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vatersein.de - Forum 26. Mai 2012, 06:24:40 *
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Autor Thema: Sonderbedarf/Mehrbedarf  (Gelesen 720 mal)
AnnaSophie
_AnnaSophie
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Beiträge: 1.015


« am: 18. Januar 2012, 11:19:54 »

Hallo,

gehe ich richtig in der Annahme, dass private Arztkosten, kieferorthopädische Kosten und Klassenfahrten keinen Sonderbedarf/Mehrbedarf sind?

Und wenn dies unter Sonderbedarf/Mehrbedarf zählt, müsste das doch nach Einkommen der Eltern geqoutelt werden und der unterhaltspflichtige Elternteil müsste vor Beginn der Maßnahme (Arzt) darüber informiert werden bzw. zustimmen oder?

Bei mir geht es um eine privatärztliche Leistung ca. 300 €, kieferorthopädische Behandlung 330 € und Klassenfahrt 300 €, von denen der Vater von mir 1/4 Beteiligung fordert.

Ich zahle Unterhalt bis zum angemessenen Selbstbehalt (Stufe 2).

Sophie
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82Marco
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Beiträge: 2.769



« Antwort #1 am: 18. Januar 2012, 11:51:18 »

Servus Sophie!
Zitat
gehe ich richtig in der Annahme, dass private Arztkosten, kieferorthopädische Kosten und Klassenfahrten keinen Sonderbedarf/Mehrbedarf sind?
Private Arztkosten:
war die Behandlung zwingend erforderlich und wenn ja, gibt es eine ärztl. Indikation? Wurde seitens KV eine Kostenbeteiligung mit Dir vor Behandlung abgesprochen?

Kieferorthopädie:
Was die KK nicht abdeckt (also nach Erstattung bei erfolgreicher Behandlung) gilt als Sonderbedarf.

Klassenfahrten:
soweit ich weiß kein Sonderbedarf.

Im Fall von Sonderbedarf wird nach Verhältnis der Einkommen gequotelt, vlt. hat KV das mit 1/4-Beteiligung schon gemacht?

Grüßung
Marco
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Mit einem Lächeln zeigst Du auch Zähne!
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Ob ein Vorhaben gelingt, erfährst Du nicht durch Nachdenken sondern durch Handeln!
AnnaSophie
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Beiträge: 1.015


« Antwort #2 am: 18. Januar 2012, 12:07:54 »

Hallo Marco,

ich wurde vom KV informiert, dass er wegen der bestehenden Knieprobleme ( die er seit April 2011 nicht adäquat hat behandeln lassen ) eine Therapie beim Arzt machen lassen wird, die die KK aufgrund des Alters nicht mehr bezahlt. Über die voraussichtlichen Kosten bzw. über die genauen Behandlungsweisen bin ich im Vorfeld nicht informiert worden.

Bei der kieferorthopädischen Behandlung habe ich keine Ahnung, was Sonderbedarf ist und was die Krankenkasse erstatten wird, da ich in die Behandlung in keiner Weise eingebunden bin.

Ich habe nur noch meinen angemessenen Selbstbehalt, sprich 1.050 € und der Vater hat ein Netto von ca. 5.000 € - soweit ich weiss. Insofern würde ich nicht von einer entsprechenden Qoutelung ausgehen.  Wenn ich das ins Verhältnis setze muss der Vater ca. 98 % zahlen und ich den Rest.

Allerdings stellt sich mir hier die Frage ob ich überhaupt die 2 % zahlen muss, da ich vorher nicht informiert wurde. Hier ist auch noch zu bedenken, dass der Vater die Knietherapie durch den erzwungenen Umzug torpediert hat und bis zu diesem Arztbesuch keine kontinuierliche Behandlung in einem Zeitraum von Mai - November erfolgte Bei der kieferorthopädischen Behandlung ist zu bedenken, dass er monatelang keinen neuen Behandler vor Ort gesucht hat, so dass die KK eine grundsätzliche Prüfung der kieferorthopädischen Behandlung vorgenommen hat. Dort ist von August 10 bis Sommer 11 keine Behandlung erfolgt.

Sophie

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Beppo
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Ich bin nicht Deutschland. Ich bin Griechenland.


« Antwort #3 am: 18. Januar 2012, 12:17:39 »

Wenn er wirklich 5.000,- Netto hat musst du garnichts bezahlen.
Nichtmal Unterhalt.
Der Sonderbedarf ist aber eine gute Gelegenheit, das raus zu finden.
Schreibe ihm, dass du selbstverständlich grundsätzlich bereit bist, dich am notwendigen Sonderbedarf im Rahmen deiner Haftungsquote zu beteiligen, er dir aber bitte dafür einen Einkommensnachweis zukommen lassen solle.

Ich wette, du hörst nie wieder was von Sonderbedarf!

