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vatersein.de - Forum 26. Mai 2012, 05:56:59 *
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Autor Thema: Notfall-Wochenende - eurer Ratschlag?  (Gelesen 890 mal)
Fischkopf
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« am: 13. Januar 2012, 19:41:07 »

Moin Forum,

wenn diesen Sonntag die Kinder vom WE-Papa nicht der KM gebracht werden, was kann man tun?
Das hiesige JA hat keinen WE-Dienst, bleibt nur die Polizei übrig?
Ist das schon Kindesentzug?

Wäre mir recht, wenn es ohne grossen Aufmarsch ginge.

Vielen Dank für Hilfe sagt
Fischkopf

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midnightwish
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« Antwort #1 am: 13. Januar 2012, 20:27:46 »

Hi,

aus welche nGründen sollte der KV sie nicht zurückbringen? Wie alt sind die Kinder?

Gruß Tina
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Ein gebrochenes Versprechen ist ein gesprochenes Verbrechen
Fischkopf
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« Antwort #2 am: 13. Januar 2012, 22:57:04 »

moin Tina,

KV verlangt, das KM die Kinder bei Ihm abholt, obwohl er den Umgang an diesem Wochenende hat und vom Ort sage und schreibe 17 Km weggezogen ist.
Wahrscheinlich Provokation...
Die Kinder sind in diesem Fall beide unter 12 (mehr möchte ich wegen evtl. Fremdleser nicht sagen...)

Fischkopf
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Ingo30
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« Antwort #3 am: 14. Januar 2012, 12:59:28 »

Moin,

na ja.. also wegen sowas gleich nach der Polizei zu rufen ist ja nun schon etwas grenzwertig, oder? Dann fährt die liebe KM halt hin und holt die Kinder -  mit dem deutlichen Hinweis, dass sie nächste Woche ein Gespräch beim Jugendamt beantragen wird, da hier offensichtlich Differenzen im Umgang bestehen.

Persönlich finde ich es völlig okay, wenn sich beide Elternteile am Fahrdienst beteiligen. Natürlich sollte darüber Einigkeit bestehen, dass ist klar.  Und 17 km? Find ich persönlich gar nicht so verkehrt die Distanz. Erstens rennt man sich als Ex-Partner nicht ständig über die Füße bzw. ist es auch nicht der berühmte 600 km Umzug in die Pampa ohne Verkehrsinfrastruktur. Gruß Ingo
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Fischkopf
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« Antwort #4 am: 14. Januar 2012, 14:36:30 »

Moin Ingo,

die Distanz finde ich auch gut so.
Nur ist eben ohne vorherige Absprache so etwas nicht in Ordnung, und beim Abholen der Kinder dann erst sagen 'Und du holst die Kinder am Sonntag abend wieder ab, du bist verpflichtet dazu' dann stimmt das so nicht.
Nach meiner Auffassung ist derjenige, der den Umgang hat, am WE für das Abholen und Bringen zuständig.
Wenn sich die Eltern gut verstehen, ist natürlich eine Aufteilung sinnvoll.
In diesem Fall aber ist heftig Streit leider da....
Gruss Fischkopf
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Beppo
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« Antwort #5 am: 14. Januar 2012, 16:38:59 »

Nach meiner Auffassung ist derjenige, der den Umgang hat, am WE für das Abholen und Bringen zuständig.
Warum?
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"Wer Kinder hat, wird bis auf die Haut ausgezogen!"
Meo-Micaela Hahne, Vorsitzende Richterin am BGH
Fischkopf
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« Antwort #6 am: 16. Januar 2012, 07:30:13 »

Moin Beppo,

weil das in einem älteren Thread damals so ausgesagt wurde - oder ist das alles überholt?
Gruss Fischkopf
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midnightwish
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« Antwort #7 am: 16. Januar 2012, 07:49:11 »

Hi Fischkopf,

jein. Das der Umgangselternteil die Hol- und Bringpflicht steht in keinem Gesetz. Es ist gängige Praxis und wird in Urteilen oft so festgeschrieben.

