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vatersein.de - Forum 26. Mai 2012, 05:57:38 *
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Autor Thema: stetige Umgangsreduktion  (Gelesen 1561 mal)
brille007
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Geschlecht: Männlich
Beiträge: 10.404



« Antwort #25 am: 14. Januar 2012, 23:21:07 »

Moin,

Ergänzung (analog zu Beppo in #7): Bitte gerade NICHT per Einschreiben. Auf diesem Weg werden Mahnbescheide, Vorladungen und andere unangenehme Schriftstücke verschickt; damit zerdeppert man in der vorliegenden Situation mehr Porzellan als man kittet. Standardbrief oder email reicht; niemand muss den Zugang des Schreibens gerichtsfest beweisen.

Grüssles
Martin
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     Der einzige Mensch, den man ändern kann, ist der, den man heute morgen geduscht und angezogen hat
Wildlachs
_wildlachs
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Beiträge: 252


« Antwort #26 am: 14. Januar 2012, 23:57:24 »

Wenn E-Mail-Verkehr mit der KM gut etabliert ist, dann auf diesem Kanal. Technische Eingangsbestätigung wäre mE schon zu aufdringlich, besser im Anschreiben "Bitte sei so gut, gib mir bis zum xyz Nachricht, was Du von meinem Vorschlag hältst."

So vielleicht.

W.
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achill
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« Antwort #27 am: 15. Januar 2012, 08:26:40 »

Morgen Zusammen,

danke für die Tips und Hinweise!

Ich denke, ich werde das Schreiben dann ganz normal verschicken und nächste Woche mal das Jugendamt kontaktieren, oder?

e-mail Verkehr fand seit ca. 1,5 Jahren keiner mehr statt, wir tauschen uns immer ganz kurz bei den Übergaben aus (wobei KM mir seit geraumer Zeit den Handschlag verweigert).
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Wildlachs
_wildlachs
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« Antwort #28 am: 15. Januar 2012, 09:10:44 »

Moin.

Ich würde immer E-Mail wählen und 'einüben', auch und gerade weil die persönlichen Kontakte schwieriger werden. E-Mail bietet gute 'Pufferung', ist schnell und dokumentiert zugleich.

Mit dem Kontakt zum JA solltest Du warten bis die gesetzte Frist verstrichen ist. Ich würde sogar nochmals nachfragen, wenn keine Reaktion erfolgt, und den Gang zum Amt für die folgenden drei Tage freundlich ankündigen. Ämter und Gerichte sehen es gern, wenn man alles im Sinne einer gütlichen Einigung versucht hat. Andere würden weniger fackeln; das hängt vom persönlichen Temperament und Stil ab und mit wem man es zu tun hat.

Denke beim Abfassen der Regelung evtl. auch gleich an die anstehenden Veränderungen beim Kind. Einschulung ist so ein Punkt, an dem dann uU anders organisiert werden muß.

W.
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Ingo30
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« Antwort #29 am: 15. Januar 2012, 12:55:13 »

Moin,

ich würde es in dieser Situation auch per Post schicken und dann aber auch eine Wartefrist von ca. 2 Wochen einhalten, bevor ich hier zum JA gehe. Denn Dein Ziel ist es ja auch, die Sache erstmal "friedlich" zu lösen.
Ich würde es auch wie Martin als normalen Brief schicken. Du solltest aber auch in diesen Brief dann eine freundliche, aber bestimmte Rückmeldungsfrist einbauen (in einer Woche), vielleicht auch noch mal Deine aktuelle E-Mail oder Handynummer hinzufügen, um ihr hier alle Kommunikationswege noch mal zu eröffnen.

Kommt in der "Frist" nichts zurück, hast Du immer noch die Möglichkeit, den Brief noch mal etwas deutlicher zu formulieren und dann auch mal per "Einschreiben Einwurf" zu verschicken. Hier muss die KM auch nichts annehmen oder unterschreiben, lediglich der Postbote dokumentiert die Einlierferung am Briefkasten und Du kannst den beliebten Vorwurf "Hab ich nie bekommen" ins Leere laufen lassen. Gruß Ingo

P.S:
Zitat
(wobei KM mir seit geraumer Zeit den Handschlag verweigert).
Achill, Du musst hier auch mal selber an Deiner Einstellung arbeiten. Ihr seid getrennt lebend und Du hast keinen Anspruch mehr auf irgendwelche Nettigkeiten Deiner Ex. Genauso wie ihr Leben ausserhalb Eurer Umgänge für Dich tabu ist. Du scheinst hier immer noch Schwierigkeiten mit zu haben, Dich wirklich von ihr zu lösen. Ihr sollt freundlich miteinander umgehen - ja. Aber weder mehr noch weniger.
« Letzte Änderung: 15. Januar 2012, 12:58:41 von Ingo30 » Gespeichert
achill
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« Antwort #30 am: 21. Januar 2012, 12:15:57 »

Hallo Zusammen,

gesetzt den Fall, dass auf meinen Brief nichts kommt, und ein Gang zum Jugendamt ansteht.
Wie würde dies denn ablaufen? Soll ich vorher einen eigenen Termin abmachen, d.h. erst alleine hingehen, die Situation aus meiner Sicht schildern und dann um ein Vermittlungsgespräch bitten? Oder nur anrufen, einen Vermittlungstermin abmachen und gut?

