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vatersein.de - Forum 26. Mai 2012, 06:11:26 *
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Autor Thema: Wann ,,meldet,, sich die Unterhaltskasse?  (Gelesen 884 mal)
Jean_
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« am: 15. Januar 2012, 22:16:23 »

Hallo,

ich hab nun schon vor mehr als einen Monat die Vaterschaft anerkannt.
Nun mache ich mir Gedanken, da ich noch keinen Brief vom Jugendamt bzw. Unterhaltskasse wegen des Unterhalts bekommen habe. Oder muss ich mich bei denen, wegen der berechnung der Unterhalts melden?

Grüße
Jean
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« Antwort #1 am: 16. Januar 2012, 09:37:39 »

Servus Jean,

wie sieht`s denn damit aus einmal selbst aktiv zu werden, anstatt auf irgendwelche Post von Ämtern zu warten?

Den Unterhalt für`s Kind kannst Du ganz unabhängig von irgendwelcher Korrespondenz jederzeit selbst titulieren lassen, entweder durch Jugendamtsurkunde beim JA (kostenlos) oder bei einem Notar gegen geringe Gebühren.

Die Erstellung des Titels hat v.a. den Vorteil, dass Dich niemand hinterrücks mit einer Unterhaltsklage überfallen kann. Bevor Du aber beim JA irgendetwas unterschreibst, frage lieber hier noch einmal nach.

Viele Grüsse 
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*frei nach Seneca
Beppo
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Ich bin nicht Deutschland. Ich bin Griechenland.


« Antwort #2 am: 16. Januar 2012, 10:02:34 »

Moin.
Solange er noch nicht zur Zahlung aufgefordert wurde, ist er auch keinen Titel schuldig.
Insofern würde ich jetzt nicht in vorauseilender Resignation tätig werden, sondern die Inverzugsetzung abwarten und dann einen Titel in der von ihm selbst für richtig erachteten Höhe zu erstellen.
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« Antwort #3 am: 16. Januar 2012, 11:14:25 »

Servus @beppo,

Solange er noch nicht zur Zahlung aufgefordert wurde, ist er auch keinen Titel schuldig.

das mag ja grds. so richtig sein, aber er hat die Vaterschaft bereits anerkannt und wird deshalb absehbar dazu aufgefordert werden.

Ich kann nicht erkennen was solches Zuwarten bringen soll, zumal agieren m.E. immer besser ist als reagieren und er dann auch gegenüber jedem Dritten sagen kann, seht her, ich habe mich bereits im Hinblick auf das Kind gekümmert.

@Jean: Wie sieht`s eigtl. mit dem Kontakt zur KM aus?

Viele Grüsse
« Letzte Änderung: 16. Januar 2012, 11:16:39 von bagger1975 » Gespeichert

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« Antwort #4 am: 16. Januar 2012, 11:26:42 »

und wird deshalb absehbar dazu aufgefordert werden. 
Ja. Mag sein. Kann auch noch ein wenig dauern.
Und natürlich ist es ihm unbenommen, schon mal mit der Unterhaltszahlung zu beginnen. Z.B. weil er ein gutes Verhältnis zur Mutter hat oder hierdurch erreichen möchte.
Müssen muss er aber nicht.
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brille007
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« Antwort #5 am: 16. Januar 2012, 12:47:34 »

Moin,

Ja. Mag sein. Kann auch noch ein wenig dauern.
Und natürlich ist es ihm unbenommen, schon mal mit der Unterhaltszahlung zu beginnen. Z.B. weil er ein gutes Verhältnis zur Mutter hat oder hierdurch erreichen möchte.
Müssen muss er aber nicht.
dass die Unterhaltspflicht dem Grunde nach besteht, ist offenbar unstrittig; ebenso, dass das Kind bereits HEUTE Bedürfnisse (Essen, Kleidung, Windeln etc.) hat, die Geld kosten. Rein juristisch mag man als Vater noch nicht zur UH-Zahlung verpflichtet sein, solange man nicht amtlich dazu aufgefordert wurde. Gelebte Verantwortung sieht trotzdem anders aus; ich könnte jede Mutter verstehen, die angesichts ausbleibender UH-Zahlungen argumentiert "der interessiert sich einen Dreck für sein Kind".