Vor ein paar Monaten ist meine Stieftochter zu uns gezogen. Abstand zur Wohnung der KM 7 km. Nun müßte ja sie das Kind zum Umgang holen, das verweigert sie aber. Also fährt die große mit den Bus oderwird von ihrem Papa gefahren. Es lohnt sich einfach nicht sich groß darüber aufzuregen. Viel wichtiger ist die MEinung die sich ein Kind durch solch ein Verhalten bildet.

Gruß Tina
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Fischkopf
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« Antwort #8 am: 16. Januar 2012, 08:13:28 »

Moin Tina,

die Meinung des Kindes ist bereits jetzt schon gefestigt. Leider. Ich hätte es sehr begrüsst, wenn in unserer Patchwork-Familie mehr Ruhe einkehrt.
Mir fällt es zusehends schwer, sich nicht aufzuregen. Vor den Kid's wird die KM (meine LG) beschimpft, RA-Schreiben vorgeführt (das Kauderwelsch verstehen sie sowieso nicht) und alles unternommen, um dem anderen das Leben schwerer zu machen.
Ich wünsche mir, das die Zeit dazu vom KV genutzt wird, um mit seinen Kindern etwas zu unternehmen.
Schade.
Gruss Fischkopf
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kleinemaus
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« Antwort #9 am: 16. Januar 2012, 09:02:55 »

Hallo,

sind die Kidner denn nun gestern gebracht worden, oder habt ihr sie abgeholt?

LG KM
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staengler
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« Antwort #10 am: 16. Januar 2012, 09:12:51 »

Servus Fischkopf,

Vor den Kid's wird die KM (meine LG) beschimpft, RA-Schreiben vorgeführt (das Kauderwelsch verstehen sie sowieso nicht) und alles unternommen, um dem anderen das Leben schwerer zu machen.
Wenn Du hier schon Vieles gelesen hast dann wirst Du wissen, dass Du ein sehr häufiges Phänomen berschreibst.

Immer wieder Schade, wenn erwachsene Menschen in der Trennungsphase damit anfangen, sich wie Kleinkinder im Sandkasten zu benehmen. Schon gar, wenn sie dies vor den Kindern tun.

Deine LG sollte sich auf keinen Fall auf dieses unwürdige Spiel einlassen.
Ohne große Ankündigung würde ich zu einem Vermittlungstermin einladen lassen. Vom JA oder auch einer anderen geeigneten stelle.

Gruß, Michael
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Fischkopf
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« Antwort #11 am: 16. Januar 2012, 09:23:43 »

Zur Info:
Die Kinder sind gestern pünktlich gebracht worden mit der Ankündigung, das gegenseitige Bringen/Abholen anwaltlich regeln zu lassen.
Das mit dem Jugendamt ist wohl die beste Alternative....
Danke und Gruss Fischkopf
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« Antwort #12 am: 16. Januar 2012, 09:40:08 »

Die Kinder sind gestern pünktlich gebracht worden mit der Ankündigung, das gegenseitige Bringen/Abholen anwaltlich regeln zu lassen.
Dann soll der Ex zum Anwalt rennen, wenn er mit seinem Geld nichts besseres vor hat.

Deine LG hingegen sollte sich auf dieses absolut lächerliche spiel auf keinen Fall einlassen und sich den Anwalt für solchen Schmarrn auf alle Fälle sparen.

Das ist doch holes Gelabere und soll irgendwelche Macht demonstrieren, die man für solche Dinge absolut nicht braucht.
2 erwachsene Menschen, die zusammen Kinder in die Welt gesetzt haben sollen einfach nur auf Elternebene weiter miteinander zurechtkommen.

Wie oft wird es wohl zu Ehezeiten die ganz einfache Frage "Kannst Du dann die Kinder mitbringen" gegeben haben?

Gruß, Michael
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Beppo
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« Antwort #13 am: 16. Januar 2012, 09:50:54 »

weil das in einem älteren Thread damals so ausgesagt wurde - oder ist das alles überholt?
Es ist so, wie Midnightwish gesagt hat, eine üble Angewohnheit der Gerichte, diese Aufgabe alleine dem Umgangselternteil aufzulasten, obwohl es dafür keine gesetzliche, moralische oder sonstwie geartete Begründung gibt.
Zumindest kenne ich keine.
Und da du diesen Standpunkt auch so vehement vertrittst, dachte ich, du kennst vielleicht eine.

