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vatersein.de - Forum 26. Mai 2012, 05:34:50 *
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Autor Thema: Unterhaltsberechnung  (Gelesen 1141 mal)
roselladady
Nicht wegzudenken
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Beiträge: 298



« am: 12. Januar 2012, 13:14:32 »

Hallo

Kein mir mal Jemand nachrechnen

3 Kinder 8/9/11

Netto unbereinigt 1855.- incl sämtlicher Zuschläge im Durchschnitt der letzten 12 Monate
Arbeitsweg 14km einfach
52.- Riester
40,85.- Burufsunfähigkeit
25.- Zahnzusatzversicherung
15.- Risikoleben.
45.- VKH Raten wegen Scheidung

Was kann ich Abziehen nur die %5 oder  154.-und auch die Altersvorsorge , Wegen Mangelfall.
Zahnzusatz, Berufsunfähigkeit und Risiko Leben eher nicht?
VkH Raten wahrscheinlich auuch nicht.

Bei mir kommt dann 699.-€ Raus . ist die Rechnung korrekt oder geht da was zu meinen gunsten.

Grüsse Gerhard
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Heirate oder heirate nicht, egal du wirst es bereuen
Wegnachvorn
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« Antwort #1 am: 12. Januar 2012, 13:42:30 »

Hallo,

im Rahmen meiner Unterhaltsverhandlung durfte ich zur Berechung alles (auch VKH-Raten!) außer der Risíkolebensversicherung abziehen.
Allerdings war ich auch kein Mangelfall. Dort werden strengere Maßstäbe bzgl. Abzugsfähigkeit, z.B. bei berufsbedingten Aufwendungen oder Versicherungen (insbes. BU) angelegt - hier kenne ich mich jedoch zu wenig aus, um eine konkrete Auskunft geben zu können.

eine Rechnung könnte wie folgt aussehen:
   1855€     unbereinigtes Netto
-     93€     5% pauschal berufsbedingte Aufwendungen
-    117,85 max. 4% des Bruttoeinkommen füs Alters- und Krankenvorsorgeaufwendungen (Riester, BU, Zahnzusatz)
-      45€    VKH
-----------
   1599€ bereinigtes Netto

=> demnach verbleiben 649€ oberhalb des Selbstbehaltes

Soweit so gut, aber: noch nicht berücksichtigt sind Deine Raten für das Haus!! (siehe auch Dein anderer Thread)
Die müssen schnellstens weg!!

Gruß
WNV
« Letzte Änderung: 12. Januar 2012, 13:54:30 von Wegnachvorn » Gespeichert
Fischkopf
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« Antwort #2 am: 12. Januar 2012, 13:46:36 »

Moin Gerhard,

mein Modell sieht vor (mittlerweile durch 3 RA anerkannt)

Nettoeinkommen unbereinigt
plus Steuerrückzahlung/12 minus Krankenversicherung (und anteilige Kostendämpfungspauschale bei Beamten)
Verbleibt X
X mal 0,05 = 5%-Pauschale für Berufsbedingter Aufwand (ich fahre mit der Einzelaufstellung besser)
Verbleibt Y
abzüglich Versicherungen: Unfall, Berufshaftplicht, Lebensvers.
abzüglich Altersvorsorge (bis 4% bei Unselbstständigen möglich, wenn Nachweise gleichlauten)
Verbleibt Z, damit gehe ich in die Düsseldorfer Tabelle

Z minus Kindesunterhalt, danach Abzug vom Verdienervorwegabzug 10%, das ist der Vergleichswert für den Ehegattenunterhalt.

Ich bin aber kein Mangelfallspezialist.

Gruss fischkopf
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AnnaSophie
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Beiträge: 1.015


« Antwort #3 am: 12. Januar 2012, 13:53:48 »

Hallo,

was die vkh-Raten angeht, die kannst du auch neu berechnen lassen, sobald du neue Titel hast oder sogar schon im Vorfeld.

Du hast da einen Freibetrag und einen Erwerbstätigenbonus. Dann werden von diesem Geld noch die Miete, Versicherungen, Verbindlichkeiten etc. abgerechnet. Und dann auch noch der Kindesunterhalt. Evtl sind bei einer Neuberechnung die Raten niedriger oder du musst gar nichts mehr zahlen.

Bei mir wurden letztes Jahr die Raten auf 0 gestellt nach der Neuberechnung.

