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vatersein.de - Forum 26. Mai 2012, 06:28:31 *
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Autor Thema: Mein Kind will zu mir  (Gelesen 786 mal)
Stefan K
Schon was gesagt
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Beiträge: 12


« am: 18. Januar 2012, 14:29:54 »

Hallo zusammen,
ich weiß ehrlich gesagt nicht ob ich mit meinem Anliegen in diesem Thema richtig bin.
Aber dieses erschien mir doch am naheliegensten.
Falls dieses Anliegen in einem anderen Thread schon behandelt wurde, bitte ich um einen Tipp und entschuldig mich schon mal.
Ich habe leider nichts gefunden was meinem Problem nahe kam. Was ich mir eigentlich nicht vorstellen kann.

Nun zu meiner Frage,
ich habe eine 16jährige Tochter aus einer unehelichen Beziehung. Diese hatte ich seit 14 Jahren nicht mehr gesehen und auch keinen Kontakt bis auch ein kurze Telefonat vor 10 Jahren.
Nun hat sie vor 4 Monaten, und darüber bin ich sehr froh, den Kontakt zu mir gesucht (endlich kann ich in Facebook  einen Sinn erkennen). Nachdem wir uns nun regelmäßig alle 14 Tage am Wochenende sehen, musste ich feststellen, das es ihr „zuhause“ überhaupt nicht gut geht. Sie kommt mir Ihrem Stiefvater absolut nicht mehr klar. Auch seitens der Mutter ist das Verhältniss mehr als zerüttet.
Sie wohnt jetzt auch bei Ihrer Oma. Die Situation ist für mich nicht tragbar und ich möchte ihr helfen. Ich möchte hier gar nicht ins Detail gehen. Nur soviel, der Unterhalt wird hier definitiv nicht wohl des Kindes verwand.
Ich könnte hier noch Seitenweise schreiben, aber ich denke das führt nicht zu einer Lösung oder besseren Tipps.

Meine Tochter möchte nun zu uns ziehen. Würde dafür alles hinter sich lassen. Wohnen 80km auseinander.
Nun zur Frage. Was muss geregelt werden, wie fangen wir das an? Wie lange dauert das? Braucht man in jeden Fall einen Anwalt und das FG?

Wenn a, die Mutter zustimmt,
oder b, die Mutter nicht zustimmt.

Ich bin für jegliche Tipps sehr dankbar.
Grüße
Stefan
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AnnaSophie
_AnnaSophie
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Beiträge: 1.015


« Antwort #1 am: 18. Januar 2012, 14:39:04 »

Hallo Stefan,

aufgrund der Entfernung muss sie alle sozialen Kontakte hinter sich lassen. Da ihr erst seit 4 Monaten wieder Kontakt habt, denke ich, solltet ihr viel Zeit miteinander verbringen, vor allem auch die Ferien. Sollte dann im Frühsommer immer noch der Wunsch da sein, denke ich wäre das überlegenswert.

WElche Klasse ist deine Tochter? Sinn würde es machen, wenn sie das Schuljahr vor Ort abschließt. Hast du auch versucht mit der Mutter und der Oma Kontakt aufzunehmen?

Sophie
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midnightwish
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« Antwort #2 am: 18. Januar 2012, 14:43:27 »

Hallo Stefan,

ich nehme an das du kein SR für eure Tochter hast.

Damit wird es schwer sie zu dir zu nehmen. Dafür benötigst du entweder die Zustimmung der KM und entweder die Einräumung des GSR oder entsprechende Vollamchten, um das Kind dann auch ummelden, anmelden etc. zu können.

Das Kind kann erst mit 18 entscheiden zu dir zu ziehen. Vorher wird sie zwar von JA und Gericht gehört, aber ihrem Wunsch muß nicht entsprochen werden. Gericht bedeutet allerdings eine Klage. Da du aber nicht auf das ABR klagen kannst, müßtest du erst das GSR einklagen. Das wird dir mit der Vorgeschichte nicht so einfch gegeben werden.

Auch die erst 4 Monate Kontakt wird wohl kein JA bewegen den Wechsel zu dir zu befürworten.

Zitat
Sie wohnt jetzt auch bei Ihrer Oma.

Wenn sie tatsächlich bei ihrer Oma lebt und dort auch gemeldet ist, solltest du mit der Großmutter besprechen ,das der KU von nun an an die Oma von dir überwiesen wird. Der KM steht er nämlich dann nicht zu.

Gruß Tina
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Ein gebrochenes Versprechen ist ein gesprochenes Verbrechen
Stefan K
Schon was gesagt
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« Antwort #3 am: 18. Januar 2012, 14:51:42 »

Hallo ,

@Sophie
Danke für Deine Antwort.

