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vatersein.de - Forum 26. Mai 2012, 06:29:11 *
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Autor Thema: Vorgehensweise nach Trennung  (Gelesen 2138 mal)
brille007
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« Antwort #25 am: 23. Januar 2012, 12:17:22 »

Moin Braistormer,

Vielleicht formuliere ich mal meine geplante Vorgehensweise und bitte um Meinungen und Ratschläge:
1.   Haus verkaufen.
2.   Wohnung(en) suchen und umziehen.
3.   Scheidungsfolgenvereinbarung erstellen und notariell beglaubigen.
4.   Scheidungsantrag stellen.
das ist keine gute Reihenfolge: Zum einen legt sie die Entscheidung darüber, was wann passiert, in die Hände eines potenziellen Immobilienkäufers, der morgen, in 6 Monaten oder auch erst in 3 Jahren kommt. Denkst Du, Deine DEF stellst sich so lange auf standby und redet nicht mit anderen (inklusive einem Anwalt) darüber, was ihr "zusteht"?

Davon abgesehen ist Deine DEF nicht verpflichtet, einen Kaufvertrag zu unterschreiben, wenn ihr der Käufer nicht passt oder der Kaufpreis zu gering erscheint. Und einen Antrag auf Zuweisung der Ehewohnung kann sie auch noch stellen. In Summe: Was mit der Immobilie geschieht, sollte in der Regel Teil der Scheidungsfolgenvereinbarung sein und nicht die Voraussetzung für eine solche.

Bei den Unterhaltsbeträgen werfen die gängigen Rechner und Tabellen einen KU von 327 und einen TU von ca. 840 EUR aus; da ist Deine Schätzung von 1.000 EUR pro Monat wohl etwas optimistisch. Andererseits: zusammen mit ihrem Einkommen von 400 EUR ist sie damit durchaus solvent genug für eine eigene Wohnung - wenn sie denn tatsächlich eine mieten will. Das entscheidet sie aber selbst; nicht Du. Genauso wie über eine Ausweitung ihrer Berufstätigkeit; mindestens im Trennungsjahr brauchst Du darüber so wenig nachzudenken wie über fiktives Einkommen o. ä.; ggf. auch länger, wenn sie die Scheidung hinauszögert. Und solange Deine erste Priorität "Haus verkaufen" heisst, hat sie jede Menge Möglichkeiten, genau das zu tun. Sie hat ja keinen Grund zur Eile.

Ich denke, Du solltest Deinen "Fahrplan" nochmal kräftig überarbeiten und dann mit ihr zusammen eine Trennungsvereinbarung aufsetzen, mit der Ihr beide leben könnt. Wenn erst einmal ein Gegenanwalt im Spiel ist, führst nämlich nicht mehr Du Regie.

Grüssles
Martin
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« Antwort #26 am: 23. Januar 2012, 14:24:21 »

KÄMPFEN !
Dann kümmere dich um diese Sache mit höchster Dringlichkeit !!!

Was kann ich in der jetzigen Phase genau tun? Wenn ich hier einen Fehler mache und meine DEF "Lunte riecht", kann ich eine einvernehmliche Scheidung vergessen.
Was ich geplant habe ist, die Lehrerin meines Kindes vorsorglich auf das gemeinsame Sorgerecht hinzuweisen und mitzuteilen, dass ich einem potentiellen Schulwechsel nicht zustimmen werden.

Auch das Schreiben vom Familiengericht kommt bei dir an ?
Nennt sich in etwa so:
Amtliche Zustellung. ABR Antrag.

Das Schreiben kommt nicht via Briefträger, sondern wird möglicherweise in deiner Abwesenheit vom Gerichtsboten  in den Briefkasten gelegt.
Ist übrigens eine wichtige Fristsache, die über Sieg oder Untergang entscheidet.
Deinen Untergang ...
Frag doch mal deinen Anwalt hierzu.

Danke für den Hinweis.
Ich bin mir leider nicht ganz sicher, wie du das genau meinst. Denkst du, dass meine DEF einen Antrag stellen könnte und ich evtl. nichts davon mitbekomme? Hätte sie denn das Recht dazu, obwohl wir noch nicht geschieden sind?

Moin Braistormer,
das ist keine gute Reihenfolge: Zum einen legt sie die Entscheidung darüber, was wann passiert, in die Hände eines potenziellen Immobilienkäufers, der morgen, in 6 Monaten oder auch erst in 3 Jahren kommt. Denkst Du, Deine DEF stellst sich so lange auf standby und redet nicht mit anderen (inklusive einem Anwalt) darüber, was ihr "zusteht"?