Sophie
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Wildlachs
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« Antwort #4 am: 12. Januar 2012, 13:54:27 »

Gerhard,

gem. SGB II mit Aufstockung solltest Du für Dich und Deine Kids ca. 1000 € in der Tasche haben, NACH Abzug von Miete (mit angemessenen 550€) und Zahlung des vollen KU (813€)!
Grundfreibetrag mit 100€ angenommen, erhöht sich bei nachgewiesenen Kosten.

W.
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Beppo
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Ich bin nicht Deutschland. Ich bin Griechenland.


« Antwort #5 am: 12. Januar 2012, 14:06:21 »

@Wildlachs, auch als Besitzer eines halben Hauses?
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"Wer Kinder hat, wird bis auf die Haut ausgezogen!"
Meo-Micaela Hahne, Vorsitzende Richterin am BGH
roselladady
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« Antwort #6 am: 12. Januar 2012, 23:29:24 »

Hallo Zusammen

nachdem ich keinen Umgang mehr habe gibts auch kein Aufstocken nach SGBll,
die Miete ist auch nur 360.-  war beim Umgang zwar immer ziemlich eng. Ist eh Vergangenheit

Steuerrückzahlung war nur 103.-

Das Haus lass ich mal aussen vor da ich eh nichts zahl, so oder so.

Grüsse Gerhard
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Wildlachs
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« Antwort #7 am: 13. Januar 2012, 00:54:17 »

Das Haus ist noch immer nicht weg?
Du bist offenbar auch noch nicht in der Klinik?
Umgang ist nicht geregelt?

Gerhard,
Du mußt nun das tun, was Du jetzt tun mußt.
- Haus weg
- Gesundheit wiederfinden
- Dich bei Deinen Kids zurückmelden und Kontakt pflegen

Gehst Du diese Punkte nicht aktiv an, dann entscheiden andere für Dich, dann könntest Du am Ende ALLES verlieren! Restlos! Dann ist der finale Sprung nicht weit weg.

Dürfte ich für Dich entscheiden...
Verschenke das Haus und geh noch am gleichen Tag in den 'geschützten Bereich', wo Du nach diesem Schnitt ggf. aufgefangen werden kannst. In der Klinik entwickelst Du dann mit dem Team dort einen stabilen Weg aus der mißlichen Lage und hin zu Deinen Kindern mit Umgang in einer hübschen angemessenen Wohnung, suchst Dir einen streßfreien Job und stockst komfortabel wie oben skizziert auf.

W.

« Letzte Änderung: 13. Januar 2012, 00:57:57 von Wildlachs » Gespeichert
roselladady
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« Antwort #8 am: 13. Januar 2012, 09:05:33 »

Hallo

Jetzt sind wir wieder bei dieser Diskusion. Das ist alles in Arbeit.

Ich wollte einfach nur ne berechnung mit  wieviel Unterhalt ich jetzt rechnen muss sonst nichts.
Bitte kann mir da jemand was genaueres sagen. Alls Mangelfall scheint das nicht ganz so einfach zu sein weil halt viel davon abhängt was anerkannt wird und da gibts hier im Forum hoffentlich jemand der sich auskennt


Alle anderen Diskusionen bitte an anderer Stelle.

Grüsse Gerhard
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Beppo
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« Antwort #9 am: 13. Januar 2012, 09:13:05 »

Alls Mangelfall scheint das nicht ganz so einfach zu sein weil halt viel davon abhängt was anerkannt wird und da gibts hier im Forum hoffentlich jemand der sich auskennt
Genau das ist das Problem. Das liegt im Ermessen des Richters und damit kennt sich niemand aus, außer dem Richter selbst.

Ich versuchs mal:
52.- Riester Eher nein.
40,85.- Burufsunfähigkeit Eher ja.
25.- Zahnzusatzversicherung Nein
15.- Risikoleben. Eher ja
45.- VKH Raten wegen Scheidung Nein
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« Antwort #10 am: 13. Januar 2012, 09:15:46 »

Also gut,

drei Kinder alle 2. Altersklasse, also Mindestunterhalt 3x272 €= 816 € Bedarf

unebreinigtes Netto 1855.

Ohne Abzüge könntest du den Mindestunterhalt leisten und dein SB von 950 € wäre gewahrt.

Als Mangelfall wirst du die 4% private Altersvorsorge nicht abziehen können, ob die VKH abgezogen wird, dürfte auch strittig sein. Der vollständige Abzug der ber. Aufwendungen bringt dich 34 e unter den SB. Wenn du ne grobe Einschätzung haben wilslt ,würde ein Richter wohl dazu tendieren, dich den Mindestunterhalt zahlen zu lassen.

