der Scheidung. Wenn sie dann doch irgendwann wegzieht, sitz ich mit dem ganzen Zeug allein da.   

Du solltest so oder so möglichst schnell mit einkalkulieren das die Scheidung nicht so 'in Freundschaft' abläuft wie du dir das vorstellst.

Hat deine DEF erstmal die richtigen Ratgeber gefunden die ihr klar gemacht haben das sie ja das arme verlassene Opfer ist und DU jetzt so richtig bluten sollst, denn wirst du DEF nicht mehr wieder erkennen.
Grade nachdem sie ja wohl nicht gedenkt ihren Lebensunterhlt selber zu verdienen bist du da voll in der Schusslienie.
Die Arge wird ihr sehr bald erklären das ihre Kinder ja über 3 Jahre als sind, sie also Vollzeit arbeiten kann.
Nachdem dieser Grundsatz aber nur bei der Arge gilt - und völlig andere Maßstäbe gelten wenn ein 'privater' Zahler vorhanden ist sind dir Folgen absehbar.

Richtig, die ARGE wird ihr irgendwann erklären, dass sie Vollzeit arbeiten kann und muss. Damit bin ich hoffentlich bis zur Scheidung erstmal aus dem Schneider, denn wenn ich ihr das jetzt offenbaren müsste, könnte ich eine einvernehmliche Scheidung wohl vergessen.

Auch der Verkauf des Hauses bietet allerlei Zündstoff. Du wärest nicht der Erste der sich plötzlich mit dem Vorwurf konfrontiert sieht du hättest die Hütte vorsätzlich viel zu billig verkauft um den Zugewinnausgleich von DEF zu schmälern ...

Ich bin ja schon froh, dass sie dem Hausverkauf zugestimmt hat. Dies war anfangs auch anders...
Das Haus wird über einen Makler zum üblichen Marktpreis verkauft und wir werden wohl selbst mit Vorfälligkeitsentschädigung keine Schulden machen.
Wenn sie erstmal eine Wohnung gefunden hat, werde ich wohl solange im Haus weiter wohnen, bis es verkauft ist. Erst dann kann ich mich um die Scheidungsfolgenvereinbarung kümmern. Finanziell ist das glücklicherweise darstellbar.

Mach dir auch frühzeitig Gedanken wie du dir die Aufteilung des Hausrates vorstellst.

Das macht mir die geringsten Sorgen. Von mir aus kann sie gern den Großteil des Hausrats haben.

Dazu kommt, dass die bald Exe durchaus auch Anspruch auf ein Auto haben könnte (bzw. die weitere Nutzung) wenn das einzige Auto als Familienauto gehalten wurde und sie damit die ganzen "Versorgungsfahrten" durchgeführt hat. Mit einem guten Anwalt (den sie sicher auch bald aufsuchen wird) können Habanuks Voraussagen bald wahr werden. Gruß Ingo

Ein Auto hatte ich mit in die Ehe gebracht. Das Jetzige hat ungefähr den gleichen Wert, ist auf mich angemeldet und versichert. Somit steht mir das doch hoffentliuch zu oder?
[/quote]

- wie geht die DEF mit dem Vater des ersten Kindes um ? Klappt der Umgang ?
- wie lautet dein jetziges Brutto Monatseinkommen ?
- wie weit will die DEF weg ziehen ?

Die Kinder sind bereits aus der Stillzeit raus und gehen zur Schule.
WARUM geht die KM nicht mehr arbeiten ?

Was bedeutet bei euch "leben getrennt" ?

Der Umgang mit dem Vater des ersten Kindes funktioniert recht gut, obwohl er nicht zahlt oder "nicht zahlen kann".
Er hat aber auch nie sonderlich viel Wert auf den Umgang gelegt, d.h. man musste ihm sein Kind schon vor die Tür bringen.

Bzgl. Bruttoeinkommen - Ich habe schon verschieden Varianten für den Ehegattenunterhalt durchgerechnet. Ein fiktives Einkommen für einen Halbtagsjob könnte man doch mindestens unterstellen oder?