Hallo Martin,
Wann das Haus verkauft wird, ist natürlich ungewiss, aber was meinst du mit "was genau ihr zusteht"? Ihr steht die Hälfte des gemeinsamen Vermögens zu. Das wäre die Hälfte des Hausverkaufspreises (abzüglich Darlehen und Vorfälligkeitsentschädigung) plus die Hälfte vom sonstigen Vermögen oder habe ich etwas vergessen? 

Davon abgesehen ist Deine DEF nicht verpflichtet, einen Kaufvertrag zu unterschreiben, wenn ihr der Käufer nicht passt oder der Kaufpreis zu gering erscheint. Und einen Antrag auf Zuweisung der Ehewohnung kann sie auch noch stellen. In Summe: Was mit der Immobilie geschieht, sollte in der Regel Teil der Scheidungsfolgenvereinbarung sein und nicht die Voraussetzung für eine solche.

Klar muss sie nicht unterschreiben wenn sie keine Lust dazu hat, aber wenn wir nicht weit unter Wert verkaufen, gehen wir beim Verkauf nicht mit einem Minus raus, Und dass ihr die Hälfte vom Erlös zusteht, weiß sie. Somit habe da relativ wenig bedenken.

Mit welcher Begründung könnte sie einen Antrag auf Zuweisung der Ehewohnung stellen? Ich habe ein Wohnrecht und hatte nicht vor auszuziehen, bevor der Verkauf abgeschlossen ist. Klar könnte sie versuchen mich rauszuekeln, aber dann muss es halt über eine Teilungsversteigerung abgewickelt werden.
Mir wäre es auch lieber, dies gleich in einer Scheidungsfolgenvereinbarung zu regeln, aber wenn ich jetzt schon mit einem Anwalt und irgendwelchen Verträgen anfange, wird sie mir vorwerfen, dass ich sie übers Ohr hauen will, ihre Sorglosigkeit ablegen und das Ganze über einen eigenen Anwalt prüfen lassen. Und ob sie dann noch bereit ist zu verkaufen, ist fraglich. Ich würde damit vermutlich also genau das Gegenteil erreichen oder habe ich hier einen Denkfehler?

Bei den Unterhaltsbeträgen werfen die gängigen Rechner und Tabellen einen KU von 327 und einen TU von ca. 840 EUR aus; da ist Deine Schätzung von 1.000 EUR pro Monat wohl etwas optimistisch. Andererseits: zusammen mit ihrem Einkommen von 400 EUR ist sie damit durchaus solvent genug für eine eigene Wohnung - wenn sie denn tatsächlich eine mieten will. Das entscheidet sie aber selbst; nicht Du. Genauso wie über eine Ausweitung ihrer Berufstätigkeit; mindestens im Trennungsjahr brauchst Du darüber so wenig nachzudenken wie über fiktives Einkommen o. ä.; ggf. auch länger, wenn sie die Scheidung hinauszögert. Und solange Deine erste Priorität "Haus verkaufen" heisst, hat sie jede Menge Möglichkeiten, genau das zu tun. Sie hat ja keinen Grund zur Eile.

Ich denke, Du solltest Deinen "Fahrplan" nochmal kräftig überarbeiten und dann mit ihr zusammen eine Trennungsvereinbarung aufsetzen, mit der Ihr beide leben könnt. Wenn erst einmal ein Gegenanwalt im Spiel ist, führst nämlich nicht mehr Du Regie.

Meine Berechnung:
2600 (Gehalt) - 130 (5% Werbungskosten) -327 (Kindesunterhalt) - 111 (Riester) - 400 (Einkommen DEF) = 1632 €
Davon 3/7 = 700 € + 327 (Kindesunterhalt) = 1027 € 

Möglichkeiten, die Scheidung hinauszuzögern, hat sie und das ist auch eine meiner größten Sorgen, aber nochmal, wenn ich jetzt mit Anwalt und Scheidungsvereinbarung komme, treibe ich sie geradezu in die Arme der "Flüsterer" während sie sich jetzt in Sicherheit wiegt.
Sollte ich diesen Trumpf tatsächlich auf's Spiel setzen bis das Haus verkauft ist?

Meine Antworten sollen nicht so klingen, als wenn ich alles besser weiß, sondern ich habe einfach Angst irgendetwas falsch zu machen...
 
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« Antwort #27 am: 23. Januar 2012, 18:07:03 »

Hi Brain,

ich kann mich Martin nur anschließen. Dein Vorgehen wirkt (im Gegensatz zu Deiner Vorstellung) wenig strukuriert und auch nicht schlüssig. Mach Dir vielleicht noch mal deutlich, dass viele von denen die Dir schreiben, genau diese Konstellationen selber erlebt und auch durchgestanden haben und somit ziemlich genau wissen, wie das Ganze abläuft.