Da du die Hauskreditraten derzeit nciht zahlst können sie ja nicht in Abzug gebracht werden, dürften dir aber shcnell auf die Füße fallen ,wenn deine Ex nicht mehr zahlt. Dann wird die Bank sich an dich wenden. Von daher überschreib ich schleunigst das Haus gegen Entlassung aus alen Kreditverrägen.

Gruß Tina
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Ein gebrochenes Versprechen ist ein gesprochenes Verbrechen
Wegnachvorn
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« Antwort #11 am: 13. Januar 2012, 09:21:42 »

Ich wollte einfach nur ne berechnung mit  wieviel Unterhalt ich jetzt rechnen muss sonst nichts.
Bitte kann mir da jemand was genaueres sagen. Alls Mangelfall scheint das nicht ganz so einfach zu sein weil halt viel davon abhängt was anerkannt wird und da gibts hier im Forum hoffentlich jemand der sich auskennt

Moin,
wie sind keine Hellseher und wissen nicht, was Dein Amtsgericht in Deinem Fall berücksichtigen wird!

Erste vorläufige Rechnung könnte wie folgt aussehen (siehe auch mein Post oben):
   1855€     unbereinigtes Netto
-     93€     5% pauschal berufsbedingte Aufwendungen
-    117,85 max. 4% des Bruttoeinkommen füs Alters- und Krankenvorsorgeaufwendungen (Riester, BU, Zahnzusatz)
-      45€    VKH
-----------
   1599€ bereinigtes Netto
=> demnach verbleiben 649€ oberhalb des Selbstbehaltes

Es KANN sein, dass Dir das Gericht wegen des Mangelfalls sowohl die 4% für Alters-/Krankenvorsorge sowie 5% berufsbedingte Aufwendungen (teilweise) nicht anerkennt, um Deinen für KU zur Verfügung stehenden Zahl-Betrag so nah wie möglich an den vollen Zahlbetrag der DDT Stufe 1 heranzuführen.
Wie ebenfalls an anderer Stelle gesagt: ein Riestervertrag mit 50€ monatlich ist in Deiner Situation ein Luxus, den Du Dir nicht leisten kannst => weg damit!


Und nochmal: Deine Raten/Verpflichtungen für Dein Haus sind in dieser Rechnung noch nicht berücksichtigt!!
Wie schon an anderer Stelle gesagt: Weg damit...und Du siehst finanziell wieder Land  

Was sind Deine konkreten nächsten Schritte?

GrußWNV

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« Antwort #12 am: 13. Januar 2012, 10:54:56 »

Moin Gerhard,

wenn Du das Haus mit Deinen Kids selbst nutzen würdest, dann könnte das auch unter SGB II-Bedingungen Bestand haben.

Unter den derzeitigen Umständen wird man es Dir aber als zu verwertendes Vermögen anrechnen, egal in welchem Rahmen. In welchem Maße, das wird Dir am Ende nur ein Richter sagen können.
Und davon wird dann der zu zahlende Unterhalt abhängen.

Das Haus steht Dir massiv im Weg und droht zum Sargnagel zu werden.
Du hast mE sämtliche Ausfahrten verpaßt, Warn- und Stop-Schilder mißachtet und rast besinnungslos auf den Abgrund zu. Dein Fühlen, Denken und Handeln hat mE bereits suizidale Züge.

Entschuldige bitte die deutlichen Worte, anders scheinst Du nicht mehr erreichbar zu sein.

W.

 
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« Antwort #13 am: 13. Januar 2012, 12:43:50 »

Hallo

Also kann ich davon ausgehen das alles zwischen 649 ond vollem Unterhalt möglich ist und da niemand Hellsehen kann auch nicht von einer gewissen Wahrscheinlichkeit ausgegangen werden kann.

Genau gibts die Rechnung beim Richter.  Trgendwelche deals mit der Ex die sie jederzeiz wiederrufen kann wird es nicht mehr geben. Ich will nicht weiter von ihrem guten willen abhängig sein
Zitat
Dein Fühlen, Denken und Handeln hat mE bereits suizidale Züge.

wenns so ist dann solls so sein. Irgendwie gings immer weiter

Grüsse Gerhard
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« Antwort #14 am: 13. Januar 2012, 12:56:42 »

Also kann ich davon ausgehen das alles zwischen 649 ond vollem Unterhalt möglich ist und da niemand Hellsehen kann auch nicht von einer gewissen Wahrscheinlichkeit ausgegangen werden kann.
Genau gibts die Rechnung beim Richter. 