Und vielleicht könnt ihr ja das Verhältnis dadurch etwas entspannen, dass ihr euch diese Aufgabe gerecht teilt.
« Letzte Änderung: 16. Januar 2012, 09:53:34 von Beppo » Gespeichert

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AnnaSophie
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« Antwort #14 am: 16. Januar 2012, 10:09:36 »

Hallo,

wer hat denn die Entfernung geschaffen? Wenn es deine LG war, dann würde ich an ihrer Stelle anbieten das abholen zu übernehmen.

Sophie
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« Antwort #15 am: 16. Januar 2012, 10:39:27 »

Moin,

ganz ehrlich: Diese "Diskussion" ist doch Kindergeburtstag - und zwar von BEIDEN Seiten! Es gibt hier keine Paragraphen", die die Organisation oder die Finanzierung des Umgangs einseitig einem Elternteil aufbürden; es gibt - wie @Beppo bereits schrieb - nur schlechte Angewohnheiten deutscher Familiengerichte. An diese müssen sich erwachsene, verantwortungsvolle Menschen allerdings nicht halten, wenn sie ihren Kindern das Signal "allen Kindern beide Eltern" vermitteln wollen.

Hier auf irgendwelchen "Rechten" (bzw. "Nicht-Pflichten") zu beharren ist kurzsichtig, egoistisch und infantil. In keinem Fall ist es kindeswohl-förderlich.

Grüssles
Martin
(der sich auf solchen Pipifax nie eingelassen, sondern seine Kinder geholt oder gebracht hat, wenn es sinnvoll, nötig oder möglich war)
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82Marco
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« Antwort #16 am: 16. Januar 2012, 10:47:04 »

Servus!
In Ergänzung zu Martin:
zumal wir hier von 17 km Entfernung reden, hin und zurück also maximal 25 min Fahrtzeit ... deswegen evtl.  ein Fass aufmachen zu wollen fände ich übertrieben.

Grüßung
Marco
« Letzte Änderung: 16. Januar 2012, 11:43:55 von 82Marco » Gespeichert

Mit einem Lächeln zeigst Du auch Zähne!
----------------------------------------------------------
Ob ein Vorhaben gelingt, erfährst Du nicht durch Nachdenken sondern durch Handeln!
Fischkopf
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« Antwort #17 am: 16. Januar 2012, 11:51:00 »

Moin Forum,

mit dem infantilen Gehabe seid ihr im Recht, das sehen meine LG und ich auch so.
Leider sind die Fronten verhärtet und Kommunikation wird nicht zugelassen.
Rosenkrieg eben.
Kann ich als neuer 'Freund der Familie' die Kinder meiner LG die Kinder zum UmgangsWE mit dem KV bringen und abholen oder kann man ihr/mir da einen Strick daraus drehen??? Sie kennen mich gut und länger....
Gruss Fischkopf
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« Antwort #18 am: 16. Januar 2012, 11:58:44 »

Kann ich als neuer 'Freund der Familie' die Kinder meiner LG die Kinder zum UmgangsWE mit dem KV bringen und abholen oder kann man ihr/mir da einen Strick daraus drehen??? Sie kennen mich gut und länger....
Gruss Fischkopf
Eine Strick kann man aus Allem drehen. Aber ob es was bringt steht auf einem ganz anderem Blatt.

Bringst Du die Kinder zum Vater dann darfst Du Dir wohl sicher sein, dass 2 Tage später ein Anwaltsbrief mit irgendwelchen Vorwürfen deshalb kommt.

Grundsätzlich obliegt es aber der Mutter der Kinder, was in den Umgangszeiten passiert. Und als Inhaberin des GSR kann sie auch jederzeit eine andere Person damit beauftragen, die Kinder zu holen oder zu bringen.