Du hast Dich entschlossen, Dich zu trennen. Das Ganze ist auch nicht mehr "geheim", Deine DEF müsste eigentlich genau wissen woran sie ist. Wo ist jetzt das Problem mit dem Anwalt? Du wirst ihn eh bald brauchen. Spätestens dann, wenn sich die Spannungen in Eurem Haus sich so erhöht haben, dass Deine DEF selber zum Anwalt geht. Dann guckst Du wieder in die Röhre, da Du dann erst anfängst, Dich nach Anwälten umzuhören bzw. zu prüfen, ob Du mit dem Anwalt kannst. Ein nicht ganz unwichtiger Faktor!

Somit scheinst Du immer noch davon auszugehen, mit einer Scheidungsfolgevereinbarung Deine DEF irgendwie über den Tisch ziehen zu können bzw. "günstig" aus der Sache rauszukommen und "wenig zu zahlen". Auch diese Sichtweise ist falsch. Eine Scheidungsfolgenvereinbarung geht davon aus, dass sich beide Parteien auf Augenhöhe treffen und ehrlich und transparent mit einander umgehen. Das bedeutet auch, alle Punkte anzusprechen, auch vielleicht bei einem gemeinsamen Anwaltstermin die Vereinbarung offen durchzusprechen. Und ja, wenn Deine DEF die Vereinbarung noch prüfen will, darf sie das natürlich. Du siehst, hier werden hohe Ansprüche an beide Partner gestellt - wahrscheinlich auch der Grund, dass viele es nicht hinbekommen, ihre Emotionen unter Kontrolle zu behalten und somit doch ein gerichtliches Verfahren her muss.

Und noch mal zum Punkt Zugewinn: Wenn Deine DEF nichts zum Haus beigetragen hat (außer ihrer Unterschrift unter die Kreditverträge), Du aber Geldmittel hier investiert hast, hat Deine DEF natürlich einen Zugewinn gemacht (vorher nix - dann hälfte eines Hauses). Diesen Zugewinn hat sie unter Umständen DIR auszugleichen, nicht umgekehrt. Wie gesagt, auch hier Bedarf es genauer Prüfung durch einen Anwalt - alles Dinge die du längst schon einleiten könntest.

Ich persönlich sehe zur Zeit überhaupt keinen praktischen Nutzen in Deiner Trennungsplanung, ganz ehrlich. Weder hast Du eine große Liebe am Start, noch zieht Dich irgendwas anderes von zu Hause fort. Raus kommt nur ein Leben an der Grenze zum Selbstbehalt. Wenn es nur um das wirtschaftliche geht, sprecht miteinander, leitet Gütertrennung ein (auch das geht im Zuge des notariellen Vertrages) und ab diesem Zeitpunkt wirtschaftet ihr wieder getrennt. Gruß INgo
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« Antwort #28 am: 23. Januar 2012, 19:08:28 »

Hi Brainstormer,

ich kann mich meinen Vorschreibern nur anschließen. Bisher scheint deine DEF noch sehr friedfertig zu sein und vertraut dir wohl noch....

Einflüsterer könnten ihr empfehlen im Haus wohnen zu bleiben. Sie hätte dann mal gerade im Trennungsjahr einen Wohnvorteil einer Miete, was sie sich bei ihrem Einkommen leisten könnte... So könnte dies auch mal gerade 200 Euro bedeuten, während du alle Darlehenskosten zusätzlich zu den Unterhaltskosten trägst. Ich denke, dann wirst auch du dich an den Selbstbehalt annähern.

Teilungsversteigerung benötigen seeehr viel Zeit! Hinzu kommt, dass dieses auch erst NACH einer Scheidung beantragt werden kann. Kleines Schreckensszenario: erst nach Kontentrennung entscheiden manche Gerichte, dass eine Trennung vorliegt. Also rechne ab jetzt ein Jahr bis zum Scheidungsantrag, danach noch mindestens 1 Jahr bis zur gütlichen Scheidung (Versorgungsausgleich), bei einer strittigen Scheidung können daraus auch gern Jahre werden (bei mir 3,5 Jahre....). Vom Antrag der Teilungsversteigerung bis zum Versteigerungstermin gehen auch ca. 1,5 Jahre ins Land.

Lies dich auch zu Teilungsversteigerungen ein. Es zählt lediglich der Buchwert, einer Verzinsung von 16%... so werden aus 170.000 Buchwert leicht 250.000 Mindeststeigerungswert - egal, wieviel bereits abgezahlt ist. Bieter wirst du dafür keine finden. Zumal deine Frau dann im Haus sitzt und den Zugang für potentielle Käufer nicht zulässt.