Alternativ könnte ich auch zu einer kirchlichen Beratungsstelle gehen (KM ist Religionslehrerin), den Pfarrer anrufen o.ä.?

Oder gleich zum Gericht?

Was würdet Ihr mir in der vorliegenden Situation raten?

LG
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Ingo30
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« Antwort #31 am: 21. Januar 2012, 14:19:38 »

Hi,

ich denke mal das wird jedes JA unterschiedlich halten. Mach doch ruhig sonst erstmal einen Termin allein (wenn das so dort angeboten wird). Das JA würde ich schon deshalb nehmen, da falls es zum Gericht geht, ihr es ans JA verwiesen werdet zur Vorabklärung.  Deshalb ist das sinnvoller als jetzt "irgendeine" Beratungsstelle. Gruß Ingo
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achill
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« Antwort #32 am: 30. Januar 2012, 17:34:25 »

Hallo Zusammen,

meine Ex hat jetzt erklärt, dass Übernachtungen für sie nicht mehr in Frage kommen und es in Zukunft keine mehr gäbe. Ich konnte bei einem der Termine auch Ihren neuen Lebensgefährten kennenlernen und ein paar freundliche Worte wechseln - was mir auch wichtig war, den mal kennenzulernen - immerhin verbringt unsere Tochter auch viel Zeit mit dem Herrn.

Ich war noch nicht beim JA, habe aber diese Woche einen Termin bei meinem Anwalt. Ich möchte wissen, ob es aus Eurer Sicht Sinn macht, wenn mein Anwalt ein freundliches aber bestimmtes Schreiben aufsetzt (und auch die rechtliche Situation darlegt - es gibt glaube ich ein Urteil des Bundesverfassungsgerichtes zum Übernachtungsrecht auch 3-jähriger) oder es besser wäre, gleich vor Gericht zu gehen. Wie würdet Ihr einen solchen Antrag begründen, auf was muss man achten? KM begründet, dass bei einem so kleinen Kind ein paar Stunden Umgang alle zwei Wochen ausreichen würden und normal seien und unsere Tochter hin- und hergerissen würde. Für mich fährt sie aus voller Absicht und Strategie eine Entsorgungskampagne.

Ich denke nicht, dass eine Umgangsvermittlung vor dem JA von Erfolg gekrönt sein würde, sondern nur Zeit kostet. Auch habe ich mir überlegt, den Pfarrer der Gemeinde der KM um Vermittlung zu kontaktieren, immerhin ist die KM ja Religionslehrerin.

Was haltet Ihr davon?
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Ingo30
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« Antwort #33 am: 30. Januar 2012, 17:47:49 »

Hi Achill,

nochmal: Es gilt für Dich der Umgangsdreisprung:

1. Gespräch mit der KM (ist wohl gescheitert)
2. Vermittlungsgespräch beim JA
3. Gang zum Anwalt / Gericht

Du verpulverst ansonsten auch zuschnell Deine Munition. Und wozu jetzt schon Geld aus geben. Mach umgehend den Termin beim JA, denn die Strategie Deiner Exe ist wohl schon vom Gedanken "endlich hab ich meine heile Familie, muss nur noch der nervige KV weg" geprägt. Für eine 4 Jährige sind die Übernachtungen absolut normal und überhaupt kein Thema.

Mach bitte umgehend den Termin beim JA. Dies kannst Du Deiner Exe auch freundlich und nett ankündigen bzw. ihr so noch mal eine letzte Frist von 2-3 Tagen einräumen, ein verünftiges Wechselmodell jedes 2 WE und ein Tag unter der Woche zu installieren, wie es viele, viele andere getrennt lebende Eltern auch praktizieren und was Deiner Exe auch Zeit allein mit ihren Partner einräumt. Gruß Ingo
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achill
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« Antwort #34 am: 30. Januar 2012, 17:51:50 »

Hallo Ingo,

danke für Deine Antwort!

Also, ich denke ich rufe morgen beim JA an und mache einen Termin.

Den Termin mit meinem Anwalt werde ich trotzdem wahrnehmen, was haltet Ihr von einem freundlich verfassten Schreiben?