Warum die KM nicht mehr arbeiten geht? Weil sie es bisher nicht nötig hatte. Haus, Lebensmittel und Auto wurden von mir bezahlt.

"Getrennt leben" bedeutet momentan, dass wir keine Liebesbeziehung mehr führen. Das ist von beiden so akzeptiert. Um der Kinder willen und natürlich auch um Kosten zu sparen, wohnen wir weiterhin in einem Haus. Grundsätzlich verstehen wir uns auch ganz gut, aber eben eher auf freundschaftlicher Basis. 

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« Antwort #15 am: 20. Januar 2012, 23:10:54 »

Hi Brain,

Zitat
Das heißt, die ARGE kann Ehegattenunterhalt von mir einklagen, obwohl laut Scheidungsbeschluss kein Ehegattenunterhalt zu zahlen ist?
Klar kann sie das. Du musst Dir eins merken: Bevor in Deutschland der Staat irgendwas an eine Exe zahlt, zahlt immer einer: DU. Und das wird auch nach der Scheidung so fortgesetzt. Da zumindest ein Kind im Spiel ist wirst Du nicht raus kommen aus der Nummer. Ich weiß wie das am Anfang einer Trennung ist. Du wirst schon viele Ratgeber gelesen haben und hier dies und das gelesen haben, was in einem eine trügerische Sicherheit gibt "ich komm da raus ohne was zu zahlen". Dem ist aber nicht so.

Zitat
Auch die Miete für die Wohnung würde ich bis zur endgültigen Scheidung bezahlen.
Noch mal der Rat, auch endlich einen guten Anwalt für FamRecht zu besuchen (davon lese ich nämlich immer noch nichts in Deinen Schilderungen). Alternativ kannst Du auch hier Deine Einkommenssituation darstellen, damit Dir mal ein vernünftiger Betrag für den Trennungsunterhalt genannt werden kann. Davon hat Deine Exe dann auch ihre Miete zu tragen (was im normalfall ohne Probleme möglich ist).

Zitat
Tatsächlich bin ich im ersten Monat auch ausgezogen, , damit sie überhaupt realisiert, dass ich es ernst meine und nicht aus einer Laune heraus handele. Dementsprechend sehe ich eigentlich keine Schwierigkeiten, die Trennung nachzuweisen, falls sie sich irgendwann doch wieder querstellen sollte.

Wenn Du weiterhin ausgezogen geblieben wärst, würde ich Dir zustimmen. So aber nicht. Da hier auch von einem Versöhnungsversuch ausgegangen werden könnte bzw. die Trennung in einem Haushalt besonderer Beratung bedarf. Du musst immer davon ausgehen, dass Du es bisher bist, der primär die Trennung / Scheidung willst und sie noch nicht richtig durch die Einflüsterer "klar zum Gefecht" gemacht worden ist. Es gibt Möglichkeiten eine Scheidung bis zu 3 Jahre heraus zögern. Was das bringt? Das Du dann Trennungsunterhalt für 3 Jahre zahlst (bzw. weit mehr Geld als nachehlichen Unterhalt).

Zitat
Warum kann ich den Wegzug nicht verhindern? Wir haben das gemeinsame Sorgerecht und ich beabsichtige dieses auch nach der Scheidung zu behalten. Was passiert, wenn ich einem Schulwechsel nicht zustimme?

Nichts passiert da. Klar, formal hast Du Recht. Aber schau Dich mal hier im Forum um. Es ist ein leichtes Fakten zu schaffen. Dies wird gerne auch über Distanzen von 800 km oder mehr probiert, um den Ex-Partner zu schädigen. Und hey, wir reden hier von einer armen Frau, die ihr böser Mann sitzen gelassen hat. Wer würde sie nicht unterstützen, wenn sie es durchzieht?