Korrekt.
Wobei ich an Deiner Stelle davon ausgehen würde, dass es mit einer relativ großen Wahrscheinlichkeit in Richtung 'vollem' Unterhalt gehen wird...

... Ich will nicht weiter von ihrem guten willen abhängig sein
Das ist fair enough und die richtige Einstellung.
Dennoch solltest Du dabei nicht die Möglichkeit aus den Augen verlieren, Dich insbes. zum Thema 'Haus' konstruktiv mit Deiner Ex zu einigen. Ich habe jedenfalls aus Deinen bisherigen Schilderungen nicht herauslesen können, dass Dich Deine Ex finanziell fertigmachen will.
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roselladady
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« Antwort #15 am: 13. Januar 2012, 22:49:53 »

Zitat
nicht herauslesen können, dass Dich Deine Ex finanziell fertigmachen will.

Wie würdest du das sonst nennen wenn dir Jemand alles nimmt und  dich auf ein Nivaue bringt das zum Leben nicht reicht, Ein schei.ss Leben in dem dir ausser einer schei.ss Arbeit nichts mehr bleibt.

Klar Rechtlich stehts ihr ja zu. sie nimmt sich ja nur was ihr zusteht.

Und mir steht so ein schei.ss Leben auch zu , habs ja nicht besser verdient.
Wo ist hier der Ko.tz smiley
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« Antwort #16 am: 13. Januar 2012, 23:11:48 »

Wie würdest du das sonst nennen wenn dir Jemand alles nimmt und  dich auf ein Nivaue bringt das zum Leben nicht reicht, Ein schei.ss Leben in dem dir ausser einer schei.ss Arbeit nichts mehr bleibt.

WAS genau hat Deine Frau Dir genommen?? Bitte konkretisiere mal, was Du mit "alles genommen" meinst!

Nirgendwo steht geschrieben, dass es ein Recht auf den "Besitz" eines Menschen gibt oder glaubst Du etwa, dass Deine Frau mit Eheschliessung ihr Rechte auf ein eigenes Leben an Dich abgetreten hat?

Deine Frau gehört Dir nicht! Sie hat sich entliebt bzw. neu verliebt und von Dir getrennt, was für Dich schmerzlich ist - aber es ist nun mal so.

Ich kann aus keinem Deiner Posts herauslesen, dass Deine Ex Dir Geld oder sonst etwas gestohlen hätte. Nach meinem Eindruck hat sie einen halbwegs pragmatischen Blick auf die Dinge und will Dich nicht fertigmachen - da kannst Du hier ganz andere Dinge lesen.

Nimm endlich Dein Leben selbst in die Hand, kümmere Dich um Deine Gesundheit (Klinik), baue den Kontakt zu Deinen Kindern wieder auf und arbeite die finanziellen Dinge ab. Arbeite daran, dass Du Deine Lebenszufriedenheit aus Dir selbst heraus beziehst und dafür nicht Deine Frau brauchst.
Du wirst sehen, dass Du dann bald wieder Licht am Ende des Tunnels sehen wirst und das Leben lebenswert ist!
« Letzte Änderung: 13. Januar 2012, 23:19:13 von Wegnachvorn » Gespeichert
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« Antwort #17 am: 15. Januar 2012, 11:53:09 »

Hi,

Also Deine Frau hat sich jetzt nicht überragend unfair verhalten. Also wenn Du meinst, dass Sie nun Haus und Geld hat, so ist das in Deutschland generell geregelt. Nur sind die Gesetze nunmal so und jetzt musst Du in dieser Situation zusehen, das beste draus zu machen und kannst ja in acht Jahren Deine Kinder entsprechend vor einer Heirat und Kindern warnen. Jetzt solltest Du zusehen, dass Du ein wenig Entgegenkommen zeigst und versuchen, nicht durch virtuelles Gehalt unter den SB zu rutschen. Und dann denk mal so: In 11 Jahren bist Du, wenn Du Glück hast, aus der Nummer raus. Ob Exilein das Haus noch halten kann, wenn die Kinder ausziehen oder Ausbildung machen, ist fraglich. Da nix für EU übrigbleibt, ist IHRE Unterhaltskette hoffentlich nachhaltig unterbrochen. Was sie jetzt durch Zugaben mithilfe des KUs stemmen kann, ist dann wahrscheinlich problematisch. Wahrscheinlich braucht sie für jede Reparatur einen Handwerker, oder ist auf einen Neuen angewiesen. Frauen meinen ja immer praktischerweise, sie könnten sowas nicht und dan ist ein Haus mit Baumängeln verdammt teuer. Je nachdem, ob sie dann arbeiten geht oder nicht rutscht sie in H4 Niveau, oder braucht nen neuen Finanziee. Du hingegen wirst frei sein. Vor allem sagst Du vielleicht in ein paar Jahren, Gottseidank bin ich sie los. Dieses Gefühl kann unbezahlbar sein.
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Fischkopf
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« Antwort #18 am: 16. Januar 2012, 16:46:45 »

Moin Gerhard,

Dantes hat Recht, dieses Gefühl könnte unbezahlbar sein.