VG
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Ingo30
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« Antwort #35 am: 30. Januar 2012, 17:56:12 »

HI Achill,

Zitat
Den Termin mit meinem Anwalt werde ich trotzdem wahrnehmen, was haltet Ihr von einem freundlich verfassten Schreiben?

Erstmal nichts. Weil vielleicht kriegt Deine Exe ja auch noch den Dreh beim JA-Termin (was ja nicht unmöglich ist).

Das Du schon mal einen Beratungstermin beim Anwalt machst, finde ich vollkommen in Ordnung. Ihr könnt ja dann auch schon mal eine Strategie ausarbeiten, wenn die KM stur bleibt udn dann kannst Du auch entsprechend zügig reagieren. Vorher würde ich aber wirklich meien Füße still halten. Der JA-Termin ist eh Pflicht, ansonsten wird Euch das Gericht zurück ans JA verweisen. Gruß Ingo
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achill
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« Antwort #36 am: 30. Januar 2012, 18:00:24 »

OK,

morgen rufe ich beim JA an. Gibt es denn einen rechtlichen Unterschied, ob man ein Vermittlungsgespräch beim JA hatte oder nicht, wenn man später eh noch vor Gericht geht? Irgendwo hatte ich so etwas gelesen.

VG
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82Marco
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« Antwort #37 am: 30. Januar 2012, 18:13:43 »

Servus Achill!
Gibt es denn einen rechtlichen Unterschied, ob man ein Vermittlungsgespräch beim JA hatte oder nicht, wenn man später eh noch vor Gericht geht?
Nein, es ist halt nur so, dass die Gerichte es gerne sehen, wenn alle Möglichkeiten der einvernehmlichen Lösung ausgeschöpft sind, bevor das Gericht angerufen wird.

Ergänzend:
Falls beim JA eine Umgangsregelung zu Stande käme, hätte diese keine Rechtskraft, ebenso wie das im JA Besprochene.
Man könnte aber versuchen, eine vom JA ausgearbeitete Umgangsregelung bei Gericht in einen Beschluss zementieren lassen (und damit Rechtskraft erlangen), falls die Regelung nicht eingehalten wird.

Grüßung
Marco
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Mit einem Lächeln zeigst Du auch Zähne!
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Ob ein Vorhaben gelingt, erfährst Du nicht durch Nachdenken sondern durch Handeln!
achill
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« Antwort #38 am: 08. Februar 2012, 19:06:22 »

Hallo Miteinander,

mittlerweile habe ich immer noch keine Antwort auf den Brief erhalten, war zwar bei Anwalt, haben aber erst einmal vereinbart, nichts zu unternehmen.

Grund war auch, dass ich völlig überraschend unsere Tochter letztes WE von Freitag bis Sonntag bei mir hatte. Habe mich riesig gefreut und die Sache ist dann erstmal in den Hintergrund gerückt. Dies war aber wohl einzig und allein der Tatsache geschuldet, dass Next krank war (sonst hätte wohl er auf unsere Tochter aufgepasst) und Ex unterwegs. Soviel zum Thema rational nachvollziehbare Gründe um Übernachtungen abzusagen.

Jetzt scheint aber das Spiel der Umgangsreduktion von vorne zu beginnen. Nächstes WE ist für Sonntag ausgemacht, an dem ich meine Tochter morgens abhole. Ich habe mir erst einmal gesagt, halb so wild, warten wir dieses WE ab und schauen mal was wir für das darauf folgende WE vereinbaren.

Habe mir auch überlegt, einen neuen Brief zu schreiben und gegebenenfalls eine Mediation, z.B. über Pfarrer, anzubieten.

Was haltet Ihr von der Sache?

LG 
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« Antwort #39 am: 08. Februar 2012, 19:48:47 »

Servus Achill,

tja, soviel zum Thema Übernachtungen. Hat wohl alles gut geklappt am letzten Wochenende.

Die Mediation macht halt grds. nur Sinn, wenn beide Seiten gesprächsbereit sind und eine Einigung anstreben wollen. Du kannst Deine KM am besten einschätzen, ob das mit Hilfe eines neutralen Dritten (Mediator) klappen kann. Entscheidend ist, ob der Mediator Vertrauen und Einfluss aufbauen kann.

In jedem Fall lohnt es sich eng dran zu bleiben und Deine Position, d.h. Regelung zur altersgerechten Ausweitung des Umgangs mit Ferien- u. Feiertagsregelung weiter konsequent einzufordern, egal ob beim JA oder in der Mediation. Und wenn es nicht fruchtet oder Du hingehalten wirst, dann muss halt das FamG entscheiden.

