Hi Lennox,
mit der Weigerung, Deinen 3-jährigen Sohn bei Dir übernachten zu lassen, würde Deine Ex im Falle eines Gerichtsverfahrens zur Regelung des Umganges voraussehbar scheitern.
Du solltest den hier oft beschriebenen "Umgangsdreisprung" durchführen, d.h.
1. Übergabe Deines schriftlichen Vorschlages zur Regelung des Umganges an Deine Ex mit Fristsetzung
2. falls bei 1. kein zufriedenstellendes Ergebnis erreicht wird, bittest Du das zuständige Jugendamt , Deine Ex und Dich zu einem Vermittlungsgespräch einzuladen, wo dann versucht wird, eine entsprechende Umgangsregelung zu fixieren
3. falls 2. nicht funktioniert, klagst Du auf Regelung des Umganges bei Deinem zuständigen Amtsgericht
Zu den Kosten:
- Der Gegenstandswert bei Umgangsverfahren beträgt 3000€ und es besteht Anwaltszwang
- mit einem Prozesskostenrechner kannst Du Dir die Kosten selbst ausrechnen, z.B. mit dem Prozesskostenrechner bei vatersein oder hier
http://www.spiegel.de/wirtschaft/0,1518,237919,00.html- Sowohl Deine Ex als auch Du können Verfahrenskostenhilfe (VKH) beantragen und werden sie aufgrund der wirtschaftlichen Verhältnisse (Du bist beim Selbstbehalt) voraussichtlich auch erhalten
- nach Abschluss des Verfahrens kommt es zu einer Quotelung der Kosten, wobei dem "Verlierer" des Verfahrens (je nach Gusto des Gerichtes) zusätzliche Teile oder gar die Gesamtkosten des Verfahrens auferlegt werden
können (nicht müssen!)
Gruß
WNV