Nur wenn du auf dich selber JETZT achtest und dich wieder aufbaust, kannst du deine Verantwortung für deine Kinder wahrnehmen.
Glaub' mir, das ist die weltweit sicherste Währung.

Krieg' dich wieder ein und jammer nicht über einen **tsts - ID 2**-Job. Wer von uns keine dramatischen Einschnitte erfahren hat, wäre hier nicht angemeldet.

Trage deine Nase gefälligst höher, du bist für deine Kinder ein wichtiger Mensch.
Gruss und Motivationsschubs,
Fischkopf
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« Antwort #19 am: 16. Januar 2012, 18:28:09 »

Moin Gerhard

Dein unbereinigtes Netto von 1855,- wird in Zukunft nicht mehr relevant sein denke ich.

Zwischen dem wie ich dich jetzt lese und wie ich dich hier kennengelernt habe liegen Welten.

Du wirst demnächst meiner Einschätzung nach viel weniger verdienen.
Allein das Krankengeld wird weniger sein und was danach kommt auch, denn ich gehe davon aus, das die vollständige Genese viel Zeit braucht.

Gruss Wedi und alles Gute
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« Antwort #20 am: 16. Januar 2012, 19:21:19 »

Hallo Wedi

Ich finde nicht das ich mich verändert habe.

Es ist nur in den letzten 3 Jahren fast alles eingetroffen was ich befürchtet habe und der Rst wird auch bald eintreffen.
Wenn ich längere Zeit nur Krankengeld erhallte wird das vermutlich weder meine Ex noch ein Gericht interessieren.
Möglicherweise gehen die sogar davon aus das ich das nur mache um mich vor Unterhalt zu drücken.
Wenn mein  Brötchengeber dann auch noch auf die Ideee kommt mich wegen zuvieler Krankeihtstage zu kündigen wird mir das dann auch als mutwillig ausgelegt.

Aber was solls ich hab keine Lust mehr mich dagegen zu wehren sollen sie doch. Ich spiele nicht mehr mit.

Grüsse Gerhard
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« Antwort #21 am: 16. Januar 2012, 19:46:50 »

Hi Gerhard

Es ist nur in den letzten 3 Jahren fast alles eingetroffen was ich befürchtet habe und der Rst wird auch bald eintreffen.
Genau diese Einstellung hatte ich damals auch.
Wenn du aber nur das Schlimmste befürchtest, ist meine Prognose richtig.

Wenn ich längere Zeit nur Krankengeld erhallte wird das vermutlich weder meine Ex noch ein Gericht interessieren.
Weil die denken, das du ''markierst''?
Gerhard, was die denken ist egal, du und deine Gesundheit sind wichtiger als das Denken anderer Leute.

Aber was solls ich hab keine Lust mehr mich dagegen zu wehren sollen sie doch. Ich spiele nicht mehr mit.

Wenn du den Ball fängst, der dir zugeschmissen wird, spielst du mit.


Denk drüber nach


Gruss Wedi

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« Antwort #22 am: 16. Januar 2012, 19:54:50 »

Hallo Wedi

Zitat
Wenn du den Ball fängst, der dir zugeschmissen wird, spielst du mit.

Der Ball bleibt einfach liegen. Die können werfen soviel sie wollen. Von mir kriegen die keine Reaktion mehr

Grüsse Gerhard


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« Antwort #23 am: 16. Januar 2012, 20:02:18 »

Hmm,

Reaktion hin oder her, regel das mit dem Kindsunterhalt und dem Haus. Im Verbund hast Du vielleicht Chancen, hier etwas für Dich zu erreichen. Und wie gesagt, sieh es so, dass Frauen hier in D gerichtlich zur Unselbstständigkeit erzogen werden, indem Ihnen schön Unterhalt gegeben wird, biss die Kinder groß sind. Und dann kommt das böse Erwachen. Sieh es als späte Rache und spiel jetzt mit in den wichtigen Punkten.

mfg

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