Also sorge jetzt für eine Einigung. Ist sie erst informiert - dazu benötigt es ja bekannterweise nur das Internet  , dann sind deine Planungen nur noch Makulatur.

LG
Sternchen
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« Antwort #29 am: 23. Januar 2012, 22:02:47 »

Was kann ich in der jetzigen Phase genau tun?

- die trennungsfaq lesen
- das Forum von vatersein.de durchstöbern
- das gewaltschutzgesetz und die Kritiken dazu lesen

- Euer Kind ist 7 Jahre alt. Unter dem Begriff Kontinuitätsprinzip ganz viel aufbauen. Schule, Freunde, Vereine, ...

- Zeit für Kind !!!

- Sehr viele Väter hier werden dich in Richtung Wechselmodell beraten.

- Willst Du dem Kind ein guter Vater sein ?

Das Geld halte ich persönlich für weniger wichtig. Die Kostenlawine die da kommt frisst ohnehin alles auf.

 

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« Antwort #30 am: 24. Januar 2012, 01:08:54 »

Moin Brainstormer,

ich habe den EIndruck, dass Du bereit bist vor allem einen Kardinalfehler zu machen: Du versuchst, die anstehenden Fragen mit den Tools zu lösen, die sich während Eurer Ehe bewährt haben - weil Du glaubst, Deine DEF zu kennen. Genau das kann sich allerdings als böser Irrtum erweisen: Der Mensch, von dem man sich trennt, ist oft nicht mehr der, den man mal geheiratet hat.

Ich male jetzt einmal ein paar schwarze, gleichwohl realistische und oft vorkommende Bilder:

- Deine DEF behauptet, Du würdest zur Gewalt neigen, zuviel trinken, Euer Kind schlecht be- oer gar misshandeln und sie habe Angst vor Dir. Schwupps stehen grüne Herren vor Deiner Tür und erklären Dir freundlich, dass Du zehn Minuten Zeit hast, ein paar Dinge zu packen und Dir anschliessend ein Hotel zu suchen und Dich Mutter und Kind bis auf Weiteres nicht zu nähern.

- Deine DEF stellt einen Antrag auf Zuweisung der Ehewohnung - Folgen ähnlich wie oben: Du musst die Bude verlassen; Deine Zahlungsverpflichtungen bleiben bestehen.

- Deine DEF schnappt sich Kind und Wertgegenstände, während Du auf der Arbeit bist und zieht zu ihren Eltern oder an einen anderen Ort ihrer Wahl. (Ja, das darf sie eigentlich nicht - und nein, es interessiert trotzdem niemanden; man kann und wird sie nicht zu einem Rückumzug zwingen). Ein Anwalt teilt Dir brieflich mit, mit welchem monatlichen Betrag Du dieses Vorhaben ab sofort sponserst. Wovon Du die Kosten für den Umgang bestreitest (sofern es überhaupt welchen gibt - sehr oft muss das Kind dann "erst mal zur Ruhe kommen" - interessiert erst einmal nicht.

- Du hast einen Käufer für Euer Haus, aber Deine Ex hat keinen Bock, einen Kaufvertrag zu unterschreiben, bis ihre sonstigen Forderungen A, B und C (Unterhalt, Umgang, ABR, Zugewinn etc.) erfüllt sind.

to be continued; die Möglichkeiten, Dich unter die Knute zu nehmen, sind vielfältig.

Der grösste Fehler von Männern in Deiner Situation sind Annahmen wie "ich kenne sie, das macht die nicht!" Aus diesen Irrtümern resultieren die grössten Überraschungen und Enttäuschungen, wenn die Damen dann ganz anders agieren als gedacht. Hinzu kommt: Du versuchst, quasi hinter ihrem Rücken eine Trennung nach Deinem Gusto einzutüten - dann darfst Du Dich aber nicht wundern, wenn sie dasselbe tut.

Eine Scheidungsfolgenvereinbarung wird auf Augenhöhe ausgehandelt und enthält den meist grössten gemeinsamen Vermögenswert: Die Familienimmobilie. Ausserdem Unterhalt nach Höhe und Dauer, Zugewinnausgleich, Rentenausgleich, Hausratsteilung und ggf. Umgangsregelung. Dein Timing wird daher nicht funktionieren: Bis Du bei der Scheidungsfolgenvereinbarung ankommst, kann Deine DEF bereits sämtliche zu klärenden Fragen streitig gestellt haben. Dann brauchst Du keine SFV mehr, denn dann wird das alles per Gerichtsbeschluss entschieden.