Bei mir hat die Mediation gut geklappt, auch wenn es Anfangs mit meiner KM sehr, sehr mühsam war. Letzendlich haben wir den Umgang durch Gespräche laufend angepasst und klappt mittlerweile alles gut, auch wenn ich mein Kind natürlich schon gerne noch öfter bei mir hätte. 

Viel Erfolg weiterhin...   
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« Antwort #40 am: 08. Februar 2012, 20:03:53 »

Servus Bagger,

danke für Deine Antwort!

Das ist ja genau der Punkt! Ich hatte unsere Tochter regelmäßig auch schon mal 7 Tage bei mir in den Ferien, immer aber eigentlich so 3-5 Tage am Stück. Dies war auch für die Weihnachtsferien so abgemacht und wurde kurzerhand umgekippt ('Übernachtungen seien bei einem so kleinen Kind nicht vorgesehen, es reiche wenn ich unsere Tochter alle 2 Wochen für wenige Stunden sehe und und und).
Dann wurden die sonst üblichen WE Umgänge auf einen Tag reduziert, Übernachtungen gäbe es keine mehr. Anfangs war ich gut genug, um auf unsere Tochter aufzupassen, damit Ex ihre neue Beziehung festigen konnte, jetzt wollen die beiden wohl heile Familie spielen und der böse, böse Ex stört da nur (behauptet wird, ich sei gewalttätig während unserer Beziehung gewesen).

Was meint Ihr, noch einen freundlichen Brief oder zum JA?

LG
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« Antwort #41 am: 08. Februar 2012, 20:08:11 »

Servus Achill,

den freundlichen Brief hast Du ja schon geschrieben und er ist vermutlich auch angekommen. Weil fruchtlos, ist nun Punkt 2. des Umgangsdreisprungs (JA) an der Reihe.

Viele Grüsse
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« Antwort #42 am: 08. Februar 2012, 20:12:04 »

Servus Bagger,

danke für den Hinweis, ich werde aber Sonntag noch abwarten. Soll ich auch einen Pfarrer mit einbeziehen (vielleicht hilft es ja auf Grund der Profession der Ex)?

LG
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« Antwort #43 am: 08. Februar 2012, 22:27:13 »

Servus Achill,

schaden kann ein Pfarrer sicher nichts. Ich kenne z.T. echt klasse Pfarrer mit Witz, Einfühlungsvermögen und herber Deutlichkeit - wenn`s darauf ankommt. Evtl. hört Ex ja auf diese "Instanz" und kann er bei ihr im Gespräch schon die richtigen Leitplanken setzen. Wie geschrieben kommt es ja v.a. darauf an, ob er bei ihr Vertrauen schaffen kann und (positiven) Einfluss aufbauen kann.

Und der "gemeinsame Glaube" ist dann für Ex evtl. ja schon der "positive" Anknüpfungspunkt...

Viele Grüsse   
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AmiDad
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« Antwort #44 am: 09. Februar 2012, 19:17:11 »

Hi,

ganz ehrlich: Das geht aus meiner Sicht aber auch nicht. Auch die KM hat das Recht, mal an ihrem Wochenende etwas mit dem Kind zu unternehmen und nicht nur wir lieben Papas. Bzw. hat sie auch das Recht mal nicht jedes We den lieben Ex vor der Tür stehen zu haben. Dann mach es lieber so, dass Du in Deiner  Umgangswoche auch Umgang unter der Woche bekommst, dafür die andere Woche aber für die KM frei bleibt. Gruß Ingo

In Washington Staat verbringt die Hälfte des Vaters 35% oder mehr Zeit mit ihrer Kindern. Es wird nicht ähnlich in Deutschland  für Jahrzehnte sein, weil zu viele viel weniger akzeptieren.

Man kann andere Lösungen finden, die nicht ausgeht, dass 2 Tage pro Woche ist viel zu viel für die Mutter. Die Mutter hat NICHT das Recht. Sie hat nur, was die andere abgeben.

Shared Parenting ist das Ziel, nicht Überlassung.
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brille007
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« Antwort #45 am: 09. Februar 2012, 19:53:22 »

Moin,

In Washington Staat verbringt die Hälfte des Vaters 35% oder mehr Zeit mit ihrer Kindern. Es wird nicht ähnlich in Deutschland  für Jahrzehnte sein, weil zu viele viel weniger akzeptieren.
wie ich Dir schon vor Wochen in einem ähnlichen Zusammenhang schrieb: Die familienrechtlichen Gepflogenheiten des US-Bundesstaates Washington werden einen deutschen Familienrichter nicht interessieren. So wenig wie es die Urteilsfindung eines deutschen Strafrichters beeinflusst, dass es in eben diesem amerikanischen Bundesstaat noch die Todesstrafe gibt.

Grüssles
Martin
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