Insofern wäre die Überweisung unstrittiger KU-Beträge ein erster und guter Schritt, nicht nur genetisch Papa zu sein, sondern diesen Begriff auch mit Leben und erkennbarer Übernahme von Verantwortung zu füllen. Parkgebühren werden auch nicht nur dann fällig, wenn eine Politesse in der Nähe ist...

Grüssles
Martin
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« Antwort #6 am: 16. Januar 2012, 12:59:43 »

Damit hast du natürlich recht, nur würde ich nicht damit anfangen, meine Verantwortung als reiner Zahlpapa zu dokumentieren. sondern eher damit, die gleichberechtigte Versorgung und Betreuung des Kindes anzubieten.
Auch wenn ich mich damit, angesichts der Realität in D, schon ziemlich weit nach Utopia begebe.
Ich finde nur, wir sollten auch an dieser Stelle am Utopia der gleichberechtigten Kindeserziehung mitbauen, statt die Rolle des Zahlonkels als selbstverständlich und gottgegeben zu akzeptieren.
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Jean_
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« Antwort #7 am: 30. Januar 2012, 13:44:38 »

Hallo und Danke für die schnellen Antworten.

Leider hab ich bis jetzt noch immer keine Nachricht vom Unterhalt.
Aus diesem Grund werde ich nun jetzt selbst den Kontakt suchen, nur wo - sollte ich beim Jugendamt anfragen oder bei der Familienkasse?

Die Beziehung zur KM hat sich verbessert, wir reden ordentlich miteinander und so sollte es auch sein.

Grüße
Jean

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oldie
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Bonnie 2


« Antwort #8 am: 30. Januar 2012, 15:23:35 »

Moin

Die FamK ist ausschliesslich für das Kindergeld zuständig und würde daher nur aus diesem Grund interessieren. Mit KU haben die nichts zu tun. Das JA wird i.d.R. nur dann aktiv, wenn eine Beistandschaft eingerichtet wurde und diese von der KM beauftragt wird (Unterschrift), den KU für das Kind einzutreiben. Wenn das JA also bisher nicht involviert ist, so regel es mit der KM selber. Euch kann - vor allem auf lange Sicht - nichts besseres passieren. Wer über das Geld reden kann, kann auch über andere Dinge reden. Wie der KU berechnet wird, da können wir Dir helfen.

Gruss oldie
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Wenige sind das, was sie vorgeben zu sein.
Und wenn ich es mir recht überlege - niemand.
Jean_
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« Antwort #9 am: 30. Januar 2012, 21:42:06 »

Danke für die schnelle Antwort

aber muss es denn nicht alles schriftlich von der Unterhaltskasse(oder wie das heißt) festgehalten werden, damit ich später den Beweis habe, dass ich Unterhalt gezahlt habe?

und ich muss ich nirgends melden, wenn sich keiner meldet?

wie wird der Unterhalt berechnet?

grüße
Jean
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oldie
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Bonnie 2


« Antwort #10 am: 31. Januar 2012, 00:16:23 »

Moin

aber muss es denn nicht alles schriftlich von der Unterhaltskasse(oder wie das heißt) festgehalten werden, damit ich später den Beweis habe, dass ich Unterhalt gezahlt habe?
Gaaaanz langsam.

1. Die Unterhaltskasse wird erst dann aktiv, wenn die KM dies beantragt (Unterschrift).
2. Nix muss schriftlich festgehalten werden, wenn sich zwei sich respektierende Elternteile einigen (ist eigentlich der Normalfall).
3. Nix muss schriftlich festgelegt werden (vor allem notariell = Titel), wenn nicht Dritte wie die Arge involviert sind.
4. Um zu beweisen, dass Du Unterhalt für das Kind gezahlt hast, mache dies am besten per Überweisung und gib dort im Verwendungszweck "Unterhalt für 'Name Kind' 'Monat/Jahr' " an. Dann ist das wasserdicht.

Um den KU zu berechnen, musst Du Dich etwas nackig machen. Benötigt werden Brutto, Netto, AV, berufsbedingte Aufwendungen, Umgangskosten. Und das alles für ein ganzes Jahr mit allen Einnahmen von Dir.

Gruss oldie
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