Gruss Beppo
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"Wer Kinder hat, wird bis auf die Haut ausgezogen!"
Meo-Micaela Hahne, Vorsitzende Richterin am BGH
AnnaSophie
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« Antwort #4 am: 18. Januar 2012, 12:27:05 »

Hallo Beppo,

ich habe alte Gehaltsabrechnungen von ihm aus dem Jahr 2008/09, er ist immer noch bei der gleichen Firma, in der gleichen Position. Und diese hat er nur sehr ungern und auch unvollständig herausgerückt, hat mit fiktiver Steuerklasse I gerechnet etc. Das Thema gehe ich im Sommer an, wenn die KU-Titel der Kinder enden.


Er will ja nicht nur den Sonderbedarf/Mehrbedarf sondern auch das ich die Fahrtkosten der Kinder übernehme, obwohl er die Entfernung geschaffen hat und über einen Firmenwagen verfügt, den er privat nutzen darf, so dass für ihn keine Kosten entstehen. Seit Juli 2011 hat er 6 Umgänge von 9 geplanten zugelassen und von diesen 12 Fahrten hat er 9 mit dem Firmenwagen abgewickelt.

Sophie

« Letzte Änderung: 18. Januar 2012, 12:29:08 von AnnaSophie » Gespeichert
United
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« Antwort #5 am: 18. Januar 2012, 13:25:42 »

Moin Sophie,

vor Ermittlung der Haftungsquote ist bei beiden Einkommen der angemessene Selbstbehalt abzuziehen ...
... da Du 0 EUR über diesem liegst, dürfte Deine Quote ungefähr bei Null liegen.

Siehe beispielsweise <hier> (dort UHL OLG Braunschweig, solltest Du nochmal in den für Dich gültigen nachschauen).

Insofern würde ich keine weiteren Gedanken daran verschwenden, ob es sich hierbei tatsächlich um Sonder-/Mehrbedarf handelt.

Besten Gruß
United
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Beppo
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Beiträge: 11.168


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« Antwort #6 am: 18. Januar 2012, 13:35:50 »

Richtig, nur würde ich trotzdem die Gelegenheit nutzen, ihn zur Einkommensauskunft aufzufordern.
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AnnaSophie
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« Antwort #7 am: 18. Januar 2012, 13:38:15 »

@ united: danke

@beppo: wirklich eine Überlegung wert. Vor allem im Hinblick darauf, dass er anscheinend nicht mehr bereit ist die Umgangskosten zu tragen andererseits aber weiterhin vollen Unterhalt fordert.

könnte ich das so schreiben?

Was die von dir erwähnten Arzt-, Zahnarzt- und Klassenfahrtkosten angeht: Eine Klassenfahrt ist im Regelfall (auch hier bei T***** Fahrt an den Gardasee) so frühzeitig bekannt ist, dass der betreuende Elternteil sich finanziell darauf einstellen kann. Sollte das nicht der Fall sein, solltest du bei der Schule wegen eines finanziellen Zuschusses nachfragen, die meisten Schulen haben diese Möglichkeit über den Förderverein.
Was die Arztkosten angeht, evtl. ist dies im Bereich Sonderbedarf zu sehen. Allerdings sind hier beide Elternteile nach ihrem Einkommen ausgleichspflichtig. Insofern würde ich vorschlagen, dass du mir deine Dezemberabrechnung 2011 zukommen lässt und ich die Anteile berechne. Und diese Berechnung inkl. meiner Dezemberabrechnung 2011 zukommen lasse. Dann können wir über genaue Zahlen sprechen.


Ich freue mich, dass der Januar-Umgang nicht ausfällt, sondern im Februar nachgeholt wird. Allerdings habe ich in keinster Weise erklärt, dass ich die Kosten dafür übernehmen werde. Dies ist ja auch kein zusätzlicher Umgang auf meinen Wunsch hin, sondern ein verschobener Umgang aufgrund von S. Geburtstagsfeier.
Sophie
« Letzte Änderung: 18. Januar 2012, 14:22:00 von 82Marco » Gespeichert
Beppo
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« Antwort #8 am: 18. Januar 2012, 13:48:17 »

Ich würde den ganzen Balast gar nicht rein schreiben sondern nur das, was ich in #3 geschrieben habe.
Den Rest kann er sich denken.

Er soll ja erstmal einen schmackhaften Köder vor die Nase bekommen und nicht gleich noch ein Schild, dass da ein Haken drin ist.
« Letzte Änderung: 18. Januar 2012, 13:50:08 von Beppo » Gespeichert

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Fischkopf
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« Antwort #9 am: 18. Januar 2012, 14:17:36 »

Moin Anna,

bitte im letzten Post den Klarnamen streichen .
Gruss Fischkopf
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AnnaSophie
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« Antwort #10 am: 19. Januar 2012, 10:27:19 »

@Beppo

wie recht du hattest, er hat diese Kosten in seiner nächsten Mail nicht mehr erwähnt....

danke

Sophie
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