Grüssles
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« Antwort #31 am: 24. Januar 2012, 16:14:41 »

Danke an alle für die Sensibilisierung in Bezug auf frühzeitige Kontaktaufnahme zu einem Anwalt.

@Ingo: Ich möchte meine DEF nicht über den Tisch ziehen. Wenn sie Hilfe und finanzielle Unterstützung (gerade in der Anfangsphase) benötigt, bin ich der Letzte, der ihr dies verweigern würde. Auch die Verhandlungen in der Scheidungsfolgenvereinbarung sollen auf Augenhöhe erfolgen. Ich bin lediglich der Auffassung, dass man für Arbeitsverweigerung (O-Ton meiner DEF - "Ich habe keine Lust noch mehr zu arbeiten") auch nicht den vollen Ehegattenunterhalt verlangen sollte. Eine Begrenzung auf Höhe des ALG II erscheint mir für diese Einstellung durchaus angemessen. Anders macht es der Staat auch nicht. Und ja, ich habe mittlerweile verstanden, dass meine Ansicht diesbezüglich, bei den Verhandlungen keine Rolle spielen wird...

Danke für die Hinweise bezüglich Zugewinn-Ausgleich und nachträglicher Gütertrennung.
Der praktische Nutzen meiner Trennungsplanung, wird in meinen Schilderungen nicht deutlich. Ich möchte über kurz oder lang einfach den Kontakt zu meiner DEF verringern, damit sie sich das nächste "Opfer" suchen kann und mich freigibt. Meine DEF hat ein spezielles psychisches Problem, dessen Auswirkungen unsere Beziehung zerstört haben und zwar  nicht über all die Jahre unserer Ehe hinweg, sondern von heute auf morgen. Dieses Problem wird auch alle ihre zukünftigen Beziehungen wieder zum scheitern bringen. Es kann Jahre dauern, wie bei mir, aber irgendwann kommt der Tag, an dem sie den gleichen Fehler erneut machen wird. Sie ist wie eine Spinne und zur Zeit liegt ihre ganze Konzentration darauf, die Fäden neu auszulegen, um das nächste "Opfer" einzufangen. Ihre momentanen Aktivitäten zielen also nicht darauf, mir in irgendeiner Art und Weise zu schaden.
Freundschaftlich kann man mit ihr hingegen hervorragen auskommen und genau da soll die Reise für mich auch hingehen. 

@Sternchen: Danke für die Hinweise zur Teilungsversteigerung. Dies ist natürlich die ungünstigste Lösung für mich und würde eine finanzielle Katastrophe bedeuten. Deshalb liegt meine ganze Konzentration ja auch darauf, das Haus so schnell wie möglich zu verkaufen. Den Gang zum Anwalt werde ich aber natürlich trotzdem schnellstmöglich nachholen.

@ich-habe-angst: Ob ich ein guter Vater sein will? Keine Frage, der Lütte ist mein ein und alles. Das Kind hat nach seinem Papa gerufen, wenn es nachts aufgewacht ist und nicht nach seiner Mama. Mehr sag ich dazu mal nicht...

@Martin: Den Gang zum Anwalt werde ich schnellstmöglich nachholen, aber welchen Fehler habe ich denn noch gemacht? Soll ich den Verkauf des Hauses jetzt stoppen bis die Scheidungsfolgenvereinbarung notariell beglaubigt ist, obwohl sie derzeit bereit ist zu verkaufen?
 
Ich versuche nicht, eine Trennung hinter ihrem Rücken einzuleiten. Wir sind uns beide darin einig, dass unsere Beziehung gescheitert ist und somit scheiden lassen werden. Meine Fragen hier zielen auch nicht darauf ab, die Scheidung nach meinem "Gusto einzutüten", sondern sollen mich vor einer möglichen finanziellen Katastrophe sowie ein Leben ohne Kontakt zu meinem Kind bewahren.

Danke und Gruß
M.
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« Antwort #32 am: 24. Januar 2012, 17:00:07 »

Hi Brain,

Zitat
Ich möchte über kurz oder lang einfach den Kontakt zu meiner DEF verringern, damit sie sich das nächste "Opfer" suchen kann und mich freigibt.