Zitat
Das Haus wird über einen Makler zum üblichen Marktpreis verkauft und wir werden wohl selbst mit Vorfälligkeitsentschädigung keine Schulden machen.
Auch das ist aus meiner Erfahrung meist mehr ein frommer Wunsch als Realität. Auch wenn der Immo-Markt zur Zeit wieder mehr gefragt ist. Oftmals dauert es Monate bis sich überhaupt ernsthafte Interessenten einstellen. Dazwischen hat man Leerstand bzw. auch Interessenten, wo der Kauf noch kurz vor dem Notar noch platzt.  Und wer zahlt bitte noch 3,5 Prozent Provision der Kaufsumme an einen Makler? Hust... Okay, wenns München Innenstadtlage ist.. kein Ding...

Zitat
Erst dann kann ich mich um die Scheidungsfolgenvereinbarung kümmern.

Auch das ist nicht richtig. Richtig wäre es vielmehr, unmittelbar mit der Arbeit an einer Scheidungsfolgenvereinbarung zu arbeiten. Dabei ist die Konstellation Zusammenarbeit zwischen Anwalt und Notar zu empfehlen. In der Praxis braucht es Monate, bis Entwürfe abgestimmt, von Euch durchgesehen und der realen Lage angepasst sind. Solche Verträge sind immer Einzelstücke, die auf Euch konkret angepasst werden müssen. Dazu kommt, dass mit jedem Tag der vergeht, der Wille Deiner Exe noch irgendwas für Dich zu tun, abnehmen wird

Zitat
"Getrennt leben" bedeutet momentan, dass wir keine Liebesbeziehung mehr führen
Es würde aber spätestens im nächsten Jahr bedeuten, dass auch die Steuerklassen zu ändern sind und auch hier dann Einschnitte zu erwarten sind.

Was erwartest Du dir denn eigentlich konkret von Eurer Trennung? Die Möglichkeit zur Aufnahme einer neuen Beziehung nach kurzer Zeit? Auch hier vielleicht mal die nüchterne Einschätzung, dass die brutalen finanziellen Belastungen aus einer Trennung / Scheidung es für uns Männer zum Großteil für einen langen Zeitraum unmöglich machen, eine neue Beziehung aufzubauen. Gruß Ingo
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« Antwort #16 am: 21. Januar 2012, 19:44:07 »

Hi,

also derzeit lebst du sicherlich nicht getrennt.
Zumindest juristisch !

Die KM gewinnt vermutlich gerade sehr viel.

Gib doch mal Einkommenswerte an.

Vielleicht bleiben dir später doch etwas mehr als 1.050,00 Euro monatlich.

Warum darf das Kind nicht bei DIR bleiben ?
Ohne Ortswechsel ... dann blieben auch die Freunde die gleichen ... die Umgebung bliebe gleich ... das nennt sich Kontinuitätsprinzip.

Vermisst du bereits irgendwelche Unterlagen ?

Kommt die Post noch vollständig an ?
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« Antwort #17 am: 22. Januar 2012, 11:15:03 »

Guten Morgen wieso kann die Arge Unterhalt fordern, obwohl laut Scheidungsurteil kein Ehegattenunterhalt zu zahlen ist? das versteh ich nicht.!!! Mein stiefvater musste nicht für die Ex zahlen, weil im Scheidungsurteil steht, das es für beide keine ehebedingten Nachteile gab. die Arge kann doch einen Unterhaltsanspruch nur auf sich übwerleiten wenn es einen Anspruch auf Uh gibt oder nicht?

Gruss
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« Antwort #18 am: 22. Januar 2012, 15:21:55 »

Naja, der To lebt seit 2 Monaten in Trennung und ist noch gar nicht geschieden. Wenn er jetzt eine Scheidungsfolgenvereinbarung macht, die ihn von Unterhaltszahlung freispricht, obwohl die KM noch nicht für sich selbst sorgen kann, ist das ein nicht zulässiger Vertrag zu Lasten Dritter, nämlich der ARGE.

