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vatersein.de - Forum 26. Mai 2012, 05:39:36 *
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Autor Thema: Peter Lustig: Frage zur Ferienregelung  (Gelesen 229 mal)
DeepThought
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« am: 12. Januar 2012, 18:27:23 »

Hallo zusammen,

habe bisher zwar noch nichts gepostet, lese hier im Forum aber jetzt schon 2-3 Jahre mit und dachte eigentlich ich
hätte es richtig verstanden. Brauche mal euren Rat.

Nach schriftlichem Umgangsvorschlag bei der Mutter und zwei anschliessenden gemeinsamen Gesprächen beim Jugendamt,
kläre ich nun gerade mit meinem Anwalt die Feinheiten für die Umgangsklage ab. Meine Zwillinge gehen in die Kita und
werden in drei Monaten 4 Jahre alt. Ich dachte nun an eine Ferienregelung, die die Hälfte der Ferien vorsieht, in der
Kitazeit halt die 1 1/2 Wochen und wenn sie dann in die Schule kommen eben die Hälfte der Schulferien.

Mein RA sagt mir nun folgendes.
In wenigen Tagen werden die beiden Kinder vier Jahre alt.
Eine Regelung für  Schulferien steht deshalb zur Zeit noch
überhaupt nicht an. Es kommt allenfalls eine Regelung für
Ihre eigene Urlaubszeit in Betracht. 

Ist das wirklich so? Wäre ja dann äusserst blöd und kann in 2 Jahren wieder bei Gericht antanzen.

Zum anderen würde mich interessieren wie es mit ärztlichen Bescheinigungen bei angeblicher Krankheit der Kinder aussieht.
Kann man sowas fordern?

Vorab vielen Dank für eure Hilfe. 
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Der 15. Senat des OLG Celle befindet vatersein.de in den Verfahren 15 UF 234/06 und 15 UF 235/06 als "professionell anmutend".
Meinen aufrichtigen Dank!
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« Antwort #1 am: 12. Januar 2012, 18:27:40 »

Fischkopf

Moin Peter,

wenn deine Twin's im April erst 4 werden, werden sie sicherlich erst nach den Sommerferien 2014 eingeschult oder?
Bis dahin kann viel passieren, Umzug...
Mit etwas Glück wird ein FGericht dennoch schon die Ferien in ein Umgangsurteil einbauen, selbst wenn nur der lapidare Satz mit der 'wechselseitigen hälftigen Aufteilung' herauskommt. Probier es einfach.

Bei Krankheit hast du wenig Einfluss. Selbst wenn das Kind nichts hat, KM aber zum Kinderarzt geht und dafür eine kleine Bescheinigung erhält... diese muss dir nicht vorgezeigt werden.
Ich würde höflich um Nachholzeit bitten - meine DEF ist froh, wenn sie ein freies WE hat....

Gruss Fischkopf
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« Antwort #2 am: 12. Januar 2012, 18:27:58 »

Wegnachvorn

Moin Peter,

mein Kind wird im Februar ebenfalls 4.
Dein RA irrt - selbstverständlich kommt ein entsprechender Antrag auch jetzt schon in Betracht!
Im Rahmen der gerichtlichen Umgangsklärung hatte ich bzw. mein RA von Anfang an 'hälftige Schulferien' beantragt...und das hat die Richterin auch genauso beschlossen, d.h. immer jeweils die 2. Ferienhälfte (d.h. auch 3 Wochen in den Sommerferien)

Bzgl. ärztlicher Bescheinigung bei Krankheit der Kinder:
Das sollte ebenfalls im Umgangsbeschluss enthalten sein!
Bei mir steht sinngemäß drin, dass die KM bei Krankheit der Kinder ein detailliertes (kein pauschales!) Attest des Kinderarztes vorlegen muss, aus dem die genaue Diagnose sowie eine etwaige dedizierte ärztliche Bestätigung der Transportunfähigkeit hervorgehen muss. Der Umgang fällt nur dann aus, wenn das Kind transportunfähig ist.

Gruß
WNV
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« Antwort #3 am: 12. Januar 2012, 18:28:23 »

wedi-:

Hi

Zitat
Dein RA irrt - selbstverständlich kommt ein entsprechender Antrag auch jetzt schon in Betracht!

Sehe ich auch so.
Der Antrag sollte dann eben nicht auf die hälftigen Schulferien, sondern verallgemeinert auf hälftige Ferien gestellt werden.

Der Umgangsbeschluss kann dann für die zukünftigen Schulferien so übernommen werden.

Gruss Wedi
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« Antwort #4 am: 12. Januar 2012, 18:28:41 »

TotoHH:

Moin.

Wenn (familienrechtlich  c) nichts dagegen spricht, dass das 4-jährige Kind auch bereits jetzt schon 3 Wochen im Sommer beim Umgangsvater verbringt, dann sollte der Beschluss bereits jetzt auf Schulferien lauten, damit ein Referenzzeitraum gesetzt ist.

Nur mit "hälftigen Ferien" als Beschlussbestand, musst Du in den in sauren Apfel beißen, dass Kindergartenferien vermutlich deutlich kürzer sind als Schulferien.

Gruß, toto
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bagger1975
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« Antwort #5 am: 12. Januar 2012, 18:42:46 »

Servus Peter,

meine Kleine ist aktuell 5 und die liebe KM und ich haben seit 1 1/2 Jahren eine Umgangsvereinbarung mit "hälftigen Ferien" bzw. Weihnachten und Silvester jährlich im Wechsel, die sich natürlich an dem unmißverständlichen Maßstab der Schulferienzeiten orientiert.

Auch wollte ich damals schon für die kommende Schulzeit vorbauen.

Zum Verständnis:

Die urlaubsbedingten Schließzeiten im Kiga sind bei uns nur jeweils 2 Wochen im Sommer und zu Weihnachten. Davon 1/2 wäre sehr wenig gewesen.

Besprich Dich noch einmal mit Deinem Rechtsanwalt. Was Du brauchst ist ein fester(!) Maßstab, bei dem es keinen Spielraum für eigenwillige Auslegungen der Ex geben kann. Was bietet sich da besseres an als die amtlich festgelegten Schulferienzeiten?

Viele Grüsse
« Letzte Änderung: 12. Januar 2012, 18:44:39 von bagger1975 » Gespeichert

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*frei nach Seneca
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