Also persönlich wird mir anders, wenn ich sowas lese. Ihr habt ein Kind zusammen - Deine Ex wird auch die nächsten Jahre bis Jahrzehnte zumindest alle 2 Wochen Dein Ansprechpartner sein, mach Dir das auch noch mal klar. Das Thema "Next" ist auch immer ein spezielles - nur meinst Du ernsthaft, in dieser Konstellation kommt dabei etwas postives raus? Wenn Deine DEF so drauf ist, wird sie (ganz böse gesagt) auch den entsprechenden Typ Mann finden, der sie aber auch entsprechend rum drehen kann. Und diese Fälle kannst Du dir hier auch vielfach anschauen. Wird erstmal die rosa-rote Brille aufgesetzt, kannst Du bei (und wieder: manchen) Frauen nichts aber auch gar nichts rationales mehr erwarten. Gepaart mit einer Portion Hörigkeit kommt dabei eine schöne Mischung raus: "Jetzt nimm Dir doch was Dir zusteht", "Soll doch dein Ex-Mann zahlen"...

Dir ist auch bewußt, dass Unterhaltsleistungen frühestens nach 2 Jahren eheähnlicher Gemeinschaft verwirkt werden können? Das kann heißen, dass Du mit Deinem Unterhalt auch gerne noch einen arbeitslosen Aufreißertyp mitfinanzieren darfst, wenn Deine DEF erstmal auf den Geschmack gekommen ist. Diese Plan taugt nicht.

Wenn Du meinst, dass mit dem Haus zuerst zu regeln, dann mach das. Aus der Erfahrung können dafür Monate bis zum Teil mehr als ein Jahr vergehen, bis man einen kaufwilligen gefunden hat. Monate des Stillstands, wo sich nichts bewegen wird. Wenn Du so leben willst...  Das Erpressungspotential wurde Dir auch schon verdeutlicht. Rechtliche Beratung solltest Du umgehend in Anspruch nehmen.

Du fährst ein sehr gefährliches Spiel, da Du alles auf Annahmen baust und noch "vom Guten" Deiner DEF ausgeht. Wie Martin geschrieben hat, ist es in der Realität so, dass Du den Ex-Partner NICHT wiedererkennen wirst, wenn der Tanz erstmal losgeht. Gruß Ingo

P.S. Und auch noch mal zu den Kosten, die für Deine Gehaltsklasse absolut realistisch: Um die 1200 Euro Gesamtleistung pro Monat an Deine Ex (incl. KU) ab dem Beginn der räumlichen Trennung. Scheidungskosten, die sich auch im friedlichsten Fall sich um die 3000-4000 Euro belaufen dürften. Notarvertrag, um die 500 - 1000 Euro (je mehr "Zahlen" in diesem Dokument auftauchen, um so teurer wird er).
Dazu realer Einkommensverlust durch Wegfall Kindergeld bei Dir, Reduzierung Deines Nettogehalts um ca. 300-400 Euro durch die LSK1. Scheidung und Trennung gelten nicht Umsonst, als Verarmungsgrund Nr.1. Ach ja, und Deine Exe kann es sich zumindest im ersten Jahr schön gemütlich machen - zahlen wird nur einer - Du. 
« Letzte Änderung: 24. Januar 2012, 17:08:46 von Ingo30 » Gespeichert
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« Antwort #33 am: 24. Januar 2012, 20:05:04 »

@Ingo: Was genau willst du mir damit sagen? Ich soll lieber weiterhin das Opfer sein, weil ich dann mehr Geld zur Verfügung habe? No Go! Dann lebe ich lieber mit wenig Geld, aber behalte mir zumindest einen Teil meiner Würde!
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« Antwort #34 am: 24. Januar 2012, 20:20:28 »

Hi Brain,

ja, ich glaube das würde ich sagen wollen. Weil ich da im Moment keinen günstigen Weg für Dich sehen würde.

Spielen wirs doch noch mal durch:
Modell A: Du bleist wohnen, lässt alles wie es ist. Bereitest Dich aber im Hintergrund vor. Vorteil: Du kannst das Haus störungsfrei abwickeln, siehst Dein Kind jeden Tag, hast eine Frau von der Du persönlich nichts willst, die aber ansonsten "harmlos" agiert. Von Psychoterror ist nichts zu sehen. Nexts sind noch kein Thema bei Euch. Weiterer Vorteil: Du behälst Deinen finanziellen Spielraum. Weder geraten Hausraten (was zahlst Du denn hier zur Zeit? 1000 Euro?) in Gefahr noch die sonstige Lebensführung.