Ihr ist durchaus bewusst was das für sie bedeutet. Wenn sei möchte kann sie mit dem Zug in 45 Min ihre Freunde besuchen. (Das fährt man auf dem Land mit dem Rad auch ins nächste Dorf :-)
Sie möchte mit uns einen Neuanfang machen in einer, wie sie sagt, richtigen Familie! Und ich möchte sehr viel nachholen und ihr ein besseres Leben bieten als sie es dort je bekommen kann.
Angedacht ist auch das sie die Schule (10. Klasse Realschule) noch dort zu beendet, und dann erst zu uns kommt. Es ist also noch etwas Zeit. Trotzdem möchte ich schnellstens wissen wie der Weg ist den wir gehen werden!

Ich habe Kontakt zur Oma, aber nur oberflächig gut. Meine Tochter erzählte mir das sie mich ihr gegenüber nicht mit Papa bezeichnen soll, das wäre schließlich ihr Stiefvater der sich 10 Jahre lang gekümmert hat. Traurig
Und noch ganz andere Sachen die ich wie gesagt hier nicht erwähnen möchte.

@Tina
Sie ist nicht dort gemeldet, sondern wohnt nur da Traurig

Stefan
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82Marco
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« Antwort #4 am: 18. Januar 2012, 14:52:25 »

Servus!
Wenn sie tatsächlich bei ihrer Oma lebt und dort auch gemeldet ist, solltest du mit der Großmutter besprechen ,das der KU von nun an an die Oma von dir überwiesen wird. Der KM steht er nämlich dann nicht zu.
Auch das könnte sich schwierig gestalten, denn erziehungsberechtigt und gestzl. Verteter des Kindes ist bis zu deren 18. Geburtstag nun mal KM. Ohne KM´s Zustimmmung -sofern der KU nicht tituliert ist- geht m.E. gar nix.

Grüßung
Marco
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Mit einem Lächeln zeigst Du auch Zähne!
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Ob ein Vorhaben gelingt, erfährst Du nicht durch Nachdenken sondern durch Handeln!
Stefan K
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« Antwort #5 am: 18. Januar 2012, 14:55:54 »

@Tina
hab deinen ersten Absatz nicht gelesen, sorry
richtig, ist habe kein SR. Ich rechne mir allerdings schon ganz gute Chancen aus bei einem Rechtsstreit, da es bereits eine Vorgeschichte gibt. Sie wollte vor kurzen schon einmal ins Mädchenhaus, weil sie es zuhause nicht mehr aushielt.

Aber was wäre, wenn die Mutter zustimmen würde? Was wäre dann notwendiges zu veranlassen?
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Stefan K
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« Antwort #6 am: 18. Januar 2012, 14:57:58 »

Hallo Marko,

der KU ist tituliert und ich habe immer den Unterhalt gezahlt. Was hat das damit zutun.
Ich hab echt keine Ahnung von der Materie

Ich brauche einfach zwei Wege die ich gehe müsste.

Einmal mit Zustimmung der KM und einmal ohne Zustimmung

Stefan
« Letzte Änderung: 18. Januar 2012, 14:59:53 von Stefan K » Gespeichert
midnightwish
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« Antwort #7 am: 18. Januar 2012, 15:01:26 »

Hi,

wenn die KM zustimmen würde, waäre es relativ einfach.

Du und die KM geht gemeinsam zum JA erklärt dort schriftlich das GSR.

Dann bestätigt die KM dir, das sie mit einer Ummeldung einverstanden ist und damit kannst du dann nach dem Umzug das Kind bei dir melden. Mit dieser Meldung dann das KG auf dich beantragen, sie in der Schule anmelden (wenn sie noch weitermachen will) ...
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82Marco
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« Antwort #8 am: 18. Januar 2012, 15:04:34 »

@Stefan:
es ging darum, dass KM den KU erhält, obwohl Tochter nicht mehr bei ihr lebt. Ob sie deine Zahlungen nun an Oma oder gar Tochter weiterleitet, ist nicht bekannt.
Deswegen meinte Tina, den KU direkt an Oma überweisen und dazu mein Kommentar...

Grüßung
Marco
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Stefan K
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« Antwort #9 am: 18. Januar 2012, 15:06:06 »

Aha, so einfach könnte es also sein.
Und wenn nicht? Ich kann schlecht einschätzen. Auf der einen Seite ist sie ihr scheinbar egal und sagt das sie ihr Leben zerstört hätte usw.
Auf der anderen Seite steht das liebe Geld, vielleicht auch noch etwas Mutterliebe, die nun aber auf 2 mit dem Stiefvater enstandene Kinder übergegangen scheint.