Aber wie bereits gesagt, wenn man will, kann man sich auch wegen sowas vor Gericht streiten.
Denn sicherlich wurdest Du schon mal geblitzt und stellst deswegen als Verkehrsrowdie eine Lebensgefahr für die Kinder dar 

Gruß, Michael
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« Antwort #19 am: 16. Januar 2012, 12:11:15 »

Moin Fischkopf,

mit dem infantilen Gehabe seid ihr im Recht, das sehen meine LG und ich auch so.
Leider sind die Fronten verhärtet und Kommunikation wird nicht zugelassen.
Rosenkrieg eben.
zu infantilem Gehabe, verhärteten Fronten und Rosenkrieg gehören immer zwei; Ausnahmen sind ganz selten. Oft hilft es daher, die eigene Einstellung zu überdenken und zu wechseln: Von "Der/die hat aber immer gemacht/gesagt..." zu "ich ziehe für mich jetzt einen dicken Strich und gehe auf den anderen zu und schlage ihm vor, die Vergangenheit abzuhaken, nicht auf (vermeintliche) Rechte zu pochen, sondern (endlich wieder) an die Kinder zu denken".

Ja, das braucht eine gewisse Grösse. Du selbst hast da als Zweitpartner auch keine Aktien drin; Du kannst Deine LG nur ermutigen, es zu tun. Ansonsten bleibt es eben bei kindischem Sandkastenkrieg um die Frage, wer das rote Förmchen zuerst hatte. Jeder muss selbst wissen, wieviel seiner Lebenszeit er in solchen Pipifax investieren möchte.

Grüssles
Martin
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« Antwort #20 am: 16. Januar 2012, 12:25:14 »

Einspruch!
Eine Strick kann man aus Allem drehen. Aber ob es was bringt steht auf einem ganz anderem Blatt.

Bringst Du die Kinder zum Vater dann darfst Du Dir wohl sicher sein, dass 2 Tage später ein Anwaltsbrief mit irgendwelchen Vorwürfen deshalb kommt.

Grundsätzlich obliegt es aber der Mutter der Kinder, was in den Umgangszeiten passiert. Und als Inhaberin des GSR kann sie auch jederzeit eine andere Person damit beauftragen, die Kinder zu holen oder zu bringen.
Es ist nicht verboten, dass der soziale Vater die Kinder in seinem Auto transportiert. Insofern kann man das Srick drehen zwar versuchen, nur gelingen wird es nicht.
Ein entsprechenden Anwaltsbrief kann man getrost "ingorieren".
Und was passiert, obliegt grundsätzlich dem, der die Kinder gerade in seiner Obhut hat.
Das gilt bis zur Übergabe. Und solange sie im Fischtrawler des TO sitzen, sind sie eben noch in Obhut seiner LG und die hat das Recht die Fahrt an ihn zu delegieren.
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« Antwort #21 am: 16. Januar 2012, 12:51:05 »

Moin und eine letzte Nachfrage:
Wenn ich nun die Kinder in meinem Fischkutter (denn von Trawler kann keine Rede sein ;-)) zum WE des KV gebracht werden, benötige ich dann diese Delegierung in schriftlicher Form?
Mag kleinkariert klingen...

Und, speziell an Martin:
Du hast recht, sehr recht mit dem Sprung über den eigenen Schatten und Schlussstrich ziehen.
Wir arbeiten daran.

Gruss Fischkopf
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« Antwort #22 am: 16. Januar 2012, 12:52:58 »

Nein.
Genausowenig, wie seine Freundin ein Zertifikat bräuchte, wenn sie die Kinder durch die Gegend fährt.
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« Antwort #23 am: 16. Januar 2012, 13:16:26 »

Nein.
Genausowenig, wie seine Freundin ein Zertifikat bräuchte, wenn sie die Kinder durch die Gegend fährt.
aber ein gültiger Führerschein darf schon sein 
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« Antwort #24 am: 16. Januar 2012, 13:25:13 »

aber ein gültiger Führerschein darf schon sein 
der sollte als vorhanden vorausgesetzt werden. Hier irgendwas "belegen" zu wollen gibt einem anderen Menschen eine Form von Macht, die leicht missverstanden werden kann. Was kommt dann als nächstes? Alkoholtest? Unterhosenkontrolle?
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