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vatersein.de - Forum 26. Mai 2012, 06:10:00 *
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Autor Thema: Breuchte etwas Hilfe  (Gelesen 360 mal)
Peter1000
Frischling

Geschlecht: Männlich
Beiträge: 4


« am: 15. Januar 2012, 19:43:08 »

Frage wie wird das alles gegliedert Umgangsrecht, Aufenthaltsbestimmungsrecht kenne mich null aus bin zum erstenmal Vater.
Ich möchte meine Kleine Maus kommplett bei mir haben wegen eindeutiger Kindeswohlgefährdung Frau ist nachweislich Manisch Depressiv, aber wie komme ich nun an das alleinige Sorgerecht mit Aufenthalt bestimmung und vor allem wie lange zieht sich das Raus?
Und habe ich überhaupt eine Chance also die Anhörung zwegs Ehewohnung lief so aus das ich diese zwar Räumen muss wegen dem Wohl des Kindes aber nicht als Täter sondern als Opfer weiß jemand wies weitergeht das Umgagnsrecht versucht sie ständig zu Sabotieren möchte sie nicht übers wochenende hergeben warum auch immer^^
Gespeichert
AnnaSophie
_AnnaSophie
***
Beiträge: 1.015


« Antwort #1 am: 15. Januar 2012, 20:51:27 »

Hallo,

wie ist das?

- wie alt ist das Kind?
- seid ihr verheiratet und wollt euch trennen?
- wenn ihr nicht verheiratet seid habt ihr das gemeinsame Sorgerecht
- wer hat das Kind bisher überwiegend betreut?
- ist die Erkrankung der Mutter belegbar, seit wann ist die Diagnose gesichert?
- woran machst du die Kindeswohlgefährdung fest? wird das Kind geschlagen, bekommt es nichts zu essen, wird die Hygiene vernachlässigt?


Sophie
Gespeichert
Peter1000
Frischling

Geschlecht: Männlich
Beiträge: 4


« Antwort #2 am: 16. Januar 2012, 11:10:41 »

Kindeswohlgefährdung:
Hinterrücks im Auto ins gesicht schlagen, Das Kind ohne es anzuziehen auf die Straße setzen unter Zeugen^^
Schlagen des Papas während ich es auf dem Arm Habe Durch anhörung klar bewiesen da kein Täter Urteil sondern Opfer Urteil.
Depresive belege durch die AOK über 3Jahre Hinweg Entlassungsbericht der Letzten Kur mit eigendlicher weiterbehandlung die sie nicht in betracht zieht.
Gespeichert
AnnaSophie
_AnnaSophie
***
Beiträge: 1.015


« Antwort #3 am: 16. Januar 2012, 11:14:36 »

- wie alt ist das Kind?
- seid ihr verheiratet und wollt euch trennen?
- wenn ihr nicht verheiratet seid habt ihr das gemeinsame Sorgerecht
- wer hat das Kind bisher überwiegend betreut?


Hallo,

die Belege der AOK können - schätze ich mal - nicht vor Gericht verwandt werden, weil diese Infos ja an die Mutter gingen. Kannst du die restlichen Fragen auch beantworten?

Was heisst: das kind ohne es anzuziehen auf die Straße setzen unter Zeugen: war es nackt? oder hatte es den Schlafanzug an und wollte sich im Kleinkind/Kindergartenalter nicht anziehen/anziehen lassen?

Sophie
Gespeichert
habakuk
Nicht wegzudenken
****
Geschlecht: Männlich
Beiträge: 375


« Antwort #4 am: 16. Januar 2012, 11:25:06 »

Hallo !

Ohne dir jetzt allen Optimismus rauben zu wollen: Gemäß der (un-)rechtsprechung des BGH ist in einem solchen Fall eindeutig die Unterbringung des Kindes in Pflegefamilie oder Heim einer Unterbringung beim Kindsvater vorzuziehen.

Die deutschen Gerichte sehen demnach das Leben eines Kindes bei seinem Vater als größtmögliches Übel an.
Gespeichert
brille007
Globaler Moderator
******
Geschlecht: Männlich
Beiträge: 10.404



« Antwort #5 am: 16. Januar 2012, 12:01:19 »

Moin P1000,

ich kann mich den Vorschreibern nur anschliessen: Die Methode "ich werfe jetzt mal jede Menge Dreck gegen die Mutter meines Kindes - und schwupps habe ich das Kind bei mir!" wird zwar immer wieder mal versucht, ist aber nicht erfolgversprechend. Zumal ja durch nichts bewiesen ist, dass Du es besser könntest.

Grüssles
Martin
Gespeichert

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