Modell B: Du nimmst Rücksicht auf Deine Würde und machst das, was dann auch geboten wäre. Du ziehst umgehend aus um der Sache wirksam ein Ende zu bereiten. Dann hast Du Deine Würde in einer 20 qm Wohnung, einen Hauskredit am Hals, einen Trennungsunerhalt und KU von ca. 1200 Euro zu bedienen. Jau, alles sehr würdevoll. Deine Frau kann sich natürlich nicht am Hauskredit beteiligen, dass ist doch klar. Sie ist ne arme KM die von ihrem bösen Ex verlassen wurde. Deinen Sohn siehst Du dann vielleicht alle 2 Wochen. Auch alles sehr würdevolll und schön. Der Hausverkauf zieht sich hin. Es finden sich keine Käufer, vielleicht hat die KM auch gar keine Lust mehr auszuziehen. Denn eigentlich "ist das doch mein Haus, und Du hast mir das zu finanzieren". Oder auf einmal zieht der arbeitslose neue Next in Dein altes Haus. Mensch, so gemütlich in Eurem Schlafzimmer und auf Deiner Terrasse. Arbeiten? Warum? Du zahlst doch...

Ab Januar 2013 hast Du LSK 1 und 400 Euro weniger. Die Kosten aber bleiben und sind sogar gestiegen, da Deine Wohnung und Dein Lebensunterhalt auch kostet. 1200 Euro plus 1000 Euro Hauskredit plus Deine Lebenshaltungskosten... rechne Dir bitte aus, wieviel für ein "würdevolles Leben" da noch bleibt. Dazu möchtest Du auch noch schöne Dinge mit Deinem Sohn während des Umgangs machen. Das kostet auch Geld. Und, oh jee... die Exe steckt den Kindesunterhalt lieber in Parties mit ihrem Lover als in Deinen Sohn.. und er läuft rum wie Schlunz. Dann kaufst Du hier natürlich auch noch mal Klamotten für ihn etc.

Ohne finanzielle Unterstützung durch die eigene Familie ist dann oft Feierabend.

Ich würde mir das sehr genau überlegen. Gruß Ingo
« Letzte Änderung: 24. Januar 2012, 20:22:53 von Ingo30 » Gespeichert
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« Antwort #35 am: 24. Januar 2012, 21:21:40 »

Hi Ingo,

irgendwie reden wir hier aneinander vorbei. Variante A ist genau das, was ich zur Zeit mache. Variante B habe ich nie in Betracht gezogen!
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« Antwort #36 am: 24. Januar 2012, 21:41:36 »

Hi Brain,

wenn Du Variante B nicht in Betracht ziehst, weiss ich nicht, wie Du dieses unwürdige Spiel dann ändern willst - denn ohne einen Auszug wird das Ganze nicht in Schwung kommen. Und da zwei Kinder zu betreuuen sind, braucht die Exe ja mindestens eine 4 Zimmer Wohnung. Gruß Ingo
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« Antwort #37 am: 24. Januar 2012, 22:24:02 »

Hi Ingo,

sie ist mit einer 3 Zimmer Wohnung durchaus zufrieden und bereit auszuziehen. Das Haus steht zum Verkauf, also warum kommt hier 'nichts in Schwung'? Bei einer Rate von 1000 € für das Haus und Steuerklasse 3 sehe ich, zumindest für dieses Jahr, keine Schwierigkeiten den Trennungsunterhalt bereitzustellen.

Ein "unwürdiges Spiel" wäre es für mich, wenn ich die Ehe nur aufgrund von finanziellen Vorteilen aufrecht erhalten würde...
« Letzte Änderung: 24. Januar 2012, 22:34:58 von Brainstormer » Gespeichert
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« Antwort #38 am: 24. Januar 2012, 22:36:17 »

bereit auszuziehen.

Wie weit weg vom jetzigen Haus möchte sie ziehen ?
Deine Fahrzeit dorthin ?
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« Antwort #39 am: 24. Januar 2012, 23:19:49 »

Moin BS,

Bei einer Rate von 1000 € für das Haus und Steuerklasse 3 sehe ich, zumindest für dieses Jahr, keine Schwierigkeiten den Trennungsunterhalt bereitzustellen.
dann setze eine private Unterhaltsvereinbarung über den TU auf, den Deine DEF als Basis für eine Mieter-Selbstauskunft benutzen kann. SIE muss eine Wohnung suchen und finden, und SIE muss den Mietvertrag dafür unterschreiben; das sind nicht Deine Aufgaben als Hauptverdiener und/oder "gefühlter Haushaltsvorstand". Dann muss zumindest über TU auch nicht gestritten werden.

Und vor allem: Komm davon weg, dass die von Dir behauptete Psycho-Problematik eine Dir helfende Rolle spielt; die ist höchstens einer der Gründe, warum Ihr Euch trennt, aber kein Unterhalts-Hindernis.