@Marko
Alles klar, steh auf Leitung
« Letzte Änderung: 18. Januar 2012, 15:07:50 von Stefan K » Gespeichert
Stefan K
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« Antwort #10 am: 18. Januar 2012, 15:21:58 »

Was habe ich zu erwarten wenn ich das Sorgerecht einklagen muss, was ich definitiv tun werden wenn ich muss!
Wie läuft das ab?
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« Antwort #11 am: 18. Januar 2012, 15:33:26 »

Hi

Auf jedenfall solltest du das JA mit einbeziehen.

Dann gehst du zu einem Anwalt(ist aber nicht zwingend notwendig) und beantragst beim zuständigen Familiengericht am Wohnort deiner Tochter das GSR.

Sieht einfach aus, ist es auch, nur das GSR auch zu bekommen ist schwierig, ........aber nicht unmöglich.

Gruss Wedi
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Stefan K
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« Antwort #12 am: 18. Januar 2012, 15:37:56 »

Danke, hört sich echt einfach an :-)
Hat es denn keinen Wert wenn das Kind, immerhin 16 Jahre alt, seinen Wunsch ganz klar darlegt?
Ich kann ihr wirklich alles bieten was sie braucht, nicht nur finanziell. Der Zustand jetzt ist wirklich bedenklich, so denke ich.
Sie vertraut mir jetzt schon mehr als ihrer Mutter, das will schon was heißen.
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« Antwort #13 am: 18. Januar 2012, 15:40:42 »

Hi

Der Zustand jetzt ist wirklich bedenklich, so denke ich.
Wenn der Zustand für das JA nicht tragbar ist, kann es aber auch passieren, das die deine Tochter da raus holen und anderweitig unterbringen.

Rechnen musst du mit allem

Gruss Wedi
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Stefan K
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« Antwort #14 am: 18. Januar 2012, 15:44:01 »

ok, da muss man also aufpassen was man erzählt.
Aber ich denke bis das passiert, müssen noch anderen Sachen vorfallen.
Mit nicht tragbar meine ich Dinge die für mich nicht tragbar sind, Schuhe mit Löchern wo man Nasse Füße bekommt und ähnliches.....
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Beppo
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Ich bin nicht Deutschland. Ich bin Griechenland.


« Antwort #15 am: 18. Januar 2012, 15:57:39 »

Wenn du das GSR schon hättest, wäre es einfach.
Dann könntest du vor Gericht gehen und den Wechsel in deinen Haushalt beantragen, mit der Begründung, deine Tochter möchte zu dir.
Sie wird dann befragt, sagt ihren Spruch un der Richter wird zu 99% ihrem Willen folgen.
Weil sie schon 16 ist.

Richtig ist zwar auch, dass du das GSR mittlerweile auch vor Gericht beantragen kannst, nur weiß ich nicht, ob du das auch mit dem Wechselwillen beantragen kannst, und deine Tochter überhaupt dazu gehört würde.
Falls nicht, würdest du das GSR nicht vom Gericht bekommen, denn die stehen auf dem grandiosen Standpunkt, dass das GSR nur ausgeurteilt werden kann, wenn man sich einig ist. Und dass man sich nicht einig ist erkennt man ja an dem Gerichtsverfahren.  c
Insofern gibt es 3 Wege in absteigender Güte:

1. Deine Ex gibt dir das GSR freiwillig. Dann spielt es fast keine Rolle mehr, ob sie deine Tochter auch zu dir ziehen lassen will.
2. Deine Ex erlaubt eurer Tochter zu dir zu ziehen, ohne dir das GSR zu geben. Dann lebt sie praktisch auf Widerruf bei dir, in einem späteren Verfahren hättest du dann aber recht gute Karten.
3. Deine Ex gibt dir beides nicht freiwillig, dann bleibt nur die GSR-Klage mit ungewissem Ausgang.

Gruss Beppo
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"Wer Kinder hat, wird bis auf die Haut ausgezogen!"
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Stefan K
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« Antwort #16 am: 18. Januar 2012, 16:01:11 »

Hallo Beppo,

danke für die hilfreiche Antwort.
Letzte Frage, wie lange dauert es in den 3 genanten Fällen ungefähr bis zu bei uns wäre?
Ich möchte sie natürlich bei uns an einer Schule anmelden usw.

Stefan
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« Antwort #17 am: 18. Januar 2012, 16:09:38 »

Letzte Frage, wie lange dauert es in den 3 genanten Fällen ungefähr bis zu bei uns wäre?

