United:
Moin PP,
in Zustimmung zu LBM´s Ausführungen:
Während der Umgänge obliegt es Deiner Entscheidung, wo Euer Kind sich aufhält.
Selbst einer Reise ins Europäische Ausland bedürfte es keiner Zustimmung (Beispiel: OLG Frankfurt):
In der Regel ist davon auszugehen, dass der umgangsberechtigte Elternteil, den Aufenthaltsort des Kindes während des Umgangs bestimmt und dass dies auch nicht eines gerichtlichen Ausspruchs bedarf.
Du solltest Dir zwecks
Ausweisung aber die Geburtsurkunde seitens KM aushändigen lassen.
Besten Gruß
United