Grüssles
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« Antwort #40 am: 25. Januar 2012, 11:16:23 »

@ich-habe-angst: Sie möchte erstmal im gleichen Ort bleiben. Da wir in einer Kleinstadt wohnen, würde ich möglicherweise sogar zu Fuß zur neuen Wohnung gelangen.

@Martin:  Danke, genau nach solchen Hinweisen suche ich hier. Einen Vertrag über den TU hatten wir dem letzten potentiellen Vermieter auch angeboten. Er hat dann aber trotzdem lieber anderweitig vermietet. Auf jeden Fall kann es nicht schaden, eine private Unterhaltsvereinbarung aufzusetzen. Damit kann meine DEF den TU dann gleich als Einkommen in der Selbstauskunft angeben und muss nicht noch lange erklären, dass ich die Wohnung im Rahmen des TU bezahlen würde.
Wenn hier noch jemand weitere Vorschlage/Tipps hat, dann immer her damit.

Mit der "Psycho-Problematik" hast Du mich falsch verstanden. Dies ist in der Tat lediglich der Grund für meine Trennung. Eine Unterhaltsbegrenzung begründe ich mit der Einstellung meiner DEF, ihren 400 € Job nicht weiter ausbauen zu wollen. Zumal ihr Arbeitgeber ihr bereits eine Halbtagsstelle angeboten hat.

Gruß
M.
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« Antwort #41 am: 25. Januar 2012, 11:33:25 »

Moin BS,

Einen Vertrag über den TU hatten wir dem letzten potentiellen Vermieter auch angeboten.
nochmal: Nicht IHR müsst einem potenziellen Vermieter etwas anbieten, sondern allein Deine DEF. DU hast in diesem Spiel keinerlei Aktien oder Mitspracherechte. Einem vorgeblich hilflosen Frauchen, das ohne die Hilfe ihres Fast-Ex-Mannes nicht einmal in der Lage ist, einen MV zu unterschreiben, würde ich auch keine Wohnung vermieten.

und muss nicht noch lange erklären, dass ich die Wohnung im Rahmen des TU bezahlen würde.
Wenn hier noch jemand weitere Vorschlage/Tipps hat, dann immer her damit.
Du bezahlst die Miete ja auch nicht, sondern Deine DEF. Du bist und wirst nicht Vertragspartner. Halt Dich aus diesen Fragen doch einfach raus; Du hast hier nichts zu verhandeln oder zu entscheiden.

Eine Unterhaltsbegrenzung begründe ich mit der Einstellung meiner DEF, ihren 400 € Job nicht weiter ausbauen zu wollen. Zumal ihr Arbeitgeber ihr bereits eine Halbtagsstelle angeboten hat.
Im Trennungsjahr spielt das alles keine Rolle; da kann Deine DEF sich auf die Fortschreibung der bisherigen ehelichen Verhältnisse berufen und verlassen und muss ihre Erwerbstätigkeit nicht ausbauen. Was ihr Arbeitgeber ihr (angeblich) angeboten haben soll, ist nicht Deine Baustelle; Du kannst es nicht beweisen und es wird auch nicht danach gefragt.

Du selbst kannst derzeit lediglich entscheiden, ob Du Deine Ex mit einer Trennungsvereinbarung "ruhigstellen" kannst - oder ob ein Anwalt Dir demnächst eine Klage über die Frage ankündigt, was "ihr zusteht". Das wird dann vermutlich erheblich teurer.

Grüssles
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« Antwort #42 am: 25. Januar 2012, 12:08:03 »

nochmal: Nicht IHR müsst einem potenziellen Vermieter etwas anbieten, sondern allein Deine DEF. DU hast in diesem Spiel keinerlei Aktien oder Mitspracherechte. Einem vorgeblich hilflosen Frauchen, das ohne die Hilfe ihres Fast-Ex-Mannes nicht einmal in der Lage ist, einen MV zu unterschreiben, würde ich auch keine Wohnung vermieten.
Du bezahlst die Miete ja auch nicht, sondern Deine DEF. Du bist und wirst nicht Vertragspartner. Halt Dich aus diesen Fragen doch einfach raus; Du hast hier nichts zu verhandeln oder zu entscheiden.

OK, das ist doch schonmal eine Aussage. Ich halte mich komplett raus, allerdings werde ich ihr natürlich gerne dabei behilflich sein.

Du selbst kannst derzeit lediglich entscheiden, ob Du Deine Ex mit einer Trennungsvereinbarung "ruhigstellen" kannst - oder ob ein Anwalt Dir demnächst eine Klage über die Frage ankündigt, was "ihr zusteht". Das wird dann vermutlich erheblich teurer.

Dem stimme ich uneingeschränkt zu.
Gespeichert
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