Zu1. sofort

zu2. auch sofort

zu3. wahrscheinlich ist deine Tochter beim Urteilspruch dann schon 18 und kann selber entscheiden,.....muss nicht sein, kann aber.

Gruss Wedi
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« Antwort #18 am: 18. Januar 2012, 16:14:54 »

ach du lieber Himmel, das das unter 3. nicht im Sinne des Kindes ist dürfte wohl jedem klar sein!
Ich kann es echt nicht nachvollziehen
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« Antwort #19 am: 18. Januar 2012, 16:24:09 »

Naja,

der BGH hat höchstrichterlich entschieden das es dem Kindeswohl eher entspricht zu einer Pflegefamilie / ins Heim zu kommen als zum Vater.

Was willst du da erwarten ?
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Stefan K
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« Antwort #20 am: 18. Januar 2012, 16:29:03 »

Tja, das sagt alles denke. Mich würde interessieren wie diese Leute entscheiden würden wenn es Ihre Kinder betrifft.
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« Antwort #21 am: 18. Januar 2012, 16:37:22 »

Nu mal nicht den Kopf hängen lassen.  >>Hier<< wird dafür gekämpft.

Gruss Wedi
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« Antwort #22 am: 18. Januar 2012, 17:09:05 »

Moin Stefan,

Hat es denn keinen Wert wenn das Kind, immerhin 16 Jahre alt, seinen Wunsch ganz klar darlegt?

Die Jugendämter werben gerne damit, als Anwälte des Kindes aufzutreten.

Man sollte denen in Eurem Fall durchaus mal die Chance geben, das zu beweisen (in ausreichend Fällen wird das Gegenteil bewiesen) ...

Was spricht dagegen, dass sie sich im ersten Schritt dort beraten lässt ?

Besten Gruß
United
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Bonnie 2


« Antwort #23 am: 18. Januar 2012, 17:28:11 »

Moin

Das sehe ich ähnlich wie United. Ein Jugendlicher von 16 Jahren ist durchaus in der Lage, auch mit den Füssen abzustimmen, sollte die Notwendigkeit bestehen.

Als erstes sollte ein Gespräch mit der KM geführt werden. Zeitgleich steht einem Besuch von Tochter beim JA (an ihrem Wohnort) nichts im Wege, um sich a) beraten zu lassen und b) dieses zu informieren. Kommt es zu einem Prozess, ist dieser Schritt sowieso notwendig. Wenn Tochter einen festen und begründeten Willen hat, kann dort auch nichts schief gehen. Da sie bereits bei Oma wohnt, dürfte sich das JA sowieso die Frage stellen müssen, was da schief läuft. Von einem zerrütteten Elternhaus ist jedenfalls auszugehen.

Apropos bei Oma wohnen: Wie läuft das eigentlich mit dem Kindergeld? Theoretisch hat die Oma Anspruch auf dessen Auszahlung, da sie das Mädel in ihren Haushalt aufgenommen hat.

Zusätzlich solltest Du Dich darüber informieren, auf welche Schule sie in Deinem Wohnumkreis gehen sollte und auch könnte. Falls Du kein GSR hast, ist hier dann auch die Zustimmung der KM notwendig, ebenso eine polizeiliche Ummeldung. Denn diese Frage nach dem Schulbesuch wird sehr schnell kommen. Daher sei besser vorbereitet. Ebenso ein eigenes Zimmer samt Einrichtung.

Rede mit Deiner Tochter, beratet gemeinsam und trefft dann zusammen eine Entscheidung, die auf Jahre hinaus bestand haben muss. Sonst taugt sie nichts. Vertrauen ineinander ist eure stärkste Waffe.

Gruss oldie
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Wenige sind das, was sie vorgeben zu sein.
Und wenn ich es mir recht überlege - niemand.
Stefan K
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« Antwort #24 am: 19. Januar 2012, 08:26:38 »

Moin oldie,

danke für deine aufbauende Antwort. Genau das habe ich mir auch gedacht, nachdem ich gestern um einiges schlauer wurde durch die Aussagen hier und in anderen Foren.

Das mit dem Kindergeld ist so eine Sache, sie wohnt nicht offiziell dort, es wird nur geduldet. Gemeldet ist sie immer noch "zuhause". Will aber auf keinen Fall dorthin zurück.

Nach der Schule (BBS) hab ich mich schon umgeschaut :-) Ist alles bei uns im Ort vorhanden, allerdings müsste ich sie bis Mitte Februar dort anmelden.
Ein eigenes Zimmer hat sie schon bei uns samt Einrichtung. Sie versteht sich auch super mit meiner 4 jährigen Tochter und meine Frau steht auch voll und ganz hinter dieser Entscheidung.

Stefan
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