In der Trennungszeit hat die KM einen Anspruch auf Trennungsunterhalt, danach ggf. einen auf Ehegattenunterhalt. Raus kommt der Opener da nur, wenn KM sich jetzt fix einen Job sucht.

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« Antwort #19 am: 22. Januar 2012, 15:31:11 »


Die Situation sieht folgendermaßen aus:
- 8 Jahre verheiratet und seit 2 Monaten getrennt

Spannend hier auch wieder die steuerliche Frage. Wenn es, wie ja der Opener darstellt, so klar ist mit der Trennung, wie schaut es denn auf der Lohnsteuerkarte jetzt aus? Denn nach dieser Darstellung sind die beiden ja bereits seit Dezember 2011 getrennt. Die Lohnsteuerkarten hätten somit bereits geändert weden müssen, die gemeinsame Veranlagung wäre für 2012 "verschenkt".

Da dies der Opener sicher noch nicht gemacht hat zeigt, dass hier vieles gar nicht so klar ist. Gruß Ingo
« Letzte Änderung: 22. Januar 2012, 15:33:03 von Ingo30 » Gespeichert
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« Antwort #20 am: 22. Januar 2012, 16:54:30 »

Moin Ingo,

da ist zu unterscheiden:

1) zivilrechtlich: der Trennungszeitpunkt, zu dem sich beide einig sind, getrennt zu leben (dann im Idealfall mit getrennten Bereichen, Kassen, etc.), was dann auch die Unterhaltspflichten auslöst. Wobei aber zu unterscheiden ist, ob der Opener durch Tragen der Miete, der Lebenshaltungskosten, etc. diesem bereits nachkommt.

2) steuerrechtlich: hier wird maßgeblich auf die räumliche Trennung abgezielt bzw. darauf, ob die eheliche Lebens- und Wirtschaftsgemeinschaft weiter fortbesteht.

Das heißt im Klartext: Ein Ehepaar, das zB melderechtlich an getrennten Orten lebt, hat keine Lebens- und Wirtschaftsgemeinschaft mehr. Da müssen also noch Gründe hinzutreten, um diese glaubhaft zu machen.

Wenn der TO aber in 2012 noch in der Ehewohnung lebt und die Trennung bisher eine bloße Willensbekundung für die Zukunft ist und sich noch "im Status der Organisation" befindet, steht auch der Zusammenveranlagung nicht viel im Weg.

Das ist eben anders, wenn man im Dezember 2011 schon umzieht und sich "nur noch nicht umgemeldet" hat. Da ist die Ummeldung nur noch deklaratorisch.

LG LBM
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« Antwort #21 am: 22. Januar 2012, 20:50:35 »

... die leben juristisch nicht getrennt.

Die KM wäscht einmal oder kocht einmal für ihn und es wird teuer ... wenn die KM es so will.
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« Antwort #22 am: 23. Januar 2012, 00:57:32 »

Moin Brainstormer,

ich habe mir eben Deinen Thread durchgelesen - und bin etwas geschockt über Deine Naivität. Ich kenne zwar - wie alle anderen Ratgeber hier - nicht Deine Einkommenssituation. Aber auch ohne Kenntnis derselben gehe ich angesichts Deiner Schilderungen davon aus, dass Du die nächsten Jahre mit dem gesetzlich vorgesehenen Selbstbehalt von 1.050 EUR pro Monat auskommen müssen wirst. Und nein: Auch laienhafte Annahmen über "Gerechtigkeit", Scheidungsfolgenvereinbarungen oder "ehebedingte Nachteile" werden Dich nicht davon bewahren, Euer eheliches Finanzierungsmodell noch mehrere Jahre lang fortzuführen. Es ist nicht Sache des Steuerzahlers, hier für Dich einzuspringen, solange bei Dir genug zu holen ist.

Dein nächster Gang sollte Dich wirklich zu einem guten Fachanwalt für Familienrecht führen, um wenigstens den potenziellen Schaden zu begrenzen.

Grüssles
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« Antwort #23 am: 23. Januar 2012, 11:29:57 »

Vorab: Ich bin vielleicht etwas zu optimistisch in Bezug auf den Ehegattenunterhalt gewesen, allerdings würde ich mich nicht als naiv bezeichnen, dass trifft eher auf meine DEF zu. Jeder meiner Schritte ist sorgfältig geplant und überlegt, um mich nicht finanziell zu ruinieren.

Z. B. war der anfängliche Auszug lediglich gedacht, um meiner DEF zu verdeutlichen, dass ich es ernst meine. Wäre ich ganz ausgezogen, hätte ich das Wohnrecht nach 6 Monaten verwirkt. Wäre ihr dann eingefallen, dass sie sich nicht scheiden lassen will, hätte ich bis zu 3 Jahre für meine Bude und für ein Haus gezahlt, in dem ich nicht wohne! Da sie mit im Grundbuch und den Kreditverträgen steht, wäre dann ein Verkauf wohl auch nur durch eine Teilungsversteigerung möglich gewesen, was mit einer Zwangsversteigerung gleichzusetzen ist. Und was dabei rauskommt kann sich wohl jeder denken...

Das Ziel meiner Scheidung ist nicht, wieder frei zu sein für eine neue Beziehung, sondern das gemeinsame Vermögen, welches ich erwirtschafte, nicht weiter zu erhöhen und die Rentenanteile meiner DEF, die ich ihr abtreten muss, zu begrenzen.

@Ingo: Warum das Kind nicht bei mir wohnen soll? Hier waren die ersten "Flüsterer" schon am Werk. Angeblich wäre das Kind hin und hergerissen und wüßte nicht wo es hingehört, wenn es nachmittags von meiner DEF "betreut" wird und abends bei mir wohnt.
Soweit ich das einschätzen kann, kommt die Post vollständig an. Unterlagen fehlen nicht. Ich kann diese aber auch schlecht beiseite schaffen, da wir ja noch in einem Haus wohnen. Wenn ich diesbezüglich irgendwas unternehme, könnte sie verdacht schöpfen und ihre momentane Sorglosigkeit ablegen. Meinerseits habe ich schon Kopien der Heiratsurkunde und Geburtsurkunden gemacht, die sich in ihren Unterlagen befinden.

Zum Ehegattenunterhalt: Mein Ziel ist es, den Ehegattenunterhalt in der Scheidungsfolgenvereinbarung so gering wie möglich zu halten oder zeitlich zu begrenzen. Ob dies gelingt ist natürlich unklar und hängt davon ab, inwieweit die "Flüsterer" ihr dabei reinreden...
Letztendlich werde ich (oder mein Anwalt) lieber versuchen, Forderungen der ARGE zurückzuweisen, als meine DEF aufzufordern Vollzeit zu arbeiten, um keinen Ehegattenunterhalt mehr an sie zahlen zu müssen. Dahinter steht natürlich immer der Gedanke an einen regelmäßigen Umgang mit meinem Kind. Um es mal kurzzufassen: Wenn die ARGE sie auffordert Vollzeit zu arbeiten, ist es besser, als wenn ich prüfen lasse, ob sie sich denn auch um eine Vollzeitstelle bemüht.
Auch kann ich dann versuchen, Regelleistungen (Hartz IV) für ihr erstes Kind abzuweisen.

Das ich die Steuerklasse wechseln muss, ist mir bewusst und war auch auf meiner Todo-Liste für Anfang nächsten Jahres. Mein Brutto liegt bei 4500 €, was dann einem Netto von ca. 2600 € entspricht (Steuerklasse 1). Im ungünstigsten Fall (nur 400€ Einkommen meiner DEF werden angerechnet und keine fiktiven Einkünfte für eine Halbtagsstelle) werden dann nach meinen Berechnungen ca. 1000€ KU+EU fällig.

Frage: Macht es Sinn jetzt noch eine Rechtsschutzversicherung abzuschließen? Zahlt diese, wenn ich versuche Unterhaltsforderungen der ARGE abzuwehren? 

Ich möchte hier nicht beratungsresistent wirken. Mir ist klar, dass ich mich durch einen Anwalt beraten lassen muss, allerdings wollte ich dies tun, nachdem das Haus verkauft ist. Was kann dieser in der jetzigen Phase bewirken, wo die Scheidungsfolgenvereinbarung sowieso noch nicht fertig gestellt werden kann?
Ich habe bei diesem Punkt echt Bauchschmerzen, denn wenn sie davon Wind bekommt, dass ich beim Anwalt war (wir wohnen ja noch in einem Haus) und sich bei den „Flüsterern“ Rat holt, kann ich den Hausverkauf und somit auch die Scheidung vermutlich für mindestens 3 Jahre vergessen.

Vielleicht formuliere ich mal meine geplante Vorgehensweise und bitte um Meinungen und Ratschläge:
1.   Haus verkaufen.
2.   Wohnung(en) suchen und umziehen.
3.   Scheidungsfolgenvereinbarung erstellen und notariell beglaubigen.
4.   Scheidungsantrag stellen.

Punkt 1 habe ich bereits in Angriff genommen und warte nun auf einen Käufer.
Punkt 2 ist aktuell mein Problem und hier brauche ich dringend Rat. Ich habe sie momentan ja soweit, dass sie ausziehen würde. Wie beschrieben, reicht das Einkommen meiner DEF nicht aus, um die Miete für eine eigene Wohnung zu bezahlen, weshalb ich diese als Trennungsunterhalt übernehmen würde. Finanziell wäre das durchaus darstellbar (Rate für das Haus liegt bei ca. 1000 €). Bisher hat sich allerdings kein Vermieter darauf eingelassen, da Bedenken bestehen, ob ich die Miete auch im Streitfall zahlen würde.
Um die Vermieter irgendwie abzusichern, habe ich folgende Sicherheiten angeboten: Höhere Kaution, Bürgschaft für die Miete bis zur Scheidung, Vertrag über Trennungsunterhalt mit meiner DEF aufsetzen. Leider alles ohne Erfolg. Lediglich die Mitaufnahme von mir in den Mietvertrag hätte funktioniert. Hat irgendjemand sonst noch eine Idee, was ich anbieten könnte, um die Vermieter zu beruhigen und einem Mietvertrag allein für meine DEF zu akzeptieren?
Sollte ich versuchen die Wohnung auf meinen Namen zu mieten und dann versuchen den Mietvertrag nach der Scheidung auf ihren Namen ändern lassen?   

Danke für die Tipps!

M.
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« Antwort #24 am: 23. Januar 2012, 11:41:19 »


@Ingo: Warum das Kind nicht bei mir wohnen soll? Hier waren die ersten "Flüsterer" schon am Werk. Angeblich wäre das Kind hin und hergerissen und wüßte nicht wo es hingehört, wenn es nachmittags von meiner DEF "betreut" wird und abends bei mir wohnt.


KÄMPFEN !
Dann kümmere dich um diese Sache mit höchster Dringlichkeit !!!

Stelle genau hierzu Fragen hier ins Forum.
Und wenn Du 1.000 Fragen hierzu ins Forum knallst, es wird niemand meckern.
Habe ich auch gemacht.
Bei mir wurde auch geflüstert ...


Soweit ich das einschätzen kann, kommt die Post vollständig an. Unterlagen fehlen nicht.


Auch das Schreiben vom Familiengericht kommt bei dir an ?
Nennt sich in etwa so:
Amtliche Zustellung. ABR Antrag.

Das Schreiben kommt nicht via Briefträger, sondern wird möglicherweise in deiner Abwesenheit vom Gerichtsboten  in den Briefkasten gelegt.
Ist übrigens eine wichtige Fristsache, die über Sieg oder Untergang entscheidet.
Deinen Untergang ...
Frag doch mal deinen Anwalt hierzu.



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